Schaden am Auto und das unverschuldet – wer zahlt wann? Das ist hier die große Frage. Gerade in Berlin werden oftmals Serien von Autos verbrannt, um auf soziale Ungerechtigkeiten und Ähnliches aufmerksam zu machen. Das letzte aktuelle Vorkommnis war beim G20 Gipfel in Hamburg, wo Krawalle Schäden in Höhe von 12 Millionen Euro verursacht haben. Was, wenn es dein Auto ist, das abbrennt – du hast ja nichts damit zu tun. Wer zahlt dann also den Schaden? Und wie verhält es sich mit anderen Schäden am Auto, die durch Vandalismus entstanden sind, wie das Zerkratzen oder Einschlagen von Scheiben? Auch bei Unwetterschäden am Auto ist die Situation der Kostenübernahme der Versicherung alles andere als direkt gewährleistet. Wir klären, in welchen Schadensfällen die Versicherung die Kosten übernimmt und in welchen nicht. Wenn ihr mehr Fragen habt, schreibt sie gerne in die Kommentare und wir gehen der Sache auf den Grund.
Schaden am Auto – wer zahlt? Alle Schäden im Überblick
Schaden am Auto | Übernahme von Versicherung | Link | ||
---|---|---|---|---|
Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko | ||
Feuer | ⛔ | ✅ | ✅ | zur Beschreibung |
Eingeschlagene Scheibe | ⛔ | ✅ | ✅ | zur Beschreibung |
Eingetretenes Dach | ⛔ | ⛔ | ✅ | zur Beschreibung |
Abgebrochene Außenspiegel | ⛔ | ⛔ | ✅ | zur Beschreibung |
Hochwasserschäden | ⛔ | ✅ | ✅ | zur Beschreibung |
Sturmschäden bei einer Windstärke von unter 8 |
⛔ | ⛔ | ✅ | zur Beschreibung |
Sturmschäden bei einer Windstärke von min. 8 |
⛔ | ✅ | ✅ | zur Beschreibung |
Unfallschäden aufgrund eines Sturms |
⛔ | ⛔ | ✅ | zur Beschreibung |
Hagelschäden | ⛔ | ✅ | ✅ | zur Beschreibung |
Blechschaden durch Baum auf der Straße | (✅) | ⛔ | ✅ | zur Beschreibung |
Reifenschäden | ⛔ | ⛔ | ⛔ | zur Beschreibung |
Wie sollte ich bei Vandalismus reagieren?
Zu allererst klären wir die Frage, wie man vorgehen sollte, wenn man sein Auto mutwillig demoliert vorfindet. Denn das richtige Vorgehen ist hier entscheidend:
- Polizei verständigen
- Anzeige wegen Sachbeschädigung
- Beweisfotos machen
- Versicherung informieren
- Auf Entscheidung der Versicherung warten
Natürlich sollte man zuerst die Polizei verständigen und vor Ort auf die Beamten warten. Währenddessen sollte man die Zeit nutzen, um selbst einige Fotos vom Fahrzeug zu schießen. Sind die Beamten angekommen, werden sie in manchen Fällen ebenfalls Spuren sichern. Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung sollte in jedem Falle nicht fehlen. Anschließend kann man die Versicherung anrufen und sie über die Schäden informieren. Diese entscheidet dann das weitere Vorgehen. Dazu gehört unter anderem die Entscheidung darüber, ob das Fahrzeug direkt zu einer Fachwerkstatt gebracht werden soll, um dort repariert zu werden.
Tipp: Man sollte auf keinen Fall auf eigene Faust und ohne Absprache mit der Versicherung einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen oder einen Gutachter beauftragen – Auf dem Geld kann man leicht sitzenbleiben.
Wieviel Geld kann ich von der Versicherung erwarten?
