Mehr als elf Millionen Menschen in Deutschland sind nicht in Vollzeit beschäftigt, sondern arbeiten in Teilzeit. Das heißt: Statt rund 40 Stunden in der Woche arbeitet man dann nur für rund 30 Stunden. Viele davon sind Frauen – und vielfach ist eine Beschäftigung in Teilzeit genau so gewünscht. Weil sich Teilzeit und die Familie gut vereinbaren lassen beispielsweise. Doch kann jeder in Teilzeit arbeiten, wenn das gewünscht ist? Und worauf muss man dabei achten? Im Folgenden sind dazu einzelne Vorteile, aber auch Nachteile zu finden – und man erhält einen Einblick darüber, worauf man bei einer Teilzeitbeschäftigung in jedem Fall achten sollte.
In Deutschland unterscheidet man zwischen rund 200 Teilzeitmodellen, die für Arbeitnehmer in Frage kommen können. Sie alle sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG geregelt. Der größte Unterschied zur Vollzeitbeschäftigung liegt in jedem Fall darin, dass die Arbeitszeit kürzer ist. Dabei ist die Arbeitszeit aber nicht in jedem Fall fest, sie kann durchaus auch variabel sein. Gleiches gilt auch immer für die Einteilung der Arbeit. Und im Vergleich zu einem 450-Euro-Job bietet eine Teilzeitbeschäftigung ebenfalls Unterschiede. Denn als Arbeitnehmer hat man damit die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem Vollzeitjob.
Soziale Absicherung und Renteneinzahlungen bei Teilzeitarbeit
Ein klarer Vorteil der Teilzeitarbeit im Vergleich zu einer geringfügigen Beschäftigung ist eindeutig der, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung die Einzahlung in die Sozial- und Rentenkassen weiterhin durch den Arbeitgeber erfolgt. Wer lediglich geringfügig tätig ist, steigert damit nicht die spätere Rente. Bei einer Anstellung auf Teilzeit ist dies aber durchaus der Fall. Die soziale Absicherung ist somit in etwa identisch zu der bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das ist auch ein Grund, weshalb viele Arbeitnehmer damit liebäugeln, in Teilzeit zu arbeiten, statt nur auf 450 Euro Basis arbeiten zu gehen. Doch es gibt noch mehr Vorteile, die eine solche Anstellung mit sich bringt.
Denn: Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Teilzeit beantragen und somit in den Genuss kommen, das eigene Arbeitspensum zu reduzieren. Allerdings gibt es dafür auch einige Voraussetzungen, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Dazu zählen diese Faktoren:
- Die Firma muss mehr als 15 Mitarbeiter haben
- Man muss mindestens sechs Monate in der Firma angestellt sein
Dabei ist zu beachten, dass man die Teilzeit beim Arbeitgeber beantragen muss – im Idealfall mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten. Und man muss berücksichtigen, dass der Chef dies auch ablehnen kann. Dafür muss dieser allerdings gute Gründe vorbringen – zum Beispiel eine umfangreiche Auftragslage oder die Tatsache, dass der Mitarbeiter für die Firma unerlässlich ist. Eine Ablehnung ohne Begründung ist allerdings nicht möglich.
Während der Elternzeit in Teilzeit? Auch das geht!
Vor allem für junge Eltern kann es eine Lösung sein, in Teilzeit zu arbeiten – und so noch ausreichend Zeit für die Familie zu haben. Und auch während der Elternzeit ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten – auch wenn man dann in einigen Fällen nicht die ganze Summe an zustehendem Elterngeld erhalten wir. Dafür aber verdient man weiterhin und zieht sich aus dem beruflichen Alltag nicht ganz heraus. Die Perspektive dabei: Nach dem Ablauf der Elternzeit kann man wieder in die Vollzeitbeschäftigung wechseln und reduziert das Risiko, eine Kündigung zu erhalten. Und wenn es für alle Beteiligten passen sollte, kann natürlich auch nach der Elternzeit in Teilzeit weitergearbeitet werden.
Eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist dabei nicht nur für junge Mütter eine Option, auch für Väter kann dies eine Lösung sein – mit der sich beruflicher Alltag und das neue Familienglück besser kombinieren lassen. Und auch für Männer bietet dies das Potential, keine Kündigung zu riskieren und zumindest in geringerer Stundenzahl weiterhin dem Unternehmen zur Verfügung zu stehen.
Wie steigert man die Chancen auf eine Zustimmung zur Teilzeitarbeit?
Möchte man den eigenen Arbeitgeber davon überzeugen, einem Antrag auf Teilzeitarbeit zuzustimmen, kann man dazu durchaus auch direkt die passenden Argumente vorbringen. So kann man dem Chef bereits direkt die gewünschten Arbeitszeiten vorschlagen und dabei kann man auch sofort die Aufteilung der Stunden angeben, die man sich vorstellen kann. Auf diese Weise wird für den Arbeitgeber deutlich, dass man sich dabei auch Gedanken gemacht hat.
Gut zu wissen: Eine Begründung braucht man für den Antrag auf Teilzeitarbeit nicht mitliefern. Es macht aber in der Regel einen besseren Eindruck und kann auch die Chancen steigern, einen solchen Antrag bewilligt zu bekommen.
Und für die Einsatzzeiten sollte man sich immer auch darüber Gedanken machen, wie in der Firma ganz allgemein gearbeitet wird. Schichtsysteme oder auch Gleitzeit und andere Besonderheiten sollte man dabei immer berücksichtigen – oder aber nach Möglichkeiten suchen, diese Regelungen zu umgehen. Allerdings: Es bringt niemandem etwas, wenn im Unternehmen von 8 bis 17 Uhr gearbeitet wird und man selber in Teilzeit zu völlig anderen Zeiten tätig sein möchte. Das sollte man also in jedem Fall berücksichtigen. Ist das der Fall, stehen die Chancen auf eine Zustimmung zur Arbeit in Teilzeit in vielen Fällen gar nicht so schlecht.
Wertgleicher Arbeitsplatz ist immer garantiert
Wer Angst hat, dass man in der Firma nun schlechter gestellt wird oder andere Tätigkeiten erledigen soll, bloß weil man in Teilzeit arbeiten will, braucht sich keine Sorgen machen. Denn eine Schlechterstellung ist in einem solchen Fall nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn der eigene Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber durch zusätzliche Mitarbeiter vollständig ausgelastet werden muss. In jedem Fall steht dem Arbeitnehmer ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu – das gilt im Übrigen auch bei der Bezahlung. Eine schlechtere Vergütung muss man somit auch keinesfalls hinnehmen.
Und wann lohnt sich die Arbeit in Teilzeit?
Generell kann man keine Vorgaben machen, wann sich eine Anstellung in Teilzeit lohnt und wann eine Vollzeitbeschäftigung die bessere Wahl ist. Dabei spielen in erster Linie individuelle und persönliche Aspekte eine Rolle und jeder Arbeitnehmer muss für sich selber entscheiden, welche Ziele und Wünsche er verfolgt. Sicherlich spielt dabei auch der finanzielle Aspekt eine Rolle – immerhin erhält man für weniger geleistete Stunden auch eine geringere Vergütung und das Gehalt ist somit nicht so hoch wie bei einer Vollzeittätigkeit.
Dafür aber hat man mehr Zeit mit der Familie, kann am Alltag der Kinder vermehrt teilnehmen oder hat auch die Möglichkeit, Familie und Arbeit besser miteinander zu verbinden. Die freie Zeit bietet für viele Menschen, die in Teilzeit arbeiten ein großes Potential – doch geringere Einzahlungsbeträge in die Rentenkassen muss man – beispielsweise – ebenfalls berücksichtigen. Somit muss am Ende jeder Arbeitnehmer für sich selber entscheiden, ob man in Teilzeit arbeiten möchte oder ob ausschließlich eine Anstellung in Vollzeit oder eine Tätigkeit auf geringfügiger Basis in Frage kommt.
