Ob beim Online-Shopping oder dem Einkaufen im Ladengeschäft – man stößt bei nahezu jedem Kauf auf die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Für viele Unwissende scheinen beide Begriffe dasselbe zu sein, die Unterschiede sind jedoch größer. Genaugenommen handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Sachen, über die man als Endverbraucher, vor allem jedoch als Schnäppchen-Jäger, Bescheid wissen sollte.
Wir erklären alles, was man wissen muss, um nach dem Kauf keine ungewollte Überraschung zu erleben.
Im Dschungel der Begriffe
Gerade bei einem Kauf, den man online tätigt, kann man auf Dauer defekte oder nicht gewollte Teile nicht ohne weiteres in den Laden zurückbringen und ersetzen oder gar reparieren lassen. Hier ist es essenziell zu wissen, ob man für den abgeschlossenen Kaufvertrag eine Garantie oder eine Gewährleistung abgeschlossen hat – und falls dem so sei, was das genau bedeutet und was man anschließend für Optionen hat. Selbstverständlich gibt es eine Menge weiterer Begriffe, wir beschäftigen uns in diesem Ratgeber jedoch hauptsächlich auf folgende zwei:
- Gewährleistung
- Garantie
Die Gewährleistung
Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewährleistung auf ihre Produkte zu geben, was einen Unterschied zur freiwilligen Garantie seitens des Herstellers ergibt. Laut Gesetz müssen Verkäufer in Deutschland grundsätzlich ganze zwei Jahre, sprich exakt 24 Monate, eine Funktionsgewährleistung auf Neuware geben. Diese Pflicht seitens des Verkäufers ist gesetzlich so verankert, dass sie auch in den AGBs nicht außer Kraft gesetzt werden kann.
Vorteil für den Käufer
Durch diese Regelung ist der Händler dazu gezwungen, dem Kunden zu versichern, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs keinerlei Mangel aufweist – ob in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht. Die Gewährleistung versichert, dass der Käufer im Falle eines nicht funktionierenden bzw. mangelhaften Artikels diesen an den Verkäufer zurückgeben kann – und sein Geld oder einen neuen, funktionierenden Artikel als Ersatz erhält, und das natürlich kostenfrei.
Fristen für Käufer
Hat ein gelieferter Artikel Fehler, muss, wie weiter oben erklärt, der Käufer seine Ansprüche innerhalb von den gesetzlich vorgegebenen 24 Monaten geltend machen. In dieser Zeit ist es möglich, den Artikel ohne weitere Angaben wieder zurück an den Händler zu verschicken. Die gesetzliche Leistung an sich gilt jedoch weiterhin – man sollte dabei nur folgende Punkte beachten:
- Bis zu sechs Monaten nach dem Kauf obliegt es dem Händler oder Hersteller unter Beweis zu stellen, dass die Ware bei Übergabe an den Kunden in Ordnung und mängelfrei war. Diese Beweis-Pflicht endet jedoch nach einem halben Jahr und geht auf den Käufer über.
- Nach dem sechsten Monat muss bei einer Rückerstattung der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war. Macken und Schäden müssen nachweislich schon beim Kauf vorhanden gewesen sein. Ohne Gutachten kann man das nicht nachweisen, daher sollte man nach sechs Monaten hoffen, dass der Händler weiterhin kulant ist.
Die Garantie
Die Garantie ist für den Verkäufer freiwillig. Das bedeutet konkret, dass die Bedingungen somit von Vertrag zu Vertrag variieren können und von der Verhandlung und dem Händler oder Hersteller abhängig sind. Durch die Verhandelbarkeit der Garantie können ihre Leistungen sowohl über als auch unter denen der Gewährleistung liegen.
Alles Verhandlungssache
Da die Leistungen der Garantie rein freiwillig sind, beinhalten ihre Leistungen meistens weniger gegenüber der Gewährleistung. So findet man im seltensten Fall in der Garantie ein Versprechen zur Rückerstattung des Kaufbetrages, sondern lediglich eine Garantie für eine Reparatur oder einen Austausch des Artikels. Des Weiteren kann die Garantie auch direkt vom Hersteller gegeben sein – und nicht vom Händler.
