
Der beliebte Discounter Lidl, der stets mit guten Angeboten die Kunden in die MÀrkte lockt, hat von der Verbraucherzentrale Kritik und eine Klage wegen der in der hauseigenen App angezeigten Preise bekommen. Warum Lidl im Fokus des Verbraucherschutzes war, möchten wir euch in diesem Beitrag erklÀren.
Jeder von uns weiĂ, dass so gut wie jeder Supermarkt und auch Discounter ĂŒber Werbeprospekte, sowie auch eigene Apps fĂŒr die Kunden als Service verfĂŒgbar gemacht hat. Nicht nur, um den Kunden ein besseres Einkaufserlebnis zu garantieren, da Werbeartikel stets per App einsehbar sind, sondern auch mit Sonderaktionen, wie Punktesammeln oder aber auch spezielle Angebote fĂŒr registrierte Nutzer der App. Auch Lidl hat eine solche App. Allerdings wird es hier nun einige Ănderungen geben.
Grund der Kritik und der Klage
In Werbeprospekten und eben auch in der jeweiligen App werden die Wochenangebote stets aktuell und meist weit im Voraus fĂŒr die Kunden verfĂŒgbar gemacht. Wer SchnĂ€ppchenjĂ€ger ist, wird sich aus diesen Services jede Woche die besten und preiswertesten Artikel heraussuchen oder aber auch speichern. Der entscheidende Faktor an dieser SchnĂ€ppchenjagd ist natĂŒrlich der Angebotspreis.
Da schon vor einigen Jahren dazu entschieden wurde, dass nicht nur der Preis, sondern auch der Kilopreis bei Lebensmittel mit angegeben werden muss, muss Lidl nun abseits davon in allen Werbemitteln, also Werbeprospekten und auch in der App den Gesamtpreis, sowie Grundpreis nochmal deutlich kennzeichnen â und zwar den Preis, der fĂŒr alle Verbraucher gilt!
Aber das war doch schon immer so?
Ja, diese Kommunikation der Preise war schon immer verpflichtend. Allerdings hatte Lidl eine weitere und missverstĂ€ndliche Anzeige der Preise in der App. So gab es neben den normalen Angebotspreisen auch noch den Preis fĂŒr Nutzer der Lidl Plus App. In diesem Fall hat Lidl auch an der Information des Preises gespart, sodass der Angebotspreis fĂŒr App Nutzer viel deutlicher kommuniziert wurde, wĂ€hrend der Preis fĂŒr Menschen, die keine Nutzer der App sind, nur klein und durchgestrichen zu finden war. So konnte man als unwissender Kunde auch denken, dass es sich hierbei um den Ursprungspreis vor dem Angebot handele. An der Kasse gab es dann die ErnĂŒchterung.
Auslöser waren marinierte Lammlachse
Diese von der Eigenmarke âMetzgerfrisch Premium Lammlachse in GewĂŒrzmarinadeâ bewarb der Konzern in der App fĂŒr nur 5,50 Euro. Allerdings nur fĂŒr App Nutzer. Der durchgestrichene Preis fĂŒr Nicht-Nutzer der App lag bei 7 Euro und war viel zu unzureichend deklariert, worĂŒber sich einige Kunden an den Verbraucherschutz gewendet hatten.
So war es fĂŒr den Verbraucherschutz unklar, welcher Preis nun definitiv fĂŒr Kunden ohne Preis lautete und auch der vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis ausgezeichnet, was fĂŒr noch mehr Unklarheiten sorgte.
Lidl gab keine UnterlassungserklÀrung ab
Nachdem der Verbraucherschutz die Kette abgemahnt hatte, weigerte diese sich eine UnterlassungserklĂ€rung abzugeben, sodass der logische weitere Schritt seitens des Verbraucherschutzes die Klage war. Diese wurde beim Landgericht Heilbronn eingereicht, verabschiedete sich aber schon wieder vor der mĂŒndlichen Verhandlung, denn alle Parteien einigten sich vorab und wollten dieses Problem ohne rechtlichen Beistand beilegen. So wird Lidl diesem Wunsch nachkommen und zukĂŒnftig dafĂŒr sorgen, dass alle Preisangaben deutlich erkennbar, fĂŒr alle Arten von Kunden durchschaubar sein werden â so eben auch fĂŒr Kunden mit App und auch ohne.
Verbraucherschutz hat eine klare Meinung zu solchen Methoden
Die Verbraucherzentrale sagt selber, dass Verbraucher ohne groĂe Probleme und vor allem sehr einfach erkennen mĂŒssen, was ein Produkt kostet. Und das, egal, wie dieser Preis zustande kommt. Streichpreise wĂŒrden hier nur fĂŒr Verwirrung sorgen und nicht fĂŒr Transparenz, was man eigentlich als Kunde erwarten möchte.
Genauer missachten HĂ€ndler mit solchen Praktiken die Preisangabenverordnung. Nicht nur Lidl steht oder stand im Fokus der Zentrale, denn auch Ă€hnliche Verfahren sind aktuell bei dem Supermarkt REWE und auch dem Discounter Penny in Bearbeitung. Auch hier werden Ă€hnliche Angaben fĂŒr Nutzer der App und auch ohne App angezeigt. Ebenso Bonusprogramme fĂŒr registrierte Nutzer, was ebenfalls fĂŒr ein wenig fragende Gesichter sorgen kann.
Im Beispiel der Bonusangebote fĂŒr registrierte Nutzer gehen die App Betreiber genauer gesagt ein Tauschhandel ein, denn der Kunde bekommt durch die Registrierung exklusive Angebote und der jeweilige HĂ€ndler eventuell einen treuen Kunden mehr, sondern auch viele Daten. Unter anderem persönliche und ebenso Daten ĂŒber das Einkaufsverhalten.
Was haltet ihr von dieser Kritik und Klage? Ist diese gerechtfertigt und habt ihr auch schonmal Probleme mit solchen Angeboten per App oder Werbemittel gehabt?
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Transparenz fĂŒr alle ist immer gut. Das man aber immer vor Gericht gehen muss und alle Beteiligten sich nicht vorab auf eine verbraucherfreunfliche Lösung einigen können, muss man auch nicht verstehen..
Guter Punkt, das grenzt ja fast schon an absichtlicher TĂ€uschung. Einfach deutlicher Kennzeichen und gut ist.. warum muss es erst durch alle Instanzen gehen?