Telefonische Krankschreibung wieder möglich – diese neuen Regeln gelten dafür

Ob Freunde, Kollegen, Verwandte oder man selbst – im Moment scheint fast jeder mit Erkältung, Grippe oder Corona zu kämpfen. Bist Du selbst betroffen, gibt es zumindest eine gute Nachricht: Statt Dich zum Hausarzt zu quälen und Dich im Wartezimmer weiteren Krankheitserregern auszusetzen, kannst Du Dich unter gewissen Voraussetzungen auch telefonisch krankschreiben lassen.

Die telefonische Krankschreibung ist laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit Anfang Dezember wieder erlaubt. Doch es gibt ein paar Dinge zu beachten.

Bedingungen für eine telefonische Krankschreibung

Eine telefonische Krankschreibung ist nicht immer möglich, sondern es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine telefonische Krankschreibung gibt es nur, wenn bei Deinem Arzt keine Videosprechstunde möglich ist.
  • Du musst als Patient in der Arztpraxis bereits bekannt sein, um telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten zu können.
  • Die Symptomatik Deiner Krankheit darf nicht zu schwer sein, denn sonst müsste Dich der Arzt unbedingt untersuchen. Die Entscheidung liegt beim Arzt.
  • Es gibt keinen Anspruch auf telefonische Krankschreibung, Dein Arzt kann sie auch verweigern.

Maximale Dauer der telefonischen Krankschreibung

Sich telefonisch krankschreiben zu lassen, geht nur für eine festgelegte Zeit:

  • Für eine sogenannte Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann Dich Dein Arzt maximal für fünf Kalendertage telefonisch krankschreiben.
  • Bist Du schon 5 Tage krankgeschrieben worden und fühlst Dich immer noch zu krank zum Arbeiten, musst Du für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit persönlich in die Praxis kommen.
  • Warst Du hingegen für die Erstbescheinigung zur Untersuchung in der Praxis, kannst du die Folgebescheinigung komplett telefonisch erhalten.

Telefonische Krankschreibung wieder möglich – diese neuen Regeln gelten dafür

Regelungen für Eltern kranker Kinder

Ist Dein Kind krank, Du musst es betreuen und kannst deshalb nicht arbeiten, kannst Du die Bescheinigung dafür ebenfalls telefonisch erfragen. Die ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes brauchst Du, um Deinen Anspruch auf Kinderkrankengeld belegen zu können.

Für die telefonisch beantragte Kinderkrankengeld-Bescheinigung gelten die gleichen Regeln wie bei der telefonischen Krankschreibung für Angestellte: Die Bescheinigung gilt maximal für 5 Tage, es dürfen keine schweren Symptome vorliegen usw.

Gut zu wissen: 2024 und 2025 haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld für jeweils längstens 15 Arbeitstage. Bei alleinerziehenden Versicherten sind es 30 Tage.

Gültigkeit der Regeln zur telefonischen Krankschreibung

Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nicht mehr befristet ist, sondern sie soll dauerhaft gelten. Zudem gilt die telefonische Krankschreibung auch nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen, sondern zum Beispiel auch bei Magen-Darm-Infekten. Das hat natürlich auch den Vorteil, dass die Arztpraxen entlastet werden. Fühlst Du Dich sehr krank und willst vom Arzt untersucht werden, wirst Du hoffentlich nicht mehr so lange Wartezeiten haben wie sonst. Eine gute Sache für alle also.

Was hältst Du davon, dass die telefonische Krankschreibung jetzt dauerhaft möglich sein soll?