Der Streaming-Dienst StreamOn der Telekom muss nachgebessert werden. Für Kunden, die den Tarif MagentaMobil M, L, L Plus, Premium oder Plus Premium ab dem 04.04.2017 abgeschlossen haben, hatte die Telekom seit Mai 2017 einen Vorteilhaften Streaming-Dienst an den Start gebracht. Nun hat die Bundesnetzagentur Details dieses Tarifs für wettbewerbswidrig erklärt. Dementsprechend muss der Provider jetzt ordentlich nachrüsten. Wir erklären, was genau passiert ist, was das zur Folge hat und womit wir rechnen können.
Was ist StreamOn der Telekom?
StreamOn ist ein Streaming-Tarif der Telekom, den man nach Vertragsabschluss beim Provider kostenlos hinzubuchen kann. Dabei kann man Musik und Videos von bekannten Streaminganbietern wie Spotify, Apple Music oder Netflix auch unterwegs genießen, ohne dass das im Vertrag enthaltene Datenvolumen zu verbrauchen. Das gilt allerdings nur, wenn der Vertrag ab dem 04.04.2017 zustande gekommen ist. Klingt doch eigentlich alles richtig gut, oder? Wenn es da nicht zwei Probleme gäbe, die die Bundesnetzagentur der Telekom nun angekreidet hat.
UPDATE: Teilaspekte von StreamOn wurden untersagt
In einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.12. wurden nun Teilaspekte von StreamOn gänzlich untersagt, da diese gegen die europäischen Vorschriften bezüglich Roaming und Netzneutralität und damit auch automatisch gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen haben. Damit müssen Funktionen des Streaming-Dienstes ordentlich nachgebessert werden.
StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig – Jochen Homann (Präsident der Bundesnetzagentur)
Warum ist StreamOn wettbewerbswidrig?
Im Fokus der bereits im Oktober bemängelten Details stehen im wesentlichen zwei Punkte, die die Telekom laut Bundesnetzagentur bei StreamOn nachbessern muss: Fehlende Gleichberechtigung zwischen den Verträgen (Netzneutralität) und die Nutzung von StreamOn im Ausland (Roaming).
Fehlende Gleichberechtigung bei StreamOn – Netzneutralität
Einer der beiden Punkte, die bei StreamOn bemängelt wurden ist das Thema Gleichberechtigung. Was das heißt, veranschaulicht unsere Tabelle:
Vertrag | StreamOn Umfang | Bildqualität |
MagentaMobil M |
StreamOnMusic | – |
MagentaMobil L |
StreamOnMusic & Video |
mobil-optimierte Übertragungsgeschwindigkeit vergleichbar mit DVD-Qualität |
MagentaMobil L Plus |
StreamOnMusic & Video |
mobil-optimierte Übertragungsgeschwindigkeit vergleichbar mit DVD-Qualität |
MagentaMobil L Premium |
StreamOnMusic & Video |
mobil-optimierte Übertragungsgeschwindigkeit vergleichbar mit DVD-Qualität |
MagentaMobil L Plus Premium |
StreamOnMusic & Video |
mobil-optimierte Übertragungsgeschwindigkeit vergleichbar mit DVD-Qualität |
MagentaEINS | StreamOnMusic & Video Max |
maximale Übertragungsqualität vergleichbar mit HD |
Dementsprechend wird die Streamingqualität von Videos bei allen L Tarifen reduziert, sodass sie mit der Bildqualität einer DVD vergleichbar ist, während Kunden des MagentaEINS Tarifs volle HD Qualität genießen dürfen. Das ist laut Bundesnetzagentur erlaubt. Das Problem liegt allerdings darin, dass die Streamingqualität von Audiostreaming nicht von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist. Das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs besagt allerdings, dass innerhalb der verschiedenen Verträge keine unterschiedlichen Streamingqualitäten in Audio und Video vorliegen dürfen.
