Jedes Jahr kommt es für viele völlig überraschend: Die Abgabefrist für die Steuererklärung naht unaufhaltsam. Dann ist hektisches Suchen nach Belegen und der Kampf mit den Online-Formularen angesagt, denn wird die Einkommenssteuererklärung zu spät abgegeben, drohen Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Zinsen. Doch muss man überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wie sind die Fristen? Und was kann man tun, wenn man zu spät dran ist? Alle Angaben ohne Gewähr.
Wer muss eine Steuerklärung abgeben?
Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer in der Regel einfach vom Gehalt abgezogen, sodass die Steuern damit bereits ausgeglichen sind. Aber in vielen anderen Fällen gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Eine Einkommensteuererklärung ist notwendig, …
- wenn Du oder Dein Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension bekommen haben und einer von euch Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor hat.
- wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat und es sich dabei nicht um Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen handelt.
- wenn Du durch Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld mehr als 410 € pro Jahr bekommen hast, wobei Sozialleistungen nicht dazu gezählt werden.
- wenn Du unversteuerten Nebeneinkünfte von mehr als 410 € im Jahr hast. Hier gehören Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und gelegentliche Mieteinnahmen dazu.
- wenn Du Rentner bist und Dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt und Du Dich nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen hast.
- wenn Du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit hast, wobei für Land- und Forstwirte veränderte Abgabefristen gelten.
- wenn Du Anleger bist, der auf Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten muss oder ausländische Erträge zu versteuern hast.
- wenn Du Zinseinnahmen hattest, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
- wenn die von Deinem Dienstherrn berücksichtigte Vorsorgepauschale für Dein Beamtengehalt höher ist als die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Abgabefristen für die vorgeschriebene Steuererklärung 2020
Die Steuererklärung für das Jahr 2020 muss bis zum 02. August 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Normalerweise ist der Stichtag der 31. Juli, allerdings fällt der 31. Juli 2021 auf einen Samstag. Früher musste die Erklärung noch bis Ende Mai abgegeben werden, das gilt heute aber nicht mehr.
Lässt Du Deine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, gilt als letzter Abgabetermin der 28. Februar des übernächsten Jahres bzw. der 29. Februar bei Schaltjahren. Die Steuererklärung für 2020 muss dann erst am 28. Februar 2022 beim Finanzamt vorliegen. Für die Steuererklärung 2019 gilt wegen Corona eine Sonderregelung. Die Abgabefrist für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine gilt hier einmalig bis zum 31. August 2021.
Als Ausnahme gilt, wenn Dir das Finanzamt eine Vorweganforderung schickt, in der eine Frist gesetzt wird. In diesem Fall gibt es keine Verlängerung.
Wann sollte man über eine freiwillige Steuerklärung nachdenken?
Auch wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann unter Umständen dennoch davon profitieren, eine Steuererklärung einzureichen. Denn manchmal kann das dazu führen, dass bereits gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet wird.
In folgenden Fällen kann es sich lohnen, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben:
- wenn Du geheiratet hast.
- wenn Kinder- bzw. Alleinerziehungsfreibeträge bisher nicht berücksichtigt wurden.
- wenn Du im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt hast.
- wenn Du nicht das ganze Jahr berufstätig gewesen bist.
- wenn du besonders hohe Werbungskosten hattest, die über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € liegen.
- wenn Du hohe Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen oder Aufwendungen für energetische Maßnahmen im selbstbewohnten Eigenheim hattest.
Abgabefristen für die freiwillige Steuererklärung 2020
Für das Einreichen einer freiwilligen Erklärung (Antragsveranlagung) hast Du 4 Jahre Zeit. Also könntest Du dieses Jahr die Steuererklärungen bis zum Jahr 2017 rückwirkend beim Finanzamt einreichen.
Was Du tun kannst, wenn Du zu spät dran bist
Gibst Du eine verpflichtende Steuererklärung zu spät ab, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Zinsen erheben. Der Verspätungszuschlag wird pro Monat mit 0,25 % der festgesetzten Steuer berechnet und beträgt mindestens 25 €, auch wenn Du eine Steuerrückerstattung bekommst. Nur bei einer festgesetzten Steuer von 0 € fällt kein Verspätungszuschlag an.
Manchmal wird die Steuer zudem einfach von einem Finanzamt geschätzt. Auch wenn Du die geschätzte Steuer bezahlt hast, musst Du trotzdem noch die Steuererklärung abgeben, sonst kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen.
Bist Du spät dran, sodass Du die Frist voraussichtlich nicht einhalten können wirst, kannst Du beim Finanzamt formlos schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. In dem Schreiben musst Du erklären, warum Du die Verlängerung brauchst. Es gelten nur Gründe, für die Du keine Schuld trägst, zum Beispiel Krankheit, starke Arbeitsbelastung oder noch ausstehende Unterlagen. Die Fristverlängerung wird individuell nach Ermessen des Finanzbeamten entschieden. Wird sie genehmigt, bekommst Du eine neue verbindliche Frist für die Abgabe mitgeteilt. Auch wenn eine Fristverlängerung gewährt wird, können Zinszahlungen anfallen, sollten sich durch die Steuererklärung Nachzahlungen ergeben.
Da Du Dich nicht darauf verlassen kannst, dass Du eine Fristverlängerung erhältst, kann es sinnvoll sein, lieber eine unvollständige Steuererklärung fristgerecht einzureichen und das Finanzamt auf die noch fehlenden Unterlagen aufmerksam zu machen. Dann bekommst Du einen vorläufigen Steuerbescheid, der berichtigt wird, wenn die Unterlagen vorgelegt werden.
Fazit
Im Moment hast Du noch genug Zeit, um Dich um Deine Steuererklärung 2020 zu kümmern. Bis zum 02. August 2021 sind es immerhin noch 3 Monate. Hast Du einen Steuerberater, hast Du sogar noch mehr Zeit. Am besten solltest Du trotzdem nicht so spät anfangen, Dich um die Unterlagen zu kümmern. Jetzt können fehlende Unterlagen noch problemlos besorgt werden, ohne dass Du am Ende in Stress gerätst.
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weiss eigentlich jemand, was mit der Verlängerung dieses Jahr ist – beschlossen am Freitag aber nix genaues weiß man nicht (insbesondere Steuersoftware dabei oder nicht)?
😡
Deswegen warte ich noch 😀😀
Wenn man mehr als 400€ Kurzarbeitergeld bekommen hat dann muss man sogar eine Steuererklärung abgeben.
auch kann es sich lohnen eine Steuererklärung bei Kurzarbeit abzugeben.
In den meisten Fällen muss man aber bei Kurzarbeit mit einer Steuernachzahlung rechnen. Da wird das Bruttoarbeitsentgelt mit dem steuerfreien Kurzarbeitergeld zusammengerechnet und unter Umständen ein höherer Steuersatz für den Gesamtbetrag festgelegt (je höher das Kurzarbeitergeld, je höher das Risiko einer Nachzahlung)…