Dein Studium ist schon längst vorbei oder du befindest dich noch mittendrin und könntest etwas Geld gut gebrauchen? Dann ist dieser Beitrag genau das richtige für dich! Den wer Lust auf einen Zahltag hat oder sich noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen möchte, sollte sich diesen Trick auf jeden Fall zu Herzen nehmen. De Facto lassen sich durch diesen einfachen, legalen Trick mehr als 4.500 Euro einnehmen! Die Sprache ist von der Steuererklärung. Steuererklärung als Student? Richtig gehört – stellt man es richtig an, kann bis zu sieben Jahre (!) nach der Ausbildung sämtliche Ausgaben geltend machen und dadurch einen guten Bonus kassieren, um sich was Schönes zu gönnen! Wie das genau geht, erklären wir in diesem Ratgeber. Eins können wir jetzt schon verraten: Es lohnt sich definitiv, die Zeit zu investieren. Für die meisten klingt das Wort „Steuererklärung“ erst mal extrem abschreckend, was wahrscheinlich auch eine normale menschliche Reaktion ist. Doch wer sich tatsächlich damit beschäftigt – auch als Student – dem Winken neben den normalen Studentenrabatten, die einem das Leben während der Ausbildungszeit leichter machen noch weitere Vergünstigungen im großen Stil. Wir haben das Geheimnis gelüftet: Gewusst wie – die Steuererklärung für Studenten. Was kann man absetzen und was nicht? Und warum bekommt man überhaupt etwas zurück? Belest euch und holt euch Geld zurück.
Steuererklärung als Student?
Auch, wenn es für die meisten unter euch etwas merkwürdig klingen mag – aber als Student kann man sämtliche Ausgaben, die man während des Erststudiums getätigt hat, geltend machen. Aber warum sollte man sich als Student mit Papierkram rumschlagen, auf den man eigentlich keine Lust hat? Ganz einfach: Weil das Unmengen an Geld gibt, für das man quasi nichts tun muss! Das Beste: Aktuell können Studierende und ehemalige Studenten bis zu 7 Jahre nach Beendigung ihres Studiums Kosten, die man während dieser Periode hatte, absetzen. Ganz legal, ohne Einschränkungen. Aber was muss man dabei beachten und wie geht das genau? – Diese Fragen stellt ihr euch bestimmt auch. Wir haben die Antworten.
Das muss man bei der Steuerklärung als Student beachten
Vorerst nochmal gute Nachrichten: Es gibt nicht viel, was man bei der Steuererklärung als Student beachten muss. Dennoch gibt es einige Einschränkungen und oft gestellte Fragen, die wir zu Anfang kurz beantworten.
Steuererklärung für Studenten – Oft gestellte Fragen | ||
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Frage | JA oder NEIN? | Erklärung |
Bereits fertig mit dem Studium – kann man trotzdem noch eine Steuerklärung einreichen? | JA | Bis zu 7 Jahre nach Abschluss oder Beendigung des Studiums, kann die studentische Erklärung für die Steuer beim Finanzamt eingereicht werden. |
Kann man auch ohne Einkünfte während des Studiums Beträge geltend machen? | JA | Verzeichnen Studierende während des Studiums weniger Einnahmen als Ausgaben, entsteht ein sogenannter steuerlicher Verlust. Dieser wird vom Finanzamt als sogenannter steuerlicher Bonus vermerkt, den man später einlösen kann, sobald man Steuern zahlt! |
Nicht mehr alle Belege aus den Studenten-Zeiten vorhanden – kann man trotzdem gewisse Beträge von der Steuer absetzen? | JA | Für viele Studienkosten gibt es Pauschalen, die man auch ohne Einreichung der entsprechenden Nachweise geltend machen kann! |
Aus der Tabelle wird deutlich: Jeder Studierende sollte eine Steuererklärung machen – man hat schließlich nichts zu verlieren, sondern kann nur von profitieren.
DAS kann man als Student von der Steuer absetzen
Wir wissen also jetzt, dass man unbedingt eine Steuerklärung einreichen sollte – auch nach seinen Studenten-Zeiten. Zusammengefasst, kann man folgende Ausgaben dabei sorgenfrei von der Steuer absetzen:
- Fahrtkosten zur Hochschule
Für die Fahrt zur Uni oder Fachhochschule wird vom Finanzamt eine Pauschale berechnet, die man absetzen kann. Was viele nicht wissen: Auch Fahrten zum Nebenjob, der Bibliothek und allen möglichen anderen, studienrelevanten Fahrten können geltend gemacht werden.