Das heißt: Die Telekom darf also verschiedene Streamingqualitäten abhängig vom jeweiligen Vertrag anbieten. Rechtswidrig ist allerdings, dass Audio- und Videodienste dabei nicht gleich behandelt werden.
Anpassungsbedarf beim Roaming
Ein weiterer Punkt, der von der Bundesnetzagentur bemängelt wurde, ist die Nutzung des StreamOn-Dienstes im Ausland. Denn der große Vorteil, den die Telekomkunden durch StreamOn im Inland genießen können, geht im Ausland verloren. Im Inland bleibt das eigene Datenvolumen durch die Nutzung des Dienstes unberührt. Im Ausland ist das allerdings anders: Dort wird das durch StreamOn genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des eigenen Vertrags abgezogen. Grundsätzlich muss das Roam-Like-At-Home-Prinzip für alle Tarife gelten, die Roaming im EU-Ausland ermöglichen.
Änderungen der AGB für Content Partner
Während des Laufenden Prozesses hat die Telekom eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Content Partner vorgelegt. Diese sollen zum 1. März 2018 in Kraft treten. Diese AGBs besagen, dass zukünftig auch Streaming-Dienste, die zusätzlich eine Download-Funktion anbieten ebenfalls Partner von StreamOn werden können. Dasselbe gilt auch für Privatpersonen, die ab März nächsten Jahres ebenfalls als Content Partner von StreamOn aktiv werden können. Bisher gibt es solche Arten der Partnerschaften bei dem Anbieter noch nicht.
Folgende bereits bestehende Partner sind von den Änderungen in den AGBs von StreamOn betroffen:
ABC | Betroffene Musik- und Audio-Streaming-Dienste |
Betroffene Video-Streaming-Dienste |
A | Amazon Prime Music Antenne Bayern Antenne Niedersachsen Apple Music atmotraxx Radio Audible |
Alugha |
B | BigFM | BluTV Bundesliga Live – Fussball Bunte |
C | – | Chip.de Couchfunk Live TV & Programm |
D | Deezer | – |
E | ERF Plus ERF Pop |
EntertainTV mobil ERF Mediathek |
F | Flux Music | FAZ.NET Fernsehen-App mit Live TV funk |
H | Harmony.FM Hit Radio FFH Hitradio RT1 |
– |
I | I Love Radio ISN Radio |
– |
J | Juke! Music | Juke! |
K | Kultradio | Kicker Kinoflimmern |
L | Laut.fm luluFM |
– |
M | MSONE Music Unlimited (Amazon) sowie Musicalradio |
MagineTV Medienportal Sachsen-Anhalt |
N | Napster | Netflix NRWision |
P | planet radio | Prime Video (Amazon) |
Q | Quobuz | – |
R | radio B2 Radio Bochum Radio Brocken Radio Duisburg Radio Emscher-Lippe Radio Ennepe Ruhr Radio Essen Radio Gong Radio Herne Radio K.W. Radio Mühlheim Radio Oberhausen Radio Regenbogen Radio Sauerland Radio SAW Radio Vest Radioplayer.de Rautemusik Rock Antenne RPR1 |
– |
S | Schlagerparadies Soundcloud Spotify |
Save.TV Sky Go Sky Ticket Spiegel Online Spiegel TV |
T | Tech & Tonic Tidal TOP100 Station |
Telekom Sport TV App Live – Fernsehen TV.de TV Bayern TV NOW Plus TV Programm App mit Live TV TV Spielfilm TV.de |
V | Vote.fm | Vevo |
W | wunschradio | Waipu.tv Watch It Welt News |
Y | – | Youtube |
Z | – | Zattoo ZDF Mediathek |
000 | 104.6 RTL Berlins Hitradio 107.7 Radio Hagen 89.0 RTL |
2018 WM Spielplan 7TV |
Wie geht es jetzt mit StreamOn weiter?
