Wenn ihr mal versehentlich eine Handyrechnung nicht bezahlt und auch nicht auf die darauffolgende Mahnung reagiert, kann es sein, dass ihr anschließend ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhaltet. Dieses Unternehmen ist meist Vertragspartner des Gläubigers – in diesem Fall also der Telefongesellschaft, deren Rechnung von euch nicht beglichen wurde. Dann ist das Inkassounternehmen berechtigt, Forderungen an euch zu stellen und die offene Rechnung inklusive zusätzlicher Mahnkosten von euch einzufordern. Die Verbraucherzentrale warnt allerdings vor einem hohen Aufkommen an willkürlichen und damit unseriösen Inkasso-Forderungen. Deshalb klären wir in diesem Beitrag, wie ihr prüfen könnt, ob eine Forderung rechtswidrig ist und wie ihr euch dagegen wehren könnt.
Wie prüft man eine Inkasso-Forderung auf Seriosität?
Zu allererst wollen wir hier nochmal betonen, dass man jedes Inkassoschreiben zu Anfang ernst nehmen sollte. Ignoriert solche Briefe niemals, denn das kann Folgen haben. Wer direkt den gesamten oder auch nur einen Teil des Betrags überweist, hat allerdings auch schon eine Art Schuldeingeständnis abgeliefert. Eine Prüfung ist daher immer zu empfehlen, bevor man weitere Schritte einleitet.
Das Problem ist, dass Inkassounternehmen oftmals nicht selbst überprüfen, ob eine Forderung ihrer Vertragspartner – also der Gläubiger – rechtmäßig ist. Zusätzlich nutzen viele Betrüger diese Masche, um an Geld zu kommen. Denn wer hat schon gerne ein Inkassoschreiben im Briefkasten? Viele Menschen begleichen einfach die meist relativ geringen Beträge ohne nachzuhaken. Daher kann es leicht mal vorkommen, dass man ein unberechtigtes Schreiben eines Inkassodienstes erhält oder einfach nur unverhältnismäßig hohe Mahngebühren zahlen soll. Aber wie kann man nun ein solches Schreiben prüfen?
Woran erkennt man ein seriöses Inkassoschreiben?
Unseriöse Inkassoschreiben kommen auch oft von unseriösen Unternehmen. Daher solltet ihr zu allererst das Schreiben selbst auf die folgenden Punkte überprüfen:
- Klarer Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Auftraggeber
Inkassobüros unterstehen behördlicher Aufsicht. Daher ist klar geregelt, dass ein Inkassoschreiben klar ersichtlich mitteilen muss, wer der Auftraggeber ist, warum eine Forderung besteht und anhand welcher vertraglichen Klauseln die Forderung besteht. Sind ein oder mehrere Punkte dieser Aufzählung aus dem Schreiben nicht ersichtlich, sollte man anfangen skeptisch zu werden.
- Registrierung im Anwaltsverzeichnis / Rechtsdienstleistungsregister
Ein seriöses Inkassounternehmen teilt in einem Schreiben ebenfalls mit, bei welcher zuständigen Behörde es gemeldet ist. Bei einer weiteren Recherche sollte es ebenfalls im Anwaltsverzeichnis oder Rechtsdienstleistungsregister zu finden sein.
- Seriosität des Schreibens selbst
Des Weiteren erkennt man rechtswidrige Schreiben auch oft an Dingen wie einer falschen Rechtschreibung, nötigenden Aussagen, auffälliger Bankverbindungen (bspw. ausländisch) und der Nennung dubioser Websites.
Nach dieser Prüfung herrscht noch immer Unsicherheit und Unklarheit über die Seriosität eines Inkassoschreibens? Dann kann man sich an den Verbraucherdienst wenden.
Merke: Bereits das Inkassoschreiben selbst bietet Hinweise darauf, ob es sich um ein willkürliches oder um ein gerechtfertigtes Schreiben handelt. Bei Unsicherheit kann man immer den Verbraucherdienst zurate ziehen.
Gab es bereits eine Mahnung?
Im zweiten Schritt sollte man überprüfen, ob es vor dem Inkassobrief bereits ein Mahnschreiben gab, das die Inkasso-Forderungen rechtfertigt. Denn normalerweise ziehen Gläubiger ein Inkassounternehmen erst nach einigen Monaten hinzu, in denen der jeweilige Betrag nicht beglichen wurde. Oftmals schreiben die Gläubiger selbst bis zu drei Mahnungen, bevor sie weitere Schritte einleiten. Dies ist allerdings nur ein Hinweis darauf, dass es sich um einen vermeintlich ungerechtfertigten Inkassobrief handeln könnte. Denn theoretisch dürfen Inkassounternehmen bereits nach dem ersten Tag des Zahlungsverzugs hinzugezogen werden. Daher sollte man prüfen, ob alle Zahlungen an das genannte Unternehmen fristgerecht beglichen wurden, auch wenn man noch keine Mahnung erhalten hat.