- Studienkosten
Bis vor einigen Jahren musste man noch Studiengebühren in Deutschland zahlen – diese kann man nun absetzen. Des Weiteren kann man auch sämtliche Fachliteratur und weitere Pauschalen geltend machen.
- Arbeitsmaterialien jeglicher Art
Auch im kleinsten WG-Zimmer braucht man einen Arbeitsplatz. Alles, was dafür benötigt wird – vom Schreibtisch an sich bis zum Laptop oder Drucker – kann man auch nachträglich von der Steuer absetzen.
- Unterhaltskosten
Für viele mag das etwas dreist klingen, aber auch Umzüge, Telefon und Internet für Zuhause, der doppelte Haushalt sowie sämtliche Versicherungen können geltend gemacht werden. Stellt man es geschickt an, kann man in dieser Zeit sogar den günstigen Studenten Mobilfunkvertrag in die Steuererklärung eintragen! Wie heißt es so oft: Dreistigkeit siegt!
Viele Online-Tools und spezifische Software vereinfachen das Ganze immens. Im Internet finden sich eine Menge Angebote dieser Art.
DAS kann man von der Steuer absetzen – eine Übersicht
Prinzipiell werden alle steuerlich relevanten Ausgaben in zwei große Positionen aufgeteilt: Werbungskosten und Sonderausgaben. Unter Werbungskosten versteht man alle beruflich relevanten Ausgaben, zu den Sonderausgaben gehören hauptsächlich Versicherungs- und Vorsorgeleistungen. Der größte Unterschied zwischen den beiden Positionen ist schlicht und ergreifend, dass nur Werbungskosten sich absetzen lassen, während Sonderausgaben nicht verrechnet werden können!
Werbungskosten vs. Sonderausgaben – die Unterschiede
Unterschiede zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben | ||
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Werbungskosten | Sonderausgaben | |
Verlustvortrag möglich. Das bedeutet, man kann die „Verluste“ über mehrere Jahre (bis zu 7 Jahre) ansammeln und anschließend erst geltend machen. |
Verlustvortrag nicht möglich. Die Ausgaben sind zwar von der Steuer absetzbar, aber nur im gleichen Jahr. Nachwirkend ist eine Geltendmachung nicht möglich. |
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Bedingte Deckelung. Pendlerpauschale gedeckelt bei 4.500€/Jahr, ansonsten keine Deckelung. |
Deckelung. Steuerlich abzugsfähig bis 6.000€/Jahr |
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Das gilt als Werbungskosten:
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Das gilt als Sonderausgaben:
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Mit Intelligenz alle Positionen absetzbar
Mit Intelligent angestellt, können viele Kosten schon während dem Erststudium geltend gemacht werden. Weitere Absetzungen können auch Jahre später von der Steuer abgesetzt werden. Somit wird erkenntlich, dass sich eine Steuererklärung für Studenten durchaus lohnt.
Der Verlustvortrag – Eine Beispielrechnung
Entgegen allen Vermutungen, bekommt man nicht sofort eine Rückzahlung, wenn man während des Studiums seine Steuererklärung einreicht. Das Ganze funktioniert folgendermaßen:
First: Studieren
Um überhaupt eine Steuererklärung dieser Art machen zu können, muss man Studieren. Sonderausgaben kann man beruhigt währenddessen einreichen – mit den Werbekosten kann man getrost warten!
Oberstes Gebot: Geduld
Hat man sein Studium beendet und tritt seinen ersten Job an, wird die Einreichung erst wirksam. Angenommen, das Einstiegsgehalt beträgt 40.000 Euro brutto im Jahr, was der Mindestlohn für erfolgreiche Studienabgänger in Deutschland ist, und sich im Laufe des Studiums etwa 12.000 Euro Ausgaben gehäuft haben, können diese über den Verlustvortrag geltend gemacht werden!
Teilweise hohe „Boni“
Die Zahlung des überschüssigen Betrags ist folgendermaßen aufgebaut:
- Bei 40.000 Euro Bruttogehalt bleiben nach Abzug aller Einkommens-Steuern knapp 25.000 Euro Nettogehalt übrig – was weit unter dem Durchschnittsgehalt in Baden-Württemberg liegt und gerade noch zum Überleben reicht.
- Zieht man nun von den 40.000 Euro Bruttogehalt die 12.000 Euro Verlustvortrag ab, bleiben nur noch 28.000 Euro zum versteuern übrig. Also kann man mit 28.000 Euro zu versteuerndes Bruttogehalt rechnen.
