Staatliche Leistungen: Wer 2025 mehr Geld bekommt und wer nicht

Wie fast jedes Jahr werden auch zum 1. Januar 2025 in Deutschland wieder verschiedene staatliche Leistungen angepasst. Während sich einige auf eine finanzielle Entlastung freuen können, droht anderen eine Stagnation oder sogar Kürzung der monatlichen Zahlungen. Doch wer profitiert von den Anpassungen und wen treffen die Einsparungen?

Wer 2025 mehr Geld bekommt und wer nicht, erfährst Du in diesem Artikel.

Wohngeld wird erhöht

Das Wohngeldgesetz sieht eine regelmäßige Überprüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus vor, um das Wohngeld an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland anzupassen. Da die letzte Erhöhung des Wohngeldes am 1. Januar 2023 erfolgte, wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 erneu erhöht. Dabei wird das monatliche Wohngeld um durchschnittlich 15 % bzw. 30 Euro angehoben.

Die Gesamthöhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge und Abzüge und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Zusätzlich wird die Region, berücksichtigt, da die Mietstufen je nach Wohnort variieren. Diese Faktoren werden kombiniert, um den individuellen Wohngeldanspruch zu berechnen.

Staatliche Leistungen: Wer 2025 mehr Geld bekommt und wer nicht

Kindergeld steigt vielleicht

Über eine Erhöhung des Kindergeldes wurde lange diskutiert. Für 2025 wurde sich eigentlich auf eine kleine Erhöhung um 5 € geeinigt, wobei es weiterhin keine Staffelung mehr gibt, sondern für jedes Kind gleich viel Kindergeld gezahlt wird. Durch den Bruch der Ampelkoalition ist die Umsetzung der Kindergelderhöhung allerdings jetzt unsicher. Ob es tatsächlich zu einer Kindergelderhöhung kommt, ist vom Ausgang der Planung des Haushalts abhängig. Es ist aber durchaus möglich, dass eine Kindergelderhöhung mittels eines neues Gesetzes durchgesetzt wird. Dass 2025 das Kindergelds durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden wird, ist angesichts der Regierungsquerelen aber unwahrscheinlich.

Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben gleich

Bürgergeld und Sozialhilfe werden 2025 nicht erhöht, sondern die Regelbedarfsstufen bleiben gleich. Dies wird damit begründet, dass die Regelsätze im vergangenen Jahr bereits um ca. 12 % gestiegen sind. Da die Inflation gesunken ist, müssten die Regelsätze theoretisch sogar sinken. Das verhindert aber die sogenannte Besitzschutzregelung. Sie besagt, dass der einmal gewährte Betrag in den Folgejahren mindestens beibehalten werden muss. Auch beim persönlichen Schulbedarf und bei den Leistungen der Sozialen Entschädigung bleiben die Beträge 2025 gleich.

Bedarfsstufe Regelbedarf 2024 und 2025
Alleinstehende/
Alleinerziehende
(Regelbedarfstufe 1)
563 Euro
Paare je Partner/
Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfstufe 2)
506 Euro
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)
451 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)
471 Euro
Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)
390 Euro
Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)
357 Euro

Staatliche Leistungen: Wer 2025 mehr Geld bekommt und wer nicht

Leistungen für Asylbewerber sinken

Die monatlichen Bedarfssätze für Geflüchtete im Asylverfahren sinken zum Jahreswechsel. Je nach Alter, Wohn- und Familiensituation ist mit 13 bis 19 Euro weniger im Monat zu rechnen. Die Regelbedarfe werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angeglichen. Während für die Sozialhilfe und das Bürgergeld die Bestandsschutzregelung greift, gilt diese Regelung nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, sodass die Leistungen aufgrund der gesunkenen Inflation sinken. Personen, die in einer Sammelunterkunft leben, werden Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann folgende Sätze für die Grundleistungen des AsylbLG (mit Vergleichswerten 2024):

Bedarfsstufe Notwendiger persönlicher Bedarf (Taschengeld) Notwendiger Bedarf (ggf. als Sachleistung) Gesamt
Stufe 1 (Alleinstehende Erwachsene) 196 € (alt: 204 €) 245 € (alt: 256 €) 441 € (alt: 460 €)
Stufe 2 (Paare/Erwachsene im gemeinsamen Haushalt) 177 € (alt: 184 €) 220 € (alt: 229 €) 397 € (alt: 413 €)
Stufe 3 (u.a. Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern) 157 € (alt: 164 €) 196 € (alt: 204 €) 353 € (alt: 368 €)
Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) 133 € (alt: 139 €) 258 € (alt: 269 €) 391 € (alt: 408 €)
Stufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) 131 € (alt: 137 €) 196 € (alt: 204 €) 327 € (alt: 341 €)
Stufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) 126 € (alt: 132 €) 173 € (alt: 180 €) 299 € (alt: 312 €)

Fazit

Die Anpassungen der staatlichen Leistungen für 2025 zeigen ein differenziertes Bild: Während Wohngeldbeziehende mit einer spürbaren Entlastung durch die Erhöhung rechnen können, bleibt die Lage für Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert, und Asylbewerber müssen sich auf Kürzungen einstellen. Ob es zu einer Kindergelderhöhung kommt, hängt noch von der Haushaltsplanung. Auch wenn es nur 5 € Erhöhung wären, würde das der einen oder anderen Familie durchaus helfen. Wird dürfen gespannt sein.