Eine Warensendung ohne Bestellung erhalten klingt nicht unbedingt wie die schlimmste Internet-Betrugsmasche der Welt, oder? Einige Betrüger machen gerade dennoch davon Gebrauch und versuchen so, ihre Opfer zum Bezahlen zu bewegen. Internet-Betrug ist keineswegs unüblich. Immer mehr Betrüger nutzen das World Wide Web, um anonymer, schneller und einfacher durch illegale Methoden an Geld zu kommen. Damit ihr nicht der Betrugsmasche durch eine Warensendung ohne Bestellung zum Opfer fallt, haben wir diesen Beitrag für euch.
Wie funktioniert die Masche Warensendung ohne Bestellung?
Stellt euch vor, ihr kommt von der Arbeit nach Hause und schaut in eurem Briefkasten wie gewohnt, ob ihr Post habt. Da seht ihr einen weißen Luftpolsterumschlag, der an euch adressiert wurde. Gespannt seht ihr auf den Absender, um zu schauen, wer die Sendung verschickt hat – denn an eine Bestellung könnt ihr euch nicht erinnern. Es stellt sich heraus, dass der Absender eine euch unbekannte Firma ist. Ihr nehmt die Sendung mit und öffnet sie gespannt – darin findet ihr beispielsweise Kosmetikartikel, die ihr wirklich nie bestellt habt. An dieser Stelle gibt es zwei verschiedene Varianten, mit denen Betrüger illegal an Geld kommen wollen. Eine hat mit der Ware selbst zu tun und die andere mit der Rücksendung des Päckchens.
Unverhältnismäßig teure, unbestellte Ware
Stellt euch weiterhin vor, dass ihr neben den Kosmetikartikeln zusätzlich eine an euch persönlich adressierte Rechnung in dem Päckchen findet. In dieser Rechnung werdet ihr aufgefordert, die gesendeten Artikel innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen – die Kontodaten findet ihr ebenfalls in dem Schreiben. Als ihr auf den verlangten Betrag schaut, fallt ihr von Glauben ab: 129,99 Euro für einen Lippenstift, eine Creme und einen anderen Schminkstift, den ihr nicht mal zuordnen könnt! Das habt ihr ganz sicher nicht bestellt. Allerdings wird in dem beiliegenden Schreiben bei Zahlungsverzug auch mit einem Mahnverfahren gedroht. Jetzt seid ihr euch irgendwie doch unsicher geworden – vielleicht habt ihr die Sachen ja doch bestellt und könnt euch nur nicht mehr daran erinnern? Oder vielleicht war es doch die Mutter oder die Freundin? Diese Gedanken nutzen die Betrüger schamlos aus. Denn einige Menschen bezahlen den geforderten Betrag tatsächlich, weil sie sich von dem Schreiben so unter Druck gesetzt fühlen und sich dafür schämen, sich nicht an die Bestellung erinnern zu können. Hier machen die Betrüger ein ordentliches Plus. Denn die verlangten Rechnungsbeträge übersteigen den eigentlichen Warenwert meist um ein Vielfaches.
Alternative: Rücksendung ins Ausland auf eigene Kosten
Die zweite Alternative der Betrugsmasche besteht in der Rücksendung der Ware. Denn der erste Impuls, den man hat, wenn man nicht bestellte Ware im Briefkasten findet, wäre vermutlich, die Ware wieder zurückschicken zu wollen. Doch auch darauf sind die Betrüger vorbereitet. Auf dem beigelegten Schreiben findet man auch eine E-Mail-Adresse. Versucht man darüber, den vermeintlichen Irrtum aufzuklären und möchte das Päckchen wieder an den Absender zurückschicken, fordern die Betrüger, dass man den entsprechenden Betrag für die Rücksendung selbst zu tragen hat. Diesen solle man allerdings nicht etwa bei der Post bezahlen, sondern an das Unternehmen selbst. Anschließend bekäme man ein entsprechendes Rücksendeetikett zugeschickt und der Fall wäre erledigt. Doch weil die meisten dieser Firmen im Ausland sitzen, kann man die Kosten für eine solche Rücksendung als Verbraucher meist schwer kontrollieren. Zusätzlich übersteigen die Kosten für eine Rücksendung meist den Warenwert – nicht nur, weil die Betrüger natürlich jedes Mal noch einen Aufschlag fordern.
Wie kann man sich vor der Betrugsmasche schützen?
Das Zurückschicken auf eigene Kosten ist also genauso wenig eine gute Idee, wie die Rechnung einfach zu bezahlen. Doch wie sollte man dann am besten auf Warensendungen ohne Bestellung reagieren?
- Im Internet nach dem Absender recherchieren
Erhält man unbestellte Warensendungen, die man per Rechnung bezahlen soll, lohnt es sich, zu allererst nach der Firma im Internet zu recherchieren. Denn sollte es sich um einen Betrugsfall handeln, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass andere Menschen auch davon betroffen sind und ihre Erfahrungen in Foren teilen. Das kann dabei helfen, den Betrug zu entlarven.
