Versteckte Preiserhöhungen bei Strom und Gas erkennen – und richtig reagieren

Will ein Energieversorgen seine Preise erhöhen, muss er bestimmte Vorschriften einhalten. So müssen Energielieferanten seit Ende Juli 2021 ihre Privatkunden spätestens einen Monat vorher über die anstehende Preiserhöhung für Gas oder Strom informieren. Die Information muss einfach und verständlich sein und über den Grund, den Umfang und die Voraussetzungen für die Preiserhöhung bei Strom oder Gas sowie das Sonderkündigungsrecht des Kunden aufgrund der Preiserhöhung informieren. Weil viele Energieversorger eine Kündigungswelle nach einer Preiserhöhung befürchten, werden Preiserhöhungen allerdings oft versteckt mitgeteilt.

Bewährte Taktiken, um Energiepreiserhöhungen zu verstecken

  1. Die Information zur Preiserhöhung ist wie ein Werbeflyer gestaltet.
  2. Die Überschrift des Schreibens ist ganz allgemein gehalten.
  3. Der Text ist besonders positiv geschrieben.
  4. Die Preiserhöhung wird in einem langen Text ohne Hervorhebung versteckt.
  5. Sie wird erst ganz am Ende des Schreibens angedeutet.
  6. Die Preiserhöhung wird nicht konkret benannt, sondern nur umschrieben.
  7. Die Formulierungen des Schreibens wirken widersprüchlich.
  8. Der Kunde wird nicht auf sein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

Versteckte Preiserhöhungen finden und richtig darauf reagieren

In den nächsten Wochen und Monaten dürfe so mancher Energieversorger mit Preiserhöhungen für Gas und Strom um die Ecke kommen. Deshalb solltest Du derzeit besonders aufmerksam sein:

  • Lese Dir jedes Schreiben Deines Energieversorgers genau durch, auch wenn es ein Werbeflyer zu sein scheint.
  • Hast Du eine versteckte Preiserhöhung entdeckt, kannst Du den Vertrag aufgrund Deines Sonderkündigungsrechts fristlos kündigen, egal wie lange der Vertrag noch läuft – es sei denn, Du hast eine „separierte Preisanpassungsklausel“ vereinbart. Mit dem Sonderkündigungsrecht endet der Vertrag am Vortag der Preiserhöhung.
  • Schicke die Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts direkt an den Versorger und überlasse das nicht Deinem neuen Versorger.
  • Verschicke die Kündigung fristgerecht als Einschreiben/Einwurf und verlange eine schriftliche Bestätigung. Die Kündigung muss vor dem Stichtag der Preiserhöhung für Gas oder Strom beim Energielieferanten ankommen.
  • Suche Dir umgehend einen neuen Energieversorger, damit Du nach Vertragsende nicht in die Grundversorgung fällst.

Versteckte Preiserhöhungen bei Strom und Gas erkennen – und richtig reagieren

Was tun, wenn die Erhöhung erst in der Rechnung entdeckt wird

Oft fällt eine versteckte Preiserhöhung für Strom und Gas erst in der Jahresabrechnung auf. Prüfe in diesem Fall zunächst alle Schreiben und Mails Deines Energieversorgers aus den letzten 15 Monaten, ob Du vielleicht eine versteckte Preiserhöhung übersehen hast. Wenn Du keine Information zu einer Preiserhöhung finden kannst, schicke eine schriftliche Beschwerde an den Energieversorger, dass die Abrechnung falsche Preise enthält. Wird auf die Beschwerde nicht eingegangen, kannst Du ein Schlichtungsverfahren anstreben.

Preisbindungsklausel schützt nicht vor Preiserhöhung

Eine Preisbindungsklausel bindet den Energielieferanten für einen festgelegten Zeitraum an den vereinbarten Energiepreis. Dabei beziehen sich Preisbindungsklauseln allerdings nicht unbedingt auf alle Preisbestandteile des Energiepreises. Gibt es Preisänderungen bei einem Bestandteil, der nicht unter die Preisbindungsklausel fällt, kann Dein Energiepreis trotz vermeintlicher „Preisgarantie“ angehoben werden. Bei Vertragsabschluss sollten also die genauen Bedingungen zur Preisanpassung genau unter die Lupe genommen werden.

Hast Du in letzter Zeit schon ein Schreiben Deines Energieversorgers bekommen, in dem eine Preiserhöhung offen oder versteckt angekündigt wurde?