Merke: Inkassounternehmen können bereits nach dem ersten Tag eines Zahlungsverzug hinzugezogen werden. Daher sollte man prüfen, ob man offene Rechnungen gegenüber dem Gläubiger hat, oder ob es vorherige Mahnungen gab.
Wurde die Rechnung eventuell bereits beglichen?
Was, wenn man bereits auf eine Mahnung reagiert und den entsprechenden Betrag beglichen hat und anschließend dennoch eine Inkasso-Forderung in den Briefkasten flattert? In diesem Falle gilt: Ein solches Schreiben sollte man niemals ignorieren! Auch wenn die offene Rechnung bereits bezahlt wurde. In diesem Falle ist es ratsam, sich per Telefon, E-Mail oder schriftlich an das entsprechende Inkassounternehmen zu wenden und diesem über die bereits erfolgte Zahlung zu informieren.
Merke: Auch wenn man bereits auf eine Mahnung reagiert und den offenen Betrag beglichen hat, sollte man einen eingetroffenen Inkassobrief nicht ignorieren. Man sollte das entsprechende Unternehmen über die erfolgte Zahlung informieren.
Welche Inkasso-Kosten sind zulässig?
Auch wenn ein Inkassoschreiben sich als berechtigt entpuppt, stellt sich immer noch die Frage nach der Höhe der verlangten Inkasso-Forderung und der Frage nach der Form der entsprechenden Gebühren. Es gibt gesetzliche Grundlagen, die sich mit beiden Themen beschäftigen und diese klarstellen.
Welche Gebühren sind rechtens und welche nicht?
Folgende Gebühren, die in einem Inkassoschreiben verlangt werden können, sind zulässig bzw. nicht rechtens:
Inkasso-Gebühren | |
---|---|
Zulässige Gebühren | Unzulässige Gebühren |
Mahnkosten | Nachnahmegebühren |
Zustellungskosten (bei Nachweis) | Kontoführungsgebühren |
Ermittlungskosten (bei Nachweis) | Gebühren von Telefon-Inkasso |
Bankrücklastschriftkosten (bei Nachweis) | Kosten für die Übersendung einer Forderungsaufstellung |
Vollstreckungskosten | – |
Gerichtskosten bzw. Gerichtsvollzieherkosten | – |
In welcher Höhe dürfen Inkasso-Kosten verlangt werden?
Handelt es sich um eine seriöse Inkasso-Forderung, kann man den Betrag der zusätzlichen Inkasso-Kosten dennoch in Frage stellen. In der öffentlichen Gebührentabelle der Rechtsanwälte lässt sich einsehen, wie hoch Wertgebühren sein dürfen. Im Normalfall verlangen Inkassounternehmen einen Gebührensatz von 1,3, der mit dem Gegenstandswert multipliziert wird. Ist die Höhe der verlangten Gebühren höher, als die rechtmäßige Grundlage es vorschlägt, sollte man diese Gebühren immer anzweifeln.
Öffentliche Gebührentabelle der Rechtsanwälte | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Gegenstandswert bis … | Wertgebühren | |||||
1,0 | 1,1 | 1,2 | 1,3 | 1,5 | 1,6 | |
500 € | 45,00 € | 49,50 € | 54,00 € | 58,50 € | 67,50 € | 72,00 € |
1.000 € | 80,00 € | 88,00 € | 96,00 € | 104,00 € | 120,00 € | 128,00 € |
1.500 € | 115,00 € | 126,50 € | 138,00 € | 149,50 € | 172,50 € | 184,00 € |
2.000 € | 150,00 € | 165,00 € | 180,00 € | 195,00 € | 225,00 € | 240,00 € |
3.000 € | 201,00 € | 49,50 € | 241,20 € | 261,30 € | 301,50 € | 321,60 € |
4.000 € | 252,00 € | 49,50 € | 302,40 € | 327,60 € | 378,00 € | 403,20 € |
5.000 € | 303,00 € | 49,50 € | 363,60 € | 393,90 € | 454,50 € | 484,80 € |
6.000 € | 354,00 € | 49,50 € | 424,80 € | 460,20 € | 531,00 € | 566,40 € |
7.000 € | 405,00 € | 49,50 € | 486,00 € | 526,50 € | 607,50 € | 648,00 € |
8.000 € | 456,00 € | 49,50 € | 547,20 € | 592,80 € | 684,00 € | 729,60 € |
9.000 € | 507,00 € | 49,50 € | 608,40 € | 659,10 € | 760,50 € | 811,20 € |
10.000 € | 558,00 € | 613,80 € | 669,60 € | 725,40 € | 837,00 € | 892,80 € |
Wie kann man unberechtigten Inkasso-Forderungen widersprechen?
