Das neue Jahr steckt noch in den Kinderschuhen, hat es aber in gesetzlicher und vor allem finanzieller Hinsicht faustdick hinter den Ohren, vor allem bei den Steuerreformen 2019. Verbraucher müssen sich auf zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen einstellen, die in vielerlei Aspekten eine Entlastung für Steuerzahler mitbringen. Doch nicht ausschließlich!
Die sprudelnden Steuerquellen aus dem vergangenen Jahr sorgten für Rekordeinnahmen beim Fiskus. Allein in den ersten neun Monaten verbuchten die Bundesländer Haushaltsüberschüsse von 19,6 Milliarden Euro. Allerdings hat Vater Staat den Geldsegen mehr oder weniger für sich verplant. Die beschlossenen zahlreichen Steueränderungen versprechen zwar eine steuerliche und finanzielle Entlastung, diese werden jedoch durch steigende Sozialabgaben sowie Lebensunterhaltungskosten wieder revidiert.
Wo letzten Endes mit Entlastung gerechnet werden kann und wo das eigene Portmonee etwas weiter aufgemacht werden muss, wird in diesem Ratgeber geklärt. Die wichtigsten Änderungen rund ums Geld für das Jahr 2019 in der Übersicht.
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- Steueränderungen für Familien
- Steueränderungen Sozialversicherungen
- Steuerverändeurngen bei Arbeit und Beruf
- Steueränderungen Immobilienmarkt
- Steueränderungen beim Einkaufen
- Steueränderungen bei Verkehr und Mobilität
- Sonstige Steueränderungen 2019
Entlastung für den Steuerzahler: Familien profitieren
Das von der Bundesregierung beschlossene Paket für die Entlastung der deutschen Bürger umfasst insgesamt 9,8 Milliarden Euro. Insbesondere Familien profitieren von den Änderungen. Unter anderem wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Einem Elternpaar pro Kind wird im Jahr 2019 7,620 Euro als Kinderfreibetrag gewährt. Im vergangenen Jahr waren es noch 7,428 Euro.
Auch der Grundfreibetrag der Steuerzahler erfährt eine Erhöhung von 9.000 auf 9.168 Euro. Verheiratete Paare können damit bis 18.336 Euro steuerfrei verdienen. Der Grundfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum pro Bürger dar, bis zu dessen Höhe der Staat keine Steuern verlangt. Ebenso erhöht sich der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen leicht.
Erhöhung des Kindergeldes
Durch die Erhöhung der Freibeträge fällt für alle Steuerzahler mit Kindern wenig Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Bei der Einkommenssteuer profitieren dagegen nur Besserverdiener – für Otto-Normal-Steuerzahler ist in der Regel das Kindergeld günstiger. Das Finanzamt berechnet ganz automatisch, ob Steuerzahler mit Kindern mit den steuerlichen Freibeträgen oder mit dem Kindergeld günstiger fahren. Um Familien mit weniger Einkommen mehr zu entlasten, steigt das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind.
- 1. Kind: 204 Euro
- 2. Kind: 204 Euro
- 3. Kind: 210 Euro
- Jedes weitere Kind: 235 Euro
Steuertarif erfährt Anpassung
Mit zwei Veränderungen beim Steuertarif will Bundesfinanzminister Scholz auch der sogenannten kalten Progression entgegenwirken. Hinter diesem ominösen Begriff versteckt sich das Phänomen, dass sich der nominelle Wert eines Einkommens im Zeitablauf durchaus von dem relativen Wert des Einkommens unterscheidet. Ein Grund dafür kann beispielsweise die Inflationsrate sein. Die geplanten Einschnitte sollen daher verhindern, dass Lohnsteigerungen für Arbeitnehmer im kommenden Jahr durch eine ansteigende Steuerbelastung wieder aufgezehrt werden.
Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs wurden um 1,84 Prozent nach oben verschoben. Dadurch greift ein höherer Steuersatz erst später. Die Anpassung ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten.
Ausweitung der Mütterrente
Seit dem 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborenen Nachwuchs für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst ab März eine Erhöhung erfahren. Der entsprechende Zuschlag soll dann laut Gesetzgebung nachgezahlt werden.
Bis zum Jahre 2025 soll das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente konstant bleiben. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis zu diesem Zeitpunkt die Marke von 20 Prozent nicht überschreiten. Aktuell liegt dieser bei 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen dagegen Erwerbsminderungsrentner.
Sozialversicherungen: Neue Regularien bei Kranken- und Pflegeversicherung
Krankenversicherte erhalten Entlastung
Die steuerlichen und finanziellen Reformen machen auch vor den gesetzlichen Sozialversicherungen keinen halt. Aufgrund der Neuauslegung, dass Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen, sparen Arbeitnehmer und Rentner jährlich 6,9 Milliarden Euro ein. Zudem finanzieren Arbeitgeber auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit.
Pflegeversicherung wird teurer
Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen, gegensätzlich zum bisherigen Entlastungstrend, zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und auf 3,3 Prozent für Kinderlose. Grund für die Erhöhung sind die Leistungsverbesserungen der vergangenen Jahre, die so aufgefangen und finanziert werden sollen. Nicht zuletzt ist die steigende Zahl an Pflegebedürftigen ein Faktor. Im Dezember 2017 erhielten 3,41 Millionen Menschen Leistungen über die Pflegeversicherung. Ganze 19 Prozent mehr als im Jahre 2015.
Arbeitsmarkt: Mindestlohn, Teilzeit & Förderung
Steigerung beim Mindestlohn
Ein seit Jahren vieldiskutiertes Thema ist die Strukturierung des Mindestlohns. Zu Beginn des Jahres 2019 hat sich die Bundesregierung auf eine Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt. Dieser steigt von 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. Ab dem 1. Januar 2020 wurde eine erneute Erhöhung angesetzt – auf 9,35 Euro.
Einführung der Brückenteilzeit
Die Teilzeitarbeit bietet ab dem Jahreswechsel die Möglichkeit an, eine Befristung entgegenzunehmen. Die vereinbarte Arbeitszeit kann nun für ein bis fünf Jahre verringert werden. Arbeitgeber sind dadurch verpflichtet, die Rückkehr in die Vollzeit zu ermöglichen.
Diese neuausgelegte Gesetzgebung der befristeten Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt für Unternehmen, die mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigen. Sollte einer dieser Mitarbeiter Gebrauch von der Verordnung machen wollen, muss er mindestens ein halbes Jahr im Betrieb tätig gewesen sein. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit einräumen.
Stärkere Förderung für Langzeitarbeitslose
Das neue Jahr greift Langzeitarbeitslosen verstärkt unter die Arme und fördert den Wiedereinstieg in das Berufsleben. Dieses geplante Unterfangen soll durch geförderte Jobs realisiert werden. Dafür erhalten Arbeitgeber fünf Jahre Geld vom Staat. Die Voraussetzungen sehen vor, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und in einem Zeitraum von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.
- 1. Jahr: volle Übernahme der Lohnkosten
- 2. Jahr: volle Übernahme der Lohnkosten
- Ab Jahr 3: Zuschuss sinkt jedes Jahr um zehn Prozent
Weiterbildungen im Fokus
Wir sind schon lange im digitalen Zeitalter angekommen und der Fortschritt auf sämtlichen Ebenen scheint unstillbar zu sein. Auch der Arbeitsmarkt bleibt von diesem Wandel und dieser Entwicklung nicht verschont. Aus diesem Grund sollen Beschäftigte im neuen Jahr durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Prozess gewappnet werden.
Losgelöst von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße sollen die geplanten Weiterbildungen ermöglicht und vor allem ausgedehnt werden. Auch Menschen, die ihren geringen Lohn mit Bezügen aus Hartz IV aufstocken, sollen solche Weiterbildungsförderung erfahren.
Wohnungsmarkt: Mieter-Schutz & Sonderabschreibungen
Verbesserung des Mieter-Schutzes
Der Wohnungsmarkt hält Änderung für beide Seiten, Mieter und Vermieter, parat. Vor allem das Thema Mieter-Schutz sollte viele Menschen aufhorchen lassen. In der Theorie sollen Mieter ab Januar 2019 besser und eindringlicher vor Kostensprüngen geschützt werden.
Die gesetzlichen Reformen sehen vor, dass die Miete nach Modernisierungen in der Zukunft binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. In bestimmten Einzelfällen sogar nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent, noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden.
Eine äußerst wichtige Regulierung sieht vor, dass Vermieter neuen Mietern offenlegen müssen, was der vorherige Mieter gezahlt hat. Schikanen und das Herausmodernisieren sollen künftig verhindert werden. In solchen Szenarien warten Bußgelder auf Vermieter sowie Schadenersatz für betroffene Mieter. Die Verschärfung der Mietpreisbremse ist ebenfalls eine neue Verordnung.
Sonderabschreibungen für Vermieter
Die Bundesregierung hat für Investoren, die ohne öffentliche Förderprogramme neuen Wohnraum schaffen, eine befristete Sonderabschreibung eingeführt. Diese ist für Neubauten gültig, für die in Bauantrag nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt wird. Luxus-Mietwohnungen mit Baukosten von über 3.000 Euro pro Quadratmeter werden nicht gefördert.
