Die Reform des Urheberrechts ist beschlossene Sache – allen Protesten zum Trotz. Nach der Zustimmung des Europaparlaments legten die einzelnen EU-Staaten nach. Ausschlaggebend war auch die Haltung der Bundesregierung.
Nachdem das Europaparlament das geplante Vorhaben für eine Reformierung des Urheberrechts bereits gebilligt hatte, stimmten in letzter Instanz auch die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich dafür. Unter den Befürwortern befanden sich auch die deutsche und österreichische Bundesregierung. Die einzelnen EU-Länder müssen die neuen Richtlinien nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland gab es im Vorfeld heftige Proteste gegen Teile der geplanten Reform, die ein starkes mediales Echo hervorriefen. Die Bundesregierung betonte in diesem Zusammenhang zuletzt, dass Uploadfilter bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden sollen.
Gemeint sind dabei Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet identifizieren und direkt aussortieren. Bis zuletzt arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel verankert wird.
EU-Urheberrecht: Zugeständnisse der Politik
Der EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber von der CSU hatte vor der Abstimmung der EU-Staaten über die umstrittene Urheberrechtsreform eingelenkt und den Kritikern der Reform einige Zugeständnisse eingeräumt. Zwar müsse die Wirkung des neuen Gesetzes zunächst einmal abgewartet werden, sagte er der „Bild“. „Aber sollte es wirklich negative Auswirkungen haben, werden wir es noch einmal überarbeiten.“
Dabei führt der als möglicher EU-Kommissionspräsident gehandelte Weber auf die Beschneidung der Meinungsfreiheit an. Er verspreche, eine Revision der Rechtslage vorzulegen, sollten sich die Bedenken angesichts der Beschränkung der Meinungsfreiheiten bewahrheiten.
Urheberrechtsreform: Deutschland stimmt zu
Hinter der Urheberrechtsreform steckt die Idee, die veralteten Regularien für das Urheberrecht in der Europäischen Union an das digitale Zeitalter anzupassen. Urheber sollen für Inhalte im Netz eine bessere Vergütung zugesichert bekommen. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser wurde vom Europaparlament selbst Ende März gebilligt.
Die Zustimmung der EU-Staaten war nun der letzte Schritt auf der Agenda, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die einzelnen Ländern der Reform ihr Wohlwollen ausgesprochen.
In der gesamten Konstellation hatte die Bundesregierung einen nicht geringfügigen Anteil am abgesegneten Beschluss. Hätte Deutschland sich bei der letzten Abstimmung enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmen mit einem Nein. Bulgarien, Slowenien und Estland enthielten sich.
Uploadfilter: ja oder nein?
Die Kritiker der Urheberrechtsreform waren vor allem in Deutschland in großer Zahl zugegen. Der Protest richtete sich insbesondere gegen den umstrittenen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt.
Die Stimmen der Kritiker befürchten, dass Plattformen wie YouTube aufgrund der Reform Uploadfilter einsetzen würden, die das urheberrechtlich geschützte Material mitsamt den legalen Inhalten aussortieren. Die Algorithmen seien nicht auf dem nötigen technologischen Stand, gutes und böses Material konsequent voneinander zu unterscheiden.
Auch der Streaming-Anbieter Twitch hatte unlängst Konsequenzen für EU-Nutzer angekündigt. Auch wenn das Unternehmen mit seinen Aussagen wenig später zurückruderte. Auf der Plattform werden Videospiele von Nutzern live gespielt. Dabei schauen eine Vielzahl von Menschen zu. Die Spiele sind wiederum geschützte Inhalte von einzelnen Firmen.
Durch die Urheberrechtsreform sehen sich Plattformen, die mit geschützten Inhalten konfrontiert werden, gezwungen, direkt beim Upload Überprüfungen durchzuführen. Das spielt den Befürwortern direkt in die Karten, da diese eine faire Lizenzierung für Plattformen einfordern, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen.
Leistungsschutzrecht umstritten
Ebenfalls kontrovers diskutiert wurde Artikel 11, final Artikel 15, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Dieser besagt, dass Nachrichten-Suchmaschinen mit ihren News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen müssen.
Die Kritiker sehen für kleine Verlage immense Nachteile, die gegenüber größeren Unternehmen eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem wird auf Deutschland verwiesen, wo es schon seit dem Jahre 2013 ein Leistungsschutzrecht gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage gekommen ist.
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