Ich denke mal für die meisten von euch ist diese Nachricht in von besonders hoher Relevanz. Aber natürlich kann jeder Bürger irgendwann in die unglückliche Lage kommen, Bürgergeld beziehen zu müssen.
Das Bürgergeld soll wie zuvor Hartz 4 eine finanzielle Unterstützung für hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren sein, die in Deutschland leben.
Seit Einführung des Bürgergelds gibt es immer wieder Debatten über die Höhe des Bürgergelds, Bedingungen und Sanktionen. Nun wird berichtet, dass die Ampel-Koalition sich wohl auf Verschärfungen beim Bezug des Bürgergelds geeignet hat. Auf was sich die Ampel wohl geeignet hat, lest ihr hier.
Zumutbare Fahrzeit zum Arbeitsplatz
An den Bezug von Bürgergeld ist die aktive Suche nach einem Arbeitsplatz geknüpft. Die Jobsuche der hilfebedürftigen Personen wird dabei vom Jobcenter unterstützt. Laut Ampel soll das Jobcenter in einem Umkreis von 50 km rund um die Wohnung des Leistungsempfängers nach Arbeitsplätzen suchen. Eine Pendelzeit von 3 Stunden pro Tag ist bei einer Arbeitszeit von 6 oder mehr Stunden „zumutbar“. Wer weniger arbeitet, soll maximal 2,5 Stunden pendeln müssen.
Ausnahmen bei der Pendelstrecke können gemacht werden, wenn die Leistungsempfänger sich um Angehörige oder Kinder kümmern müssen.
Schärfere Sanktionen beim Bezug des Bürgergelds
Wenn man Jobangebote ablehnt, kann man als Leistungsempfänger mit Kürzungen des Bürgergelds bestraft werden. Diese Strafen sollen laut neusten Entscheidungen der Ampel-Koalition erhöht werden.
Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss sich künftig auf Kürzungen des Bürgergelds um einheitlich 30 % für drei Monate einstellen.
Mitwirkungspflicht beim Leistungsbezug
Wie aus einem Dokument des Bundesfinanzministeriums (siehe Quellen) hervorgeht, muss man mit Kürzungen der Leistungen rechnen, wenn man Arbeitsangebote, Ausbildungen oder Eingliederungsmaßnahmen ablehnt. Wer allerdings Bereitschaft zeigt, bei der Eingliederung mitzuwirken, kann bei bestehenden Sanktionen entlastet werden. Ein Signal der Mitwirkungsbereitschaft wäre beispielsweise der regelmäßige Kontakt mit dem Jobcenter.
Einzelne Menschen wolle man darüber hinaus verpflichten, monatlich zum Jobcenter zu gehen. Das gilt insbesondere für Personen, die „kurzfristig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“. Personen in Fortbildungsmaßnahmen und solche mit Erziehungspflichten müssten diesen regelmäßigen Kontakt wohl nicht suchen.
Schwarzarbeit: Kürzung des Bürgergelds
Schwarzarbeit schadet laut Ampel Arbeitsplätzen und verursacht „enorme finanzielle Schäden“. Die Regierung wolle die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit Schwarzarbeit künftig vom Jobcenter als Pflichtverletzung geahndet werden kann. Daraus würden Leistungskürzungen (30 % weniger Leistung für 3 Monate) resultieren.
Damit es bei Schwarzarbeit überhaupt zu einer Ahndung kommen kann, muss diese erst einmal bemerkt werden. Die Regierung will daher die Jobcenter verpflichten, Verdachtsfälle an den Zoll zu melden, sodass dieser den Verdachtsfällen nachgehen kann.
