Mit einem Umtausch „ohne Wenn und Aber“ wirbt Media Markt für seine Filialen und als Kunde soll man dabei sogar den Kaufpreis zurückerhalten. Das ist natürlich ein toller Service und bietet zum Ausprobieren und Kennenlernen von Artikeln viel Komfort. Doch muss Media Markt Artikel überhaupt zurücknehmen? Und dafür den Kaufpreis zurückzahlen?
Unter welchen Möglichkeiten man als Kunde bei Media Markt sein Geld zurückerhält, wenn man Waren zurückbringt und welche rechtliche Grundlage es für Rückgaben überhaupt gibt, wird im Folgenden näher erläutert. Außerdem gibt es allgemeine Tipps und Hinweise rund um die Rückgabe von Artikeln im Handel sowie auch im Internet.
Hat man etwas in der nächstgelegenen Filiale von Media Markt gekauft und ist damit am Ende doch nicht zufrieden, möchte man den Artikel mitunter zurückgeben. Doch nicht unbedingt gegen einen Wertgutschein, sondern am liebsten gegen Bargeld. Bequem und kundenfreundlich wäre es ja – und sicherlich ein Anreiz, öfter bei eben jenem Elektronikmarkt einzukaufen. Doch bekommt man als Kunde wirklich in jedem Fall sein Geld zurück? Und wie verhält es sich, wenn man die oft festzustellende 14-Tage-Frist verpasst? Die nachfolgenden Abschnitte bieten Aufklärung. Somit ist es ganz einfach möglich, sich schon vor einem eventuellen Fehlkauf mit den Rückgabemodalitäten vertraut zu machen.
Keine gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Artikeln!
Auch wenn Media Markt damit wirbt, gekaufte Artikel innerhalb von zwei Wochen – also vierzehn Tagen – zurückzunehmen, gibt es hierfür beim Einkauf vor Ort keine gesetzliche Grundlage. Gefällt ein Produkt nicht, muss es der Händler nicht zurücknehmen – eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hierbei nicht. Media Markt zeigt sich mit der Rücknahme also sehr kulant und kommt den Kunden einen Schritt entgegen. Dass es sich dabei nur um Waren handeln darf, die noch nicht verwendet wurden und unbeschädigt sind, sollte klar sein. Anders verhält es sich, wenn der Artikel schon beim Kauf beschädigt war, dies aber erst zuhause auffällt. In diesem Fall kann man auf jeden Fall ein Ersatzprodukt erhalten.
Unterschiede zwischen einzelnen Filialen
Media Markt wirbt zwar in ganz Deutschland mit der unkomplizierten Rückgabe, allerdings kann es in einzelnen Bundesländern und zwischen den einzelnen Filialen des Elektro-Riesen auch Unterschiede geben. Im besten Fall informiert man sich als Kunde daher schon im Vorfeld über die Möglichkeiten zur Rückgabe und welche Bedingungen hierfür erfüllt werden müssen. In den meisten Filialen kann man Artikel innerhalb einer vierzehntätigen Frist zurückgeben, in einigen Filialen hat man dazu auch bis zu 30 Tage Zeit. Wie erwähnt, handelt es sich dabei allerdings stets um eine Kulanzsache. Einen Anspruch auf die Rückgabe hat man als Kunde gesetzlich nicht.
Tipp: Sagt der Verkäufer zu, dass ein Artikel nach dem Kauf zurückgegeben werden kann, sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen. So kann man im Falle eines Falles darauf verweisen.
Defekte Ware kann stets umgetauscht werden
Wer bei Media Markt – und auch anderswo – einkauft, kann davon ausgehen, einwandfreie Ware zu erhalten. Eine Ausnahme bildet Zweite-Wahl-Ware, bei der es kleine Fehler geben kann.
Fällt bei regulärer Ware aus dem Sortiment zuhause auf, dass das Produkt defekt ist, kann man es immer umtauschen oder reparieren lassen. Spielt der gekaufte CD-Player keine CDs ab, ist ein Umtausch also möglich. Ebenso ist es, wenn der neuerworbene Fernseher kein Bild zeigt oder es Pixelfehler in der Darstellung gibt.
In jedem Fall ist es wichtig, den Kassenbon aufzubewahren, da dieser immer auch als Garantiebeleg gilt. Den Kassenbon sollte man zum Umtausch auch in jedem Fall mitnehmen – so sind Kaufpreis und Kaufdatum sofort nachvollziehbar.
Übrigens: Vereinzelt wird bei Media Markt darauf verwiesen, dass die Garantie des Herstellers greifen würde. Hier sollte man sich als Kunde aber nicht abwimmeln lassen und dennoch auf einen Umtausch oder eine Reparatur bestehen.
Beweislastumkehr greift erst nach sechs Monaten
Wurde ein Artikel gekauft, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass dieser auch fehlerfrei funktioniert. Ist dies nicht so, wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Artikel bereits beim Verkauf defekt gewesen ist. Diese Annahme bleibt für volle sechs Monate bestehen. Solange muss der Verkäufer – in diesem Fall also Media Markt – also nachweisen, dass der Artikel vom Käufer beschädigt wurde. Mit Ablauf der sechs Monate nach dem Kauf dreht sich die Beweislast. Tritt dann ein Fehler oder Defekt auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser schon beim Kauf bestanden hat.
Einen bereits defekten Artikel sollte man als Kunde daher im besten Fall innerhalb der ersten sechs Monate reklamieren und umtauschen. Später den Fehler selber nachzuweisen, kann sich nämlich schwierig gestalten.
