Der Beginn eines Studiums erzeugt viele Kosten. Um junge Menschen aus Haushalten mit wenig Einkommen beim Start in ihr erstes Vollzeitstudium finanziell zu unterstützen, wurde im Zuge der aktuellen BAföG-Reform die sogenannte Studienstarthilfe eingeführt.
Was das genau ist, wer die Studienstarthilfe bekommt, wie Du das Geld beantragst und was Du noch alles dazu wissen musst, erfährst Du in diesem Artikel.
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten wird ab dem Wintersemester 2024/2025 als Einmalzahlung gewährt und beträgt 1.000€. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf andere Sozialleistungen oder auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendien aus öffentlichen Mitteln angerechnet. Sie ist zudem komplett unabhängig vom normalen BAföG und muss auch extra beantragt werden.
Die Studienstarthilfe soll Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien auf unkomplizierte Art helfen, den Studienstart finanziell zu meistern. Denn gerade zu Beginn des Studiums fallen besonders viele Kosten an. So können mit der Studienstarthilfe zum Beispiel die Umzugskosten, die Mietkaution, die Einrichtung und die erste Miete für die Studentenbude, aber auch Lernmaterialien wie Laptop, Tablet oder Bücher bezahlt werden. Das Bundesbildungsministerium geht davon aus, dass pro Jahr ca. 15.000 Studienanfänger einen Anspruch auf Studienstarthilfe haben. Gehörst Du vielleicht dazu?
Wer bekommt die Studienstarthilfe?
Für den Anspruch auf die Studienstarthilfe gelten folgende Voraussetzungen:
- Du bist Studienanfänger unter 25 Jahre.
- Du hast Dich erstmalig (!) in ein Vollzeitstudium an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert.
- Im Monat vor Studienbeginn musst Du bzw. müssen Deine Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten haben:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Bürgergeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, Kapitel 3)
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kapitel 4)
- Leistungen nach SGB XII, § 93 oder § 145 (dauerhaft Geschädigte bzw. Hinterbliebene von Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden)
Treffen die Bedingungen auf Dich zu, kannst Du die Studienstarthilfe beantragen.
Wo und wann beantrage ich die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe wirst Du über das Online-Portal „BAföG Digital“ beantragen können, wobei das aktuell noch nicht funktioniert. Eine Antragstellung soll aber tatsächlich ab September 2024 möglich sein.
Der Antrag muss dann spätestens im zweiten Monat des Studiums gestellt werden:
- Studienbeginn im September = Antrag bis spätestens Ende Oktober
- Studienbeginn im Oktober = Antrag bis spätestens Ende November
Was brauche ich alles für den Antrag auf Studienstarthilfe?
Für die Antragstellung wird zunächst einmal eine Bund-ID benötigt. Dabei handelt es sich um das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung der Antragsteller bei Einreichung eines Online-Antrages. Dazu erfolgt eine Registrierung für die Bund-ID.
Neben der Bund-ID solltest Du für den Antrag auf Studienstarthilfe folgende Unterlagen bereithalten:
- Nachweis über den Bezug der zutreffenden Sozialleistungen
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung Deine Uni oder Hochschule
Die Dokumente müssen im Online-Portal „BAföG Digital“ hochgeladen werden. Anschließend werden sie geprüft und Du bekommst die Studienstarthilfe genehmigt. Da die Studienstarthilfe ganz neu ist, weiß allerdings niemand, wie lange die Antragsbearbeitung dauern wird. Deshalb solltest Du Dich möglichst direkt Anfang September darum kümmern.
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