Spenden von der Steuer absetzen

Du hast ein gutes Herz und spendest manchmal oder regelmäßig an gemeinnützige Organisationen? Um Deine Steuerlast zu senken, kannst Du die Spenden dann von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für Geld- als auch für Sachspenden. Sogar den Zeitaufwand für ein Ehrenamt kann als Spende abgesetzt werden. Alles was Du dazu wissen musst, folgt nachfolgend ohne Gewähr.

Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden sofort absetzen?

Beim Finanzamt werden drei Arten von Spenden unterschieden:

  • Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
  • Spenden an politische Parteien

Um die Spenden bei der Steuer absetzen zu können, musst Du in allen drei Fällen die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung getätigt haben.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine im Bereich Kunst und Kultur sowie für kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 % der gesamten Einkünfte geltend gemacht werden.

Hast Du mehr als 20 % Deines Einkommens gespendet, kannst Du den darüber liegenden Betrag aufs Folgejahr übertragen. Den sogenannten Spendenvortrag stellt das Finanzamt zum Jahresende selbst fest. Du musst dann in der Steuererklärung des Folgejahres in der entsprechenden Anlage nur ankreuzen, dass der verbliebene Teilbetrag in dem Jahr einberechnet werden soll.

Spenden von der Steuer absetzen

Nicht zu den Sonderausgaben zählen Mitgliedsbeiträge für Vereine, die vor allem der Freizeitgestaltung dienen, beispielsweise Sportvereine, Heimatvereine oder Karnevalsvereine.

Wie kann ich die Spenden nachweisen?

Einfacher Nachweis bei Spenden bis 200 Euro (ab 2021 bis 300 Euro)

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 € (ab 2021 bis 300 €) je Zahlung wird keine formale Zuwendungsbescheinigung benötigt.

Ist der Empfänger eine sogenannte juristische Person des öffentlichen Rechts, wie eine Universität oder Schule, eine staatliche Behörde, gemeinnützige Organisationen oder eine politische Partei reichen als Nachweis ein Beleg der Organisation (inkl. Nennung des steuerbegünstigten Zwecks) und zum Beispiel ein Kontoauszug (inkl. Name, Kontonummer, Buchungstag, tatsächliche Durchführung der Zahlung, Spendenbetrag). Dies gilt auch bei Spenden für Katastrophenfälle.

Bei Spenden an gemeinnützige Vereine und Stiftungen wird zusätzlich ein Beleg gebraucht, der beweist, dass die Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit ist und wie die Mittel verwendet werden. Es muss zudem zu erkennen sein, ob Du eine Spende gemacht oder einen Mitgliedsbeitrag bezahlt hast.

Zuwendungsbescheinigung bei höheren Spenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke über 200 € (ab 2021über 300 €) müssen mit einer sogenannten „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“ nachgewiesen werden, die der Spendenempfänger Dir oder direkt dem Finanzamt elektronisch zukommen lassen kann. Findet die Übermittlung direkt ans Finanzamt statt, musst Du Deine Zuwendungsbestätigung dem Finanzamt nur noch auf Verlangen vorlegen. Insgesamt musst Du solche Bescheinigungen mindestens ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren.

Wichtig zu wissen: Bei höheren Spenden für Katastrophen wie Erdbeben durch Einzahlung auf ein passendes Sonderkonto wurde von Finanzämtern bisher auch ein vereinfachter Nachweis akzeptiert.

Spenden von der Steuer absetzen

Sonderfälle bei Spenden – von Sach- bis Zeitspenden

Sachspenden – unter Umständen in der Steuerklärung anzugeben

Auch Sachspenden wie Spielzeug können als Sonderausgabe geltend gemacht werden, zum Beispiel wenn die Sachspenden als Gewinn für eine behördlich genehmigte Tombola eines gemeinnützigen Vereins bestimmt war. Der Gewinn aus der Tombola muss dann aber auch unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke genutzt werden. Werden Sachspende im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins verlost oder verkauft, sind sie hingegen nicht von der Steuer absetzbar. Um den Wert der Sachspende nachzuweisen, sollte auf der Zuwendungsbestätigung der Neupreis, die Nutzungsdauer und der Zustand zum Spendenzeitpunkt genannt werden.

Spenden an Stiftungen – bis zu 1 Million € jährlich absetzbar

Spendest Du in den Vermögensstock einer Stiftung, um ihr Vermögen zu erhalten, kannst unabhängig von Deinem Einkommen bis zu 1 Million € steuerlich geltend machen – entweder bereits im Jahr der Spende oder verteilt in den neun folgenden Jahren.

Spenden an politische Parteien – besonders lohnenswert

Spenden und Mitgliedsbeiträge für politische Parteien können zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Für den direkten Steuerabzug gilt ein Höchstbetrag von 825 € pro Jahr, bei Eheleuten die doppelte Höhe.

Ehepaare können bis zu 6.600 € steuerlich geltend machen, bis 3.300 € bekommen sie dann die Hälfte der Spende als Steuererstattung zurück. Bis zu weiteren maximal 3.300 € sind zusätzlich als Sonderausgabe abzugsfähig.

Da eine kommunale Wählervereinigung nicht als Partei gilt, kann eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag für höchstens 825 € Steuerersparnis pro Person sorgen.

Zeitaufwand als Spende – für Ehrenamtliche

Wer ein Ehrenamt innehat, kannst den Aufwand unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Spende geltend machen. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, dass ein Anspruch auf Aufwendungsersatz oder Vergütung bestehen würde, aber förmlich darauf verzichtet wird. Der Anspruch muss dabei in der Vereinssatzung festgeschrieben sein. Die Verzichtserklärung muss einmal jährlich erneut abgegeben werden.

Fazit

Der deutsche Staat fördert Spender durch einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung – unter gewissen Voraussetzungen auch bei Sach- und Zeitspenden. Dabei lohnt es sich auf jeden Fall, die Spenden geltend zu machen. So musst Du unter Umständen weniger Steuern zahlen und hast mehr übrig für Deine nächste Spende.