Oftmals zeigt sich Media Markt sehr kulant
Vielfach ist Media Markt in seinen Filialen allerdings äußert kulant. So gibt es zahlreiche Kundenberichte, nach denen auch geöffnete Computer- oder Konsolenspiele zurückgenommen wurden, weil diese den Kunden schlichtweg nicht zugesagt haben. In vielen Fällen wird dabei tatsächlich der Kaufbetrag erstattet, wobei auch ein Gutschein denkbar wäre. Grundsätzlich wird aber deutlich, dass sich Media Markt deutlich kulanter zeigt, als andere Händler. Oftmals sind dort bereits genutzte oder geöffnete Discs gänzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
So einfach kann bei Media Markt ein Artikel umgetauscht werden
Hat man sich als Kunde für einen Umtausch bei Media Markt entschieden, muss man zunächst einmal die nächste Filiale der Elektronik-Kette aufsuchen. Den Kassenbeleg und das entsprechende Produkt muss man natürlich mitnehmen. Am Service-Center der Media Markt Filiale kann man sein Anliegen dann direkt vorbringen und hat so die Möglichkeit, den Umtausch schnell und simpel durchzuführen.
Ist das umzutauschende Gerät defekt, bekommt man in aller Regel direkt Ersatz. Falls dies nicht möglich ist, kann man auf ein Ersatzgerät bestehen bzw. auf die Rückgabe seines Geldes. Eine Reparatur kann durchgeführt werden. Dies geschieht aber meist erst nach Benutzung des Gerätes. Der Händler kann dann auf eine Reparatur bestehen. Er kann nachbessern, falls ein Produkt nicht dem erwarteten Zustand entspricht. Sollte weder ein Umtausch, noch eine Reparatur möglich sein, kann man als Kunde den Kaufpreis zurückfordern. Diesen erhält man in bar oder auch in Form eines Gutscheins, dieser muss aber nicht hingenommen werden, außer man hat mit einem das Gerät bezahlt. Die Auszahlung als Gutschein ist allerdings insgesamt ebenso verbreitet. Sie bindet den Käufer natürlich weiterhin an das entsprechende Unternehmen.
Tipp: Im besten Fall tauscht man ein Produkt um, wenn es noch ungeöffnet oder ungenutzt ist. Dann sollte dies auch in aller Regel kein Problem darstellen. Sollte es bereits Beeinträchtigungen geben, muss man damit rechnen, dass ein Umtausch abgelehnt wird oder dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird.
Sich vorher informieren ist immer eine gute Idee
Kauf man bei Media Markt einen Artikel, sollte man sich – wie schon erwähnt – am besten schon im Vorfeld darüber informieren, welche Möglichkeiten es zur Rückgabe gibt. Das gilt insbesondere beim Kauf vor Ort im Geschäft – online gibt es hier ganz andere Regelungen. In den Geschäftsbedingungen oder auch durch Aushänge vor Ort kann man im Regelfall schnell erfahren, wann man einen Artikel zurückgeben kann, welche Frist dafür gilt und ob man Bargeld oder einen Gutschein als Ersatz erhält. Durch eine vorherige Information besteht auch die Möglichkeit, sich im Gespräch mit Verkäufern zu behaupten.
Es kann nämlich auch durchaus einmal vorkommen, dass die Verkäufer die Rücknahmebedingungen nicht genau kennen. Ist man vorbereitet, kann man hier entsprechend reagieren.
Die Rückgabe von Artikeln ist bei Media Markt somit relativ unproblematisch und einfach möglich. Bei anderen Händlern kann dies aber auch anders aussehen. Daher sollte man sich als Kunde nicht nur bei Media Markt informieren, sondern auch bei anderen Händlern und Anbietern die Bedingungen für Rücknahmen studieren. Der Einzelhändler H&M bietet seinen Kunden so zum Beispiel die Möglichkeit, die gekaufte Kleidung zuhause anzuprobieren. Innerhalb von vier Wochen kann man diese zurückbringen. Der Möbel-Gigant IKEA gewährt sogar ein Rückgaberecht, welches ein Jahr lang gültig ist. Hierzu ist in jedem Fall allerdings der Kaufbeleg erforderlich.
Unterschiede beim Online-Kauf: 14 Tage Rückgaberecht in jedem Fall
Im Internet gilt in jedem Fall das Fernabsatzgesetz. Und dieses beinhaltet, dass man einen Artikel nach dem Kauf in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann – und dafür erhält man dann auch den Kaufpreis in voller Höhe zurück. Diese Frist soll es möglich machen, dass man sich von der Qualität und Leistung eines Produkts überzeugen kann. Stimmt die Qualität nicht, kann man das Produkt zurückgeben. Dafür muss man als Kunde in einigen Fällen allerdings die Versandkosten für die Rücksendung zahlen. Dies kann inzwischen jeder Shop selber bestimmen, wie man die Kosten für die Rücksendungen verteilt.
In den AGB der Shops findet man als Kunde in vielen Fällen die notwendigen Informationen. So ist es einfach möglich, herauszufinden, ob die Versandkosten für Rücksendungen übernommen werden oder ob man diese als Käufer selber tragen muss. Vereinzelt gibt es auch Shops, die nur einige Rücksendungen je Quartal oder Jahr akzeptieren, ehe das Nutzerkonto gesperrt wird. In einigen Fällen wird bei Amazon von einer solchen Praktik berichtet.