- Die Gewinnspanne ist immens: Das Nettogehalt bei 28.000 Euro im Jahr beträgt lediglich 18.000 Euro – was ohne Nebenjob kaum zum Überleben reicht, aber aus steuerrechtlicher Sicht Vorteile hat, da man lediglich 10.000 Euro Lohnsteuern zahlen muss.
Also schließen wir daraus:
Bruttogehalt 40.000 €
davon Lohnsteuer 15.000 €
Bruttogehalt minus Verlustvortrag 40.000 € – 12.000 € = 28.000 €
Steuer-Abgaben bei 28.000 10.000 €
Gewinn durch Erklärung 15.000 € – 10.000 € = 5.000 €
Im ersten Jahr hat man somit einen „Bonus“ von 5.000 Euro, der einem über die Runden helfen kann, bis man nach einem Jahr Anstellung in einem Betrieb seine obligatorische Gehaltserhöhung bekommt und anfangen kann, selbstständig von seinem eigenen Einkommen zu leben.
Zuerst Belege sammeln
Dieser Trick funktioniert am besten, wenn man möglichst früh damit anfängt, Belege für alles Mögliche, was man sich im Laufe des Studiums kauft, zu sammeln. Es mag auf den ersten Blick sehr kleinkariert klingen, aber man sollte selbst den kleinsten Bleistift und Block aufschreiben und die Belege aufbewahren. Hier ein paar nützliche Tipps, die dieses Unterfangen begünstigen können:
- Belege kopieren und ausdrucken!
Aufwendig, aber sinnvoll. Das minderwertige Papier von Kassenbelegen bleicht nach einer kurzen Zeit aus und ist nicht mehr vollständig zu entziffern. Unser Tipp: Belege kopieren, ausdrucken und den originalen Beleg an das ausgedruckte Papier heften.
- Organisation und Haushaltsführung!
Nur, wer schon im Studium fein säuberlich Buch führt, kann später im Arbeitsleben von dem dicken Bonus profitieren! Ein weiterer Vorteil: Hat man sich einmal daran gewöhnt, fällt es einem später einfacher, sein Leben klar uns strukturiert zu organisieren.
- Dreistigkeit siegt!
Manchmal ist es sinnvoll, wenn nicht gar ratsam, sogar den kleinsten Radiergummi und Bleistift-Spitzer in seine Liste mit aufzunehmen. In der Summe häuft sich dann doch recht viel, was man absetzen kann! Im Nachhinein ist man glücklich darüber!
- Kontinuität!
Ein regelmäßiges abgeben der Steuererklärung kann wahre Wunder bewirken! Das „Bonuskonto“ beim Finanzamt füllt sich stetig und man kann die Durststrecke im ersten Arbeitsjahr, wo man bei den meisten Ausbeuter-Betrieben ein sehr geringes Gehalt bekommt, überbrücken. Sogar wenn man die Stunden zusammenrechnet, die man für das Schreiben einer Steuererklärung braucht, kommt man auf einen Stundenlohn, von dem jeder Student nur träumen kann!
Ergebnis: Zufriedenheit
Das Ergebnis kann sich sehen lassen – wenn man entsprechend vorgearbeitet hat, kommt eine stattliche Summe zusammen, über die man später froh ist, wenn sie auf dem Konto ist!
So funktioniert die Steuererklärung für Studenten
Wie weiter oben schon erwähnt, sollte die Steuererklärung bei Studenten jährlich erfolgen. Auch, wenn nur sehr geringe oder in manchen Fällen auch gar keine Einkünfte zu verrechnen sind: Es muss sich nicht die Waage halten. Die Summe bei Studien-Ende ist das, was zählt – sobald man sein erstes Einkommen erhält, freut man sich über das Extra-Geld. Und so funktioniert’s genau:
BAföG und Taschengeld sind steuerfrei!
Das studentische Unterstützungsgeld BAföG und das Taschengeld, dass man von den Eltern bekommt, können nicht geltend gemacht werden. Sachausgaben jedoch, die in dieser Periode getätigt wurden, können als Verlust angemeldet werden. Zuschüsse für Materialien seitens des BAföG sind jedoch zu berücksichtigen, wenn man nicht als Steuerbetrüger verantwortlich gemacht werden möchte.
BAföG und das „Taschengeld“, dass man bekommt, sind steuerfreie Einnahmen!