Kürzung der Karenzzeit des Schonvermögens
Eine weitere angedachte Änderung bezieht sich auf das Schonvermögen. Hierbei handelt es sich um das Vermögen von Empfängern von Leistungen, welches bei der Berechnung der Bezüge unberücksichtigt bleibt. Es ermöglicht den Bezug von Bürgergeld, ohne das eigene Vermögen anzukratzen. Nach einer Karenzzeit bleibt es jedoch nicht mehr zwingend unantastbar und kann leistungsmindernd sein. Diese Karenzzeit lag zuvor bei 12 Monaten und soll nach der Ampel auf 6 Monate verkürzt werden.
Wann ist mit den Änderungen zu rechnen?
Die beschlossenen Neuregelungen zum Bürgergeld sind noch nicht rechtskräftig. Zuvor müssen diese mit mittels Gesetz beschlossen werden. Das soll laut Ampel-Koalition möglichst im zweiten Halbjahr 2024 geschehen, wobei sich Zeitpläne natürlich noch ändern können. Bis dahin gelten die bestehenden Bedingungen und Regelungen zum Bezug von Bürgergeld.
Quellen:
bundesfinanzministerium.de – Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland
br.de – Schärfere Regeln beim Bürgergeld: Das plant die Ampel
Bildquellen:
Bild von Frantisek Krejci auf Pixabay
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Bild von Alexa auf Pixabay
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Wieder mal so n Papiertiger. In der Praxis eh kaum umzusetzen sind all diese Regelungen.
Ich gehe mal wieder arbeiten, um den Rest der Welt weiter zu subventionieren.
Einfach traurig
Es gibt 260000 Bürgergeld Empfänger im Alter von 25 bis 45 die arbeitsfähig sind und die sollen Deutschland retten, armes Deutschland!
260.000 die die Allgemeinheit nichts mehr kosten sondern ihr etwas bringen sind schon 520.000 😉
Da muss nichts gerettet werden außer die Gerechtigkeit! Das schlimme ist, die zeugen meist auch noch weitere Sozialfälle.
Diese Typen sollen nicht Deutschland retten.
Diese Typen sollen arbeiten wenn sie gesund sind, sonst gibt es kein Geld
Wie immer auf dem Rücken von Armen, Kranken und Alten, und das soll Deutschland retten, armes Deutschland!
Das gilt mit Sicherheit wieder nur für Deutsche Leistungsempfänger. Für die Mehrzahl der Empfänger, es sind nun mal Ausländer, wird das mit Sicherheit nicht mit Nachdruck verfolgt.
Die Sozialhilfe diente dem Zweck nach als ‚Auffangnetz‘ für Menschen, die unverschuldet in Notlagen gerieten .. mittlerweile dient das bisherige ‚Hartz4‘ genannte und heutige so volkstümlich als ‚Bürgergeld‘ bezeichnete System für – aus fast 20 jähriger eigener Erfahrung in diesem Bereich – viele Bezieher statt dessen als ’soziale Hängematte‘.
Natürlich sind hier auch viele Alleinerziehende in prekären Situationen, Personen mit krankheitsbedingten Einschränkungen die eine Arbeitsaufnahme erschweren etc. betroffen .. aber diese bilden definitiv NICHT die Mehrzahl an Leistungsbeziehern.
Für Menschen mit wenig Motivation zur regelmäßigen Arbeit, mit schlechter oder gar keiner Ausbildung (tlw. Leistungsbezieher in zweiter oder dritter Generation!) und drei oder mehr Kindern (oft die nächsten Leistungsbezieher) ‚lohnt‘ es sch doch gar, eine Arbeit aufzunehmen .. da steht dann ein Einkommen von evtl. 1.400 € netto (Haushaltsvorstand allein) + 750 € Kindergeld (3 Kinder) einem Bezug i.H.v. mind. 2.209 € (2 Kinder <6 J. u. 1 Kind 6-13 J.) plus angemessene Kaltmiete (für 95-110 qm) + angemessene Nebenkosten + angemessene Heizkosten gegenüber!