Rückgaben sind im Internet oft mit mehr Aufwand verbunden
Auch wenn eine Rückgabe beim Kauf im Netz in der Regel möglich ist, bedeutet dies für den Kunden meist einen größeren Aufwand. Immerhin muss man die Ware nach Erhalt und Prüfung wieder verpacken, ein Retourenlabel ausfüllen und mit der Ware im verschlossenen Karton zum nächsten Paketdienstleister gehen. Dort wird der Versand dann abgewickelt. Nur in wenigen Fällen ist es möglich, online bestellte Produkte auch vor Ort in einer Filiale zurückzugeben. Möglich macht dies beispielsweise Deichmann und auch bei Galeria Kaufhof haben Kunden diese Option.
Oft ist es notwendig, den Shop vor der Rücksendung über die Rückgabe der Artikel zu informieren. Dies kann man per Mail, telefonisch oder auch online erledigen. In vielen Fällen wird dem Kunden dann ein Rücksendeetikett zugeschickt, sodass die Rücksendung kostenlos vorgenommen werden kann.
Gut zu wissen: Im besten Fall informiert man sich schon vor dem Kauf, ob man die Versandkosten für den Rückversand selber tragen muss. Vor allem auf Verkaufsplattformen wie eBay kann das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandelt werden. Für die Rücksendung kann man als Kunde die günstigste Versandart wählen, sollte aber nach Möglichkeit auf ein Einschreiben oder einen nachvollziehbaren Paketversand setzen.
Fazit: Bei Media Markt und Co. kann man oftmals einfach umtauschen
Das Beispiel Media Markt macht es deutlich, dass man als Kunde in vielen Fällen einfach und ohne großen Aufwand Produkte zurückgeben kann, wenn man diese nach dem Kauf doch nicht behalten möchte. Generell hat man darauf keinen Anspruch, aber viele Händler und Anbieter machen dies aus Kulanzgründen möglich und wollen für den Kunden somit einen besonderen Service bieten. Bei Media Markt wird mit einer einfachen Rückgabe geworben, es kann allerdings von Filiale zu Filiale durchaus Unterschiede geben.
Anders sieht es im Internet aus. Als Kunde hat man hier in jedem Fall ein Rückgaberecht und soll sich so erst einmal mit dem bestellten Produkt befassen können. 14 Tage hat man meistens Zeit, ehe man die Rücksendung angekündigt haben muss. Die Anbieter entscheiden dabei selber, ob man als Kunde die Rücksendekosten tragen muss oder ob diese ebenfalls vom Shop bezahlt werden. Auf eines sollte man dabei aber in jedem Fall verzichten: Produkte unfrei – also ohne Frankierung – zurücksenden. Dann kann es sein, dass der Anbieter das Paket nicht annimmt und somit zusätzliche Kosten entstehen – und die trägt dann ganz sicher der Kunde selber.
Bildquelle: Presse Media Markt
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- Bücher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- Günstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
- Konsolen-Schnäppchen
- Kostenloses und Gratisartikel
- Kündigungs-Vorlage
- Leasing Angebote & Deals
- Mode und Kleidung
- Monitor Angebote
- Navigationssysteme
- News
- PC & Notebook Angebote
- Preisfehler
- Rabattaktionen
- Ratgeber
- Reisedeals
- Saturn
- Schnäppchen
- Service & Infos
- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- Tablet Angebote & Schnäppchen
- TV Angebote
Hallo,
ich hatte am 3.1.24 2x 4 Led-Kerzen bestellt, die bereits am 5.1. geliefert wurden, aber leider nicht in die Kerzenaufnahme meiner Menora passen.Habe noch am selben Abend per Internet storniert, was auch sofort bestätigt wurde.Heute, 7.1.24, war die vollständige Erstattung bereits wieder auf meinem Konto, obwohl ich die Ware ja noch gar nicht zurückschicken konnte.
Also: Rücksende-Kulanz von MediaMarkt ist erste Klasse!
Ich hab Magic Karten Online gekauft. Die Ware war bei erhalt geöffnet und die einzelnen Booster ebenso. Desweiteren scheint kleber drüber gelaufen zu sein, da auch die Karten zusammen kleben. Jetzt kommt der Knaller. Umtausch nicht möglich da Ware geöffnet. Nie mehr MMS
Bei einem Ausstellung Stück um 5 Euro runder zu gehen ist lächerlich! Dazu haben mich 3 verschiedene Berater beraten und jeder von denen hat mir irgendwas anderes gesagt da soll man sich mal auskennen!! Einfach mies !!!
Habe im Mediamarkt Koblenz im Oktober einen TV Philips 43 gekauft. Ausgepackt und hat einen Glasbruch im Display. Zurück zum Markt, eingeschickt und erhalte im Dezember einen Kostenvoranschlag von über 400 Euro, Preis des TV 344 Euro. 14 Tage später die Nachricht, ich könne mein Produkt abholen. Habe den kaputten Fernseher abholen sollen. Habe den Fernseher im Markt gelassen. Ich habe seither mehrfach geschrieben und nachgefragt und auf die gesetzliche Gewährleistung verwiesen. Die beantworten keine Post, legen keine Darstellung zur Gewährleistungslage vor oder andere Stellungnahme. Mediamarkt stellt sich tot. (Stand 05.03.2021)
Handy 5 monate alt, runterladen gefallen und funktioniert nicht mehr.
Media markt repairert nicht,kein umtauschen, sondern habe rechnung fast 300 ruro
Habe am 01.08.2020 einen Geschirrspüler bei Media Markt in Velbert online bestellt und ein paar Tage später den Geschirrspüler abgeholt. Beim auspacken am nächsten Tag sehe ich das das Seitenteil verbogen ist. Also zurück zum Markt und reklamiert. Der Markt nimmt sich nichts davon an. Steht so in den AGBs. Ich sollte mich am Hersteller wenden. Ich hätte die Ware bei Abholung auf Schäden kontrollieren sollen. Selber Schuld. Nach einigen Gesprächen stehe ich also mit einem kaputten Gerät da. Habe mich an die Zentrale gewendet bisher ohne Erfolg. Geht jetzt zum Anwalt. Wenn der Media Markt nur ein Zwischen Lager ist soll die es auch so Benennen.
Nie wieder Media Markt oder Saturn.
Sorry noch nie so einen Quatsch gehört. Solche AGBs die den Hersteller in die Pflicht nimmt, gibt es nicht. Da würde ich an deiner Stelle noch mal in den Markt gehen und den Manger verlangen.
Ja waschmaschine gekauft , nach installation Schleuder usw zu laut ,die ganze Wohnung hat vibriert usw , aussage Technicker das ist bei der Serie So ?
Hi Leute,
also ich habe beim Media Markt von Beko Ein Herdset gekauft und 399€ bezahlt. Nach 2 Tagen sehe ich es jetzt bei Saturn für ca. 336€ 😪
Wisst ihr, ob Medaimarkt den unterschied auszahlen, bzw. einen Gutschein ausstellen würde?
Denn Amazon macht es ja 😅
Ja ruf da an hatte das selbe problem
Guten Tag ich habe bei media markt Kopfhörer bestellt die defekt bei mir angekommen sind media markt weigert sie umzutauschen und komme nirgends an einen Retourenschein
wie hast du denn bezahlt? paypal?
Muss mal etwas über Reparaturservice „Media Markt“ loswerden:
Habe eine Kühl- Gerierkombination Online bestellt und im hiesigen Markt abgeholt. Nach 2 1/2 Jahren defekt. Anschreiben an Media Markt Online blieben nahezu erfolglos mit der Bitte sich an den Markt oder den Reparaturservice (Hersteller) zu wenden. 2 Besuche im Markt blieben erfolglos. Einige Telefonate und Emails an Reparaturservice blieben ebenso unbeantwortet.
Nach 3 Wochen ohne Kühlschrank und der Bitte um eine Reparaturadresse die sich bitte um mein Anliegen kümmert – keine Antwort mehr. Media Markt hat jetzt auf jeden Fall einen Kunden weniger.
Nicht die feine, englische Art nicht zu antworten, aber nach 2,5 Jahren hat Media Markt doch damit nichts mehr am Hut? Warum sollten sie Dir das Teil reparieren? Kontakt zum Hersteller findet man doch auch in wenigen Sekunden bei Google
Hallo, habe schon 2 mal wahrscheinlich den Fehler gemacht, bei Media Markt einen Fernseher zu kaufen. Am 01.02.19 erhielt ich mein Betrag von 799,00 zurück erstattet, weil dieser Fernseher, nach 3 maliger Reparatur ein viertes Mal defekt war. Somit konnte meine Zusatzgarantie eingreifen, die ich vor dem Kauf abgeschlossen hatte. Dieses Mal kauften wir uns nicht ein Samsung Gerät sondern ein Panasonic TV mit der Hoffnung , dass wir dieses Mal mehr Glück haben. Aber leider war der Fernseher nach 4 Wochen defekt, und zwar der Bildschirm war defekt. Wir wollten dieses Gerät zurück geben, aber leider nicht möglich gewesen, weil dieses Modell mehr verfügbar war. Nun muss erneut ein Techniker kommen ,da das Gerät erneut defekt ist. Ich finde es unverschämt, dass Kunden in einer Weise getäuscht werden .Es werden teure Zusatzversicherungen angeboten . Der Kunde nicht mal drauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzliche Garantie nicht eingreift, wenn man eine Zusatzgarantie abschließt. Das ist Betrug am Kunden ,weil wenn das Gerät schon vor den 2 Jahren als Schrott bewertet ist ,das eingezahlte Geld auf ein neu erworbenes Gerät nicht übergreift. Also heißt es, dass ich bei Media Markt nie wieder etwas kaufen werde. Vielleicht werden Sie sich mal darüber Gedanken machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Wahle
hi ilona, das sind ja wahrlich schlechte erfahrungen. kann mir gar nicht vorstellen, dass die gesetzliche garantie nicht greifen kann. aber ich bin auch kein anwalt…
Habe im November 2017 online ein Samsung A3 bestellt. Im Mai 2019 liess sich das Smartphone nicht mehr aufladen, also nahm ich meine Rechnung und bin zu Media Markt nach Gießen und habe das Problem geschildert. Natürlich musste das Smartphone eingeschickt werden (was je in diesem Fall ok ist, war ja schon 18 Monate alt), ich habe meine E-Mail hinterlassen und erhielt nach 1 Woche Nachricht zur Abholung. Die Hauptplatine wurde ausgetauscht und ein neues Kabel mit Stecker habe ich erhalten.
Also ich kann mich nicht beklagen, war alles top, die Mitarbeiter haben sich sofort gekümmert und alles ausprobiert und schliesslich eingeschickt.
Hört sich gut an… 🙂 So sollte Service laufen!
