Anfang des Jahres wurde eine neue Richtlinie verabschiedet, die Veränderungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der EU verkündete. Dieser Beitrag führt den Bereich der „Surcharging-Gebühren“ genauer aus. Kreditkarten sind beispielsweise eine tolle Sache, wenn man überall entspannt bezahlen möchte, ohne dass das Geld direkt vom Konto abgebucht wird. Mittlerweile werden knapp 20% aller Online-Einkäufe mit der Kreditkarte bezahlt. Doch beispielsweise beim Buchen von Flugtickets, bedeutete das normalerweise auch immer einen Aufschlag für die Zahlungsmethode mit der Kreditkarte. Von zusätzlichen Gebühren ebenfalls betroffen waren teilweise auch andere gängige bargeldlose Zahlungsmethoden wie Lastschriftverfahren, Überweisung und andere Kartenzahlungen. Doch das Bezahlen fürs Bezahlen hat mit der neuen PSD2 Richtlinie nun ein Ende! Wenn ihr also zusätzliche Gebühren für das Nutzen von einer bargeldlosen Zahlungsmethode zahlen sollt, informiert euch darüber, ob das zulässig ist.
Was besagt die neue EU-Richtlinie von Januar?
Neben der Richtlinie zum grenzenlosen Shopping innerhalb der EU wurde auch die PSD2 Richtlinie eingeführt. Neben dem Datenschutz-Schwerpunkt der PSD2 Richtlinie enthält diese auch das sogenannte „Surcharging-Verbot“. Denn seit dem 13. Januar 2018 sind alle Aufschläge für die Zahlungsmethode mit der Kreditkarte innerhalb der EU verboten. Doch nicht nur Gebühren für Kreditkarten, sondern auch für andere gängige Zahlungsmethoden sind verboten worden. Das betrifft auch Überweisungen, Lastschriften und andere Karten. Diese Regelung bezieht sich ebenfalls nicht nur auf Online-Zahlungen sondern auch auf Zahlungen in Geschäften.
Merke: Seit dem 13.01.2018 dürfen für das Bezahlen mit gängigen Kreditkarten, wie Visa und Mastercard, Girokarten, per Überweisung oder per Lastschrift keine zusätzlichen Gebühren mehr erhoben werden – sowohl online als auch offline.
Was sind Surcharging-Gebühren?
„Surcharge“ bedeutet auf Deutsch übersetzt nichts anderes als „Zuschlag“. Nichts anderes sind auch die Surcharging-Gebühren. Es handelt sich dabei um Gebühren, die man zusätzlich zum eigentlichen Preis bezahlen muss. In diesem Falle heißt das also fürs Zahlen bezahlen. Diese Gebühr hat sich besonders beim Flug- und Zugticketkauf bemerkbar gemacht. Natürlich sind auch viele andere Geschäftsbereiche davon betroffen. Bei der Lufthansa waren beispielsweise Flugtickets, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden vor der neuen Richtlinie gut und gerne bis zu 25 Euro teurer als normalerweise. Auch bei der Bahn waren mit Kreditkarte bezahlte Fahrkarten bis zu 2 Euro teurer.
Merke: Surcharge-Gebühren sind nichts anderes als Zuschläge, die man zusätzlich zum eigentlichen Preis bezahlen muss.
Sollten diese Gebühren nicht bereits verboten sein?
Bereits 2014 wurde eine neue Regelung verabschiedet, die Händlern vorschrieb, den Kunden zumindest eine gängige und unentgeltliche Zahlunsmethode anzubieten. Wer allerdings mit der Kreditkarte zahlen wollte, musste dennoch sehr häufig draufzahlen. Durch die PSD2 Richtlinie wurde diese Regelung nun noch weiter verschärft. Denn von nun an dürfen Händler gar keine Gebühren mehr für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmethoden mehr verlangen.
Merke: Die neue Richtlinie ist eine Erweiterung zu einer bereits 2014 in Kraft getretenen Regelung, in der Händler zumindest eine gängige Zahlungsmethode kostenlos anbieten mussten.
Welche Ausnahmen für Surcharging-Gebühren gibt es?
So toll wie das Surcharging-Verbot auch klingt – wie immer gibt es dennoch auch hier noch Ausnahmen. Das betrifft bestimmte Kreditkarten und den Online-Bezahldienst PayPal.
Surcharging-Ausnahme: Kreditkarten
Das neue Gesetz umfasst keine Firmenkreditkarten und Karten, die nicht von einer Bank, sondern vom Kreditkarteninstitut direkt ausgegeben werden. Das betrifft beispielsweise American Express Kreditkarten. Wer damit innerhalb der EU bezahlen möchte, könnte möglicherweise trotz der neuen Richtlinie immer noch zusätzliche Gebühren haben. Zumindest wären Händlern an dieser Stelle diese Gebühr nicht verboten.
Surcharging-Ausnahme: PayPal
Dieselbe Ausnahme wie für bestimmte Kreditkarten gilt auch für PayPal als Zahlungsmethode. Auch hier wurde beschlossen, das Gesetz nicht weiter auf die Zahlung über PayPal auszuweiten. Das bedeutet, dass Händler grundsätzlich das Recht hätten, eine Gebühr für die Zahlung über PayPal zu verlangen. Das will PayPal allerdings nicht mit sich machen lassen. Dementsprechend reagierte das Unternehmen selbst darauf mit angepassten Geschäftsbedingungen für Händler, die PayPal als Zahlungsmethode anbieten. Darin verbietet PayPal diesen Händlern, eine Gebühr für die Zahlung mit PayPal zu erheben. Bei Verletzungen dieser Klausel droht den Händlern eine Sperrung des PayPal-Kontos.
Merke: Wer mit Firmenkreditkarten oder Kreditkarten direkt von einem Institut ausgestellt wurden zahlt, kann weiterhin mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. PayPal wird ebenfalls nicht von dem Verbot abgedeckt, allerdings hat das Unternehmen selbst für einen Stopp gesorgt.
Was bedeutet die neue Richtline für die Händler?
Abgesehen davon, dass Händler mit Gebühren für das Akzeptieren bestimmter Zahlungsmethoden hohe zusätzliche Gewinne erzielen konnten, fehlt ihnen durch das Verbot nun auch noch ein Steuerungsinstrument. Denn die Möglichkeit ein Entgelt von Kunden erheben zu können, konnte von Händlern bisher als eine Art Druckmittel herhalten, um nicht überhöhten Gebühren von Banken und Kreditkartenunternehmen zum Opfer zu fallen. Das könnte bedeuten, dass höhere anfallende Gebühren für Händler in Zukunft auf alle Kunden umgelegt werden. Das könnte sich dann beispielsweise in höheren Kaufpreisen wiederspiegeln.
Fazit – Surcharging-Gebühren verboten
Solltet ihr online oder direkt im Geschäft mit einer bargeldlosen Zahlungsmethode bezahlen wollen und dabei zusätzliche Gebühren fällig werden, kontrolliert, ob ihr diese Gebühren wirklich zahlen müsst. Daher nochmal das Wichtigste in Kürze:
Surcharging-Gebühren sind erlaubt, wenn…
- mit einer Firmenkreditkarte bezahlt wird
- mit einer direkt von einem Kreditkarteninstitut ausgestellten Kreditkarte bezahlt wird (American Express, Diners Club, etc.)
- wenn mit PayPal bezahlt wird (offiziell sind Gebühren für PayPal-Zahlungen erlaubt. PayPal selbst wehrt sich allerdings dagegen)
- es sich um eine außereuropäische Transaktion handelt
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