Die Europäische Kommission hat sich in den letzten Wochen einige Male zusammengefunden, um das Widerrufsrecht im Online-Handel zu begutachten. Nun stehen angeblich einige vermeintliche Änderungen im Raum, die sich zugunsten der Händler auswirken und Einschränkungen für Verbraucher darstellen könnten. Denn Verbraucher schicken im Schnitt 31% der online gekauften Kleidungsstücke wieder an den Händler zurück. Auch ca. 6% der online bestellten Elektronikartikeln gehen wieder an den Absender zurück. Die EU Kommission diskutiert nun darüber, diesen Zustand durch die Anpassung des Widerrufsrechts im Online-Handel zu verändern.
Was besagt das Widerrufsrecht im Online-Handel?
Momentan ist es ja so, dass man als Verbraucher online allerlei Artikel bestellen kann, die dann zu einem nach Hause gesendet werden. Dadurch, dass man diese Waren vor dem Kauf nicht wie in einem normalen stationären Geschäft prüfen konnte, gilt ein spezielles Widerrufsrecht im Online-Bereich, das es Verbrauchern erlaubt, bestellte Ware nach Erhalt zu prüfen und bei Nichtgefallen wieder zurückzuschicken. Im stationären Handel ist das Umtauschrecht dabei eine reine Kulanzsache und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher wurde das Widerrufsrecht im Online-Handel ursprünglich eingeführt, um Verbraucher in dieser Situation stärker zu schützen. Nun soll sich der Spieß allerdings wieder etwas umdrehen.
Warum soll das Widerrufsrecht im Online-Handel angepasst werden?
Nun stehe angeblich in der Diskussion, den Händlern im Online-Handel wieder mehr den Rücken zu stärken. Denn das jetzige Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, viele Dinge mit online bestellten Artikeln anzustellen, um diese wirklich zu prüfen – ganz zum Fruste der Verkäufer. So darf man derzeit als Käufer beispielsweise die Originalverpackung entfernen, Kleidungsstücke anprobieren, Möbel zusammenschrauben und so weiter. Sollte ein Händler bei der durch Widerruf zurückgesendeten Ware Beschädigungen feststellen, ist dieser auch derzeit vollkommen in der Beweislast dessen, dass die durch den Kunden erfolgte Prüfung der Ware über das erlaubte Maß hinausging. Das ist allerdings bei der derzeitigen Rechtslage gar nicht so einfach. Deshalb diskutiert die EU Kommission nun über eine Einschränkung des Widerrufsrechts im Online-Handel.
Wie soll das Widerrufsrecht im Online-Handel angepasst werden?
Unter anderem sollen gerade zwei verschiedene Punkte des aktuellen Widerrufsrechts in der Diskussion stehen: Die Rückzahlung des Kaufpreises vom Händler und die Akzeptanz zurückgesendeter Ware. Sollte das Widerrufsrecht im Online-Handel offiziell angepasst werden, müssen Händler vermutlich künftig den Kaufpreis nicht sofort an den Käufer zurückerstatten, sondern können diese Zahlung hinauszögern bis die Ware wieder bei ihnen eingetroffen ist. Auch müssten sie dann beispielsweise keine Kleidung mehr zurücknehmen, die eindeutig vom Kunden getragen und nicht nur anprobiert wurde. Durch die Beweispflicht auf Seiten der Händler ist das derzeit nur schwer zu bewerkstelligen. Für die neue Richtlinie sind allerdings nicht nur Punkte zur Stärkung der Händler im Gespräch. Auch die Möglichkeit für Verbraucher, Sammelklagen gegen Firmen einzureichen, soll beispielsweise erleichtert werden.
Wie sehen deutsche Politiker die Diskussion zum Widerrufsrecht?
Die Umsetzung der Anpassung des Widerrufsrechts im Online-Handel wird von einigen deutschen Politikern sowie von Verbraucherschützern jedoch kritisch gesehen. Reinhold Jost von der SPD spricht beispielsweise an, dass es derzeit keine Belege dafür gäbe, dass Verbraucher das Widerrufsrecht tatsächlich missbrauchen würden. Einige Unternehmen hätten jedoch Zahlen, die dagegen sprächen. Auch Marcel Huber von der CSU betont, dass ein Generalverdacht gegen Verbraucher zugunsten von Händlern in die falsche Richtung ginge. Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt äußert sich ebenfalls eher kritisch und spricht das Problem der Definition von Probieren und Gebrauchen an. Diese Diskussion sei für die Durchsetzung einer Änderung im Widerrufsrecht im Online-Handel essentiell.
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ich kaufe online keine Kleidung oder Schuhe. Weil kaum was einfach passt – ich bin zwar schlank, habe aber keinen Konfektionskörper wie die Schaufensterpuppen. Von daher sage ich 31% Rücksenderate: „wow! so wenig nur?“
bei Elektronik und anderen Artikeln komme ich aber oft genug auch nicht um eine Rückgabe herum.
wenn die Frist oder Konditionen beschnitten werden, reduziere ich meine online-Käufe eben auf die reinen 100%er
Richtig so!
das Thema ist heiss – nur wenn ich offline kaufe, kaufe ich nur dort, wo ich die Ware zurückgeben kann und lasse Ihr die gleich Sorgfalt angedeihen wie Online gekaufte Ware. Ich habe aber mitbekommen wie andere die Waren behandeln und dann zurücksenden – aber auch selber erlebt, wie Händler „Nutzungsentschädigung“ haben wollen für unbenutzte Ware…
Ja, da gibt es immer zwei Seiten…