Die Deutsche Telekom hatte bereits nach den ersten Anschuldigungen der Bundesnetzagentur am 10.10. zwei Wochen lang Zeit zu reagieren und die aufgeworfenen Mängel zu beseitigen. Jetzt wurde die Frist für die Umsetzung der oben genannten Nachbesserungen gesetzt: Sollte die Telekom ihren Streaming-Dienst bis Ende März 2018 nicht fristgerecht und den gestellten Anforderungen entsprechend nachgerüstet haben, drohen ein Zwangsgeld und ein Verbot von StreamOn. Denn Paragraph 126 des Telekommunikationsgesetzes erlaubt es der Bundesnetzagentur, Dienste zu untersagen und hohe Bußgelder zu verhängen. Auch andere Anbieter wie wie Vodafone müssen sich nun auf eine genauere Prüfung gefasst machen. Denn Vodafone ging ebenfalls Ende September 2017 mit einem eigenen Tarif an den Start.
Fazit – StreamOn wettbewerbswidrig
Fakt ist, dass die Bundesnetzagentur Details des StreamOn-Dienstes der Telekom anhand von Gesetzeswidrigkeiten bemängeln konnte und die Telekom nun fristgerecht und den Vorgaben entsprechend nachrüsten muss. Es drohen Bußgelder und die Einstellung des Dienstes. Das hängt allerdings von der Reaktion der Telekom ab. Wir bleiben gespannt, wie es weitergeht und halten euch auf dem Laufenden.
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Was die Bundesnetzagentur da treibt ist doch ein völliger Witz!! Kaum gibt es mal einen guten Dienst stürzen sie sich darauf. Aber man kennt ja nichts anderes von den Beamten, um das sinnlose Zeige kümmern sie sich und die wichtigen Dinge werden aufgeschoben. #dankemerkel
Nur mal zu deier Info. Die BNA arbeitet autonom. Hat also wie das Wetter nichts mit Frau Dr. Merkel zu tun. Zum anderen darfst du dich bei Vodafone beschweren, denn die haben Beschwerde bei der BNA gegen die Telekom eingereicht. Das kommt auch nicht überraschend, denn es handelt sich um eine Retourkutsche weil die Telekom sich letztes Jahr über Vodafone beschwert hat. 😉
Wie immer lächerlich. Desto mehr Verträge man hat (MagentaEINS) desto bessere Konditionen gibt es halt. Bei einer Versicherung kräht kein Hahn nach. Wenn ich da 5 Verträge habe bekomme ich auch bessere Konditionen.
So teuer ist die Telekom auch nun wieder nicht und die ganzen Vorteile die man durch MagentaEINS hat bekommt man dann wo anders auch nicht.
Telekom Mobile M (4GB und All in) + Telekom Hybrid (LTE) zu Hause zahle ich ~65€. Ich habe auch soweit keine andere möglichkeit, da DSL hier nicht so läuft wie ich das gerne haben möchte (mit ca.700kb/s kann ich per DSL surfen) Somit LTE gezwungen. Dennoch sind die Preise (wie ich finde) in Ordnung.
Man kann von der Telekom halten was mach möchte, es ist das stabilste Netz. Bin jetzt mittlerweile seit 11 Jahren Kunde (Handy) und ich wurde nie im Stich gelassen bei Vertragsverlängerungen etc. (zwecks Verhandlungen)
Dann sollte man ein Sonderkündigungsrecht haben oder? steht ja in meinem Vertrag was er kann… und wenn die was ändern kann er das evtl nicht mehr
soweit ich weiß greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da es nur eine Option ist und somit nicht fester Bestandteil des Vertrages.
Ich werde das ganze gehampel der Bundesnetzagentur und T-Mobile noch abwarten. Wenn das Thema dann durch ist und Stream on noch angeboten wird(gerne inkl. Ausland), dann werde ich ein iPhone mit Magenta L kaufen.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Telekom einfach das Wording ändern wird. Wenn die z.B. sagen, dass sowohl Video- als auch Musik-Streams auf max. 2 Mbit/s (z.B.) gedrosselt werden, dann ist der Forderung der Bundesnetzagentur genüge getan. 😎
Genau so waswollte ich auch schreiben…