Reisen, Urlaub und Hotels – das war in der Vergangenheit ein wichtiger Eckpfeiler des Deal-Mixes auf Mein-Deal. Was dann geschah, das ist euch allen bekannt. Doch wie geht es nun weiter?
Eine wirkliche Antwort habe ich hier leider keine parat, es gilt momentan immer noch eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen und rät bis einschließlich 3. Mai 2020 von solchen Reisen ab. Was dann passiert ist unklar, aber unser Außenminister deutete ja schon an, dass es dieses Jahr wohl nichts mehr geben wird. Von dieser Realität sind natürlich auch Inlandsreisen betroffen: Hotel-Übernachtungen zu rein touristischen Zwecken sind untersagt.
Was wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe? Kann man stornieren und sein Geld zurückerhalten?
Wer eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt gebucht hat, diese aber vor dem 3. Mai stattgefunden hätte, der wird sehr wahrscheinlich komplett kostenlos stornieren können. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wird in der Regel als außergewöhnlicher Umstand akzeptiert werden, leider fehlen bislang Grundsatzurteile, aber das europäische Verbraucherzentrum Deutschland teilt diese Einschätzung.
Was, wenn die Pauschalreisen nach dem 3. Mai 2020 stattgefunden hätte?
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hilft dann nicht weiter. In diesem Fall kann man zwar ebenfalls stornieren, es fallen aber die vertraglich festgelegten Stornokosten an. Falls die Reisewarnung doch verlängert wird, dann könnt man doch noch wie oben argumentieren. Viele Reiseanbieter stornieren auch die Reise von sich aus, dann erhält man natürlich alles wieder. Selbstverständlich muss man nicht stornieren: wenn die Reise stattfindet, dann kann man sie natürlich auch antreten.
In jeden Fall bedarf eine solche Stornierung der Schriftform. Der Hinweis auf eine möglicherweise später ausgesprochene Reisewarnung des auswärtigen Amtes und einer dann 100%igen Erstattung sollte nicht fehlen, auch wenn jetzt noch nicht klar ist, ob das rechtlich Bestand haben wird. Versuch macht kluch.
Was, wenn ich einen Flug, ein Ferienhaus oder ein Hotel selber gebucht habe?
Anders als bei den Pauschalreisen ist es hier von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Hier hilft oftmals nur ein direkter Kontakt mit dem Hotel oder der Airline. Kulanz ist hier – je größer der Anbieter ist – oftmals zu erwarten. Wenn man umbucht, sollte man aber darauf achten, dass keine „versteckten“ Umbuchungsgebühren auf einen abgewälzt werden. Wenn der Anbieter von sich aus storniert, dann sollten jedoch in jedem Fall alle Kosten erstattet werden.
Muss ich Gutscheine als Erstattung akzeptieren?
Das muss man nicht, wenn es einen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung gegeben hätte. Aber es könnte sich trotzdem lohnen: zum einen haben die Gutscheine mit Ende 2021 eine recht lange Laufzeit und zum anderen erhält man oft einen höheren Wert als Gutschein, so können die Anbieter die Liquidität im Unternehmen halten. Wer den Gutschein dann nicht nutzen kann, der kann sich immer noch das Geld erstatten lassen. Pech nur, wenn der Anbieter bis dahin Insolvenz hat anmelden müssen.
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Ich hatte eine Pauschalreise mit Flug und Schiff bei BAVARIA gebucht. Dieses Reisebüro ist eine Schande. Nach mehrmaligen Telefonaten und E-Mails keine Reaktion. Bisher nur zwei Informationen am Tag meiner Abreise, das das Auswärtige Amt die weltweite Warnung herausgegeben hat und Absage erteilt. Und irgendwann auf meine Forderungen, das Verzögern der Gutschrift erwähnt hat. Dabei will ich keine Gutschrift sondern nur mein kostbares Geld zurück.
Ich habe nun den Anwalt eingeschaltet…..Mahnbescheid.
Meine Erfahrung aktuell: über Roompot den Aufenthalt in einem deutschen Ferien-Park gebucht. Park wurde dann wegen corona geschlossen. Anbieter hat storniert und uns als erstes angeboten wir könnten 10% vom reisepreis erstattet bekommen. Aktuell geben sie jetzt Gutscheine aus. Haben wir dann auch erhalten, obwohl ich mehrfach schriftlich Beschwerde eingelegt habe und auf mein Recht bestanden hab. Der Gutschein geht übrigens auch über die Kaution, die von meine Kreditkarte belastet wurde. Habe dann dort angerufen und gesagt, dass es nicht rechtens ist. Antwort: „Das ist uns egal. Sie bekommen Ihr Geld nicht zurück! Auch nicht die Kaution“ Der Vorgang geht jetzt zum Anwalt.
