Zweites Widerrufsrecht gegen Abo Fallen

Ein Widerrufsrecht steht Verbrauchern (in der Regel) bei online abgeschlossenen Verträgen zu. So viel weiß hoffentlich jeder von euch über das Widerrufsrecht. Nicht anders ist die Sachlage, wenn man ein kostenfreies Abo abschließt, welches sich nach einer Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt. Auch in diesem Fall steht euch nur ein Widerrufsrecht zu.

Doch was ist, wenn die Gesamtkosten nicht deutlich genug kommuniziert werden? Genau darüber wurde gestern am Europäischen Gerichtshofe (EuGH) diskutiert und verhandelt. Was genau Ursprung dieser Debatte war und welche Folgen das haben könnte, lest ihr hier.

Kostenfreies Testabo bei Sofatutor und anderen Plattformen

Wahrscheinlich kennen einige von euch (oder zumindest eure Kinder) die Plattform Sofatutor. Diese Online-Lernplattform bietet ein 30-tägiges Probeabo gratis an. Auch andere Plattformen sind für diese Art von Probeabos bekannt.

Nach Ablauf der Testzeit von 30 Tagen wandelt sich das Probeabo automatisch in ein kostenpflichtiges Abo um, kann allerdings innerhalb der Testzeit jederzeit gekündigt werden. Versäumt man das, hat man im Anschluss ein kostenpflichtiges Abo und muss dieses freilich bezahlen.

Über das Widerrufsrecht innerhalb der Laufzeit des Probeabos informiert Sofatutor ausreichend. Im kostenpflichtigen Abo steht im Anschluss allerdings kein Widerrufsrecht mehr zu.

Klage des VKI für ein zweites Widerrufsrecht

Zumindest war das bisher die Sachlage. Der österreichische Verein VKI (Verein für Konsumenten-informationen) klagte allerdings gegen diese Handhabe. Denn das VKI ist der Auffassung, dass der Verbraucher ein erneutes Widerrufsrecht haben sollte, wenn sich das kostenfreie Testabo nach Ablauf der Testzeit in ein kostenpflichtes Abo umwandle.

Dass Sofatutor diese Meinung nicht teilt, ist selbstverständlich. Laut EU-Recht sei ein 14-tätiges Rücktrittsrecht bei Fernabsatz-Verträgen vorgesehen.

Verlauf der Verhandlungen

Dem VKI wurde bei den Verhandlungen vor einem Erstgericht in Österreich Recht gegeben, in zweiter Instanz entschied man aber zu Gunsten des Angeklagten. Der Fall landete beim OGH und das OGH fragte wiederum bei EuGH, wie dieser Sachverhalt zu bewerten und wie die Klausel im EU-Recht zu verstehen sei.

Zweites Widerrufsrecht gegen Abo Fallen

Das EuGH entschied dabei zuletzt folgendermaßen: Verbraucher*innen haben bei einem Fernabsatz-Vertrag zu einem Abonnement nur einmal das Recht zu widerrufen, auch wenn zunächst ein Probe-Abo abgeschlossen wird, welches sich im Weiteren in ein kostenpflichtes Abo umwandelt.

Aber: Sollte der Kunde beim Abschluss des Vertrags nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert worden sein, dass das abgeschlossene Abonnement nach einem kostenlosen Probe-Zeitraum kostenpflichtig wird, muss er über ein neuerliches Widerrufsrecht verfügen.

Im konkreten Fall gegen Sofatutor muss der OGH nun wieder entscheiden, welche Konsequenzen daraus für Sofatutor folgen werden.

Mögliche Folgen eines zweiten Widerrufsrechts für Verbraucher

Wer bisher konzentriert gelesen hat, wird verstanden haben, dass ein zweites Widerrufsrecht pauschal niemandem zusteht. Das EuGH hat aber klargestellt, dass Verbrauchern ein zweites neuerliches Widerrufsrecht zusteht, wenn sie ein kostenfreies Testabo abschließen, dass im Anschluss zu einem kostenpflichtigen Abo wird und die Kosten nicht transparent kommuniziert wurden.

Für Verbraucher stellt das eventuell eine Erleichterung dar, sofern Kosten nicht klar kommuniziert werden (Stichwort: Abofalle). Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass Anbieter von solchen Abonnements ihre Transparenz dahingehend ändern werden, damit niemand dieses zweite Widerrufsrecht beanspruchen kann.

Fazit zu einem zweiten Widerrufsrecht

Mit der Entscheidung des EuGH wurde festgestellt, dass Verbraucher ein zweites Widerrufsrecht haben müssten, sofern die Kosten eines Folgeabos an einen gratis Testzeitraum nicht klar kommuniziert worden sind. Das kann für Verbraucher eine Erleichterung darstellen.

Mir fällt aber spontan keine Situation ein, bei der ich in der Vergangenheit nicht gründlich über entstehende Kosten aufgeklärt wurde und außerdem denke ich, dass man mit der Möglichkeit innerhalb der Probezeit zu kündigen ohnehin genug Zeit für eine Kündigung hat.

Was denkt ihr über die Thematik? Ist euch je eine Situation untergekommen, in der ihr nicht gründlich über Kosten eines Folgeabos informiert wurdet? Wie seid ihr damit umgegangen?

Quellen:
derstandard.de – Nach kostenloser Testphase gibt es kein erneutes Rücktrittsrecht
beck.de – Online-Abo: Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung