Bei Handyverträgen sind seit Dezember 2021 einige Veränderungen an den Start gegangen. So muss z.B. ein Anbieter neben Zweijahresverträgen auch mindestens einen Einjahresvertrag anbieten. Zudem wurde die Vertragsverlängerung nach zwei Jahren mehr oder weniger gekippt….
Denn die übliche Verlängerung von einem Jahr gibt es nicht mehr und wurde auf einen Monat gesetzt. Das bedeutet, dass man seine Altverträge (die länger als 2 Jahre alt sind) bereits nun monatlich kündigen kann.
Neue Regeln zu Vertragsverlängerung & Kündigungsfristen
Ab dem 01.03.2022 kommt ein neues Gesetz, welches faire Verbraucherverträge fördern soll. Diesmal allerdings betrifft es Zeitschriften-Abos und andere Abonnements. Dabei gibt es zwei Stufen, die erste Etappe beginnt ab 01.03.2022 und im Juli diesen Jahres werden weitere Änderungen in Kraft treten.
„Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt.“
So wie wir es aktuell von den Handyverträgen kennen, wird es auch für Abonnements auf uns zu kommen. Bisher wurden Abos nach Ablauf der Frist um ein weiteres Jahr verlängert. Die Verlängerung erfolgt dann meist ohne Prämie oder zum Vollpreis – statt zu einem Angebotspreis, welche durchaus keine Seltenheit sind.
Wenn man vorher gekündigt hat, gab es keine Probleme. Wenn man es vergessen hatte, dann hat man das Abo ein weiteres Jahr bezogen. Dies fällt ab dem 01.03.2022 weg: die Kündigungsfrist wird von 3 Monaten auf einen Monat verkürzt. Zudem sind Abos nach Verlängerung nun ebenfalls monatlich kündbar.
Diese Änderungen treten ab dem 1. März 2022 in Kraft. Wer also ab diesem Zeitpunkt ein Zeitschriften-Abo abschließt, beträgt die Kündigungsfrist ab dann nur noch einen Monat, statt 3 Monaten. Wer vergisst sein Abo innerhalb dieser Kündigungsfrist zu kündigen, hat dann die Möglichkeit dieses Abonnement nach einem Monat wieder zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit nach Ablauf beträgt dann einen Monat – statt 12 wie bei einer Verlängerung. Diese Regelungen betreffen allerdings nur Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen werden.
Ab 01.Juli 2022: Kündigungsbutton
Der Kündigungsbutton erinnert etwas an den Bestellbutton, der auch seit einigen Jahren eindeutig deklariert sein muss. Der Kündigungsbutton muss zu dem gut sichtbar sein. Außerdem muss man ihn gut erkennen können. Er gilt für alle „Dauerschuldverhältnisse“ – das sind langfristige Verträge, zwischen einem Verbraucher und einer Firma, die über eine Webseite abgeschlossen wurden.
Nach dem Klick soll der Verbraucher direkt auf eine Seite kommen, bei dem die Kündigung zusammenfassend bestätigt wird. Auf dieser Seite muss dann ein Button mit „jetzt kündigen“ erscheinen, der den Kündigungsprozess komplett abschließt. Nach Einreichen der Kündigung muss die Kündigung per eMail inkl. Kündigungszeitpunkt bestätigt werden.
Sollte es keinen Button geben, dann hat man das Recht jederzeit ohne Frist zu kündigen. Der Button und diese Regeln treten erst ab Juli 2022 in Kraft und gelten auch für Verträge, die davor abschlossen worden sind.
Das Ende von guten Abo-Deals?
Schwierige Frage. In jedem Fall wird es für Anbieter schwerer zu kalkulieren. Es ist kein Geheimnis, dass ein Bruchteil der Kunden viele Abos weiterlaufen lassen (müssen). Dies wird jetzt zum Großteil sicherlich wegfallen. Dadurch gehen wir davon aus, dass es nicht mehr so oft oder vielleicht gar keine 1€ Abos oder gar Abos mit sehr großzügigen Prämien geben wird. Wer generell noch auf der Suche nach einem Abo ist, sollte dies noch im Februar abschließen.
Was sagt ihr dazu? Habt ihr lieber gute Deals oder sind euch fairere Konditionen und Bedingungen lieber?