Wer feststellt, dass er eine unrechtmäßige Inkasso-Forderung erhalten hat, der sollte diese unbedingt zurückweisen. Das sollte in schriftlicher Form geschehen. Am besten sollte man in einem solchen Fall einen Brief per Einschreiben an das entsprechende Inkassounternehmen schicken. Wer allerdings spät dran ist und mit einem Brief die Frist überschreiten würde, sollte noch zusätzlich telefonisch, per Mail oder Fax Kontakt aufnehmen und auf seinen Fall aufmerksam machen. Sicherheitshalber macht es Sinn, den Widerspruch auch nochmal beim Gläubiger einzusenden, damit dieser auch im Bilde über die Situation ist. Wer trotz eines Widerspruchs noch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhält, sollte trotzdem Ruhe bewahren und auch den folgenden Schreiben immer wieder widersprechen und Einspruch erheben.
Merke: Unzulässigen Forderungen sollte man immer widersprechen anstatt diese zu ignorieren. Auch wenn nachträglich noch weitere Mahnungen eintreffen, sollte man diesen immer wieder widersprechen, bis das Unternehmen auf den Fall reagiert.
Fazit – Unberechtigte Inkasso-Forderungen
Jede Mahnung und jede Inkasso-Forderung sollte man direkt beim Eintreffen vorerst auf Rechtswidrigkeit und Seriosität prüfen. Keinesfalls sollte man ein solches Schreiben ignorieren! Unberechtigte Forderungen kann und sollte man abwehren, indem man einen entsprechenden Widerspruch in schriftlicher Form an das Inkassounternehmen und an den Gläubiger selbst schickt. Berechtigte Forderungen allerdings sollten möglichst schnell bezahlt werden, damit sich die Kosten nicht unnötig summieren.
Mehr Ratgeber passend zum Thema
- WhatsApp Betrugsmaschen: Kettenbriefe und Co.
- Vorsicht Falle! Betrüger und Fake Shops auf Amazon
- So schützt Du Dich vor Identitätsdiebstahl und den Folgen
- Ratgeber Zollgebühren: Was ist bei Online-Bestellungen aus dem Ausland zu beachten?
- Änderungen im März 2018 für den Verbraucher
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- Bücher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- Günstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
- Konsolen-Schnäppchen
- Kostenloses und Gratisartikel
- Kündigungs-Vorlage
- Leasing Angebote & Deals
- Mode und Kleidung
- Monitor Angebote
- Navigationssysteme
- News
- PC & Notebook Angebote
- Preisfehler
- Rabattaktionen
- Ratgeber
- Reisedeals
- Saturn
- Schnäppchen
- Service & Infos
- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- Tablet Angebote & Schnäppchen
- TV Angebote
Ich war krank .kam aus dem Krankenhaus . Habe um ein paar Tage Aufschub gebeten . Ja ja wir melden uns . Ja ja das Inkasso wurde beauftragt . Ich sollte Verständnis haben das das Inkasso beauftragt wurde . Für mich Verständnis Fehlanzeige. Ich war krank mit Corona und soll Verständniss haben das das Inkasso beauftragt wurde. Was liege ich auch im Krankenhaus Rum lasse mich beatmet und bezahle nicht meine Rechnungen. Aus 60 wurden 90 Euro. Kundenservice von otto und ratepay . Verschleiern , Endlose Warteschleifen. , lügen und usw . Smart Bezahlen. So die Werbung von ratepay . Alles unpersönlich und ein nicht endender Sumpf von inkompetenten Kundenservice im gebrochenen Deutsch . Ich gebe geteert und gefedert auf und bezahle .
Abschließend von mir mal noch das lautlose Ende geschildert
Auf die Inkassoschreiben, (Eingang bei mir 17. und 18. Januar) habe ich an den Inkasso-Dienst am 20.01. geschrieben (mit Rückschein) und auch denen von meiner Anzeige und dem bekanntem „Vorspiel“ berichtet. Die Antwort bekamm ich am 7. Februar.
