Thomas Cook Pleite: Ansprüche können nur noch bis zum 15. November angemeldet werden!

Rund ein Jahr ist es her, dass die Thomas-Cook-Gruppe insolvent gegangen ist. Seit Mai dieses Jahres können Pauschalurlauber, die durch die Pleite finanzielle Schäden erlitten haben, freiwillige Ausgleichszahlungen des Bundes beantragen. Bist Du betroffen, kannst Du noch bis zum 15. November Deine Ansprüche online anmelden, damit Du nicht auf Deinen Kosten sitzenbleibst und Dir vielleicht nächstes Jahr einen neuen Urlaub gönnen kannst.

Wer hat Anspruch auf die Thomas-Cook-Ausgleichzahlungen?

Welche Voraussetzungen gelten für die Ausgleichzahlungen?

Damit Du Ansprüche nach der Thomas-Cook-Pleite online anmelden kannst, darfst Du den Reisepreis nach der Insolvenz bisher gar nicht oder nicht komplett von der Zurich-Versicherung oder anderen Stellen erstattet bekommen haben.

Thomas Cook Pleite: Ansprüche können nur noch bis zum 15. November angemeldet werden!

Außerdem musst Du als Anspruchsvoraussetzung für die Ausgleichzahlungen …

  • vor der Insolvenz bei einem deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook, bei der Thomas Cook International AG oder bei der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben.
  • von der Zurich-Versicherung einen „Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ bekommen haben.
  • Deine Ansprüche gegenüber der Zurich-Versicherung geltend und beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.
  • dem Bund Deine Ansprüche gegenüber Dritten abgetreten haben.
  • alles bis zum 15. November 2020 erledigt haben.

Je nach Buchung ein anderes Online-Portal nutzen

Je nachdem, wo Du Deine Pauschalreise vor der Insolvenz ursprünglich gebucht hast, musst Du ein anderes Online-Portal benutzen, um Deine Ansprüche geltend zu machen:

Wenn Du Probleme beim Anmeldeprozess oder Rückfragen hast, kannst Du werktags von 8 bis 18 Uhr die Hotline unter 0361 / 606 670 12 anrufen. Da wird Dir gegebenenfalls sicher geholfen, noch rechtzeitig bis zum 15. November mit der Antragstellung fertig zu werden.