Habe heute erlebt apple Produkte werden nicht umgetauscht gestern apple watch gekauft jetzt wird sie eingeschickt
Schön wär es, wenn es so unkompliziert wäre! Ich habe ganz andere und sehr negative Erfahrungen mit einem von vornherein defekten Gerät gemacht: Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen, Verweigerung des Umtauschs unter Berufung auf interne Regelungen, Verweigerung des Gesprächs mit entscheidungsfähigen Leitungspersonen, Weigerung, das Gerät mit einem Schreiben zum Kauf-Widerruf innerhalb 14 Tagen entgegenzunehmen („Das können Sie ja einschicken!“) – da wäre wohl mal eine Nachschulung der Mitarbeiter/innen fällig!
Habe eine Fituhr gekauft, war aber ein Fehlkauf,ich bekomme sie nicht Umgetauscht aus Hygienischen Gründen.
Ich habe heute ein acer notebook gekauft und möchte es wieder zucük geben weil das sehr sehr lngsam ist krige ich mein geld zurück? Hat jemand erfahrung dabei
Im Laden gekauft, oder Online?
Im laden duisburg
Mein Tip, Online bestellen und bei Bedarf aus dem laden holen. Dann hast du immer 14 Tage Rückgabe recht. Ich würde es aber Morgen dennoch probieren zurück zu geben, denn es hat für dich ja einen Mangel, es ist zu langsam.
Ok mach ich dankee
Wir haben einen Lenovo Laptop bei Media Markt gekauft nach 4 Tagen war das Gerät defekt. Es war unmöglich dieses Gerät im Media Markt Lübeck umzutauschen. Leider war kein Verantwortlicher Marktleiter für ein ausführliches Gespräch im Markt vor Ort. So machen sich die Läden selbst kaputt. Der nächste Computer wird wieder online gekauft dort gibt es 14 Tage Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz.
Ich habe beim Media Markt Münster (Robert-Bosch-Str.) einen ähnlichen Fall erleben müssen. Nach 4 Monaten ging mein PC kaputt und ich wollte gmäß BGB einen neuen Rechner. Mir hat man per Mail mitgeteilt, dass sie lt. (interner) Richtlinie keine neuen Geräte herausgeben dürfen. Media Markt ist ja nicht blöd und macht sich seine eigenen Gesetze. Ich habe den Rechner wieder mitgenommen und einen Anwalt eingeschaltet. Ein Ergebnis gibt es noch nicht, aber er (Anwalt) meint, dass die Juristen in diesen Fällen sehr schnell Vergleiche anbieten. Egal wie es ausgeht, ich kaufe bei Media Markt nichts mehr und kann auch jeden davon abraten. Bin ja nicht blöd und lass mich zweimal neppen.
Komme Heute vom Mediamarkt in Köln Marsdorf . Bin Stink sauer ! Ich habe mir vor 15 Tagen einen TEFAL ACTIFRY 2 IN 1 gekauft . Und dachte ,das Ich noch in der 14 Tätigen Rückgaberecht drin bin und wollte das Gerät wieder zurück geben . Meine Schwester hat das selbe gerät gekauft und konnte somit es bei Ihr ausprobieren . Das Ergebnis labbrige Pommes . Somit musste Ich meinen nicht öffnen und ausprobieren.
Als wir bei Mediamarkt waren hat der Mitarbeiter erstmal das Paket geöffnet und danach gesagt ,das er es nicht zurück nimmt ,da Heute der 15 Tag ist. Und ich hätte es an der Rubbellos Aktion gekauft und die Bedingung dafür , ist das es vom Umtausch ausgeschlossen ist.
Hätte mir dies der Junge Herr mitgeteilt , hätte ich mir das Gerät mit Sicherheit nicht gekauft (199€) .
Ware nicht zurück nehmen obwohl der Karton verschlossen und unversehrt war , aber Karton aufreissen.
Ich bat die Herren mir wieder einen neuen uvp Ware aus zu händigen , allerdings keine Chance. Stur bis zum geht nicht mehr . Nie wieder bei Mediamarkt!
Geht ja gar nicht. Warum hat er denn die Packung überhaupt aufgerissen?
Was erwartest du?!? 14 Tage Rückgaberecht = 14!!! Tage. Du kommst nach 15 Tagen und beschwerst dich dann? Geräte sind in der Regel bei irgendwelchen Aktionen vom Umtausch ausgeschlossen, steht überall darunter!! Gegen Dummheit kann Media Markt halt auch nichts machen
Ich komme auch gerade vom Mediamarkt Leipzig im Brühl und bin sehr enttäuscht. Mein Händydisplay funktioniert schon nach 3 Wochen nicht und ich muss es zur Reparatur schicken lassen.Kein Tausch, da eine kleine Gebrauchsspur wäre…,dann wollte man mir einreden, da im Leihhandy meine SD Karte nicht erkannt wurde, dass diese defekt wäre und ich soll zu Hause meine Daten sichern. so sind wir umsonst efahren…Übrigens funktioniert meine SD Karte zu Hause, ich frage mich, was für kompetentes Personal im Service arbeitet. Nie wieder Mediamarkt,bei Amazon wäre das mr nicht passiert.
Sowas ist ja frech. Welches Handy war es denn?
Ich habe mein Iphone reparieren lassen, jedoch wurde dann bei der Reparatur der Display beschädigt. Nach einem Monat wurde mein Iphone immer noch nicht repariert. Ich bin sehr unzufrieden mit der Dienstleistung, da mir keiner weiterhilft.
