Trotz Gesetzänderung: Immer noch untergeschobene Verträge bei Pflegehilfsmittelboxen

Wo Betrüger Notlagen oder Schwäche wittern, schlagen sie besonders gerne zu. Das zeigt sich auch bei einer Masche, bei der Pflegebedürftige ins Visier genommen werden. Dabei werden den Opfern am Telefon Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen untergeschoben. Zwar wurde versucht, dagegen vorzugehen, aber die Masche zieht leider noch immer und die Betroffenen bleiben oft auf den Kosten sitzen.

Neues Gesetz soll Pflegebedürftige schützen

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor und ist ein individueller Bedarf vorhanden, werden die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen bis zu einer Höhe von 40€ monatlich von der Pflegekasse getragen. Das hat in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass Pflegebedürftigen oft Pflegehilfsmittelboxen aufgeschwatzt wurden. Dagegen wurde vorgegangen: Seit Juli dieses Jahres dürfen Pflegebedürftige nicht mehr angerufen werden, um ihnen sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittel anzubieten. Auch die Bewerbung und der Verkauf von fertigen Pflegehilfsmittelboxen ist nicht mehr erlaubt. Trotzdem kommt es leider immer noch vor, dass Pflegebedürftige übers Ohr gehauen werden.

Masche mit Pflegeboxen wird immer noch eingesetzt

Trotz Verbot werden gesetzlich versicherte Pflegebedürftige immer noch wegen Pflegehilfsmitteln angerufen. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der Krankenkasse oder des medizinischen Dienstes aus und fragt nach der Pflegebedürftigkeit und dem Pflegegrad. Manchmal ertönt nach dem Annehmen des Anrufs auch zuerst eine automatische Bandansage, bei der Pflegehilfsmittelboxen beworben werden. Der Angerufene wird gebeten, eine Taste am Telefon zu drücken, um von dem Angebot profitieren zu können. In einem persönlichen Gespräch wird dem Pflegebedürftigen dann nahegelegt, einen Vertrag für die regelmäßige Lieferung von Pflegehilfsmitteln in Form einer Pflegehilfsmittelbox abzuschließen.

In manchen Fällen kommt es vor, dass die Betrüger bereits einen Antrag bei den Pflegekassen gestellt haben – angeblich im Auftrag des Betroffenen. Die Pflegekasse lehnt den Antrag dann meistens ab, weil die Unterschrift nicht echt ist. Trotz Ablehnung werden den Betroffenen die Pflegehilfsmittelboxen zugeschickt. In anderen Fällen werden die vorausgefüllte Anträge für die Lieferung der Pflegehilfsmittelboxen den betroffenen per Post zugeschickt. Wer darauf reagiert, dem werden ebenfalls Pflegehilfsmittelboxen zugesendet, auch wenn die Bestellung nicht ersichtlich war. Die Kosten müssen sie bei Antragsablehnung aber immer selbst tragen.

Trotz Gesetzänderung: Immer noch untergeschobene Verträge bei Pflegehilfsmittelboxen

Was tun, wenn es zu Probleme mit Pflegehilfsmittelboxen kommt?

  • Anrufe von Anbietern sogenannter Pflegehilfsmittelboxen sind seit Juli 2024 unzulässig. Der Betroffene kann also davon ausgehen, dass es sich um Betrug handelt und sollte darauf bestehen, dass alle seine Daten gelöscht werden und er nicht mehr angerufen werden will.
  • Auch zugesandte Vollmachten oder andere Dokumente und Anträge zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittelboxen sollten nicht unterschreiben werden.
  • Wurden ohne vorherige Bestellung Pflegehilfsmittel zugesandt, sollte die „Bestellung“ vorsichtshalber widerrufen werden. Anschließend sollte bei der Krankenkasse nachgefragt werden, ob eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel beantragt wurde. Gegebenenfalls sollte der Antrag storniert und Strafanzeige gestellt werden.
  • Wenn Pflegehilfsmittel einfach unaufgefordert zugeschickt wurden, sollte die Annahme der Lieferung verweigert werden.
  • Wurde das Paket mit den nicht bestellten Pflegehilfsmitteln bereits angenommen, sollte der Anbieter aufgefordert werden, die unbestellte Ware wieder abzuholen.
  • Zahlungsansprüchen vom Anbieter sollte unbedingt widersprochen werden mit der Begründung, dass gar kein Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Angehörige, die diesen Artikel lesen, sollte Pflegebedürftige auf diese Masche hinweisen und ihnen gegebenenfalls bei den genannten Schritten zur Seite stehen.