Schätzungsbescheid über Grundsteuer erhalten? Das kannst Du jetzt tun!

Der Stichtag zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist schon lange abgelaufen. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts musste bereits bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Wer seinen Grundsteuererklärung bisher immer noch nicht eingereicht hat, bekommt vom Finanzamt gegebenenfalls einen Schätzungsbescheid. Zwar wird die Neufestsetzung der Grundsteuer voraussichtlich erst im Jahr 2025 erfolgen und der Bescheid fordert noch nicht zur Zahlung auf. Trotzdem solltest Du aufhorchen, wenn Du einen Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid erhalten hast, der auf einer Schätzung beruht. Denn die Entscheidungen aus dem Schätzungsbescheid werden für die späteren Bescheide als Grundlage genutzt.

Was hat es mit der Grundsteuererklärung auf sich?

Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben, wie Grundstücke einschließlich Gebäude oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie muss vom Eigentümern bezahlt werden, kann aber bei Vermietung über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuerberechnung reformiert werden muss, da die bisherige Berechnung auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten basierte. Durch die Reform sollen steuerlichen Ungleichbehandlungen ausgemerzt werden. Dafür sollen künftig für eine faire Bewertung tatsächliche Begebenheiten herangezogen. Um aktuelle Angaben zu bekommen, wurden sämtliche Eigentümer verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuerklärung abzugeben. Anhand der Angaben aus der Grundsteuererklärung sollen dann ab 2025 die neuen Grundsteuerwerte festgelegt werden.

Schätzungsbescheid über Grundsteuer erhalten? Das kannst Du jetzt tun!

Immer mehr Schätzungsbescheide trudeln ein

Derzeit flattert bei immer mehr Immobilieneigentümern einen Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid ins Haus. Die Grundsteuermess- und Grundsteuerwertbescheide dienen als Berechnungsgrundlage für die spätere Festsetzung der Grundsteuer.

Liegen dem Finanzamt keine Angaben vor, wird die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Dass die Werte im Bescheid nur geschätzt wurden, ist in der Regel nur den Erläuterungen am Ende des Bescheids zu entnehmen. Der Begriff Schätzungsbescheid taucht nicht auf. Begründet wird die Schätzung in der Erläuterungen damit, dass trotz Aufforderung bisher keine Steuererklärung abgegeben wurde. Lies also die Erklärungen im Bescheid genau durch. Nur so kannst Du feststellen, ob es sich bei Dir um eine Schätzung handelt.

Schätzungsbescheid über Grundsteuer erhalten? Das kannst Du jetzt tun!

Was tun, wenn Du einen Schätzungsbescheid erhalten hast?

  • Hast Du noch keine Grundsteuererklärung abgegeben, musst Du sie trotz Schätzung schnellstmöglich nachreichen. In der Regel ergeht der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Wird die Grundsteuerklärung nachgereicht, wird der Schätzungsbescheid entsprechend Deiner Angaben geändert. Das ist meistens in Deinem Interesse: Denn die Schätzungen vom Finanzamt weichen oft von den richtigen Werten ab.
  • Hast Du die Grundsteuerklärung unter einem anderen Aktenzeichen abgegeben, teile dies dem Finanzamt umgehend mit.
  • Glaubst Du, dass Du gar keine Grundsteuerklärung abgeben musst, setze Dich diesbezüglich mit dem Finanzamt auseinander und kläre das.
  • Hast Du einen Schätzungsbescheid erhalten, obwohl Du am 1. Januar 2022 noch nicht Eigentümer des Grundstücks warst, kannst Du Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Denn nur derjenige, der am 1. Januar 2022 Eigentümer des Grundstücks war, ist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet.
  • Im Einzelfall gibt es auch Schätzungsbescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Dann kannst Du nur innerhalb einer einmonatigen Frist gegen den Schätzungsbescheid Einspruch einlegen. Wird die Frist versäumt, hast Du keine Chance mehr, dass der Schätzungsbescheid noch geändert wird.

Hast Du schon einen Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid bekommen?