Mit Spenden die Steuerlast senken

Für viele Menschen ist es ein wichtiges Anliegen, wohltätige Zwecke mit Spenden zu unterstützen. Während die einen die Not von Menschen oder Tieren lindern möchte, wollen die anderen lieber Vereinen, Stiftungen, Institutionen oder Parteien finanziell unter die Arme greifen. Was viele nicht wissen: Spenden können von der Steuer agesetzt werden. Das bedeutet, Du musst dadurch weniger Steuern zahlen. Dazu müssen allerdings einige Regeln beachtet werden. Lese in diesem Artikel, worauf es ankommt.

Welche Spenden abgesetzt werden können

Eine Spende mindert das zu versteuernde Einkommen, wenn die gesamten Sonderausgaben den Pauschbetrag übersteigen. Der Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 36 € und für zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 72 €.

Um eine Spende abzusetzen, muss der Spender das Geld freiwillig geben, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Dabei können drei Arten von Spenden unterschieden werden:

  • Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
  • Zuwendungen an politische Parteien.

Spenden an und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine sowie kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 % Deiner gesamten Einkünfte in der Steuererklärung umgehend geltend gemacht werden. Wird die 20-%-Marke überstiegen, kann der Restbetrag aufs Folgejahr übertragen werden. Mitgliedsbeiträge für Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, wie Sportvereine, werden nicht als Sonderausgabe anerkannt.

Mit Spenden die Steuerlast senken

Das gilt für den Nachweis von Spenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge, die Du als Sonderausgabe geltend machen willst, müssen in der Regel mit einer sogenannten „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“ nachgewiesen werden. Früher hieß dieser Nachweis einfach Spendenbescheinigung und wird auch heute oft noch so genannt.

Die Bestätigung wird vom Empfänger der Spende ausgestellt. Sie kannst elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden oder Du bewahrst sie einfach zu Hause auf. Denn die Zuwendungsbestätigung muss eigentlich erst auf Verlangen des Finanzamts eingereicht werden. Die Spendenbescheinigungen müssen für diesen Zweck aber mindestens noch ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids vorgelegt werden können.

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 € je Zahlung brauchst Du seit dem Steuerjahr 2021 keine Zuwendungsbescheinigung.

Wenn der Empfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, z. B. eine Universität, oder eine öffentliche Dienststelle, z. B. eine Schule, reicht der Kontoauszug und ein Beleg des Empfängers. Dies gilt unter anderem auch bei Spenden in Katastrophenfälle und an politische Parteien, hier sogar für Spenden über 300 €.

Bei Spenden an gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine und Stiftungen wird zusätzlich ein Beleg benötigt, der die Befreiung der Einrichtung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel nennt.

Aus dem Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug müssen Name, Kontonummer, Buchungstag, Durchführung der Zahlung und Betrag der Spende hervorgehen.

Für Spenden über 300 Euro wird immer eine Spendenbescheinigung des Empfängers benötigt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel in Katastrophenfälle oder bei anderen Ausnahmesituationen, wenn es ein entsprechendes Sonderkonto gibt, auf die die Spende innerhalb eines festen Zeitraums eingegangen ist.

Mit Spenden die Steuerlast senken

Spezielle Regeln für besondere Spenden

Spenden an Stiftungen

Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung werden bis zu 1 Million Euro bei Alleinstehenden und 2 Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern begünstigt. Die Spende kann entweder im Jahr der Spende oder in den neun folgenden Jahren steuerlich abgesetzt werden.

Spenden an politische Parteien

Parteispende und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien können zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei Alleinstehenden gilt hier ein Höchstbetrag von 825 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 1.650 Euro pro Jahr.

Ein Paar kann zusammen maximal bis zu 6.600 Euro für Parteispenden steuerlich geltend machen. Bis zu 3.300 Euro bekommt es direkt als Steuererstattung zurück. Der darüber liegende Betrag kann zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Sachspenden

Auch Sachspenden, wie Kleidung oder Hausrat, können als Sonderausgabe geltend gemacht werden, zum Beispiel bei einer Sachspende für eine behördlich genehmigte Tombola durch einen gemeinnützigen Verein. Der Überschuss der Aktion muss dann aber unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke genutzt werden. Wird die Sachspende im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins verlost oder verkauft, zum Beispiel auf einem Vereinsfest oder Flohmarkt, wird die Sachspende nicht anerkannt.

Wichtig ist, dass der Wert der Sachspende aus der Zuwendungsbestätigung hervorgehen muss Neupreis, Nutzungsdauer und Zustand der Sachspende sollten von Dir zusätzlich als Nachweis für den genannten Spendenwert dokumentiert werden. Mach am besten Fotos.

Spenden von Zeit und Unterstützung

Als Ehrenamtlicher kannst Du auch Deinen Aufwand als Spende anerkennen lassen. Dafür wird eine schriftliche Vereinbarung benötigt, die aufzeigt, dass Du Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung wie eine Übungsleiterpauschale oder eine Ehrenamtspauschale hättest, darauf aber verzichtest. Der Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung muss auch aus der Vereinssatzung hervorgehen. Dabei reicht eine jährliche Verzichtserklärung aus, auch wenn Du monatlich auf die Aufwandsentschädigung verzichtest.

Fazit: Jetzt noch spenden, um Deine Steuerlast für 2023 zu senken

Durch eine richtig getätigte Spende kannst Du Deine Steuerlast senken und dadurch Steuern sparen, wodurch sich im Grunde genommen die Ausgabe für die Spende reduziert. Wenn das mal kein guter Grund ist, jetzt noch schnell für Dein Herzensthema zu spenden!? Um Deine Steuerlast für 2023 zu senken, hast Du für Deine Spende noch knapp 2 Monate Zeit.