(Diese Berechnung ist nur überschlägig, berücksichtigt nicht Besonderheiten des Einzelfalles)
Das Problem ist doch, dass das gesetzlich vorgeschriebene Lohnabstandsgebot zwischen Mindestlohn und ‚Bürgergeld‘ nicht eingehalten wird .. d.h. nicht, dass das ‚Bürgergeld‘ unbedingt zu hoch ist, sondern das der Verdienst mit dem gesetzlich festgesetzten Mindestlohn für viele offenbar keinen Anreiz mehr bietet, zu arbeiten – dies insbesondere bei Bedarfsgemeinschaften mit geringer Bildung bzw. Ausbildung und vielen Kindern.
Im Übrigen muss Bürgergeld nicht in Anführungszeichen gesetzt werden, denn die Leistung heißt so. Ist im SGB 2 gesetzlich geregelt. Hartz 4 entgegen gab es nie, das war der volkstümliche Begriff für das Arbeitslosengeld 2. Lediglich das Gesetz, mit dem die Sozialreform geregelt wurde, hieß Hartz 4 – nach dem verurteilten Herrn Hartz.
Sozialhilfe hingegen ist eine andere Leistung. Diese erhält, wer nicht erwerbsfähig ist, z.B. Rentner, Leute mit voller Erwerbsminderung u.ä. – geregelt im SGB 12.
Erklärstunde aus.
Natürlich hast du recht, dass ‚Bürgergeld‘ und ‚Hartz-4‘ nicht in Apostrophen/Hochkommata (und nicht wie von dir bezeichnet in Anführungszeichen) gesetzt werden. Habe es gemacht, um diese umgangssprachlichen Bezeichnungen (ebenso wie die Ausdrücke das ‚lohnt‘, das ‚Auffangnetz‘ und die ’soziale Hängematte‘) zu betonen bzw. hervorzuheben. Hierfür können im Übrigen auch die Anführungszeichen genutzt werden (sh. u.a. Duden u. Wikipedia).
Auch ist bekannt, dass das ‚Bürgergeld‘ der Nachfolger des bisherigen, umgangssprachlich oder volkstümlich ‚Hartz 4‘ genannten, richtig aber im SGB II geregelten sozialen Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende.
Erklärstunde aus!
Auf den Punkt gebracht. Gerade junge Menschen hängen lieber ab als dS sie arbeiten. Sofort Geld kürzen.
Und jetzt bitte noch in den Sprachen, welche es ja über 50 Prozent auch betrifft 😇
Ein zwei Buchstaben fehlen im Text 😉
Ein Buchstabe und ein Komma. Reicht also locker noch für eine 1er Note 😀
die ampel?
die unterhaelt doch die halbe welt!
ich arbeite und nicht auslaenderfeindlich…war selber mal auslaender als deutsche
Wow, 3 Stunden Pendelzeit sind zumutbar, das ist unglaublich!
Man muss es sich doch nur mal durchrechnen. Ich z. B. habe einen 9 Stunden Tag inklusive Pause, was bleibt denn da noch vom Tag übrig wenn ich 3 Stunden Fahrzeit zur Arbeit noch draufrechne?
Irre was die da oben sich alles so schönes einfallen lassen!
Da steht doch, dass das nicht gilt, wenn man Kinder erzieht oder Angehörige pflegt. Normalerweise hat man auch 8 Stunden Tage + 30 Minuten Pause. Da bleibt für Leute ohne diese Pflichten noch jede Menge Zeit, um sich um den Rest (Wäsche, einkaufen, vielleicht ne Runde laufen gehen) zu kümmern. Und der Rest? Wird auf Wochenende, Feiertage und Urlaub verlegt. 🤷🏻♂️
Ich pendle seit über 30 Jahren ca. 130 km pro Arbeitstag, das sind 2 h mit dem Auto und 3 Stunden mit dem Zug.
Dafür habe Ich einen guten Job und ein entsprechendes Gehalt. Und das ist jedem gesunden Menschen, außer Alleinerziehenden, Kümmerern oder behinderten Personen zuzumuten.