Ich habe ein LG oled gekauft bei MM zeit 1 woch aber ich bin unzufrieden da mit kann ich zurück bringen. ? Kann mir jemand antworten danker
Habe schlechte Erfahrungen beim Umtausch. Trotz Versprechen, dass das Gerät nach Weihnachten umgetauscht bzw. zurückgegeben werden kann, wurde der Umtausch vom zuständigen Markt nicht durchgeführt. Man meinte, ob ich die Rechnung nicht lesen kann, denn dort steht 14-Tage Rückgaberecht. Dabei hat man mir zugesagt, dass auch nach Weihnachten über die 14-Tage hinaus die Rückgabe gilt, wenn das Gerät in der Originalverpackung bleibt. Der Verkäufer war mehr als unfreundlich und herablassend. Die Einkäufe im Media Markt haben sich somit erledigt.
Was hat denn der Verkäufer mit dem Umtausch zu tun? Das macht doch bei Media markt die Warenausgabe/ Service Center.
So kulant ist der MediaMarkt-Konzern nun dann doch nicht. Ich haben am vergangenen Freitag mir aus einer entfernten Filiale eine PS4Pro mitbringen lassen, weil diese laut Online-Seite nur dort noch vorrätig war. Jetzt habe ich diese heute in Betrieb genommen und festgestellt das bedauerlicherweise offenbar ein Defekt vorliegt. (Bei jedem Start eines Games dreht der Lüfter nach kürzere Zeit bis zum Anschlag hoch)
Jetzt erkundigte ich mich ob inzwischen wieder diese wieder vorrätig wäre um einen Umtausch durchzuführen. Da kam die klar Aussage ich müsse um die Konsole umzutauschen in die Filiale gehen in der diese gekauft wurde. Das würde für mich einen Fahrtweg von mehr als 100 km bedeuten. In der nächstgelegen Filiale könne man mir nur anbieten die Konsole einzuschicken zur Reparatur.
Das nenne ich eine äußerst kundenunfreundlichen Regelung.
Ich habe mir eine Hülle für mein S8+ dort geholt. Nach einer Woche sind da schon die Buchstaben die darauf geklebt wurden abgegangen. Bekomme ich einen Ersatz?
Was für Buchstaben?
Wieso „Ersatz“? Du hast es bei Saturn gekauft und nicht auf Amazon.
Ich war am 13.10.17 mit meiner Frau im Mediamarkt Magdeburg um den ECOVACS Deebot M88 Saugrobotter zu kaufen, da diser im Angebot war. Ich informierte mich beim Verkäufer, ob der Umtausch/Rückgabe auch in Hamburg möglich ist, da wir dort wohnen und nur zu Besuch in MD sind. Natürlich ist das kein Problem, versicherte er mir. Wir ließen uns beraten, und kauften letztlich den Deebo R95 MK II für stolze 549€(+200€ zum M88).
Nach 10 Tagen entschieden wie uns gegen unseren „James“, da er doch einige Schwächen hat, und dafür einfach viel zu teuer ist.
Am Info-Schalter im MM Poppenbüttel herrschte schon Verwirrung, dass die Quittung aus Magdeburg stammt. In der Abteilung bot man uns nach langen hin und her maximal an, uns etwas anderes auszusuchen. Da wir aber den wohl vortschrittlichsten Roboter versuchten abzugeben, machte es kein Sinn, einen anderen zu nehmen. Und für dieses Angebot hätten wir der Krähe noch die Füße küssen müssen.
So viel zum Thema „ohne wenn und aber“.
Sie sagte noch, dass wir nach Magdeburg müssten, wenn wir das Geld zurück haben wollen.
Ich musste mich schon ziemlich beherrschen, um nicht ausfallend zu werden.
Meiner erste Amtshandlung war, die MediaMarkt und Saturn App vom Handy zu löschen. Ich werde zukünftig ausschließlich nur noch bei Amazon kaufen. Da hat der Kunde noch Rechte.
MM und Saturn sehen von mir keinen Cent mehr. 😡 😡 🙂
Ich habe mir ein Handy gekauft vor 14 Tagen und war überhaupt nicht damit zufrieden.. Es hing immer so sagte ich mir bringe ich es zurück. Nur hatte ich da noch nicht gewusst das sich das nicht so leicht erweisen würde. Angekommen im Markt sollte ich mich in der Abteilung melden. Die dafür zuständig ist. Dem Verkäufer erklärte ich mein Problem das ich mit dem Handy nicht zufrieden bin weil es sich ständig aufhängt. Er gucke sich das Handy an und meinte er findet diesen Fehler nicht und damit muss ich mein Handy wieder mitnehmen. Fassunglos stande ich am Tresen des Verkäufers der übrigens der gleiche war wie mein Verkauf meines Handys. Da ich das Handy natürlich zurück geben wollte hatte ich natürlich alles vom Handy gelöscht auch die ganzen apps. Die hätte ich aber gebraucht um denen mein Problem zu zeigen das es sich aufhängt umso mehr apps man drauf hat. Das Gespräch war sehr unfreundlich so das ich dann den Chef sprechen wollte. Diese kam dann auch und klärte mich auf das Media Markt nicht die Sachen zurück nehmen muss. Ich bin ruhig geblieben obwohl mir das nicht leicht viel da diese Kosten vom Handy für mich sehr hoch waren. Nach 30 Minuten intensiven Gespräch ging sie dann zum Marktleiter der war einverstanden das ich mir ein neues Gerät aussuchen konnte. Damit war ich dann auch zufrieden. Fazit man darf sich nicht so schnell ins boxhorn jagen lassen. Oder am besten die Probleme die hat nachweisen sonst hat man kaum eine Chance auf einen Umtausch.