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Man kann nur hoffen, dass Anbieter und Unternehmen sich daran halten und sich nicht irgendein Schlupfloch suchen… Aber ansonsten mal Verbraucherfreundliche Gesetze! Weiter so!!
Danke für die Information
Vielen Dank für diese Infos. Finde es echt klasse, dass ihr über sowas informiert. Auch die Info zum Corona Bonus war wirklich gut!
Für das lebenslange zwangs-tv-abo gilt das mal wieder nicht. Scheiße muss halt bezahlt werden auch wenn man nichts davon hat.
@Paul:
Nicht immer muss man S…..e bezahlen, deinen sinnbefreiten Kommentar gab’s schließlich gratis…
Die beste Antwort, die ich hier seit langer Zeit gelesen habe;).
Dann sei froh das du mal was kostenlos bekommst. Nicht das man dafür auch noch monatlich zum zahlen gezwungen wird.
Wie sieht es denn mit Fitness Studios aus? Gibt es da auch was neues?
Blöde Frage vielleicht, aber was hält dem Anbieter davon ab, ab März drei Jahres Verträge anzubieten?
Das Gesetz
Sehr schön und verständlich erklärt! Danke!
Danke, wäre echt traurig wenn es ab März keine Promos mehr gibt! 🙁
Super erklärt. Danke…😀
Gerade auch bei versteckten Verlängerungen in den
Verträgen bei nicht Kündigung. Für Behinderte und Ältere Kunden
wurde auch Zeit !
Schön das es offensichtlich rückwirkend gilt :
Zitat aus dem Artikel:
„die erste Etappe beginnt ab 01.03.2002 und im Juli diesen Jahres werden weitere Änderungen in Kraft treten.“
😉
loool und niemand hat das bisher gelesen 😀
Danke für den ausführlichen Beitrag
Im Printbereich haben Abos vor allem den Sinn, die „verkaufte Auflage“ zu stabilisieren, denn auf deren Basis werden die Anzeigenpreise berechnet, von denen der Verlag überwiegend lebt (nur zu einem kleinen Teil von den realen Heftverkäufen; siehe z.B. die „ADAC-Motorwelt“ oder „Apotheken-Umschau“, die komplett kostenlos sind). Solange die Printnutzung weiter bergab geht, wird es auch weiterhin Lockangebote für Abos geben.
Genau Hubert
Ich finde es gut. Es wäre fair gewesen wenn sich Abogeber vor Ablauf gemeldet hätten, aber es wurde ja meist ohne Info verlängert und dann direkt ein Jahr oder so. Klar kann man auch selbst drauf achten aber so ganz erschlossen hat sich mir das nie. Das gilt aber für alle Abos. Bei Xing hat’s mich schon 2x erwischt…
Dann mal abwarten wie sich das entwickelt. War aber schon immer gegen diese elend lange Laufzeiten
Mein 2-Jahresvertrag von Mobilcom über CHECK24 war an ein Cashback gekoppelt. Kann ich da nun auch im 14. Monat kündigen?
Nochmal: Wenn man einen Zweijahresvertrag, dann hat man ihn! Es geht lediglich um die Verlängerung.
Viele denken, dass es keine Zweijahresverträge mehr gibt, das ist FALSCH! Der Anbieter muss lediglich mind. einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr anbieten. Kann aber 99 Zweijahresveträge anbieten. Wer einen Zweijahresvertrag hat, ist die kompletten zwei Jahre daran gekoppelt. Sollte man vergessen zu kündigen, darf der Vertrag nicht mehr um ein Jahr automatisch verlängert werden, sondern man kann jederzeit monatlich kündigen.
Kurz: Es ist falsch, dass aus Zweijahresverträgen nun Einjahresverträge werden!
Danke für die Klarstellung! Das hilft ungemein.👍
Top erklärt. Denke jetzt sollte es jeder verstehen :))
Generell halte ich faire Konditionen für alle Beteiligten besser.
Wird spannend, denke das dann gute Prämien wegfallen.
Denke ich auch, mal sehen
Alles gut so. Hab schon lange damit gerechnet. Stammkunden von Sky haben diese Möglichkeiten schon länger benannt bekommen.