Die Grundrente und die Grundsicherung im Alter sind zwei verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen in Deutschland für ältere Menschen. Die Begriffe Grundrente und Grundsicherung im Alter werden jedoch oft verwechselt oder es wird angenommen, dass es sich um die gleiche Leistung handelt. Allerdings haben beide Systeme unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele. Wir haben die beiden Leistungen hier mal miteinander verglichen und verraten Dir auch, ob Du auch beide gleichzeitig bekommen kannst.
Was bedeutet Grundsicherung im Alter?
Die sogenannte Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland. Sie soll ältere Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter Erwerbsminderung unterstützen, die aufgrund einer geringen Rente nicht genug Geld zum Leben haben. Die Grundsicherung im Alter deckt alle Kosten für den grundlegenden Lebensbedarf. Dazu gehören Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Gesundheitskosten und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Im Prinzip lässt sich die Grundsicherung im Alter mit der Sozialhilfe zu vergleichen.
Wie die Sozialhilfe ist auch die Grundsicherung bedarfsorientiert. Es wird also geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich finanzielle Unterstützung benötigt. Das eigene Einkommen und Vermögen sowie teilweise das Einkommen des Ehepartners werden berücksichtigt. Anders als bei der Sozialhilfe werden die Kinder des Antragstellers nur dann zur finanziellen Unterstützung herangezogen, wenn deren Einkommen einen bestimmten Betrag übersteigt.
Die Grundsicherung im Alter wurde in Deutschland 2003 eingeführt. Vorher waren ältere Menschen, die aufgrund niedriger Renten ihren Lebensunterhalt nicht decken konnten, auf Sozialhilfe angewiesen. Ein wichtiger Unterschied zur klassischen Sozialhilfe ist die Regelung, dass bei der Grundsicherung im Alter nicht auf die Kinder zurückgegriffen wird, solange deren Einkommen unter 100.000 Euro jährlich liegt. Dadurch sollte der Zugang zur Grundsicherung im Alter erleichtert werden, ohne dass die Sorge entsteht, dass die Kinder zur Finanzierung herangezogen werden.
Grundsicherung im Alter muss selbst beantragt werden. Einen Antrag kann jeder Mensch in Deutschland stellen, der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sofern die Rente, weiteres Einkommen und das Vermögen nicht zum Leben reichen.
Was bedeutet Grundrente?
Die Grundrente ist eine sozialpolitische Maßnahme in Deutschland, die erst 2021 eingeführt wurde. Ihr Ziel ist es, Menschen im Rentenalter finanziell zu unterstützen, die trotz langjähriger Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nur eine sehr niedrige Rente erhalten. Häufig betrifft das Menschen, die in Niedriglohnsektoren gearbeitet oder durch Erziehungszeiten und Pflege von Angehörigen nur wenige Beitragsjahre haben. Dabei ist die Grundrente keine eigenständige Rente, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Sie erhöht also die reguläre Rente für berechtigte Personen.
Voraussetzung ist, dass der Rentner mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen muss. Dazu zählen Zeiten, in denen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, zum Beispiel durch Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die volle Grundrente berechnet. Wer zwischen 33 und 35 Jahre an Beitragszeiten nachweisen kann, bekommt eine gestaffelte Grundrente.
Die Grundrente ist einkommensabhängig. Wer als Alleinstehender ein monatliches Einkommen von bis zu 1.250 Euro hat, erhält die volle Grundrente. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Liegt das Einkommen darüber, wird die Grundrente schrittweise gekürzt. Einkommen aus anderen Quellen, wie zum Beispiel Kapitalerträge oder Betriebsrenten, wird in die Einkommensprüfung einbezogen.
Wie hoch die Grundrente ausfällt, hängt von den Rentenansprüchen ab. Wer viele Jahre nur sehr geringe Beiträge geleistet hat, für den kann die Grundrente die monatliche Rente spürbar erhöhen. Der Grundrentenzuschlag beträgt aber höchstens ca. 400 Euro im Monat.
Die Grundrente wird nach einem komplizierten System automatisch von der Rentenversicherung berechnet und muss nicht extra beantragt werden.
Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter
Grundrente |
Grundsicherung im Alter |
|
Einführungsdatum |
1. Januar 2021 |
1. Januar 2003 |
Zielgruppe |
Rentnerinnen und Rentner mit langjähriger Beitragszahlung und niedrigen Renten |
Personen im Rentenalter oder dauerhaft Erwerbsgeminderte mit niedrigem Einkommen und Vermögen |
Art der Leistung |
Zuschlag zur gesetzlichen Rente, keine eigenständige Leistung |
Sozialhilfeleistung zur Sicherung des Existenzminimums |
Voraussetzungen |
Mindestens 33 Jahre Beitragszeiten in der Rentenversicherung, davon 35 Jahre für den vollen Grundrentenzuschlag |
Bedürftigkeit (Einkommen und Vermögen reichen nicht für Lebensunterhalt) |
Berechnungsgrundlage |
Langjährige Einzahlung in die Rentenversicherung (mindestens 33 Jahre) |
Bedarfsgerechte Prüfung basierend auf Einkommen und Vermögen |
Höhe der Leistung |
Zuschlag zur Rente, abhängig von den geleisteten Rentenbeiträgen, maximal etwa 400 Euro |
Höhe orientiert sich am Bedarf zur Deckung des Existenzminimums, abhängig von individuellen Lebensumständen |
Einkommensprüfung |
Ja, Einkommen wird geprüft, Freigrenzen: 1.250 Euro (Alleinstehende), 1.950 Euro (Paare); oberhalb dieser Grenzen wird die Grundrente gekürzt |
Ja, umfassende Einkommens- und Vermögensprüfung, auch Einkünfte wie Renten und Sparguthaben werden berücksichtigt |
Vermögensprüfung |
Nein, Vermögen wird nicht berücksichtigt |
Ja, Vermögen wird bei der Prüfung einbezogen, aber es gibt Freigrenzen für Schonvermögen |
Anrechnung von Renten |
Die gesetzliche Rente wird bei der Berechnung der Grundrente zugrunde gelegt. |
Die gesetzliche Rente zählt als Einkommen und wird angerechnet. |
Rückgriff auf Kinder |
Es erfolgt keine Berücksichtigung des Einkommens der Kinder. |
Es erfolgt ein Rückgriff auf das Einkommen der Kinder, sofern dieses über 100.000 Euro jährlich liegt. |
Ziel |
Unterstützung von Rentnern, die trotz langjähriger Arbeit nur eine geringe Rente erhalten |
Sicherung des Existenzminimums bei finanzieller Bedürftigkeit im Alter |
Zuständige Behörde |
Deutsche Rentenversicherung |
Sozialämter und Kommunen |
Antragsstellung |
Automatische Prüfung durch die Rentenversicherung, kein gesonderter Antrag notwendig |
Antragstellung erforderlich, Bedürftigkeit wird geprüft |
Vermittlung von Lebensunterhalt |
Keine Hilfe für spezifische Lebenshaltungskosten, sondern allgemeiner Rentenzuschlag |
Deckt Kosten für Unterkunft, Heizung, Ernährung und Grundbedürfnisse |
Finanzierung |
Finanziert durch die Rentenversicherung (Solidarsystem) |
Finanziert durch Steuermittel |
Kann man Grundrente + Grundsicherung im Alter bekommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sowohl Grundrente als auch Grundsicherung im Alter gleichzeitig zu bekommen. Wenn jemand bereits eine Grundrente erhält und dennoch finanziell bedürftig bleibt, weil das Gesamteinkommen immer noch unter dem Existenzminimum liegt, kann zusätzlich Grundsicherung im Alter beantragt werden. Die Grundrente wird bei der Berechnung der Grundsicherung als Einkommen voll angerechnet. Mit der Grundsicherung wird dann das nicht ausreichende Gesamteinkommen aus Rente plus Grundrente bis zur Deckung des Existenzminimums aufgestockt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundrente ist ein finanzieller Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die viele Jahre gearbeitet, aber nur geringe Rentenbeiträge gezahlt haben. Sie wird von der Rentenversicherung automatisch berechnet und ausbezahlt.
- Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialhilfeleistung, die das Existenzminimum für bedürftige Menschen im Rentenalter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung gewährleisten soll. Sie muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
- Bekommt jemand Grundrente und reicht das Gesamteinkommen trotzdem nicht zum Leben aus, kann zusätzlich Grundsicherung im Alter beantragt werden. In diesem Fall ergänzt die Grundsicherung das Einkommen, um das Existenzminimum zu sichern.
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Sehr interessanter Artikel, vielen Dank an die Redaktion, für die dazu notwendige Recherche- und Dokumentationsarbeit!👍
Auch wer selbst nicht davon betroffen ist/sein wird, hat hier das notwendige Rüstzeug, betroffenen Nachbarn oder anderen Bekannten, mit grundlegenden Informationen (z.B. wegen der zur Bewilligung notwendigen Beantragung) Hilfeleistung zu geben.
Danke