Die THG-Quote soll den Klimaschutz fördern, indem die Nutzung von klimafreundlichen E-Fahrzeugen belohnt wird. Dass der Erlös aus der THG-Quote versteuert werden soll, erschien deshalb widersinnig. Jetzt zeigt sich, dass Halter privater Elektrofahrzeuge auf ihre Erlöse aus der THG-Quote wohl gar keine Steuern zahlen müssen und die Freigrenzen wegfallen.
Was bisher beim Thema Steuern und THG-Quote galt
Seit diesem Jahr und vorerst bis 2030 sollen Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen an den Erlösen aus dem Verkauf von Verschmutzungsrechten beteiligt werden, indem sie ihre THG-Quote an entsprechende Händler verkaufen können. Dies gilt neben Elektroautos auch für batterieelektrische Leichtkrafträder und bestimmte E-Motorräder.
Bisher war allerdings gesetzlich nicht festgelegt, wie die Prämie aus der THG-Quote bei Privatpersonen steuerlich bewertet wird. Es wurde allgemein davon ausgegangen, dass Einkünfte aus der THG-Quote in der Steuererklärung in Anlage SO Zeile 10 angeben werden müssen. Die Einkünfte, die hierunter fallen, sind steuerfrei, wenn sie unter 256 € liegen. Deshalb finden sich bei einigen Anbietern, die THG-Quoten von privat ankaufen, auch Angebote, nur 255 € als steueroptimierte Prämie auszuzahlen. Wer keine weiteren Einkünfte dieser Art hat, der sollte die Prämie in diesem Fall komplett behalten können. Mit der geplanten Änderung, ist die Wahl der steueroptimierten Prämie allerdings wohl hinfällig.
Was bei der THG-Quote steuermäßig geplant ist
Im Netz mehren sich Hinweise dazu, dass Halter privater Elektrofahrzeuge auf ihre Erlöse aus der THG-Quote doch keine Steuern zahlen müssen. So gibt es beispielsweise ein Dokument des Landesamts für Steuern aus Rheinland-Pfalz, das darüber berichtet. Demnach wird die Steuerfreigrenze von 255 € für die THG-Quote komplett entfallen, weil das Finanzamt die Prämie nicht mehr als Veräußerungsgeschäft bewerten wird. Auch wenn das Dokument aus Rheinland-Pfalz stammt, wird die THG-Quote wohl bald bundesweit steuerfrei für Privatpersonen sein, denn in dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass es eine „bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung“ sei.
Diese Steuerentlastung gilt allerdings nur für private E-Fahrzeug-Halter. Werden E-Fahrzeuge gewerblich genutzt oder sind Eigentum von Selbstständigen, wertet das Finanzamt die Übertragung der THG-Quote auch künftig als „Teil der unternehmerischen Tätigkeit i. S. d. § 2 Absatz 1 UStG des Unternehmers“. THG-Quotenerlöse bleiben also Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Arbeit und müssen weiterhin versteuert werden.
Fazit
Wenn Du Deine THG-Quote als Privatperson noch nicht verkauft hast, solltest Du Dich besser nicht für eine steueroptimierte Prämie entscheiden, sondern für einen möglichst hohen Bonus. Da Du den Erlös nicht versteuern musst, solltest Du stattdessen möglichst den höchsten Gewinn aus Deiner THG-Quote für Dich herausholen.
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Freilich schon drauf.
Das Bundesfinanzministerium hat dazu vorgestern einen Artikel veröffentlicht, der klarstellt, dass die THG Quote Erlöse für Privatfahrzeuge steuerfrei sind.
Ich denke eine seriösere Quelle wird man kaum finden 🙂
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/steuerpflicht-von-praemien-aus-der-thg-quote.html
carbonify.eu 😃👍