Neue Gesetzeslage beim Widerrufsrecht ab Mai für Online Käufe

In Europa wurde wieder debattiert und dadurch bekommen wir nun wieder eine neue Gesetzeslage und Richtlinien, wenn es um das Online Geschäft geht. Ab Mai wird es einige Änderungen beim Widerrufsrecht geben und wir klären gerne auf, was das auf sich hat. Die Neuregelung wird ab dem 28.Mai.2022 in Kraft treten.

Welche Änderungen sind zu erwarten?

Was sich nicht ändert ist, dass der Verbraucher nach wie vor von seinem Widerrufsrecht vom jeweiligen Unternehmen informiert werden muss. Bis heute ist es so, dass der Verbraucher die Telefonnummer, eine Fax-Nummer und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt bekommen hat. Nun fällt im ersten Schritt die Fax-Nummer weg und ihr könnt mit dem Unternehmen per Telefon oder E-Mail in Kontakt treten. Wenn die  Widerrufsbelehrung des Unternehmers nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, verlängert sich die Widerrufsbelehrung um 1 Jahr!

Neue Gesetzeslage beim Widerrufsrecht ab Mai für Online Käufe

Was wird es neues geben?

Da wir ja mittlerweile in einer fast reinen digitalen Welt leben und viele Inhalte auch aus dem Internet beziehen und auch bezahlen, wurde hier nun auch ein Widerrufsrecht ins Leben gerufen. Dies gilt also auch für digitale Inhalte wie Spiele für den PC oder Konsole, sondern auch bei Downloads oder Streams. Allerdings erlischt bei solchen Inhalten das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher ausdrücklich, wie zum Beispiel beim Starten, zustimmt, dass das Widerrufsrecht erlischt. Kennt ihr sicherlich schon, wenn ihr eine Mail von einem Dienst mit dem Betreff Widerrufsrecht bekommt.

Neue Gesetzeslage beim Widerrufsrecht ab Mai für Online Käufe

Wann besteht das Widerrufsrecht eigentlich?

Durch das Fernabsatzgesetz können Verbraucher mit Unternehmen geschlossene Verträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Anbietern, welche Daten auf nicht Physischen Datenträgern anbieten. Um in Kontakt mit dem Händler / Unternehmen zu treten, reicht in der Regel eine E-Mail aus. Oftmals kann man aber auch viel durch ein Telefonat regeln.