Wie jedes Jahr gibt es so einige Änderungen in vielen Bereichen der Politik, dem Steuerrecht, den Bahnpreisen, uvm. So ändert sich dieses Jahr im Steuerrecht auch wieder einiges, was wir kurz einmal zusammentragen wollen. Gute Sache vorweg: Man hat nun mehr Zeit, seine Steuererklärung einzureichen!
Und an der Stelle sei noch erwähnt, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und nicht garantiert ist, dass der Inhalt richtig und aktuell ist.
Fristen zur Abgabe der Steuererklärung werden verlängert
Ab diesem Jahr müssen Steuererklärungen erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Das heißt für die Steuererklärung für 2018: Ihr habt bis zum 31. Juli 2019 Zeit, sie einzureichen. Wenn ein Steuerberater die Erstellung der Steuererklärung übernimmt, hat dieser sogar bis zum 28/29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben. Für die Steuererklärung 2018 wäre also der 28./29. Februar 2020 Fristende.
Aber: Ab 2019 werden Fristverstöße strenger verfolgt und mit einem Verspätungszuschlag bestraft, welcher wohl bei mindestens 0,25% der festgesetzten Steuer oder mindestens 25€ pro Monat beträgt.
Belegpflicht
Seit diesem Jahr braucht ihr bei der Steuererklärung keine Belege für Sonderausgaben, Werbungskosten oder Versicherungsposten mehr mit der Steuererklärung einreichen. Die Belege müssen dennoch aufgehoben werden und zwar mindestens 1 Jahr lang. Das Finanzamt kann diese gegebenenfalls nachfordern und dann solltet ihr sie auch vorweisen können.
Gerade bei hohen Rechnungen oder starken Abweichungen vom Vorjahr neigt das Finanzamt wohl dazu, sichprobenartig zu untersuchen, ob die Steuererklärung ordentlich ist.
Steuerklasse nach der Hochzeit
Nach Hochzeit werdet ihr zukünftig automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet. Dafür ist es nun irrelevant, ob beide Partner berufstätig sind oder nicht. Ein Steuerklassenwechsel in diese Steuerklassenkombination ist zusätzlich auf Antrag möglich. Dafür reicht es, wenn ein Ehepartner den Antrag stellt – man sollte sich vielleicht trotzdem vorher abstimmen, wohin die Reise gehen soll.
Werbungskosten
Seit diesem Jahr, wurde die Preisgrenze für Arbeitsmittel heraufgesetzt und liegt nun bei 952€, statt zuvor 488€. Damit könnt ihr auch teurere Objekte, die ihr in diesem Jahr kauft bei der folgenden Steuererklärung in einem einzigen Posten absetzen und müsst beispielsweise den neuen Computer nicht über 2 Jahre erklären.
Wenn der Kauf teurer ist, müsst ist das Arbeitsmittel so wie schon zuvor über mehrere Jahre absetzen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag pro Person und Jahr wurde auf 9.000€ angehoben. Dabei handelt es sich um das steuerfreie Existenzminimum, welches somit nun 180€ höher liegt als zuvor. Daraus ergibt sich dann logischerweise auch, dass die Steuern beim Überschreiten des Existenzminimums beim gleichen Verdienst wie im Vorjahr etwas geringer ausfallen.
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Vielen Dank für die Zusammenfassung. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zum 31. Juli 2019 nur gilt, wenn eine Steuererklärung abgegen werden MUSS. Dies ist für Selbstständige der Fall, aber auch wenn man z.B. innerhalb des Jahres eine Zeit lang Arbeitslosengeld erhalten hat.
Wer seine Steuererklärung FREIWILLIG abgibt, hat damit 4 Jahre, also bis zum 31.12.2022, Zeit. Langes Warten kann dabei sogar lukrativ sein, denn man erhält bis zu 4,5% Zinsen auf die Steuerrückzahlung. Mehr dazu siehe z.B. hier: http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuererklaerung-wenn-das-finanzamt-sechs-prozent-zinsen-zahlt/12996070.html Aber vorsicht: Auf keinen Fall die Frist verpassen, dann gibt es überhaupt nichts vom Finanzamt zurück 😉
mehr davon bitte
Vielen Dank für die Info und Lob an euch das ihr es erwähnt. ?
Danke dafür