Die Strom- und Gaspreise steigen, weitere Preiserhöhungen sind wahrscheinlich, eine Energieumlage wurde bereits angekündigt, Wärmeräume für Bedürftige sind im Gespräch … Da ist es kein Wunder, dass der Blick auf die bald anstehende Heizperiode vielen Menschen Magenschmerzen verursacht. Was tun, wenn man seine Strom- und Gasrechnung plötzlich nicht mehr bezahlen kann? Werden der Strom und der Gashahn dann sofort abgedreht?
Das passiert, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt
1. Wird eine Abschlagszahlung nicht bezahlt, bekommt der Kunde vom Energieversorger in der Regel erstmal eine schriftliche Mahnung, wobei höchstens eine Mahngebühr von wenigen Euro draufgeschlagen wird.
2. Wird die erste Mahnung ignoriert und die ausstehende Rechnung nicht bezahlt, trudelt in der Regel eine zweite Mahnung ein, die unter Umständen mit der Androhung einer Strom- oder Gassperre verbunden wird. Allgemein gilt: Ab einem Zahlungsrückstand von zwei Abschlägen, die zusammen aber mindestens 100 € betragen müssen, darf der Energieversorger die Versorgung einstellen. Wer also weniger als 50 € Abschlag im Monat bezahlt, bei dem kann erst nach der dritten ausbleibenden Rate eine Sperre angedroht werden. Dabei müssen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Strom- und/oder Gassperre und der Sperre selbst mindestens 4 Wochen liegen. Zudem muss Dir der Energieversorger die Möglichkeiten aufzeigen, wie Du die Sperre verhindern kannst, etwa durch Hinweise auf staatliche Unterstützung oder Verbraucherberatungen.
3. Wird auch nach Androhung einer Sperre nicht bezahlt, schickt der Energieversorger, sofern es sich um den Grundversorger in deiner Region handelt, ein weiteres Schreiben. Mindestens 8 Tage vor der Unterbrechung der Strom- und/oder Gaszufuhr muss er Dir mit einer Sperrankündigung den Tag der Sperre mitteilen. Zusammen mit der Sperrankündigung muss er Dir zudem eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Hast Du einen Vertrag mit einem Anbieter außerhalb der Grundversorgung, richtet sich der Zeitpunkt der Sperre nach den AGB deines Anbieters.
4. Wirst du bei der Sperrung der Energieversorgung nicht angetroffen und können Strom oder Gas auch nicht im Gemeinschaftskeller abgestellt werden, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
So verhinderst Du die Gas- und Stromsperre
Die Schreiben von Deinem Energieversorger einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Dann steuerst du automatisch auf eine Sperre zu. Am besten kontaktierst Du so früh wie möglich Deinen Energieversorger, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Da Dir der Grundversorger mit der Sperrankündigung eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis schickt, ist die Reaktion hier besonders einfach. Hast Du einen Vertrag mit einem anderen Anbieter, musst Du selbst aktiv werden.
Besteht Gefahr für Leib und Leben, ist eine Sperre unzulässig. Den Grund musst du dem Grundversorger aber in Textform per E-Mail oder Brief mitteilen.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Ob erste Mahnung, zweite Mahnung oder Sperrankündigung – es ist nie zu spät, auf den Energieversorger oder Vermieter zuzugehen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Ist für Dich absehbar, dass es bei Dir finanziell eng werden könnte, solltest Du möglichst früh aktiv werden. So kannst Du zum Beispiel Deinen Vermieter oder Energieversorger um einen erhöhten Abschlag bitten, damit Du nicht von hohen Nachzahlungen überrascht wirst.
Außerdem ist zu empfehlen, die Zählerstände zu überprüfen. Denn manchmal werden die Zählerstände nur geschätzt und zu hohe Abschläge berechnet. Kann das bewiesen werden, kann die Rechnung noch korrigiert und eine Gas- oder Stromsperre abgewendet werden.
Gut zu wissen: Im Moment wird diskutiert, ob es für den nächsten Winter nicht ein Verbot von Gassperren geben soll. Das letzte Wort ist hierzu aber noch nicht gesprochen.
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