Hier ist natürlich bei den Büroberufen viel Luft nach oben beim Arbeitsweg: mehr homeoffice! Meiner Meinung eine win-win situation für Unternehmen und Arbeitnehmer!!!
Auch wenn irgendwelche schlaue Personalvorstände von fehlendem social networking in der Firma reden – das geht doch wohl auch online! Ein Tag pro Woche in der Firma reicht vollkommen. Was würden Pendler sparen, die sogar unter der Woche am Arbeitsort übernachten müssen…
Danke für diese Informationen . Ich denke auch , dass jeder der 2 gesunde Hände , nicht anderen zur Last fallen sollte. Ich finde es traurig , dass es Menschen gibt, die sich einrichten länger so durchs Leben zu gehen.
„Aber natürlich kann jeder Bürger irgendwann in die unglückliche Lage kommen, Bürgergeld beziehen zu müssen.“
Klar. Aber das sollte dann auch nur temporär gezahltt werden, und sukzessive weniger werden um den Anreiz zur erneuten Arbeitsaufnahme zu fördern. Kann doch nicht sein dass sich Leute mit zwei gesunden Händen auf Dauer darauf ausruhen.
100% Zustimmung
Ich möchte dich daran erinnern, dass nur ein Drittel der Arbeitslosen langzeitarbeitslos sind. Wiederum davon ist nur ein kleiner Teil wirklich in der Lage zu Arbeiten und verweigert dies. Der rest ist nicht mehr arbeitsfähig.
Es gibt genug Fälle von erkrankten Personen, die nicht mehr arbeitstauglich sind und keinen Beruf ausführen können, die aufgrund einiger Probleme unseres Sozialsystems im Arbeitslosengeld gelandet sind und dort nun langfristig verweilen.
Diesen Menschen möchtest du nun die Beiträge kürzen und anschließend die Entlastung ganz wegnehmen?
Nett…
100% Zustimmung
Wer anerkannt nicht arbeiten kann wird nicht sanktioniert oder bekommt sogar EU Rente.
Wieder 100% Zustimmung.
Davon träumst du! Cousine Krebs 80% schwerbehindert. 57 Jahre alt. EU Rente abgelehnt. (Logisch, EU Rente höher als Sozialhilfe SgB12). Kenne etliche Fälle. Und das schlimmste: mindert dann natürlich Ihre Altersrente extrem. So spart man Geld ein( bei den Kranken).
Das ist übel, aber dann liegt trotz der Erkrankung wohl keine vollständige Erwerbsminderung vor. Ich habe in meinem bisherigen Leben auch einige wenige Krebserkrankungen bei Bekannten erlebt wo Betroffene weiterhin zur Arbeit gegangen sind – weil sie es konnten und wollten. Wenn es nicht geht, muss man die komplette Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen. Auch da kenne ich Fälle wo das problemlos anerkannt wurde.
Fakten sind immer gut: „Von den knapp 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern sind fast 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, umgerechnet also etwas mehr als die Hälfte, 52,7 Prozent. Die restlichen 47,3 Prozent sind keine deutschen Staatsbürger.“[…]“Die meisten stammen aus der Ukraine, 703.933 ukrainische Staatsbürger beziehen Bürgergeld. Kurz danach folgen Menschen aus Syrien, von ihnen beziehen 501.806 Menschen die Sozialhilfe. Danach folgen die Türkei, mit 198.666 Bürgergeld-Beziehern, Afghanistan mit 182.672 und Irak mit 114.964.“[…]“Unter anderem müsse man beachten, dass von den 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern etwa 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind – sie können nicht arbeiten, etwa aufgrund ihres Alters (unter 15 Jahre alt) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation.“D.h., nicht ganz die Hälfte Bürgergeldbezieher sind noch nicht Eingebürgerte. 3,9 Millionen Bürgergeldbezieher wären arbeitsfähig. Quelle u.a.: https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-statistik-wer-bezieht-es-14-8-24;art1373668,11757767