Alle Einnahmen auflisten
Studentische Nebenjobs und Praktika sind jedoch als Einnahme zu deklarieren – schließlich sind das versteuerte Einnahmen, die man nachträglich nicht erneut verrechnen lassen kann. Umso mehr Einnahmen man durch sämtliche Tätigkeiten hat, desto geringer fällt natürlich der Verlust aus. Daher ist es sinnvoll, sich vorher durchzurechnen, was man in etwa bekommen könnte, bevor man die Erklärung abschickt. Nur so behält man die volle Kontrolle.
Steuerfreie oder versteuerte Einnahme? | ||
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Steuerfreie Einnahmen | Versteuerte Einnahmen | |
BAföG | Nebenjobs | |
Taschengeld / Schenkungen | Praktika |
Weg des geringsten Widerstands
Ist man nicht besonders affin, wenn es um Buchhaltung und steuerrechtliche Angelegenheiten geht, gibt es zahlungspflichtige Alternativen zur konventionellen Steuererklärung für Studenten. Die teuerste Methode ist der Gang zu einem Steuerberater, der sich die Dienstleistung entsprechend bezahlen lässt. Die günstige Variante ist das in Anspruch nehmen eines Online-Dienstes wie zum Beispiel studentensteuererklärung.de oder smartsteuer.de. Bei beiden Anbietern kann man kostengünstig sämtliche Online-Formulare ausfüllen, das Dokument ausdrucken und ans Finanzamt schicken. Das bietet natürlich sämtliche Vorteile für den Nutzer:
- Schnell und unkompliziert:
Das Ausfüllen der Formulare dauert keine Ewigkeit, sondern geht – wenn man alle benötigten Dokumente beieinanderhat – nur Minuten!
- Professionelle Führung:
Auch als Laie kommt man schnell voran und kann sich die einzelnen Punkte genauestens erklären lassen.
- Tiefpreis:
In der Regel kostet der Service unter 20 Euro, sodass er im Vergleich zur Summe, die man später vom Finanzamt erstattet bekommt, nahezu nichts kostet.
Mit diesen Tricks bekommt man richtig viel Geld
VORSICHT! Es geht hier nicht darum, die Steuererklärung illegal zu manipulieren, um die Ausgaben künstlich in die Höhe zu treiben, sondern um legale Tricks, die man am besten schon während der Studienzeit berücksichtigt. So kann man später auch richtig von der Steuererklärung für Studenten profitieren!
Steuererklärungs-Tipp #1: Selber zahlen!
Selber zahlen bedeutet nicht, dass man auf Unterstützung von außerhalb verzichten muss, sondern dass die Rechnungen entweder mit Bargeld oder nachweislich vom Antragsteller beglichen wurden. In der heutigen Zeit wird ein Großteil der Rechnungen online bezahlt – in dem Fall lieber das Geld von den Eltern überweisen lassen und selber zahlen, sodass man im Nachhinein eine Rechnung auf den eigenen Namen bekommt! Beträge, die jemand anderes entrichtet hat, kann man nicht zurückholen.
Steuererklärungs-Tipp #2: Belege sammeln!
Ohne Nachweise gibt es auch kein Geld. Deshalb sollte man nach Möglichkeit alles an Belegen sammeln, was man nur kann! Dabei sollte man wirklich alle Belege von Waren oder Dienstleistungen aufheben, die unmittelbar mit dem Studium zu tun haben könnten.
Steuererklärungs-Tipp #3: Miete angeben!
Die Miete und der eventuelle zweite Haushalt, um an einer Universität oder Hochschule (anderorts) studieren zu können, müssen natürlich auch in die Auflistung! Ebenso Dinge und Geräte, die für diesen Haushalt essentiell sind!
Steuererklärungs-Tipp #4: Steuer-Erklärung einreichen!
Klingt komisch, ist aber definitiv ein weiterer Tipp: Denn wenn man die Steuererklärung für Studenten beim Finanzamt nicht einwirft, war sie umsonst. Der letzte Schritt ist denkbar trivial, wird aber dennoch von Vielen vergessen!
Fazit Steuererklärung für Studenten: Unverhofftes Glück
Viele kennen diesen Trick mit Steuererklärung für Studenten und ehemaligen Studenten nicht, hat man sie jedoch einmal für sich entdeckt, verdient man dafür einen hohen Bonus. Das Wichtigste ist, dass man die Steuererklärung ganze 7 Jahre nach Abschluss des Studiums noch einreichen kann und dadurch keinerlei Nachteile hat. Also, wer Lust auf einen Zahltag hat, soll sich einfach trauen und die Steuererklärung für Studenten machen – es ist geschenktes Geld!
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Das Titelbild der Studentin ist schon grenzwertig, mit ihren halterlosen Strümpfen … 😆🙈
Aber echt