Wer hier wie vielleicht vermuten könnte, man entschuldigt sich für die zunächst aufgemachte Forderung, der irrt total. Man hat sich für die Zusendung bedankt und mir mitgeteilt, dass sich die Angelegenheit für sie erledigt hätte und der Vorgang nicht weiter verfolgt werde.
Fazit: Solange es möglich ist, Forderungen einzutreiben, deren Rechtmäßigkeit nicht geprüft werden muss, wird solchen Machenschaften nicht der Nährboden entzogen und viele, viele Bürger müssen aufwendig dagegen vorgehen. Bedauernsweise kann das nicht jeder und dabei denke ich an vielleicht etwas betagtere Menschen, die sich mit solcherart „Papierkram“ noch nie beschäftigen mussten.
Zum Fazit, leider ist es genauso. 🙁
Auch ich habe zu angeblichen Forderungen der Fa. FlixBus von der Fa. RatePAY je eine Mahnung (6 Stück) und eine letzte Mahnung erhalten. Trotzdem ich die Fa. RatePAY darüber informiert habe, wegen dieser unberechtigten Forderungen Anzeige erstattet zu haben, wurden diese Forderungen an die EOS Deutscher Inkasso-Dienst Hamburg weitergegeben. Von dort kamen jetzt die Forderungen erneut, jedoch mit deutlicher Steigerung des Betrages. Mein Anfrage an Flixbus, woraus denn evtl. Forderungen (Ich habe weder bei FlixBUS etwas bestellt noch hatte ich jemals Kontakt mit dieser FA.) an mich entstanden sind, wurde im wesentlichen mit dem Hinweis abgetan, man hätte die Forderungen an die RatePay abgetreten. Ich solle mich an diese Fa. wenden. Es verwundert mich schon sehr, dass es bei FlixBus kein Interesse gibt, die für mich unrechtmäßig erhobenen Forderungen aufzuklären. Gleiches trifft auch für die RatePAY zu, die mein Schreiben mit dem Hinweis auf meine Anzeigenerstattung ignoriert und diese angeblich bestehenden Forderung durch ein vielleicht auch fragwürdiges Inkassobüro eintreiben lassen möchte.
Die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen scheinen allen Beteiligten egal zu sein, sofern man hier noch Geld „rausschlagen“ kann.
krasse geschichte, halt uns mal auf dem laufenden bitte
einfach die Forderung bestreiten, so auch schreiben. Dann direkt auffordern Daten zu löschen und schreiben, dass man sich rechtliche Schritte vorbehält sollte man nicht bis Datum xxx (Frist setzen) schriftlich die Bestätigung über seine Forderungen erhalten.
Die GEZ hat es so gemacht, nachdem ich denen ein Inkasso auf den Hals gehetzt hatte. Das Inkasso hat nun aufgehört, weil die meine Forderung bestreiten. Nun sollte man Rechtsanwalt beauftragen der die Forderung prüft. Schade für mich, aber interessante Lernerfahrung falls mir mal Inkasso schreibt 😀 dann bestreite ich es einfach und drohe rechtliche Schritte an. Geschickt ist wenn man eine Rechtschutzversicherung ohne hohen SB hat.
Danke für den Tipp!
@ Ra. Stimmt leider so nicht. Es gibt auch Betrüger die einem Forderungen schicken. Meist geschieht das per Email. Darauf sollte man auch nie Antworten geschweige denn den Anhang öffnen. Ich bekomme sehr oft solche Mails mit richtiger Anschrift und Namen. Und ich bezahle immer meine Rechnung sofort. Ich zahle auch immer mit PayPal. Vor ca. 10 Jahren hatte ich mal bei eBay einen Artikel nicht bezahlt weil der Verkäufer anders als in der Artikelbeschreibung plötzlich Versandgebühren von 5 Euro haben wollte. Dann hörte ich fast 1 Jahr nichts und hatte eine Inkassoforderung von 60€ bei 8€ Artikelwert. Telefonisch war das Unternehmen nur per 0900er Nummer zu erreichen welches mehr als Unseriös ist. Dummerweise hatte ich es damals bezahlt und darauf hin sogar den Artikel noch erhalten. Heute würde ich es meinem Rechtsanwalt geben. Ich finde es auch gut das ihr dieses Thema aufgreift! Gibt leider so viele Betrüger mittlerweile.