Für alle anderen geplanten Bauten gibt es im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und den drei folgenden Jahren zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von fünf Prozent der Bau- oder Kaufkosten. Die Maximalgrenze liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Weitere Bedingung: Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre lang vermietet sein. Wird sie vorher vermietet oder selbst bezogen, verlangt das Finanzamt die Sonderabschreibung rückwirkend zurück.
Grundsteuerreform Ende des Jahres geplant
Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes muss der Gesetzgeber die bisherige Berechnung der Grundsteuer bis Ende 2019 reformieren. Die Grundsteuer wird jährlich auf unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben und stellt mit 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmenquellen der Städte und Kommunen dar. Zwar sind die Grundstückseigentümer in der Zahlungspflicht, jedoch wird die die Abgabe bei vermieteten Immobilien auf den Mieter umgelegt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Berechnungsgrundlagen für die Steuer sehr veraltet sind, erachtet das Bundesverfassungsrecht diese ausgesprochene Maßnahme für mehr als erstrebenswert. Im Westen der Republik stammen die Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 – in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935. Aktuell werden mehrere Modelle für die Reform diskutiert. Mietverbände befürchten, dass sich mit einer denkbaren Grundsteueranhebung bezahlbarer Wohnraum gerade in den Großstädten weiter in die Höhe schnellen wird.
Auf dem Land kann es dagegen sogar zu einer geringeren Belastung kommen. In Deutschland gibt es mehr als 36 Millionen Grundstücke, Wohnungen und Häuser. Unklar ist zurzeit noch, ob der Gesetzgeber für eine Grundsteuerreform den Wert dieser Immobilien insgesamt neu festlegen will. Das würde einen gigantischen bürokratischen Aufwand für Städte, Kommunen, Finanzämter und Immobilieneigentümer bedeuten.
Baukindergeld für Familien
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele junge Familien aufgrund stark angestiegener Bau- und Immobilienpreise oftmals nicht zu realisieren. Am sogenannten Bauboom verdient der Staat mit den höheren Grunderwerbsteuern kräftig mit. Dennoch werden bereits seit September 2018 Fördermittel bereitgestellt, um Familien eine Chance auf Wohneigentum zu gewährleisten. Unabhängig ob per Kauf oder Bau.
Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die erstmals eine selbstgenutzte Immobilie bauen oder kaufen, gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2018 Baukindergeld als Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr – die Förderung fließt zehn Jahre lang. Diese gibt es allerdings nur für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben und mit in die Wohnung eingezogen sind.
Voraussetzung: Eltern müssen für das eigene Kind entweder Anspruch auf Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag haben. Für nach dem Einzug geborene Kinder gibt es kein Baukindergeld. Für die Förderung darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 Euro jährlich zuzüglich 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen.
Bei Familien mit zwei Kindern liegt die Fördergrenze damit bei 105.000 Euro. Maßgeblich ist das durchschnittliche Haushaltseinkommen aus dem drittletzten und vorletzten Kalenderjahr vor dem Antrag. Wer für das neue Jahr einen Antrag stellen will, darf den Grenzwert also mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre 2016 und 2017 nicht überschritten haben.
Achtung!: Bei Singles mit Kind zählt auch das Einkommen eines im Haushalt lebenden Partners mit. Wie groß die gekaufte oder gebaute Immobilie ist, spielt für die Förderung keine Rolle. Baukindergeld gibt es ausschließlich, wenn der etwaige Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterschrieben oder für einen Neubau innerhalb dieses Zeitfensters eine Genehmigung für den Bau erteilt wurde.
h2 id=“supermaerkte“>>Supermärkte: Mehrwegflaschen & Pfand
Kennzeichnung von Mehrwegflaschen-Bereich
Seit dem Jahreswechsel sind Supermärkte gesetzlich dazu verpflichtet, Bereiche für Einweg- und Mehrwegflaschen gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Idee dahinter: Kunden soll es vereinfacht werden, sich wesentlich bewusster entscheiden zu können. Darüber hinaus wartet das neue Jahr mit einer ausgeweiteten Pfandpflicht auf. Die neuen gesetzlichen Strukturen gelten für Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure, wie beispielsweise Apfelschorle aus Nektar, und etwaige Mischgetränke mit Anteilen von Molke. Dieser muss allerdings mehr als 50 Prozent betragen. Künftig werden 25 Cent Pfand fällig.
