Lange Zeit galt die Annahme, dass Smartphones, Laptops und Co. auf Flugreisen ausgeschaltet sein müssen und dass die Nutzung zu technischen Problemen an Bord führen kann. Viele Flugreisende gehen auch heute noch davon aus, dass derlei technisches Gerät oftmals sogar gar nichts im Handgepäck verloren hat. Nutzen kann man es ja eh nicht – oder doch? Auf bestimmten Flügen in den USA ist dies tatsächlich der Fall. Denn Laptops, Tablets und Co. sind dort inzwischen verboten – zum Schutz gegen den Terror. Möglich ist es zudem, dass technische Geräte, die größer als ein Smartphone sind, künftig auch auf Flügen in die Vereinigten Staaten verboten sind. Dann wäre auch Deutschland davon betroffen und Fluggäste müssen Notebooks und Co. anders transportieren.

Glaubt man den offiziellen Angaben, dann nutzen Terroristen Laptops und andere Geräte, um damit Sprengstoffe in Flugzeuge zu schmuggeln. Seit März 2017 gilt daher ein Verbot, dass die Mitnahme solcher Gerätschaften auf einzelnen Flügen innerhalb der USA ausschließt. Fliegt man aus sechs bestimmten Staaten nach Großbritannien, darf man auch dann keine großen technischen Geräte mitführen. Spielkonsolen und eBook Reader sind davon ebenfalls betroffen. Wichtig ist hierbei nicht, um was für ein Gerät es sich handelt – vielmehr spielt die maximale Größe von 16 x 9,3 x 1,5 Zentimeter eine Rolle. Gerätschaften, die größer sind, dürfen dann nicht ins Handgepäck.

Wie sieht es in Deutschland aus? Welche Geräte sind bisher erlaubt?

Flugreisen: Welche Technik ist im Handgepäck erlaubt?

In Deutschland erlauben die meisten Fluggesellschaften bisher die Mitnahme von verschiedenen technischen Geräten. Notebooks, Handys und auch Tablets dürfen somit meist in die Flugkabine mitgenommen werden. Allerdings: Die Geräte müssen vor dem Abflug ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt werden. Damit sind keine Funkverbindungen möglich. Falsch ist allerdings, dass der Funk von Smartphone und Co. den Flugverkehr beinträchtigen könnte. Die Bordelektronik wird davon nicht beeinflusst. Stattdessen kann ein genutztes Telefon allerdings den Funk des Piloten stören – und dann könnte es sein, dass Anweisungen schwerer zu verstehen sind. Erlaubt ist es hingegen oft, aus dem Fenster zu fotografieren. Aufgehende Sonnen, der Flug über den Wolken oder der Blick über die Flügel des Flugzeugs – alles das lässt sich also auch in luftiger Höhe fotografisch festhalten.

Übrigens: Das Telefonieren ist im Flugzeug oftmals nicht erlaubt, um andere Fluggäste nicht zu belästigen. Hier ist es auch durchaus ratsam, auf andere Mitreisende Rücksicht zu nehmen und diese nicht mit eigenen Telefonaten zu stören.

Selfies im Flugzeug sollte man vermeiden

Selfies sind in den meisten Flugzeugen alles andere als gerne gesehen. Das gilt vor allem dann, wenn auf dem Foto auch noch andere Fluggäste zu sehen sind. Damit verstößt man unter Umständen auch gegen den Datenschutz – unhöflich wäre es zudem. Das Hausrecht hat letztlich die Airline selber – sie kann also auch entscheiden, dass Smartphones und Co. vollständig ausgeschaltet werden müssen. Zudem können auch Bluetooth-Kopfhörer und Co. auf den Flügen verboten sein. Sinnvoll ist es hier, sich bei der betreffenden Airline selber zu informieren.

Kommt das Laptop-Verbot auch in Deutschland?