Also ich bin von Media Markt Enteuscht ,denn ich kaufte am 8.8 2017 einen Fernseher der jetzt schon kaputt ist und wir keinen Leih Fernseher bekommen ! die Reperatur dauert ca 2 wochen unddann wurde noch gesagt das die Garntie nicht Gesezlich sondern nur wenn der Hersteller es will, SO A SCHASS !!! Dachte immer einen Garantie muss sein ?? Mich sah der Media Markt das letzte mal ,werde auch meiner Familiesagen das sie sich besser ein anderes Geschäft suche sollen denn hier wird man nur verarscht !!!
Garantie ist auch nicht gesetzlich. Der Verkäufer muss dir nach Kauf 1 Jahr Gewährleistung geben. Das sieht so aus das im ersten halben Jahr der Verkäufer dir beweisen muss das der Fehler noch nicht beim Kauf da war und im zweiten halben Jahr musst du dem Verkäufer beweisen das der Fehler schon beim Kauf da war.
Ich habe eine grafik karte gekauft.Die ist leider zu groß für meine gehäuse und passt nicht rein.Ich hab die nur raus geholt und dann wieder eingepackt kriege ich mein geld zurück ??
Ich denke wenn du die Karte nicht beschädigst hast, sollte es kein Problem sein.
Ich habe mir von einem Mitarbeiter dieser Elektronikkette ein Smartphone aufschwätzen lassen, obwohl ich damals ein Smartphone einer anderen Marke holen wollte. Leider hat das Gerät einen Akkufehler gehabt, der immer wieder sporadisch auftrat und zum Asturz des gesamten Systems führte. Auch in diversen Internetforen wurde von dieser sogenannten Kinderkrankheit berichtet. Trotz 4 maliger Reklamation, habe ich weder das Gerät, noch den Kaufpreis ersetzt bekommen. Laut Hersteller wurde das Modell nicht mehr hergestellt und laut dem internen Reparaturdienst der verkaufenden Filiale konnte kein Fehler festgestellt werden. Ich stand als Kunde ziemlich blöd dar und musste den rechtlichen Weg über einen Anwalt gehen. Leider konnte dieser auch nichts ausrichten und man hat das Mainboard des Smartphones getauscht. Der Filialleiter sowie der damalige Verkäufer waren über den gesamten Zeitraum nicht zu erreichen (angeblich Urlaub oder krank etc.). Das Ende vom Lied war, dass ich das Smartphone (330€ Kaufpreis) in die Schublade verbannt habe und mir ein Neues holen musste.
Von Kulanz und Kundenzufriedenheit habe ich hier nichts gemerkt. Ich wurde sogar als unangenehmer Kunde empfunden. Seitdem kaufe ich meine Elektronikprodukte in anderen Läden oder im Internet. Diese Art der Kundenbetreuung wird von mir nicht mehr unterstützt.
MM ist das schlechteste was es überhaupt gibt!!! Wer dort einkauft ist selber schuld!!!
Zitat: „Ist das umzutauschende Gerät (defekt), bekommt man in aller Regel direkt Ersatz. Falls dies nicht möglich ist, kann auch eine Reparatur durchgeführt werden. Dazu hat der Händler das Recht. Er kann nachbessern, falls ein Produkt nicht dem erwarteten Zustand entspricht. Sollte weder ein Umtausch, noch eine Reparatur möglich sein, kann man als Kunde den Kaufpreis zurückfordern. Diesen erhält man in bar oder auch in Form eines Gutscheins. Generell hat man dabei als Kunde kein Anrecht auf eine Barauszahlung,…“
Das ist nicht ganz richtig:
1. Ein Gerät, dass sofort nach dem Kauf nicht funktioniert, kann auch sofort zurückgegeben bzw. getauscht, werden, da ihm die zugesicherte Eigenschaft (hier: Funktion) fehlt. Eine Reparatur muss nicht hingenommen werden. Erst wenn das Gerät bereits benutzt wurde und dann defekt wird, sind Nachbesserungen hinzunehmen. Und auch nicht beliebig viele, i.d.R. nur 2 – 3, je nach Fehler.
2. Wenn ein defektes Gerät zurückgegeben wird, sei es sofort nach dem Kauf wegen fehlender Funktion oder nach vergeblichen Reparaturversuchen, so wird die Rückabwicklung des Kaufvertrages vorgenommen: Ware zurück – Geld zurück! Einen Gutschein muss man nicht hinnehmen, es sei denn, das Gerät wurde mit einem Gutschein bezahlt.
Das alles hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun, weil hierbei ein Vertrag rückabgewickelt wird, also nicht bestehen bleibt für weitere Handlungen.
Hallo, danke für den Hinweis. Ich habe den Text angepasst. Danke für deine Informationen.
Sie sollten sich mal richtig informieren! Ein Verkäufer hat immer das Recht, nach zu bessern.
Bin informiert! Nach dem BGB ist der Verkäufer verpflichtet, den gekauften Artikel zu liefern und der Kunde, den Artikel zu bezahlen. Kann der Verkäufer nicht liefern, weil das Gerät keine Funktion und er keinen Ersatz hat (sog. Gattungsschuld), kann er den Vertrag nicht erfüllen, so dass dieser rückabgewickelt wird.