Die eigene Finanzsituation mit einem Rechner erfassen
Vom Bundesarbeitsministerium gibt es zu diesem Zweck einen eigenen Rechner. Mit diesem kann man die eigene Finanzsituation ermitteln und kann somit herausfinden, ob man sich eine Teilzeitanstellung zumindest in finanzieller Hinsicht leisten kann. Wichtig dabei: Den Stundenlohn darf der Arbeitgeber nicht kürzen, wenn man in die Teilzeitbeschäftigung wechselt. Und auch der Urlaubsanspruch ändert sich nicht, bloß weil man künftig weniger Stunden arbeitet. Somit sind vor allem die zeitlichen Aspekte für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung – Zeit, die oftmals mit der Familie oder auch eigenen Hobbys verbracht wird.
Arbeitnehmer haben dabei gleiche Rechte – und auch Pflichten
Als Arbeitnehmer hat man in Teilzeit die gleichen Rechte. Das bedeutet, dass Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Sonderzahlungen gleichermaßen zustehen und dass auch Lohnfortzahlungen bei Krankheit erfolgen. Selbst beim Kündigungsschutz hat man als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Rechte – und muss sich somit nicht über etwaige Nachteile sorgen. Darüber hinaus darf man sich als Arbeitnehmer auch gleichermaßen fortbilden – ein Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen darf durch den Arbeitgeber nicht verwehrt werden.
Teilzeit darf vom Arbeitgeber nicht vorgeschrieben werden
Aus der anderen Perspektive verhält es sich ein wenig anders. Möchte nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber, dass in Teilzeit gearbeitet wird, muss man sich darauf nicht einlassen. Eine schlechtere Auftragslage ist kein Grund dafür, Mitarbeiter in die Teilzeit zu zwingen – und das ist auch gar nicht erlaubt. Erhält man ein solches Angebot, muss man dieses nicht wahrnehmen – und kann auch eine mögliche Kündigung in diesem Zusammenhang mehr oder minder ignorieren. Diese ist ebenfalls nicht zulässig.
Aber: Rückkehr in Vollzeit ist rechtlich nicht immer durchsetzbar
Wer sich für eine Arbeit in Teilzeit entscheidet und den Antrag vom Arbeitgeber genehmigt bekommt, hat sein Ziel zunächst einmal erreicht. Allerdings muss der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt nicht zustimmen, wenn man wieder in Vollzeit arbeiten möchte. Einen Anspruch darauf hat man als Arbeitgeber nicht. Aus diesem Grund sollte man sich also immer gut überlegen, ob man wirklich in Teilzeit arbeiten möchte.
Aber: Offene Gespräche mit dem Arbeitgeber helfen oftmals weiter. Kann man aufgrund einer privaten Mehrbelastung – zum Beispiel wegen Krankheit der Kinder oder des Partners – aktuell nicht die vollen Stunden leisten, finden sich in vielen Fällen individuelle Lösungen. Und oftmals steht dann einem Weg zurück zur Vollbeschäftigung auch nichts im Weg.
Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird diesbezüglich aber zur Zeit erarbeitet. Und so kann es sein, dass man als Arbeitnehmer aus der Teilzeit eben doch wieder problemloser in die Vollzeitarbeit wechseln kann. Für viele Arbeitnehmer würde dies noch mehr Flexibilität bedeuten und es wäre somit deutlich einfacher, individuelle Belange im Berufsleben auch zu berücksichtigen.