Bisher ist es in Fliegern in Deutschland oftmals auch gestattet, am Laptop zu arbeiten und diesen somit aktiv zu nutzen. Einige Fluggesellschaften bieten zudem inzwischen auch WLAN-Verbindungen an, die gegen Aufpreis genutzt werden können. Somit ist das mobile Arbeiten also auch „über den Wolken“ möglich. In Deutschland ist zudem bisher von einem Verbot von Laptop und Co. noch keine große Rede. Dennoch könnte ein solches Verbot weitreichende Folgen haben.

Diese Folgen sind unter anderem in der Wirtschaft zu finden. Geschäftsleute hätten dann weniger Zeit für die Arbeit und könnten im Flugzeug nicht mehr arbeiten. Das könnte laut Wirtschaftsministerin Zypries zu einem Schaden von rund 160 Millionen Euro führen – jedes Jahr. Die deutsche Wirtschaft wäre also direkt von einem solchen Verbot betroffen.

Keine Laptops im Handgepäck steigern das Risiko

Ein Verbot von Laptops in der Passagierkabine würde ein Risiko vor Sprengstoffanschlägen nicht reduzieren. Denn der möglicherweise darin befindliche Sprengstoff wäre trotzdem an Bord. Und mit einer Fernsteuerung wäre die Zündung dennoch möglich, eine Explosion im Gepäckbereich wäre dann also durchaus möglich. Laptops und Co. arbeiten zudem oft mit Lithium-Ionen-Akkus. Diese gelten als leicht entflammbar. Fängt ein solcher Akku im Handgepäck Feuer, wäre das Löschen einfacher, als im Gepäckbereich. Der Zugang zum Frachtraum ist bei den meisten Flugzeugen während des Fluges immerhin nicht so einfach möglich.

Welche Möglichkeiten hat man als Fluggast, falls das Laptop-Verbot kommt?

Flugreisen: Welche Technik ist im Handgepäck erlaubt?Sollte ein Laptop – auch in Deutschland – nicht im Passagierraum mitgenommen werden dürfen, ist vor dem Flug in jedem Fall eine Datensicherung sinnvoll. Immerhin kann der Laptop im Koffer abhanden kommen oder es tritt ein Defekt ein. Daher sollte man die vorhandenen Daten in jedem Fall sichern. Wer im Flugzeug trotzdem arbeiten will, sollte sich etwas anderes einfallen lassen. Die meisten Smartphones – die mitgeführt werden dürfen – können mit einer externen Tastatur verbunden werden. So hat man dann im Flieger zumindest noch die Möglichkeit, am kleinen Bildschirm des Handys zu arbeiten. Der Komfort bleibt dabei allerdings oftmals auf der Strecke.

Auf der anderen Seite könnte man die neugewonnene Zeit zum Lesen nutzen, mit dem Nebenmann ins Gespräch kommen oder ein Nickerchen machen. Vor allem für Workaholics oder für Selbständige sind das aber oftmals keine Alternativen und die Flugzeit wäre schlichtweg verlorene Zeit. Somit kommen auch andere Fortbewegungsmittel wie der Zug oder Fernbus in Frage. Dort stehen inzwischen ebenfalls oft WLAN und eine Stromversorgung zur Verfügung. Allerdings muss man oftmals mit längeren Reisezeiten – auch bei kürzeren Strecken – rechnen. Ein Für und Wider gäbe es somit also in jedem Fall, falls ein Verbot von Laptops und mehr auf Flugreisen umfangreicher eingeführt würde.

Kritik am Mitnahmeverbot gibt es bereits

Der Branchenverband IATA und Experten kritisieren das seit März gültige Verbot für die Mitnahme von Notebooks und anderen Geräten auf US-Flügen und im Vereinten Königreich bereits mehr als deutlich. Laut IATA seien die neuen Regelungen nicht tragbar und vor allem könnte dadurch auch das Vertrauen der Fluggäste in den Flugverkehr beeinträchtigt werden. Alexandre de Juniac – IATA-Chef – sagte bereits, dass hier andere Lösungen gefunden werden müssen. Vor allem auf lange Sicht seien derartige Verbote keine passende Lösung – um irgendwelchen Bedrohungen vorzubeugen. Auch für die Fluggesellschaften könnten solche Verbote weitreichende Folgen haben. Das gilt insbesondere bei geschäftlichen Verbindungen mit den betroffenen Staaten aus dem Mittleren Osten und Nordafrika. Dabei wurde das Verbot in Großbritannien und den USA vor allem eingeführt, um damit terroristische Bedrohungen im Luftverkehr einschränken zu können.