Selbstverständlich kann eine Nachfrist vereinbart werden, in der der Verkäufer versucht, nachzubessern. Das muss der Kunde aber nicht hinnehmen, wenn z. B. Zeitnot besteht.
1. Sie definieren den Begriff „Gattungsschuld“ falsch. Eine solche liegt nur dann vor, wenn bei Kaufvertragsschluss die konkret zu übereignende Sache nicht bestimmt ist.
Beim Gang mit dem konkretisierten Gegenstand zur Kasse besteht als rglm. eine Stückschuld.
2. Wird zum Zwecke der Erfüllung des Kaufvertrages als causa übereignet, so wandelt sich der Anspruch des Käufers aus dem Kaufvertrag in einen Nacherfüllungsanspruch. Der NE-Anspruch lässt dem Verkäufer das Recht der zweiten Andienung, also zur Nachbesserung/Nachlieferung.
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Kaufsache von Anfang an mangelhaft ist.
3. Jura ist kein Hobby, sondern eine Wissenschaft.
Kann das auch bestätigen. MSD ist in Sachen Rücknahme recht kulant. Wir sind Lieferant von MSD und ich kenne die Konditionen der Lieferanten. Die Rücknahmen werden immer von den Lieferanten im Endeffekt beglichen. Bei Eigenmarken sieht das etwas anders aus.
Sehr kulant, kann ich nur bestätigen. Gestern X-box Spiel für meinen Sohn gekauft , angespielt und leider festgestellt das es nichts für ihn ist. Heute bei Media Markt gegen ein anderes umgetauscht (trotz geöffneter Verpackung). SUPER!
@Sascha, Ich habe jahrelang bei MeMa gearbeitet und sehe nicht, wo der Beitrag die Tatsachen verwischt. Vielmehr scheinst du von der Sorte zu sein, die auf falsche Rechte besteht, wie Matthias und ich bereits beschrieben. Sollte man dir ausdrücklich gesagt haben, es gäbe das Geld zurück, ist das etwas anderes und ich nehme alles zurück – in dem Fall hättest du aber konsequenter darauf bestehen müssen und ggf mit Konsequenzen drohen. In meinem Markt standen überall Displays auf denen „Geld-Zurück-Garantie“ stand, ebenso vor dem Markt in einem Sandwichaufsteller – Es wurde dann nur noch gefragt ob man das Geld, oder Gutschein wollte. Es gibt kein Rückgaberecht. Punkt. Ein freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht ist dennoch verbindlich, dann aber zu genannten Konditionen und nicht zu denen, die der Kunde von anderorts kennt.
Über diesen Bericht kann ich nur schmunzeln.Es war klar das Media Markt wieder versucht, auf diesen Zug aufzuspringen. Ich kenne niemanden mehr, der bei Media Markt kauft, weil jeder auf den Bauernnepp reingefallen ist und nach umtausch mit einem Media Markt Gutschein abserviert wurde, anstatt das Geld zurück zubekommen. In meinem Fall war es ein Samsung Fernseher für fast 2000 Euro. Mir wurde gesagt, das es überhaupt kein Problem ist mit Umtauschen… war es auch nicht. Blöd nur, das ich jetzt für 1899 Euro Media Markt Gutscheine hatte, die ich verschenkt und verkauft habe. Für mich kommt Media Markt nur noch für in frage, bei kleinen Sachen, aber sicher nie mehr für Sachen, wo ich mir nicht sicher bin, bzw. die mehr kosten als 20 euro!
Der Beitrag ist für mich ein schlag ins Gesicht und verwischt die Tatsachen!!
Hui, das ist ja fies. Ich habe vor einiger Zeit mal einen Monitor beim MM gekauft, umgetauscht und dann das umgetauschte Gerät auch wieder zurückgegeben. Habe mein Geld damals direkt wieder ausgezahlt bekommen.
Die meisten Kunden werfen Garantien, Gewährleistungen und Rückgabe“recht“ durcheinander, wissen nur die Hälfte, oder hören mal wieder bei ARD/ZDF, dass es sich lohnt auch ohne „Recht“ hartnäckig zu bleiben. Es gibt keinen Einzelhändler, dem noch nie ein Kunde auf der Nase rumgetanzt ist, ohne, dass man was dagegen tun könnte.
Dreistigkeit zahlt sich übrigens bei Media Markt besonders aus, da die meisten Abteilungs- < Bereichs- < Marktleiter keine Lust haben sich mit Kunden anzulegen. Ein "Nein" auf der Fläche bedeutet nicht, dass der Marktleiter dem Verkäufer nicht in den Rücken fällt, nur um das Problem loszuwerden. Ich habe damals zigaretten-vergilbte Controller gegen Auszahlung zurücknehmen müssen, weil diese am Tag zuvor angeblich so in der Verpackung verkauft wurden. Im "schlimmsten Fall" lässt man sich eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen, mit der aber letztendlich nichts passiert….
Ich erkläre das jeden Tag mindestens ein Mal, vielen Dank für den Beitrag.
Auch wenn der Beitrag sich wie aus der Presse-Abteilung von Media Markt liest, kann ich bestätigen dass die meisten Händler sehr kulant sind.
Ich hoffe das man nun auch mal all die Verkäufer/innen versteht, wenn ein Kunde mit Halbwissen und Paragraphen um sich wirft um Garantie zu erklären.
Das Video sollte am Service Tresen in Schleife laufen. Danke nochmals