Ich habe über Eurowings Anfang Februar für meine Tochter am 1. Mai von Stuttgart nach Berlin ein Flug gebucht. Wie sieht es denn hier mit der Erstattung aus? Gilt hier auch das Reiseverbot, auch innerhalb Deutschlands und kostenlose Erstattung oder muss ich ein Gutschein akzeptieren?
Ich habe über Bild.de den Gelsenkirchener Anwalt Kempkens angehört. Er sagt , man kann das Geld zurückfordern und muss nichts akzeptieren. Sie werden sich aber meist dagegen wehren. Da bleibt meist ein Klageverfahren. Eine derzeit miese Situation
Hallo zusammen,
ich habe über Secret Escapes gebucht. 1 Woche und für 33€ eine Reiseversicherung inclusive Reiserücktritsversicherung. Sowohl Secret Escape als auch die Reiserücktrittsversicherung weigern sich zu zahlen. Dabei wäre es doch so gewesen, dass ich gar nicht hinfahren könnte, da mein Hotel komplett zu hatte und jetzt Insolvenz angemeldet hat. Da nutzt dann auch kein Gutschein. Hat jemand eine Idee, wie ich mein Geld zurück bekomme? bitte einfach ne kurze Nachricht schreiben. Vielen Dank und liebe Grüße aus München, und – bleibt gesund, Tom
Hast du oder das Hotel die Reise abgesagt? Hat das Hotel dir geschrieben das es schließt oder schon geschlossen ist?
Direkt zum Anwalt und den das klären lassen. Würd mir da keinen Kopf drüber zerbrechen. In der Regel reicht da schon ein Brief vom Anwalt und der Reiseveranstalter zahlt. Leider muss man in Deutschland oftmals erst Druck machen bevor man zu seinem recht kommt
Reiserücktrittversicherung zahlt meist nicht bei Pandemien. Steht so in den meisten AGB‘s. Also die sind alle fein raus.
Gutscheine schön und gut.
wenn man aber erst wieder im nächsten Sommer verreisen kann, dann bringt mir mein jetziges Guthaben wenig. weil dann alle verreisen möchten und die Preise dann entsprechend höher sein werden.
mein Geld ist nächstes ja sowieso weniger Wert aufgrund der Inflation. und die Insolvenz ist auch nicht abgewendet.
Eine etwas andere Ansicht. Vor August, September geht gar nichts, eher noch später. Auch wenn gewisse Politiker (NRW) schon jetzt dauernd auf Lockerung drängen :-(((. Dann fahren auch nur ganz Mutige und/oder vollkommene Ignoranten. Je nach Blickwinkel. Die Preise werden also an der unteren Grenze liegen, weil jeder Anbieter sein Haus und die Gaststätte voll bekommen will. Die Urlaubsrate im eigenen Land wird sich extrem erhöhen. Die Inflationsrate ist meines Wissens gesunken. Wenn die Gutscheinregelung eingeführt wird, sichert der Staat den Gutscheinwert ab.
ich habe jetzt eine Mail von Ryanair erhalten.
zuerst hieß es, Flug annulliert, Geld beantragen oder umbuchen. -> Geld beantragt
dann hieß es, es dauert länger als üblich wegen der hohen Zahl an Buchungen -> ok
dann eine ähnliche Mail wie eins drüber -> auch ok
als letztes kommt eine Mail, dass man einen Gutschein bekommt, der auch nur maximal 12 Monate ab Abreisetag gültig ist, also nicht Ende 2021. man könne aber trotzdem NOCHMAL sein Geld beantragen, eine Auszahlung gäbe es aber erst, wenn die Pandemie vorbei ist.
dann klickt man auf nochmal Geld beantragen, dort gibts eine Seite auf englisch, die einem die Vorzüge des Gutscheins erklärt und ganz unten einen Hinweis, dass man sein Geld bekommen könne, wie und wo steht nicht dabei.
darunter der Chat bot des „Kundenservices“. Chat bot versteht mich nicht, Haut mich ständig raus…
wenn man es dann mal in die Warteschleife geschafft hat, um mit Menschen zu chatten, geht stundenlang keiner dran.
weiß jemand Rat. habt ihr das lösen können?
ich meine den Sommerurlaub in einem Jahr, wenn wieder alle fliegen können und wollen.
von einer Absicherung des Guthabens ist bisher nicht die Rede gewesen, außer von Reiseveranstaltern
👍👍
Toller Service! Danke Euch!
Mega Artikel – danke 👍