Verpackungsgesetz: Vermeidung von Abfällen & Umweltschutz
Das neue Verpackungsgesetz steht seit dem 1. Januar 2019 auf der Matte. Die Reform soll das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland maßgeblich fördern. Stichwort: Umwelt. Das neue Gesetz ist vom Grundgerüst der richtige Schritt, fordert aber seinen Tribut beim Verbraucher. Diese müssen in Zukunft im Supermarkt oder am Kiosk für mehr Getränke Pfand zahlen. Zur Erinnerung: Pfand wird weiterhin nicht auf Säfte und Wein erhoben.
Verkehr: Lkw-Maut & Diesel-Fahrverbote
Lkw-Maut auf Autobahnen & Bundesstraßen
Auch der Straßenverkehr lässt sich nicht lumpen und verzeichnet Reformen, die allerdings eher negativer Natur sind. Jedenfalls für den Endverbraucher. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird für das Jahr 2019 erhöht. Die neuen Sätze sind bereits in Kraft getreten. In diese werden erstmals auch die Kosten der Lärmbelästigung eingerechnet. Eine Berücksichtigung wird ebenfalls eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Lastwagen.
Die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen bescheren Vater Staat höhere Einnahmen. Explizit erwartet der Bund geldliche Zuflüsse von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr – 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.
Weitere Diesel-Fahrverbote nur noch Frage der Zeit
Seit dem Diesel-Abgasskandal seitens VW ist der Diesel mit all seinen Facetten ein relevantes und beherrschendes Thema. Vor allem auf politischer Ebene. Daher sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ein allgegenwärtiger Gesetzesdiskurs. Bislang gibt es nur zwei ausgesprochene Fahrverbote auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch für das Jahr 2019 drohen in zahlreichen Städten weitere Verbote für Diesel-Motoren. Nach einer Auflistung des ADAC sind unter anderem Großstädte wie Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart betroffen.
Elektrodienstwagen garantieren Steuervorteile
Selbstständige oder Arbeitnehmer, die einen elektrisch angetriebenen Firmenwagen auch in privater Hinsicht genutzt hat, müssen diesen finanziellen Vorteil bisher pauschal mit mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern.
Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Diese neue gesetzliche Regelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride. Allerdings ist dieser steuerliche Vorteil zunächst nur bis zum 31. Dezember 2021 festgesetzt worden.
Steuererklärung: Ausdehnung des Abgabezeitraums
Erstmals gelten für die Abgabefrist der Steuererklärung offiziell neue Terminierungen. Zusammengefasst haben alle im Vergleich zur bisherigen Regelung zwei Monate mehr Zeit. Wer also zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 verpflichtet ist und diese eigenständig anfertigt, hat dafür bis Ende Juli 2019 Zeit. Bisher endete die Deadline am 31. Mai.
Anders sieht der zeitliche Ablauf aus, wenn die Erstellung durch professionelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater erfolgt. Die Einreichung der Steuererklärung für 2018 obliegt in diesem Fall einer Frist bis Ende Februar 2020.
Überblick: Alles Weitere rund ums Geld 2019
Online-Banking: Zeit der I-Tan-Listen vorbei
Laut der Verbraucherzentrale NRW stehen für das Jahr 2019 die sogenannten I-Tan-Listen für das Online-Banking vor dem Aus. Die per Post verschickten Papierlisten mit gelisteten und nummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Grund: Sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinien nicht.
Währung: Neue Geldscheine in Planung
Die Europäische Zentralbank (EZB) präsentiert ab dem 28. Mai 2019 die neuen 100- und 200-Euro Scheine. Die neuen Modelle sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen, die eine Fälschung erschweren und im Idealfall gänzlich verhindern sollen. Ein pikantes Detail: Die neuen Scheine sind kleiner als die aktuellen Modelle. Die 100er- und 200er-Scheine, die nicht im Umlauf sind, bleiben natürlich gültig.
EU-Ausland-Telefonate werden günstiger
Das Europäische Parlament hat im vergangenen November neue Regeln verabschiedet, die Gespräche aus dem eigenen Land in andere EU-Staaten finanziell limitieren. Der Kostenpunkt soll dabei maximal bei 19 Cent pro Minute liegen. Unabhängig ob sie aus dem Mobilfunk– oder Festnetz getätigt werden. Die Kosten pro SMS sollen sechs Cent nicht überschreiten.
Noch sind diese Regularien mit Vorsicht zu genießen, da sie nur theoretischer Natur sind. Formal muss noch der Rat der EU zustimmen. Nach Schätzungen sollen die neuen Preisobergrenzen bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
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