SCHUFA löscht Daten von Handyverträgen

Die SCHUFA kennt ihr ja bereits alle. Die SCHUFA hat es sich zur Aufgabe gemacht, Daten von Verbrauchern über bestellte Kreditkarten, Bankkonten der Verbraucher und aufgenommene Kredite bzw. Kreditanfragen zu sammeln. Daraus erstellt die SCHUFA einen Score, der eure Kreditwürdigkeit abbilden soll. Dass das System hinter dem SCHUFA-Score nicht fehlerfrei ist und oftmals von Verbrauchern kritisiert wird, ist bekannt.

Nun wurde bekannt, dass die SCHUFA angefangen hat, Daten im Zusammenhang mit Handyverträgen zu löschen. Wie es dazu kam und welche Konsequenzen diese Datenlöschung hat, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?

Die SCHUFA sammelt einige personenbezogene Daten, aus denen der SCHUFA-Score ermittelt wird. Häufig ist die SCHUFA gar nicht aktiv an der Datensammlung beteiligt, da Banken und Vertragspartner der SCHUFA die personenbezogenen Daten selbst an die Firma liefern. Diese Daten werden dort unterschiedlich lange gespeichert.

Daten über abgeschlossene Verträge des Verbrauchers bleiben logischerweise in jedem Fall solange bestehen, wie der Vertrag besteht.

Die folgenden Daten werden u.a. bei der SCHUFA über Verbraucher gesammelt:

  • Kontaktdaten, Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts
  • Abweichendes Zahlungsverhalten
  • Missbrauch von Konten / Kreditkarten nach Nutzungsverbot
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen
  • Anfragen zu Krediten

Wieso werden Daten über Handyverträge von der SCHUFA gelöscht?

Wie nun bekannt wurde, hat die SCHUFA am 20. Oktober 2023 angefangen, Daten im Zusammenhang mit Handyverträgen zu löschen. Wie lange der Prozess der Datenlöschung dauern wird, ist allerdings unklar.

Ausgelöst wurde diese Maßnahme als Konsequenz eines langwierigen Rechtstreits zwischen Datenschützern, Telekommunikationsanbietern und der SCHUFA. Gespeichert wurden zuvor sogenannte Positivdaten über Handyverträge.

Die Speicherung dieser Positivdaten ist gemäß einer Entscheidung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten nicht gestattet, weswegen die SCHUFA diese nun löschen muss.

SCHUFA löscht Daten von Handyverträgen

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) teilt übrigens die Ansicht der Datenschutzbeauftragten, weswegen Mitgliedsunternehmen des VATM seit 2022 keine Positivdaten mehr an die SCHUFA übermittelten.

Welche Konsequenzen hat die Datenlöschung?

Die Datenlöschung der Positivdaten sollte gemäß der SCHUFA kaum Einfluss auf den SCHUFA-Score haben. Dennoch gäbe es ein berechtigtes Interesse an der Datenlöschung.

Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, steht Verbrauchern möglicherweise ein Schadenersatz zu, wenn die SCHUFA Daten über Handyverträge über diese gesammelt hat. Diesen Schadenersatz versucht er mit seiner Kanzlei und Legalbird geltend zu machen.

Möchtet ihr einen Schadensanspruch geltend machen, bzw. prüfen, ob ihr ein Anrecht auf einen Schadensanspruch habt, könnt ihr das wie folgt tun:

  1. Füllt das Formular auf der https://www.legalbird.de/lp/wbs/schufa Seite aus.
  2. Dabei müsst ihr kurz Angaben zu eurem Handyvertrag machen und beauftragt anschließend Legalbird mit der Prüfung des Schadensanspruchs.
  3. Gemeinsam mit der Verbraucherkanzlei Legalbird verlangt WBS.LEGAL Auskunft darüber, welche Daten über euch übermittelt wurden
  4. Ggf. fordern die Kanzleien 5000 Euro Schadensersatz für euch ein.

Solltet ihr also das Glück – oder Pech haben – dass die SCHUFA Daten über eure Handyverträge gesammelt habt, könnt ihr dank der Kanzleien WBS.LEGAL und Legalbird hier ein kleines Taschengeld für den nächsten Urlaub anfordern.

Ich konnte – leider – keine Positivdaten in meinem SCHUFA-Profil feststellen, aber vielleicht sieht das ja bei euch anders aus.

Fazit zur Datenlöschung von Handyverträgen

Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie viele Daten über Verbraucher eigentlich gesammelt werden. So ist man doch wirklich ein gläserner Mensch, wenn Informationen zu Krediten, Kreditkarten und Bankkonten neben den Informationen über abgeschlossenen Handyverträgen bei einer einzigen Firma liegen. Einen Einfluss sollten die Positivdaten auf die Bonität der Verbraucher zwar nicht haben, aber sicher kann man sich da nicht sein.

Das wurde nun auch als Konsequenz des Streits zwischen Datenschützern, Telekommunikationsanbietern und der SCHUFA festgestellt, sodass letztere als Folge die Daten löschen müssen. Sollten Positivdaten über eure Handyverträge bei der SCHUFA gespeichert sein, habt ihr mit Glück die Chance einen Schadenersatz einzufordern.

Lasst mal eure Meinung zu dem Thema in den Kommentaren. Habt ihr schon Erfahrungen mit Legalbird gesammelt?

Quellen:
tagesschau.de – Schufa löscht Daten von 20 Millionen Handybesitzern
heise.de – Schufa löscht Daten von Handyverträgen