- Absender schriftlich informieren
Natürlich sollte ebenfalls zu den ersten Schritten gehören, den Absender über seinen vermeintlichen Irrtum aufzuklären. Das sollte man am besten schriftlich tun und im selben Atemzug auch darauf hinweisen, dass man die Sendung auf Kosten des Unternehmens gerne zurückschicken möchte. Sollte sich die Firma gegen diesen Vorschlag stellen, darf man die Ware behalten oder entsorgen – eine Zahlungspflicht besteht allerdings in keinem Fall. Denn es ist nie ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
- Verbraucherschutz alarmieren
Sollte man einer Betrugsmasche jeglicher Art zum Opfer fallen, ist es immer sinnvoll, sich auch an den Verbraucherschutz zu wenden. Diese helfen dabei, rechtlich einwandfrei aus der Situation zu kommen und schützen andere Verbraucher durch Aufklärung davor, derselben Masche ebenfalls zum Opfer zu fallen.
- Anzeige erstatten
Im letzten Schritt hilft es noch, sich ebenfalls an die Polizei zu wenden und Anzeige gegen das entsprechende Absenderunternehmen zu erstatten. So kann man sich sicher sein, dass die Firma die Zahlungsaufforderungen in jedem Fall einstellt und man auch in Zukunft keine Probleme mehr mit demselben Unternehmen hat.
Merke: Ein gültiger Kaufvertrag kommt im Internet nur dann zustande, wenn ein Käufer zuvor genau über den Preis der Ware informiert und der Verbraucher auf den „zahlungspflichtig bestellen“ Button klickt.
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Ja zu
JKGC ist auch auf EBay ein vollkommen normales und seriöses fullfilment-Unternehmen für irgendwelche chinesischen Verkäufer.
Ich habe schon einige Lieferungen von JKGC erhalten, alles war korrekt, legal und aus Deutschland.
Moinsen, habe heute auch ein Paket 📦 von dem Unternehmen „JKGC“ geliefert bekommen, da ich jedovh dort nichts bestellt habe, habe ich die Annahme verweigert.
Nun bin ich einmal gespannt, was als nächstes passiert.
Ich berichte, sovald es etwas neues gibt. 😎
Hallo zusammen, die Firma JKGC ist kein Betrüger, sondern ein Shop, der über Amazon verkauft. Ich habe eine Rettungsweste bei Amazon gekauft und die kam genau von diesem Absender. Hätte wegen dem Kommentar von Hr. Wester fast die Annahme verweigert, aber der Briefträger war nett und wir haben Blick gewagt!
ok cool
also dass es alles sauber war
Was ist denn aber, wenn man von Amazon keine Lieferung erwartet? Ich hab nichts bestellt über Amazon und bekomme eine Nachricht das morgen was aus dem Ausland kommt von JKGC.
Hallo,
wurde Opfer dieser Betrugsmasche.
JKGC, Neue Poststr. 444, 08496 Neumark
Habe das Paket ungeöffnet zurückgeschickt. Gleichzeitig ein Einschreiben dazu.
Gestern kam das Einschreiben – Annahme verweigert – zurück. Das Paket wurde angenommen.
Höchstwahrscheinlich wird es für einen neuen Betrugsfall benutzt.
Das Einschreiben war ein Formbrief der Verbraucher Zentrale.
Habe mich bei der Post erkundigt. Wollte es unfrei, also Gebühr bezahlt Empfänger, versenden. Das geht aber seit über 2 Jahren nicht mehr.
Kann nur jedem empfehlen, wenn ein unbekanntes Paket kommt, die Annahme zu verweigern. Dadurch entstehen keine Kosten für die Rücksendung.
🙉 😍 JKVAS
🙉 🙊 😍 JKVAS
Leuten, die das Thema „Internet-Betrug“ anspricht, erzähle ich gerne meine Geschichte von einem artverwandten Vorfall:
Vor einiger Zeit hat mir amazon, wo ich manchmal ein Buch oder eine CD bestelle und per Lastschriftmandat bezahle, mit dieser Masche die Bestellung einer Mitgliedschaft bei Prime unterschoben und unter Missbrauch des Mandates einen Jahresbeitrag von 69 EUR eingezogen.
Die Lastschrift habe ich retourniert und amazon gegenüber diese Bestellung in Abrede gestellt, worauf amazon unter Einschaltung eines Inkassoagenten seine Forderung hartnàckig und mit Drohungen weiter verfolgt hat.
Darauf habe ich bei einer Polizeiinspektion in München Anzeige wegen versuchtem Betrug erstattet, die allerdings nicht im Stande war, die auf meinen Endgeräten befindliche Mails als Beweismittel zu sichten und zu sichern.
Auf die Strafanzeige hin hat amazon seine Zahlungsforderungen eingestellt. Ich fand das schade. Ich hatte gehofft, amazon müsse vor Gericht das bauernfängerische Bestellverfahren offenlegen und das Gericht würde dessen Unrechtmäßigkeit konstatieren und seine weitere Verwendung generell verbieten.
