Muskeln aufbauen, Ausdauer trainieren, den Körper formen – Fitnessstudios sind für diese Ziele sehr beliebt. Doch genauso schnell, wie die Motivation gekommen ist, kann sie auch wieder verschwinden. Um sich die monatlichen Kosten zu sparen, muss eine Kündigung des Vertrages her.
Dabei versuchen viele Fitnessstudios, ihre Mitglieder mit langen Mindestlaufzeiten, komplizierten Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen länger zu halten, als ihnen liebt ist. Doch was in Verträgen von Fitnessstudios erlaubt und was nicht?
1. Vertragslaufzeiten
Die meisten Fitnessstudioverträge werden für eine feste Mindestdauer abgeschlossen. Manchmal sinken die Monatsbeiträge, wenn eine längere Dauer gewählt wird. Als Erstlaufzeit sind aber maximal 24 Monaten zulässig.
Verträge, die ab März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit automatisch verlängern, sofern Du nicht fristgerecht gekündigt hast. Nach der automatischen Verlängerung gilt nur noch eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
Bei älteren Verträgen ist das nicht so. Hier kann noch gelten, dass sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit um eine feste Zeit verlängert, die länger als ein Monat sein kann. Eine automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr ist jedoch auch bei Altverträgen nicht erlaubt.
2. Preiserhöhungen
Nachträgliche Preiserhöhungen sind nicht ohne weiteres erlaubt, selbst wenn die Leistungen erweitert werden. Allerdings findet sich in vielen Fitnessstudioverträgen in den AGB eine Preisanpassungsklausel. Damit behalten sich die Betreiber eine nachträgliche Preiserhöhung vor, was aber nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist. Die Klausel muss genau klarstellen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Preis angehoben werden darf. Oft sind die Klauseln nicht eindeutig genug formuliert und damit unzulässig. Beinhaltet der Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel, kann eine Preiserhöhung nur mit aktiver Zustimmung des Mitglieds erfolgen. Ohne Zustimmung bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Beitrag. Werden zu hohe Beiträge abgebucht, kannst Du sie zurückverlangen.
Ob bei einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht greift, kommt immer auf den Einzelfall an. Eine fristgerechte ordentliche Kündigung zum vereinbarten Vertragsende ist aber natürlich immer möglich – sowohl vom Mitglied als auch vom Studio aus.
3. Außerordentliche Kündigung
Bis zum Ende der Vertragslaufzeit gilt die Zahlungspflicht, auch wenn das Mitglied gar nicht trainiert. Eine frühere Kündigung ist in der Regel nur bei unwirksamer Laufzeit oder aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel eine dauerhafte ernste Erkrankung sein. Bei Vorliegen eines ärztliches Attests, das die Sportunfähigkeit bescheinigt, ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrags möglich. Um welche Erkrankung es sich handelt, muss der Arzt nicht auf das Attest schreiben.
Du solltest in einem solchen Fall aber innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem Du von dem Grund erfahren hast, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der außerordentlichen Kündigung beim Fitnessstudio. Deshalb solltest Du die Kündigung auch per Einschrieben mit Rückschein verschicken, um einen Nachweis zu haben.
Ein Umzug gilt leider nicht als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Oft sind Studiobetreiber aber kulant, wenn Du weiter wegziehst und das Studio nicht mehr in zumutbarer Entfernung liegt.
4. Getränkeklausel
Auch wenn einige Fitnessstudios es versuchen, sie dürfen Dir in der Regel nicht verbieten, zum Training Deine eigenen Getränke mitzubringen. Nur wenn das Fitnessstudio Getränke zu moderaten und handelsüblichen Preisen anbietet, kann es Ausnahmen geben. Aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen zu verbieten, ist hingegen rechtens.
Fazit: Vor der Unterschrift den Vertrag genau checken
- Vor der Vertragsunterzeichnung solltest Du ein Probetraining nutzen, das von den meisten Fitnessstudios kostenlos angeboten wird.
- Am besten nimmst Du den Vertrag vor der Unterschrift mit nach Hause und liest Dir das Kleingedruckte ganz in Ruhe durch.
- Prüfe vor allem die oben genannten Punkte (Vertragslaufzeiten, Kündigungsmöglichkeit bei Umzug, Preiserhöhungsklausel, Getränkeklausel).
- Bestehen noch Fragen und Unklarheiten, solltest Du das mit dem Fitnessstudio vor Vertragsabschluss klären.
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