Auch richtig. Ich denke, Ra (und ich) meinte einfach, dass man korrekte Rechnungen zahlen sollte. Das andere ist natürlich so ein gewisses Problem, aber die Fake-Rechnungen kann man ja ignorieren.
Bezahlt doch mal alle eure Rechnungen und Co. – dann werdet ihr auch nie etwas mit Inkasso was am Hut haben…
Stimmt. 😀
Dass man seine (seriösen und verursachten) Rechnungen, Gebühren, Abgaben etc. (pünktlich) zahlen sollte, sehe ich als selbstverständlich an (leider sehen das inzwischen leider nicht mehr alle Leute so). Wer das nicht tut muss eben die Konsequenzen (die manchmal wohl auch nicht ziehen) tragen. Klar kann mal was Unvorhersehbares dazwischen kommen, oder man vergisst es einfach mal, aber dann sollte man doch zumindest so viel Hirn und Anstand haben und rechtzeitig mit dem Gläubiger reden umd weitere Kosten und Aufwände zu vermeiden.
Aber wie gesagt, es gibt leider inzwischen auch genügend falsche oder unseriöse Forderungen.
Jetzt mal dumm nachgefragt..
Wenn ich eine unberechtigte Forderung (z.B. Abzockunternehmen etc.) bekomme und ich dieser nicht widerspreche, was können mir dadurch für Nachteile entstehen?
Klar kann ein Mahnbescheid erlassen werden (dem muss auf jeden Fall widersprochen werden, das ist klar) oder Klage eingereicht werden, was aber i.d.R. bei unberechtigten Forderungen eher die Ausnahme sein dürfte. Ansonsten sollten aber doch böse Schreiben oder Forderungen (unberechtigte) kein Problem darstellen wenn man diese ignoriert. Denn derjenige welcher die Forderung stellt muss ja aktiv werden und in Vorleistung gehen und hat hier auch die Beweislast (und das Risiko), oder sehe ich da was falsch?
Klar schadet es i.d.R. nicht wenn man da widerspricht oder wie im Beitrag beschrieben handelt. Aber hier vertrete ich ich eher die Meinung „muss man über jedes Stöckchen springen was einem hingeworfen wird“ bzw. hier Zeit und Geld für endlosen Briefwechsel investieren, wenn ich mir sicher bin dass die Forderung unberechtigt ist.
Evtl. liest ja jemand vom Verbraucherschutz oder ein Rechtsanwalt mit der dazu seine Meinung äußern möchte.
Ich bin zwar weder vom Verbraucherschutz, noch ein Rechtsanwalt, aber ich vermute, dass du da vollkommen recht hast. Wenn es sich um unberechtigte Inkassoschreiben handelt, muss man diesen vermutlich nicht widersprechen. Wer allerdings Probleme damit hat, diese als unseriös zu identifizieren, kann auf Nummer Sicher gehen, indem er diesen vorsichtshalber widerspricht.
Für die Bewertung, ob ein Unternehmen überhaupt in Deutschland Inkasso betreiben darf, kann man unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1 schauen, bei welchem Dort ist unter „Registrierungsbehörde“ die Aufsichtsbehörde genannt. Die muss(!) auch auf dem Inkasso-Schreiben zu finden sein.
Wenn man eine Forderung in einem Wortlaut ablehnt, die deutlich macht, dass man nicht zahlen wird, dürfen keine Inkassoschreiben mehr folgen. Dem Gläubiger bleibt dann nur noch der gerichtliche Weg. Sollte ein Inkassounternehmen sich nicht daran halten, kann man sich bei obiger Aufsichtsbehörde beschweren. Meiner Erfarung nach, fürchten Unternehmen die Aufsichtsbehörde mehr als Verbraucherzentrale und Co. Zudem kann man ja auch beides gleichzeitig „aktivieren“.
In den drei Fällen, in denen ich solche unberechtigten Forderungen hatte, habe ich den Ablauf aus meiner Sicht beschrieben, und danach sowas wie „Ich sehe daher die Forderung als gegenstandslos an. Sollten Sie Belege haben, die einen anderen Ablauf aufzeigen, lassen Sie mir diese zukommen.“ Auf diese Weise ist das dann abgelehnt und gleichzeitig hat der Gläubiger ein sehr großes Risiko, die Prozesskosten selbst zu tragen, wenn er nun „einfach so“ zum Klageverfahren übergeht, ohne mir nochmal die rechtliche Basis der Forderung aufzuzeigen.
Danke für den ausführlichen Kommentar – sehr hilfreich!