Eigentlich ist der 30.11. der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung, denn eigentlich muss da die Kündigung bereits beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Aber nur eigentlich. Wenn Du den Stichtag verpasst hast, kannst Du unter Umständen auch im Dezember noch kündigen, um ab Januar in eine neue KFZ-Versicherung zu wechseln.
Reguläre Kündigung bei der KFZ-Versicherung bis 30.11.
Kfz-Versicherungen sind Pflichtversicherungen und sie verlängern sich immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 4 Wochen vor Ablauf des Jahres gekündigt wird. Damit ist der 30.11. der Stichtag, den Du Dir für einen KFZ-Versicherungswechsel merken solltest. Hast Du Deine Kündigung fristgerecht abgeschickt, dann kannst Du direkt im neuen Jahr am 01.01. mit der neuen KFZ-Versicherung starten.
Sonderkündigungsrecht auch später möglich
Auch wenn der 30.11. bereits verstrichen ist, kannst Du unter Umständen noch Deine KFZ-Versicherung wechseln. Denn in manchen Fällen hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
1. Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
Ein Sonderkündigungsrecht hast Du zum Beispiel dann, wenn es bei Deiner KFZ-Versicherung eine Beitragserhöhung gegeben hat. Da fast alle Versicherungsunternehmen regelmäßig ihre Versicherungsbeiträge anheben, ist das eine gute Chance auf einen Versicherungswechsel via Sonderkündigungsrecht. Nachdem Du von Deiner Versicherung über die bevorstehende Beitragserhöhung informiert wurdest, hast Du genau 4 Wochen Zeit, um von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Oft werden diese Informationsschreiben noch nach dem 30.11. verschickt, sodass eine Kündigung bis Ende Dezember möglich wäre.
Wichtig zu wissen: Auch wenn die angekündigten Beiträge für nächstes Jahr niedriger aussehen als dieses Jahr, kann es sich trotzdem um eine Preiserhöhung handeln. Bist Du in diesem Jahr unfallfrei gefahren, kommst Du normalerweise in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und der Beitrag müsste im nächsten Jahr sowieso sinken. Ein niedrigerer Rechnungsbetrag bedeutet also nicht, dass die Versicherungsbeiträge nicht teurer geworden sind. Gucke also genau nach, was in dem Schreiben steht und wie der Rechnungsbetrag zustande gekommen ist. Dabei findest Du in der Jahresrechnung einen sogenannten Vergleichsbeitrag – oft etwas versteckt. Er verrät Dir, was Du hättet bezahlen müssen, wenn die Schadenfreiheitsklasse schon im letzten Jahr gültig gewesen wäre. Liegt der Vergleichsvertrag niedriger als Dein aktueller Rechnungsbetrag, ist die Versicherung teurer geworden und Du hast ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst Du sofort zu dem Termin kündigen, an dem die Erhöhung gültig wird. Das ist in der Regel der 01. Januar, sodass Du das neue Jahr mit einer neuen KFZ-Versicherung starten kannst.
2. Sonderkündigungsrecht wegen Unfall oder Fahrzeugwechsel
Auch wenn Du einen Unfall bzw. Schadensfall mit dem KFZ hattest oder das Fahrzeug wechselst, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Schadensfall hast Du nach dem offiziellen Abschluss der Schadensregulierung ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Dazu solltest Du den offiziellen Bescheid des Versicherungsunternehmens abwarten.
Kaufst Du ein gebrauchtes Auto von privat, übernimmt Du automatisch die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers. Auch hier hast Du 4 Wochen ab Kauf ein Sonderkündigungsrecht.
Wie sollte man die KFZ-Versicherung am besten kündigen?
- Eine Kündigung solltest Du immer schriftlich einreichen.
- Zwar gilt, dass man auch per E-Mail kündigen kann, aber eben nicht jeden Vertrag.
- Um sicher zu gehen, solltest Du die Kündigung als Brief per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
- Hast Du noch viel Zeit, um auf eine Kündigungsbestätigung zu warten, kannst Du auch per E-Mail kündigen.
- Hast Du im Gegenteil für ein Einschreiben fast zu wenig Zeit, solltest Du parallel ein Fax schicken und den Sendebericht aufbewahren.
- Wechselst Du die KFZ-Versicherung über Verivox, kannst Du den 1-Klick-Kündigungsservice verwenden, dann kümmert sich Verivox um die Kündigung.
- Bei manchen Direktversicherern kannst Du auch eine Kündigung direkt im Account vornehmen.
- Wichtig ist, dass Du in dem Schreiben immer genau den Kündigungsanlass nennen solltest, wie „Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“.
- Zudem solltest Du um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.
Fazit
Du sieht es also: Noch ist nicht aller Tage Abend. Hast Du den Kündigungstermin verpasst, kannst Du noch auf eine Beitragserhöhung hoffen, um Dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und die Versicherung doch noch zu wechseln. Spekulierst Du darauf oder bist Du mit Deiner KFZ-Versicherung zufrieden?
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Die Haftpflicht beim Auto ist auch eine Pflichtversicherung. Kasko, Gap, etc. sind Optional aber ohne Hadtpflicht bekommt mein kein Auto zugelassen. Das ist auch nur mehr als richtig.
Was für ein Blödsinn …
„Kfz-Versicherungen sind Pflichtversicherungen“
„…Wochen vor Ablauf des Jahres gekündigt wird. Damit ist der 30.11. der Stichtag,“
Solche Halbwahrheiten zu schreiben, damit man anschließend Allgemeinplätze über das Sonderkündigungsrecht los werden kann, ist mehr als fragwürdig …
… erstaunlich, dass solche Halbwahrheiten dann auch noch wieder hier hochgeschoben werden 🙁
Zumindest hätte der Autor die Fehler korrigieren können…