In den USA gilt diese Regelung aktuell für zehn Flughäfen und acht Länder. Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate und auch Jordanien oder Kuwait.

Wie sieht es mit medizinischen und notwendigen Geräten aus?

Wer auf ein Gerät aus medizinischen Gründen angewiesen ist oder die Notwendigkeit der Mitführung nachweisen kann, darf dies auch weiterhin tun. Vor allem medizinische Geräte sind vom Verbot in den USA ausgenommen.

Auch Groß Britannien zog kurze Zeit später nach und gestattet die Mitnahme von Geräten größer als 16 x 9,3 x 1,5 Zentimetern nicht mehr, wenn die Flüge aus bestimmten Ländern kommen.

Was gilt es außerdem zu beachten?

Wer technische Geräte im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen möchte, sollte aber nicht nur eventuelle Verbote berücksichtigen. Auch der Wert der Geräte kann Relevanz haben. Der deutsche Zoll gibt zum Beispiel die Empfehlung heraus, dass man teure Geräte nicht einfach so ausführen sollte. Das gilt zum Beispiel für eine Foto-Ausrüstung oder auch für ein neues iPhone. Zu empfehlen ist stattdessen, derartige Geräte anzumelden. Es gibt dazu einen entsprechenden Vordruck, den man vor der Ausreise vom Zoll bestätigen lässt. Damit ist eine spätere erneute Einreise ganz einfach möglich und man kann nachweisen, das Gerät nicht auf der Reise erworben zu haben. Kann man dies nämlich nicht nachweisen, muss man gegebenenfalls Zölle und Steuern darauf zahlen.

Wichtige Angaben sind dabei zum Beispiel:

  • Kaufdatum mit Beleg
  • IMEI Nummer (bei Smartphones)
  • Fotos vom Gerät und Gerätezustand

Was gilt denn als teuer oder wertvoll?

Als Grenze für teure oder wertvolle Geräte zählt eine Summe von 430 Euro pro Person. Das umfasst bereits Geräte wie iPhones, Tablets oder auch den eigenen Laptop. Durch das ausgefüllte Formblatt „Vereinfachte Nämlichkeitserklärung im Reiseverkehr“ kann man Probleme bei der Wiedereinfuhr vermeiden. Das Formblatt gibt es auch direkt online beim deutschen Zoll.

Was darf sonst schon nicht ins Handgepäck?

Flugreisen: Welche Technik ist im Handgepäck erlaubt?Im Handgepäck verboten sind einige Dinge schon seit längerer Zeit. So dürfen Flüssigkeiten nur noch in begrenzter Menge mitgenommen werden – und das auch nur in verschlossenen, durchsichtigen Fläschchen in transparenten Zip-Beuteln. Eine Ausnahme gilt hier für medizinisch notwendige Flüssigkeiten wie Medikamente. Und auch heißes Wasser um Babynahrung zubereiten zu können darf man mitführen. Große Wasserflaschen oder auch andere Flüssigkeiten müssen hingegen am Kontrollposten zurückgelassen werden.

Dies sind die Folgen des Anschlags auf dem Zwillingstürme des World Trade Centers aus dem Jahr 2001. Ebenso wenig darf man spitze Messer, Scheren und Co. mit in die Passagiermaschine nehmen. Pistolen und andere Waffen sowie Drogen sind vom Verbot ebenfalls betroffen. Die Gründe liegen hierfür jedoch klar auf der Hand und sind nachvollziehbar.

Zudem sollte man sich als Passagier bereits überlegen, was man im Handgepäck wirklich benötigt. Immerhin muss man dieses sicher verstauen können und auch das Gewicht kann eine Rolle spielen. Das Handgepäck muss zudem auch selbst entsprechenden Maßen genügen. Diese können je nach Airline allerdings ein wenig variieren.