Fristen für den Käufer
Auch bei der Garantie gibt es einige Fristen, die man als Käufer berücksichtigen muss:
- In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf kann der Käufer eine sogenannte Nacherfüllung verlangen. Das heißt, der Verkäufer repariert oder erstattet den defekten Artikel. Bei einem Austausch der Ware kann der Verkäufer jedoch darauf bestehen, dies nur unter der Bedingung zu tun, dass er die alte, defekte Ware zurückbekommt.
o Kommt der Verkäufer seiner Pflicht nicht nach, hat man das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und sein Geld zurück zu verlangen!
- Nach Ablauf der ersten sechs Monate obliegt es oft dem Verkäufer, mit der Situation umzugehen und die Ware zurückzunehmen oder abzuweisen. Jedoch erklären sich in der Zwischenzeit mehr als die Hälfte aller Unternehmen dazu bereit, sogar weit über die sechs Monate hinaus Waren zurückzunehmen – was es für den Kunden deutlich angenehmer macht.
Gewährleistung oder Garantie? Eine Zusammenfassung
Video: In diesem Video werden die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nochmal erklärt. Videoquelle: marktcheck – youtube.de
In dieser Tabelle zeigen sich die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung am besten:
Gewährleistung | Garantie |
Gesetzlich geregelte Vorschrift für den Händler | Händler und Hersteller können auf freiwilliger Basis entscheiden |
Im Auslieferungszustand muss die Ware funktionieren | Individuelle Garantieregelungen |
Beschränkte Laufzeit von zwei Jahren | Vom Anbieter festgelegte, unbestimmte Laufzeit |
Bis zum 6. Monat: Mängel-Beweispflicht beim Händler, ab 7. Monat beim Kunden | Garantie kann über oder unter Gewährleistung liegen, auch bekannt als Haltbarkeitsgarantie |
Praxisbeispiele für Garantie und Gewährleistung
In der Theorie ist vieles möglich – wirklich interessant wird es jedoch erst in der Praxis. Wir haben ein paar konkrete Beispiele zusammengetragen, wie eine Garantie bzw. eine Gewährleistung genau funktionieren kann und was diverse Anbieter und Hersteller konkret anbieten.
Apple iPhone
Beim iPhone gibt der Hersteller Apple freiwillig eine Garantie von zwölf Monaten – für 60 Euro kann man die Garantie auf weitere zwölf Monate verlängern. In der Regel verkaufen Drittanbieter die Geräte viel günstiger und geben teilweise eine Gewährleistung nach Kaufabschluss, die Garantie läuft aber über Apple selbst.
Günstiger bei Drittanbietern
Da die Garantie über den Hersteller Apple selbst läuft, kann man iPhones getrost bei Drittanbietern erstehen. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist alles geregelt, sodass man sich keine Sorgen darüber machen muss.
Amazon Marketplace
Amazon gibt, was Reklamationen betrifft, folgendes an:
„Sie können falsche, beschädigte oder defekte Artikel innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt der Ware reklamieren. Abhängig vom Reklamationszeitpunkt und von der Art des Artikels gibt es verschiedene Optionen für die Reklamation.“
Verkäufer trägt Verantwortung
Im Normalfall muss man sich bei Amazon mit dem Händler direkt in Verbindung setzen, wenn es um eine Beanstandung oder Reklamation geht. Innerhalb von 30 Tagen ist dieser dazu verpflichtet, die Ware ohne Angabe von weiteren Gründen zurück zu nehmen.
Gewusst wie!
Gewährleistungen und Garantien werden gerne zu Werbezwecken missbraucht und suggerieren dem Käufer Sicherheit und Schutz. Prinzipiell gilt es, einen Kaufvertrag immer genauestens unter die Lupe zu nehmen, um vor der Kaufentscheidung schon zu wissen, wie vertrauenswürdig der Händler ist.
Im Zweifelsfall hilft eine fundierte Recherche über Google oder das Lesen von Kunden-Rezensionen. Und hier ein kleiner Tipp am Rande: Sollte der Verkäufer negative Bewertungen erhalten haben, sollte man sich diese genauer durchlesen. Oft wird nämlich ein zentrales Problem geschildert – bei den positiven Rezensionen handelt es sich meistens um glückliche Fälle, an denen alles reibungslos verlief.
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