Eine Ausnahme gibt es zudem: Die Elternzeit
Bisher gibt es bei den gängigen Regelungen nur eine Ausnahme: Die Elternzeit. Dies wird durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG geregelt. Und darin ist eindeutig vorgesehen, dass man als Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder Anspruch auf seine Vollzeitstelle hat. Zumindest dann, wenn man in den ersten drei Jahren nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet hat. Dauerte die Teilzeitarbeit länger, kann ein Arbeitgeber den Wechsel in die Vollzeit verweigern. Auch das sollte man also als Arbeitnehmer auf jeden Fall beachten.
Teilzeit: Was muss man steuerlich alles beachten?
Und auch im Bezug auf fällige Steuern gibt es bei der Teilzeitarbeit einige Aspekte, die man auf jeden Fall beachten und berücksichtigen sollte. Vielfach ist die Steuerlast deutlich geringer, wenn man in Teilzeit arbeitet. Rund 20 Prozent weniger beim Bruttolohn sorgen vielfach dafür, dass man beim Nettolohn nur zehn Prozent weniger erhält. Somit ist dies durchaus in einigen Fällen lukrativ. Denn: Die Steuerlast sinkt bei der Teilzeitarbeit überproportional.
Kann auch Job-Sharing in Frage kommen?
Eine Option – vor allem für Arbeitgeber – kann das Job-Sharing sein. Statt einer Vollzeitstelle werden hierbei zwei Teilzeitstellen geschaffen und zwei Arbeitnehmer teilen sich somit einen Arbeitsplatz. Zum Beispiel ist es hierbei möglich, dass zwei Arbeitnehmer jeweils 20 Stunden in der Woche arbeiten – aber auch andere Konstellationen sind möglich. Dabei sollten sich die beteiligten Mitarbeiter immer gut absprechen und es kann somit durchaus ein hohes Maß an Flexibilität damit verbunden sein. Job-Sharing ist bislang noch nicht allzu weit verbreitet, wird aber immer populärer.
Und dabei ist das Thema auch für Arbeitgeber durchaus interessant. Denn diese haben somit die Möglichkeit, einen Job optimal abzudecken – und dabei auch die Wünsche und Ansprüche der eigenen Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Kann man im Home-Office in Teilzeit arbeiten?
In einigen Fällen kann es auch eine Option sein, der Teilzeitarbeit im Home Office nachzugehen. Das heißt, dass man direkt von Zuhause aus arbeitet und im Unternehmen selber nicht präsent sein muss. Diese Art der Arbeit hat einen zusätzlichen Vorteil: Denn Arbeitswege entfallen dann, sodass noch mehr Zeit eingespart werden kann.
Ist man an einer Arbeit im Home Office interessiert, lohnt sich auch in diesem Zusammenhang das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Finanzielle Nachteile sollte man bei Teilzeit nie außer Acht lassen
Wer sich für die Arbeit in Teilzeit interessiert, sollte dabei in jedem Fall auch die möglichen Nachteile in finanzieller Hinsicht berücksichtigen. Mehr freie Zeit auf der einen Seite, stehen am Ende finanzielle Einbußen auf der anderen Seite gegenüber. Somit sollte man stets abwägen, ob man sich die Teilzeit wirklich leisten kann. In Frage kommt das vielfach, wenn beide Partner verdienen und einer in Vollzeit arbeiten geht. Aber auch dann, wenn Mann und Frau gleichermaßen in Teilzeit arbeiten, kann sich dieses Prinzip rechnen.
Und in anderen Situationen kann eine Anstellung in Teilzeit ebenfalls in Frage kommen. Zum Beispiel dann, wenn man nebenbei noch selbständig ist und für eigene Projekte mehr freie Zeit aufbringen möchte. In jedem Fall muss man sich als Arbeitnehmer die Frage stellen, ob man sich Teilzeit leisten kann und auch möchte. Denn neben den vielen Vorteilen gibt es dabei durchaus auch Nachteile. Diese machen sich am Ende eben vor allem im finanziellen Bereich deutlich.
