Wer in Rente geht, der hat in der Regel deutlich weniger Geld als während seiner aktiven Berufsphase. Trotzdem müssen Rentner inzwischen auch relativ kleine Renten versteuern. Dass Steuern auf Renten bezahlt werden müssen, ist vielen Menschen gar nicht bewusst, sodass es zu bösen Überraschungen kommen kann. Alles, was Du dazu wissen musst, findest Du in diesem Artikel.
Wen betrifft die Rentenbesteuerung?
Seit 2005 muss für einen immer größeren Teil der Rente Einkommensteuer bezahlt werden, während diese Beiträge in der Berufsphase steuerfrei gestellt sind. Im Prinzip ist seitdem jeder Rentner steuerpflichtig. Ob ein Rentner tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt jedoch von der individuellen Rentenhöhe und dem Renteneintrittsjahr ab. Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, wächst langsam, aber stetig an. So sind ältere Rentner nicht von so einer hohen Besteuerung betroffen. Wenn jemand 2015 in Rente gegangen ist, musste er bei einer Rentenauszahlung von 1.300 Euro noch keine Steuern zahlen, begann die Rentenzahlung erst 2023 waren für den gleichen Netto-Rentenbetrag bereits 127 Euro jährlich an Steuern zu bezahlen. Künftige Rentner werden nach und nach immer mehr Steuern bezahlen müssen.
Welche Renten werden versteuert?
Die nachgelagerte Besteuerung gilt für die gesetzliche Rente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Waisenrente), Riester-Renten, Rürup-Rente und sogar für die betriebliche Altersvorsorge.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Liegt der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag, müssen Rentner eine Steuererklärung erstellen. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Fordert das Finanzamt dazu auf, muss man auch mit weniger Rente eine Steuererklärung abgeben. Wer das auch nach Aufforderung nicht tut, bei dem wird die Rente geschätzt.
Welche Steuererklärungsformulare muss ein Rentner nutzen?
- Mantelbogen bzw. Hauptvordruck
- Anlage R für „Renten und andere Leistungen aus dem Inland“
- ggfs. Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
- ggfs. Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
- ggfs. Anlage KAP für Kapitalerträge
- ggfs. Anlage V bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Kann man durch Rentenanpassung steuerpflichtig werden?
Jedes Jahr zum 1. Juli werden in der Regel die Renten erhöht, was als Rentenanpassung bezeichnet wird. Dabei kann es passieren, dass ein Rentner durch die Rentenanpassung plötzlich eine Rente über dem Grundfreibetrag erhält und eine Steuererklärung abgeben muss. Oft müssen aber trotzdem keine Steuer bezahlt werden, da beispielsweise Krankheitskosten, Handwerkskosten, Spenden usw. abgezogen werden können und die Steuerlast mindern.
Was kann ein Rentner von der Steuer absetzen?
- Sonderausgaben, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden und die private Haftpflichtversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten oder Pflegeheimkosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie für eine Reinigungskraft oder Haushaltshilfe
- Handwerkerkosten, z. B. für Renovierungen
Wie wird die Steuer auf Renten berechnet?
Von der Bruttorente wird der übliche steuerlichen Grundfreibetrag abgezogen und derzeit noch ein sogenannter Rentenfreibetrag, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibeitrag wird seit 2005 immer weiter abgesenkt. Neurentner 2024 haben noch einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent und müssen nur 83 Prozent ihrer Rente versteuern. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Betrag und bleibt bei dem Betroffenen bis zum Lebensende bestehen. Rentner, die ab 2058 in Rente gehen, werden ihre gesamte Rente versteuern müssen. In den Jahren dazwischen wird der Rentenfreibetrag Stück für Stück abgesenkt, und zwar jedes Jahr um 0,5 %. Hier ist die Entwicklung des Rentenfreibetrags für die nächsten 5 Jahre zu sehen:
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in % |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
Nach Abzug der Freibeträge werden von der Rente noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Was dann noch an Rente übrig bleibt, wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Heraus kommt letztendlich die Nettorente, also der Betrag, der dem Rentner tatsächlich zur Verfügung steht.
Wie viele Steuern sind aktuell zu erwarten?
Die individuelle Rentenhöhe kann durch Bruttorente, Rentenzahlbetrag nach Abzug der Kosten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Nettorente vor und nach Steuern angegeben werden. Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um den Netto-Auszahlbetrag – also nach Steuern und Abgaben. 1.300 Euro netto entsprechen beispielsweise bei einem Rentner rund 1.470 Euro brutto.
Beispiele für Rentenauszahlungen 2023
- Bis 1.200 Euro netto im Monat: Keine Einkommenssteuer wurde abgezogen
- Bei 1.300 Euro netto im Monat: ca. 10,60 Euro monatlich an Einkommensteuer
- Bei 1.500 Euro netto im Monat: ca. 38,60 Euro monatlich an Einkommensteuer
- Bei 1.800 Euro netto im Monat: ca. 91,50 Euro monatlich an Einkommensteuer
Was tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht?
Wenn die Rente nicht für den eigenen Lebensunterhalt reicht, kann ein Rentner Sozialleistungen beantragen. Da ein Rentner dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen muss, erhält er Grundsicherung im Alter. Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und Vermögen ab, wobei auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt wird. Die Regeln entsprechen in etwa dem Bürgergeld, nur dass keine Arbeitsaufnahme mehr gefordert wird. Als Faustregel gilt, dass es sich bei einem gesamten Einkommen von unter 924 Euro für Rentner lohnt, den eigenen Anspruch auf Grundsicherung zu prüfen.
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