SMS Betrugsmasche bei Strom  und Gasverträgen

Derzeit sind viele Menschen verzweifelt, weil die Preise und damit die Abschläge für Gas und Strom drastisch erhöht wurden. Entsprechend oft wird nach neuen Energieversorgern gesucht, die mit niedrigeren Preisen punkten. Das macht es betrügerischen Firmen leicht, unachtsame Kunden mit scheinbar billigen Gas- oder Stromverträgen in die Falle zu locken.

Wie die SMS-Masche bei Strom- und Gasverträgen funktioniert

Werden Strom- und Gasverträge telefonisch abgeschlossen, sind sie laut Gesetz erst dann gültig, wenn der Kunde den Vertragsabschluss schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung kann auch per SMS erfolgen. Allerdings steckt in letzter Zeit oftmals Abzocke dahinter. Dabei werden die Betrugsopfer mit besonders günstigen Konditionen für Gas oder Strom gelockt, im Vertrag steht dann aber nicht, was telefonisch vereinbart wurde, sondern die Vertragsinhalte sehen völlig anders aus.

Dabei wird folgendermaßen vorgegangen: Es erfolgt ein Werbeanruf und der Anrufer bietet dem Kunden einen unschlagbaren Vertrag für Gas und/oder Strom an. Dabei werden am Telefon unglaublich gute Konditionen versprochen. Stimmt der Kunde dem neuen Vertrag telefonisch zu, bekommt er kurz darauf eine SMS, die ihn um eine Bestätigung des Vertrages bittet. Wird auf die SMS geantwortet, gilt der Vertragsabschluss als bestätigt. Dabei stellt sich im Nachhinein oft heraus, dass die Konditionen im tatsächlichen Vertrag gar nicht mit den am Telefon versprochenen Bedingungen zusammenpassen und deutlich schlechter sind.

Was tun, wenn ein falscher Vertrag untergeschoben wurde?

SMS Betrugsmasche bei Strom  und GasverträgenGlück hat derjenige, der den Vertrag dann rechtzeitig noch genau unter die Lupe nimmt. Entspricht der per SMS bestätigte Strom- oder Gasvertrag letztendlich nicht den vereinbarten Konditionen, hat man noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei sollte der Widerruf schriftlich per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder per Post als Einschreiben/Einwurf an den Anbieter geschickt werden. So hat man einen Beleg in der Hand, dass der Anbieter den Widerruf auch wirklich erhalten hat.

Sind die 14 Tage Widerrufsfrist verstrichen, wurde ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Jetzt bleiben nur noch die regulären Kündigungsfristen oder man wendet sich an die Verbraucherzentrale, die oft gegen solche Geschäftspraktiken vorgeht.

Fazit

Ungefragte Werbeanrufe sind eigentlich verboten, finden aber trotzdem immer wieder statt. Bei überraschenden Werbeanrufen sollte man immer Vorsicht walten lassen, die günstigen Angebote haben oft einen Haken. Vor allem sollten keine persönlichen Daten am Telefon herausgegeben werden und erst recht nicht der Name des eigenen Strom- oder Gasanbieters und die Zählernummer, damit bahnt man bereits einen Vertrag an. Sollte man interessiert an dem Angebot sein, sollte man sich lieber erst im Internet informieren, statt direkt telefonisch einem Vertragsabschluss zuzustimmen. Hat man dennoch telefonisch einen Vertrag geschlossen, sollte man ihn zumindest noch einmal genau überprüfen, bevor man die Bestätigungs-SMS versendet.

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