Teilzeit auf einen Blick: Was sie bietet – und was nicht
- Anspruch auf Teilzeit hat im Grunde jeder Arbeitnehmer. In der Elternzeit ganz besonders, aber auch in anderen Fällen. Allerdings: Man muss die Teilzeit beantragen, eine Ablehnung aus wichtigen Gründen durch den Arbeitgeber ist möglich.
- Wer länger als sechs Monate angestellt ist und wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, kann man von dieser Regelung profitieren – und hat somit die Möglichkeit, künftig in Teilzeit zu arbeiten.
- Durch eine Beschäftigung in Teilzeit reduziert sich das Einkommen. Allerdings: Der Bruttolohn sinkt stärker als der Nettolohn – somit kann sich vor allem der zeitliche Gewinn am Ende für den Arbeitnehmer rechnen.
- In der Teilzeitarbeit wird weniger Geld in die Rentenkasse eingezahlt. Dies und die geringere Lohnzahlung sollte man berücksichtigen. Ein Rechner der Bundesregierung hilft dabei, die Optionen der Teilzeitarbeit auszuloten.
- Einen Antrag auf Teilzeitarbeit muss man beim Arbeitgeber nicht begründen, dies hilft aber oftmals weiter. Nennt man die konkreten Gründe für den Wunsch auf weniger Stunden, wird ein solcher Antrag vermehrt akzeptiert.
- Gibt es betriebliche Gründe, die gegen Teilzeit sprechen, muss man auch das nicht einfach hinnehmen. In diesem Fall kann man die Entscheidung durch ein Arbeitsgericht überprüfen lassen.
- Lehnt der Arbeitgeber die Arbeit in Teilzeit ab und kündigt dem Arbeitnehmer danach, muss diese Kündigung nicht akzeptiert werden. Ein Antrag auf Teilzeitarbeit ist kein Kündigungsgrund.
Durch die vielen Möglichkeiten, die es in Deutschland im Bereich der Teilzeitarbeit gibt, ist es für viele Arbeitnehmer eine Option, auch davon Gebrauch zu machen. Vor allem der Aspekt, dass man mehr freie Zeit hat, spielt dabei vielfach eine Rolle. Und als Angestellter in Teilzeit hat man dabei auch noch die gleichen Rechte, wie es sie auch bei einer Vollzeitstelle gibt.
Fazit: Teilzeit kann sich lohnen – doch der Weg zurück kann schwierig sein
Im Großen und Ganzen bietet die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten für viele Menschen mehr Potential und macht eine flexible Gestaltung des Arbeitsalltags möglich. Dabei spielen auch Details wie Familie, Elternzeit oder auch Job-Sharing eine Rolle. Selbst im Home Office kann man immer öfter auch in Teilzeit arbeiten. Bevor man sich für diese Option entscheidet, sollte man aber in jedem Fall alle Grundlagen prüfen – und herausfinden, ob man Anspruch darauf hat. Das ist dann der Fall, wenn man in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeitet.
Ist man aber nicht gerade in Elternzeit, muss der Arbeitgeber nach der Beschäftigung in Teilzeit einer Rückkehr in den Vollzeitjob nicht zustimmen. Es ist dann durchaus denkbar, dass man weiterhin auf Teilzeit arbeitet – auch wenn man das generell gar nicht (mehr) möchte. Daher sollte man alle Aspekte prüfen und nach Möglichkeit mit dem Arbeitgeber sprechen.
Andersherum muss man es aber nicht akzeptieren, wenn man plötzlich in Teilzeit arbeiten soll – zum Beispiel, weil das Unternehmen Probleme bekommt. Als Arbeitnehmer kann man dann weiterhin auf die volle Stelle bestehen – wobei auch in diesem Zusammenhang direkte Gespräche natürlich in vielen Fällen zu Lösungen führen, die für beide Seiten akzeptabel sind.
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