Gute Nachricht für alle Sky-Kunden: Der Passus, der es dem Anbieter erlaubt nahezu willkürlich Änderungen am Programmpaket vorzunehmen, ist laut dem Landesgericht München unwirksam.
Zu viele Rechte in AGB eingeräumt
Sky hat seine AGBs teilweise sehr weitreichend formuliert, so gibt es unter anderem den Passus, dass man das Programmangebot beliebig überarbeiten könne, solange dessen „Gesamtcharakter“ erhalten bleibe. Allerdings ist die Definition des „Gesamtcharakters“ nicht gegeben, sodass es quasi alles oder nichts sein könnte. Im konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Sky abgemahnt, da das Sport-Paket ab der Saison 2018 keine Formel 1 mehr beinhaltete. Wer daraufhin kündigen wollte, der kam aufgrund der AGB-Formulierung nicht früher aus dem Vertrag.
Änderungen aus lizenzrechtlichen Gründen weiterhin möglich
In einer anderen Sache musste der Verbraucherschutz eine kleine Niederlage einstecken: Änderungen, die aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen notwendig sind, darf Sky weiterhin vornehmen. Allerdings bestünde in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Obwohl dies bereits recht verbraucherfreundlich ist, will sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen damit nicht zufrieden geben und zieht deswegen vor das Oberlandesgericht München in Berufung.
Was haltet ihr von dem Urteil? Gerecht, oder sollte Sky noch etwas mehr/weniger eingeschränkt werden? Diskutiert darüber gerne in den Kommentaren.
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Hallo William
Wenn die Frage für dich sinnlos ist dann kannst du mir dann bitte die richtige juristische Antwort inkl. Paragraphen sagen?
Danke dir schon mal 👍
In den beiden letzten JAhren sind bereits 4 Sender abgeschaltet worden, die für mich relevant waren. Jetzt wird auch noch Sky Arts abgeschaltet.
Seit neuesten wird auch noch in den Abspann von Kinofilmen Werbung hineingeschnitten – oder auch schon mal in die Schlusszene hinein.
Für Sportseher mag Sky noch interessant sein, aber für Cineasten oder Kulturinteressierte sicher nicht mehr.
Gottseidank habe ich bereits mit Ende April gekündigt.
Naja nicht schlecht, aber mal sehen was die Zukunft bringt. Würden weitere Rechte der CL zu DAZN zum Beispiel gehen, hätte man wohl immer noch kein Recht zu kündigen.
„Änderungen, die aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen notwendig sind, darf Sky weiterhin vornehmen. Allerdings bestünde in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.“
Laut dem Artikel doch schon, oder?
Das ist gar nicht so einfach, das Beispiel der Verbraucherzentralen bezieht sich auf die Formel 1. Das ist nicht anwendbar auf die Bundesliga, da hier SKY mit Recht argumentiert, das die Aufgabe einiger Spiele nicht durch SKY zu verantworten ist. Die Vergabe der Spiele an DAZN erfolgt durch eine Intervention der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes. Hier war man der Meinung das SKY ein Monopol auf die Bundesliga hat und SKY wurde gezwungen, unter Strafandrohung, Spiele abzugeben. Damit ist Sky nicht mehr anfechtbar, weil der Verursacher der Staat ist. Mithin sind in diesem Fall Sonderkündigungen aussichtslos.
Hallo, und was bedeutet das jetzt für mich ?? Bekomme ich jetzt von Sky Geld zurück da ich 2018 keine Formel 1 über Sky emfangen konnte??
Halo und was bedeutetdieses jetzt für mich ??? Bekommen ich jetzt Geld von Sky zurück da ich 2018 keine Formel1 über Sky empfangen konnte ??
Wohl eine der sinnlosesten Fragen!!!
Wohl eine der sinnlosesten Antworten um eine sicherlich ernst gemeinte Frage zu beantworten.
Wenn Du das schriftlich bemängelt hast und man einer Kündigung widersprochen hat, hast Du gute Chancen auf Schadensersatz.