Bummelige Überweisungen: Wie lange darf der Geldtransfer dauern?

Wer Geld überweist, der möchte in der Regel, dass es möglichst bald ankommt – vor allem, wenn der Empfänger dringend darauf wartet oder wenn knappe Zahlungsfristen eingehalten werden müssen. Doch wie lange dürfen Überweisungen eigentlich dauern?

Trödelei ist im Zahlungsverkehr nicht erlaubt

Für die Dauer einer Überweisung gibt es vorgeschriebene Fristen. Laut § 676a BGB muss ein Überweisungsauftrag „baldmöglichst“ ausgeführt werden. Das Gesetz nennt hier strenge Fristen, die nicht überschritten werden dürfen. Theoretisch kann der Zahlungsverkehr durch technischen Fortschritt inzwischen innerhalb von Sekunden durchgeführt werden. An der Börse funktioniert das auch reibungslos, im Privatkundengeschäften der Banken leider nicht.

So kommt es immer wieder vor, dass manche Banken Tage brauchen, bis das Geld dem Empfänger gutgeschrieben wird. Was wie einfache Trödelei aussieht, beschert den Banken gesetzeswidrige Zusatzgewinne und ist deshalb verboten.

Das sind die gesetzlichen Regeln für Überweisungen im Überblick

  • Laut BGB muss eine Überweisung zu einer anderen Bank innerhalb eines Bankgeschäftstages ausgeführt werden. Die Frist startet mit Ablauf des Tages, an dem der Überweisungsauftrag digital bei der Bank eingegangen ist.
  • Für einen Überweisungsauftrag in Papierform wird die genannte Frist um einen weiteren Tag verlängert.
  • Zudem gilt, dass das Geld dem Empfängerkonto noch einen Tag später gutgeschrieben werden darf, sofern die Wertstellung zum Vortag durchgeführt wurde.

Was tun, wenn die Bank mit der Überweisung bummelt?

Bummelige Überweisungen: Wie lange darf der Geldtransfer dauern?Verzugszinsen berechnen: Hält Deine Bank oder Sparkasse die Frist nicht ein, kannst Du ihr für die Verzögerung Verzugszinsen in Rechnung stellen. Hierbei orientierst Du Dich am sogenannten Basiszinssatzes, der seit diesem Jahr 3,62 % beträgt. Zusätzlich kannst Du 5 % für die Dauer der Verspätung berechnen. Insgesamt sind das aktuell 8,62 % pro Jahr bzw. ca. 0,024 % pro Tag.

Schadensersatz fordern: Wenn die bummelige Überweisung dazu führt, dass Du Nachteile in Kauf nehmen musstest, kannst Du zusätzlich auch Schadensersatz fordern. Dazu musst Du die Nachteile aber nachweisen können. Ein Beispiel wäre, dass Du durch die bummelige Überweisung eine Rechnung zu spät beglichen hast und dann Mahngebühren bezahlen musst.

Mit Echtzeitüberweisung auf Nummer sicher gehen

Es ist natürlich umständlich, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen und Schadensersatz zu fordern. Ob vergessene Rechnung oder umgehende Bezahlung eines Handwerkers: Ist es besonders wichtig, dass Deine Überweisung möglichst schnell beim Empfänger ankommt, solltest Du lieber die sogenannte Echtzeitüberweisung wählen, auch Instant Payment genannt. Bei dieser Option erfolgt die Überweisung in Echtzeit und bietet viele Vorteile.

Echtzeitüberweisungen …

  • schaffen das Geld in Sekundenschnelle auf das Empfängerkonto.
  • sind in viele Länder des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) möglich.
  • funktionieren nicht in Papierform, aber über Online- und Mobile-Banking.
  • können rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erfolgen.
  • müssen ab 2025 bei allen Banken kostenlos sein.

Spätestens nächstes Jahr, wenn Echtzeitüberweisungen kostenlos angeboten werden müssen, werden sie sich vermutlich zum neuen Standard entwickeln.

Hast Du schon mal die Option Echtzeitüberweisung genutzt?