Neue Sicherheitsbestimmungen für Flüge und Fluggäste

Seit vielen Jahren schon müssen sich Fluggäste also an neue Regelungen anpassen. Durfte eins im Flugzeug noch geraucht werden oder wurden auch harte Alkoholika serviert, hat sich dies inzwischen grundlegend geändert. So ist das Rauchen inzwischen gänzlich untersagt und vielfach gibt es an Bord auch keine harten alkoholischen Getränke mehr. Zumindest nicht für den direkten Verzehr. Der Duty Free Verkauf im Flugzeug ist davon oftmals noch ausgenommen. Derartige Produkte werden dann allerdings nur versiegelt abgegeben oder erst beim Verlassen des Flugzeugs ausgehändigt. Das gilt auch für Parfüm und andere Produkte, die im Flugzeug zollfrei gekauft werden können.

Bedrohte Tiere und Pflanzen sind ebenfalls verboten

Nicht nur im Handgepäck sind Tiere und Pflanzen verboten, wenn diese bedroht sind. Dies gilt auch ganz allgemein und die Einfuhr nach Deutschland oder in andere Länder ist nicht erlaubt. Wer erwischt wird, muss Strafe zahlen und mit einem Verfahren rechnen. Dennoch versuchen immer wieder Fluggäste, Tiere wie Schildkröten oder auch Echsen mitzunehmen – ob im Koffer oder im Handgepäck. Zumeist fällt dies allerdings auf. Bei Pflanzen gilt dies ebenso und auch hier dürfen keine bedrohten Arten mitgeführt werden.

Ebenfalls sind auch tierische Produkte wie die Hörner vom Nashorn oder Elfenbein von den Einfuhrverboten betroffen. Diese Dinge sind allerdings auch auf anderen Wegen nicht bei der Einfuhr gestattet – es hängt also nicht mit dem Flugzeug zusammen. Grundsätzlich soll damit die Natur geschützt werden und es ist sinnvoll, diese Regelungen auch konsequent umzusetzen. Damit haben die Airlines selber jedoch wenig zu tun – viel mehr sind hier Zoll und Kontrollstellen an den Flughäfen gefragt.

Zusammengefasst: Mehr Sicherheit bietet das neue Laptop-Verbot nicht unbedingt

Betrachtet man alle Aspekte, so muss das neue Verbot von Laptops und anderen technischen Geräten auf Flügen in den USA und UK nicht unbedingt die Sicherheit erhöhen. Laut Experten wäre auch das genaue Gegenteil möglich. Vor allem gilt dies, wenn die verbauten Lithium-Ionen-Akkus im Frachtraum in Brand gerieten oder mit einer Fernbedienung eine dort befindliche Bombe gezündet würde. In diesem Fällen kann ein Verbot im Handgepäck also weitreichende Folgen haben. Diese Folgen kann es zudem auch im wirtschaftlichen Bereich geben – denn das mobile Arbeiten an Bord eines Flugzeugs wäre damit nur noch eingeschränkt möglich. Umsatzeinbußen oder auch der Wechsel auf andere Fortbewegungsmittel könnten die Folgen hierbei sein – darunter könnten am Ende auch die Airlines leiden. Für Geschäftsleute wäre zudem jeder Flug verlorene Zeit, wenn man während dieser nicht arbeiten könnte.

Wenngleich das Verbot in Deutschland noch nicht gilt und bisher auch kein Thema zu sein scheint, müssen sich deutsche Fluggäste dennoch auf Änderungen einstellen. Denn zumindest in den USA wäre es denkbar, derartige Verbote auch auf andere Länder – auch in Europa – auszuweiten.

Die Abwehr von Terror und Co. soll mit dem Verbot von Notebooks und anderen Geräten vorangebracht werden. Vor allem im Luftraum will US-Präsident Trump damit für mehr Sicherheit sorgen. Gleiches gilt in Großbritannien, wo Theresa May das Verbot auf den Weg gebracht hat. Immerhin: Medizinisch notwendige Geräte dürfen auch dort nach wie vor im Handgepäck mitgenommen werden.