Florian,
am 16. September 2022 um 12:52 Uhr
18
Kommentare
Bei Westfalia gibt es gerade das SWIZA TT03 Tick Tool Multitool mit Zeckenwerkzeug inkl. Lupe für 27,31€ inkl. Versand. Insgesamt verfügt das Tool über 11 Funktionen – das Zeckenwerkzeug finde ich persönlich sehr brauchbar, da es die Viecher bei uns wie Sand am Meer gibt.
Der Preisvergleich listet das Tool sonst ab 35€, sodass ihr fast 8€ einsparen könnt. Also mehr als 20% Ersparnis sind hier für euch drin. Da es sich nicht um ein Einhandmesser handelt, unterliegt es auch nicht § 42a WaffG und darf mitgeführt werden.
- Grifflänge 9.5 cm
- Klingenlänge 7.5 cm
- Gesamtlänge 17.0 cm
- Gewicht 78 g
Zum Angebot
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18 Kommentare
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Das es sich hierbei um ein Einhandmesser handelt, erkennt man an der Auskerbung der Klinge. Das ganze wird ausserdem gestützt durch die Produktbeschreibung „Werkzeuge sind leicht zugänglich und mit den durchgehenden Ausstanzungen für Rechts- und Linkshänder einfach zu öffnen.“
Das ist ein stinknormales Klappmesser, das szum öffnen die zweite Hand benötigt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Kerbe für den Fingernagel in der Klinge beidseitig vorhanden ist. Somit ist es für Links- und Rechtshänder geeignet. Bei einem Einhandmesser wäre die Kerbe völlig überflüssig.
Erstmal normales Klappmesser und es hat keine Klingenarretierung, ist somit auch kein Einhandmesser.
Natürlich hat es eine Arretierung :
„Klinge mit Sicherheitsarretierung, damit diese beim Arbeiten nicht zuklappen kann. Mit Druck auf das SWIZA-Kreuz lässt sich die Klinge entriegeln.“
https://knyfe.de/swiza/swiza-taschenmesser-tt05-tick-tool/691001
Aber wenn Du meinst das es kein Einhandmesser ist… ok 😉
Du weißt schon, dass damit gemeint ist, dass die Klinge einrastet, wenn sie ausgeklappt ist, ja? Du schreibst es doch selber „beim Arbeiten nicht zuklappen kann“ – Was hat das mit Einhandführung zu tun 😀
Einhändig zu öffnen, und Klinge rastet im AUSGEKLAPPTEN Zustand ein. DANN fällt es unter das Waffengesetzt !
Wo steht das es einhändig zu öffnen ist?
Das siehst man anhand des Schlitzes ?
„Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann. „
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
Den hat aber so ziemlich jedes einfache Taschenmesser. Du unterstellst penetrant etwas und bleibst jeden nachvollziehbaren Beleg schuldig.
Es ist KEIN Einhandmesser. Ich verstehe nicht, warum er das steif behauptet…
Es rastet ein, wie jedes Schweizer Messer auch. Aber die Klinge ist nicht feststehend und nur durch Druck eines Knopfes wieder zu schließen. Es lässt sich einfach mit etwas Druck auf den Rücken der Klinge wieder zuklappen.
Im Video übrigens gut zu sehen.
https://youtu.be/FP_4b_lGh4E
Ich habe nicht von einer feststehenden Klinge geredet. Aber Du sagst selbst „Sie rastet ein und lässt sich nur durch Knopfdruck schließen“. Und genau das ist die Arretierung, die ein Einhandmesser ( Einhandmesser = mit einem Finger zu öffnen) unter das Waffengesetzt fallen lässt. Dazu braucht es keine feststehende Klinge.
Ich habe eben NICHT gesagt, dass es durch einen Druckknopf zu schließen ist. Sondern einfach mit Druck auf den Klingenrücken.
Das zur Definition von Einhandmesser: „Diese Messer sind mit einer Hand zu öffnen und verfügen über eine ebenfalls mit einer Hand bedienbare (meist vermittelst einer Feder in geöffneter Position einrastende) Klingenarretierung. Messer, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen, gelten nicht als Einhandmesser.“
Das Messer hier ist vielleicht mit etwas Anstrengungen mit einer Hand zu öffnen, aber hat trotzdem keine (nach Definition) feststehende Klinge. Da also nicht beide Vorraussetzungen für ein Einhandmesser erfüllt sind, ist dieses hier auch keins.
1) Du verwechselst hier „feststehende Klinge“ mit „feststellbarer Klinge“.
Eine feststellbare Klinge ist beweglich und FEST arretiert. Siehe zB auch das Victorinox Rescue Tool. Dort ist ein „Liner-Lock“ verbaut. Eine Feder, die seitlich weggedrückt werden muss, damit die Klinge wieder schließt. Das hier verlinkte Messer hat ebenso eine Feder. Nur ist diese per Knopfdruck auf das Logo zu lösen. Ich vermute mal, dass dieses einhändig zu machen ist. Spielt jedoch für die Definition eines Einhandmessers überhaupt keine Rolle.
2) Du behauptest, Einhandmesser müssten beide Funktionen erfüllen – einhändig öffnen UND einhändig schließen. Dieses ist schlicht falsch.
Es handelt sich bereits um ein Einhandmesser, wenn es „einhändig zu öffnen ist, und dann im geöffneten Zustand einrastet und die Klinge verriegelt. Wie dieses Messer dann wieder zu schliessen ist, spielt überhaupt keine Rolle. Macht ja auch irgendwie keinen Sinn, dass vorgeschrieben sein soll, wie es zu schließen ist. Der Gefährliche Zustand ist schließlich der geöffnete und festgestellte Zustand.
Also nochmals die Definition zum Mitschreiben:
„einhändig feststellbarer Klinge“
Wenn Du eine Quelle hast, die besagt „einhändig feststell-und lösbar“, wäre ich für diese Quellenangabe dankbar.
Das ist wieder einmal ein Einhandmesser, welches in Deutschland unter das Waffengesetzt fällt und nicht „geführt“ werden darf !
Beitrag lesen, ich habe deutlich reingeschrieben, dass es KEIN EInhandmesser ist. Wie willst du die klinge mit nur einer Hand öffnen? Finger um 90° biegen?
Ja, Finger biegen. Hier noch ein Beispiel eines Einhandmessers, welches unter das Waffengesetzt fällt :
https://www.amazon.de/Victorinox-Taschenmesser-RescueTool-Frontscheibensäge-Scheibenzertrümmerer/dp/B078SDSDFN
Wo ist denn bei uns ? Hier noch keine gesehen