Wirklich schlimm fand ich jedoch, was dann geschah, in den Nichts geschah: Trotz des Rückziehers von amazon hätte die Staatsanwaltschaft den versuchten Betrug als Offizialdelikt zur Anklage bringen müssen. Hat sie nicht. Hat das Ermittlungsverfahren vielmehr eingestellt mit der windigen Begründung, der Täter sei unbekannt. An mir als Zeugen, an meinen Dateien als Beweismitteln hat sie kein Interesse gezeigt. Über die wahren Grunde der Ermittlungsunlust bleibt nur zu spekulieren.
Mein Einspruch gegen den kontrafaktischen Einstellungsbescheid hat bis jetzt, in weiteren drei Monaten. keine Reaktion gefunden. Der zuständige Staatsanwalt ist nicht erreichbar, weder telephonisch noch per Email oder vermitteks zustandigem Sekretariat oder durch persönliche Vorsprache in der Behörde.
Schutz der Bürger vor Cyberkriminaltät stelle ich mir anders vor. Ich halte solchen erkennbaren Schutz für einen wichtigen Baustein zum Aufbau einer Gesellschaft mit integrierter Digitalisierung.
Sokranzero
(Manfred Böhning, 81375 M)
Der Versender soll abholen lassen. Mir fehlt die Zeit und Lust um zur Post zu gehen.
Auch ist man dazu nicht verpflichtet.
entgegen nehmen. sich freuen.
Päckchen öffnen.. enttäuscht sein..
Ware trotzdem verwenden. Ausschlag und Pickel bekommen.. entsorgen..
und ein Leben lang davon berichten :DDD
Wenn man so etwas bekommt, Ware liegen lassen. Man muss rein GAR NICHTS tun. Man muss sich noch nicht mal an den Absender wenden. Lt BGB ist kein Vertrag zustande gekommen und erst recht nicht, wenn ich die umbestellte Ware nicht anrühre.
Genau!
Einfach aussitzen.
Falls dann doch ein Mahnbescheid kommt, dann natürlich widersprechen.
(gibt ja keinen Kaufvertrag)
Unbestellte Lieferung (Deutschland)
Eine unbestellte Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher Waren zusendet oder sonstige Leistungen anbietet, die dieser nicht bestellt hat, ihm also ohne zurechenbare Aufforderung zugehen.
Inhaltsverzeichnis
AllgemeinesBearbeiten
Im Regelfall erhält der Verbraucher nur Waren, die er zuvor auch bestellt hat. Einige Unternehmen hatten jedoch eine gesetzlich nicht geregelte Situation ausgenutzt und willkürlich ausgewählten Verbrauchern Waren auch ohne vorherige Bestellung zugesandt. Im Januar 2002 ist der Gesetzgeber dieser Fehlentwicklung mit § 241a BGB begegnet. Seither ist rechtlich die unaufgeforderte Zusendung von Waren an den Verbraucher bedeutungslos. Von dieser Regelung sind nur Verbraucher begünstigt; die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts und die Sonderregelungen für Kaufleute im Rahmen des Handelsverkehrs (§ 362 HGB) bleiben hiervon unberührt. Das Zusenden unbestellter Waren oder das Erbringen unbestellter Dienstleistungen gilt im deutschen Recht als Antrag.[1]
Mein Tipp am Rande – verweigern Sie die Sdg ungeöffnet beim Zusteller vor Ort oder in der Postfiliale. ( Auch am nächsten Tag oder später möglich)
Sdg geht dann ohne Portokosten zurück an den Absender.
So einen Fall hatte ich mit dem einem vermeintlichen Videoabo meiner Schwester mal durchgezogen, nachdem es Thema in der Berufsschule war. Angeblich hat sie ein Abo abgeschlossen, obwohl sie nachweislich im Krankenhaus war. Letztlich hat die Gegenseite eingelenkt. Die Ware haben wir behalten bzw nach Ablauf der Abholfrist entsorgt ?
Für die hier beschriebene Konstellation bitte mal § 241a BGB zu den unbestellten Leistungen anschauen. Der Artikel selbst ist leider nicht hilfreich.
Gar nichts tun wäre für mich die beste Lösung 🙂
Die Sendung würde ich erstmal im Keller lagern und sollte sich der Absender melden, dann würde ich die persönliche Abholung nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten oder die Rücksendung, gegen Zusendung eines vom Absender vorher bezahlten Rücksendeetiketts
Ware solange behalten, bis ein Retoureschein nachgeliefert wird. Auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen. Beweisplicht liegt beim Absender.
gute Info
Die Sache ist doch ganz einfach.
Der Versender kann weder nachweisen, dass ich die Ware bestellt habe und auch nicht, dass ich das Päckchen/Warensendung empfangen habe.
Ich würde es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Genauso ist es – so lange man nix unterschrieben hat, ist auch nix angekommen – fertig.