Vorerst sollte diese Frage geklärt werden. Denn nur, weil eine Versicherung einen Schaden übernimmt, heißt das nicht, dass dieser auch wirklich komplett gedeckt wird. Getragen werden immer nur die Kosten für die Reparatur eines Schadens, bis der Zeitwert, oder Wiederbeschaffungswert des Autos wiederhergestellt ist. Für die meisten Versicherungen gelten vertraglich festgehaltene Klauseln, in denen die Schadenssumme um die festgelegte Summe der Selbstbeteiligung reduziert wird. Dabei gilt nur eine Ausnahme: Der Wagen ist noch neu und die Kaskoversicherung beinhaltet eine Neuwert-Entschädigungsklausel. Dann bekommt man bei einem Totalschaden den Kaufpreis ersetzt.
Wann liegt ein Totalschaden vor?
Wann liegt ein solcher Totalschaden vor, bei dem man ggf. den Kaufpreis von der Versicherung ersetzt bekommt? Unterschieden wird zwischen dem technischen Totalschaden und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Ein technischer Totalschaden liegt schlicht und einfach vor, wenn das Auto nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wieder zu reparieren wäre oder die Reparatur sogar ganz unmöglich ist. Wären die Kosten für eine Reparatur höher als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des demolierten Autos, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dieser muss von der Versicherung nicht bezahlt werden!
Beispiel: Ein Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro. Durch den Vandalismus-Schaden ist der Restwert des Fahrzeugs auf 5.000 Euro gesunken. Die Reparatur würde allerdings 8.000 Euro kosten. In diesem Falle würde die Versicherung nur 7.000 Euro ausbezahlen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und nicht die vollen Kosten für die Reparatur übernehmen. Die restlichen 1.000 Euro bleiben also offen.
Auto abgebrannt – wer zahlt?
Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Versicherung gegen Vandalismus. Zumindest nicht allumfassend. Eine Ausnahme besteht nämlich beispielsweise darin, wenn das Auto in Flammen stand und nur noch ein Stahlgerippe übrig ist. Denn für abgebrannte Autos kommt die Teilkaskoversicherung auf. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann den Schaden natürlich ebenfalls über die Versicherung abwickeln. Sollte keine der beiden Versicherungen vorliegen, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Und das ist bei abgebrannten Autos gar nicht spaßig.
Besonders häufig werden Autos während Krawallen angezündet. Es kann vorkommen, dass Versicherungen anschließend versuchen, die Schäden als Folge innerer Unruhen vom Versicherungsschutz auszuschließen – verständlich, denn das kann richtig teuer werden. Dennoch müssen Gerichte dann die Einzelfälle prüfen und klären, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht.
Merke: Es gibt keine Versicherung gegen Vandalismus. Feuerschäden werden allerdings bereits von der Teilkasko abgedeckt.
Autoscheibe eingeschlagen und Auto zerkratzt – wer zahlt?
Man verlässt morgens nichtsahnend und noch etwas schlaftrunken das Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren und traut seinen Augen nicht: Die Heckscheibe des eigenen Autos wurde eingeworfen, die Seitenspiegel hängen herunter und lange, dicke Kratzspuren zeichnen sich am Lack ab. An dieser Stelle kann man froh sein, wenn man eine Vollkasko Versicherung für sein Auto abgeschlossen hat. Denn die Vollkasko Versicherung übernimmt fast alle denkbaren Schäden, die durch Vandalismus am Auto verursacht worden sind – ausgenommen sind allerdings immer Reifenschäden. Denn die werden von keiner Versicherung übernommen. Wer in dieser Situation keine Vollkasko sondern nur eine Teilkasko Versicherung auf seiner Seite hat, der bekommt einzig und allein die Heckscheibe bezahlt. Auf allen anderen Kosten bleibt man dann sitzen. Wer auch keine Teilkasko hat, sondern nur eine Haftpflicht Versicherung, der hat komplett Pech gehabt. Mit Glück besitzt man vielleicht eine Wohngebäudeversicherung, die den Schaden der zerbrochenen Scheibe ebenfalls übernehmen kann, wenn Glasbruch mitversichert ist.
Merke: Mit einer Vollkasko Versicherung ist man ziemlich gut gegen Vandalismus gewappnet. Mit einer Teilkasko bekommt man in diesem Fall nur die kaputte Scheibe bezahlt.
Unwetterschäden am Auto – wer zahlt?
Naturgewalten sind unvorhersehbar und können das Auto ziemlich hart treffen, wenn man es nicht mehr früh genug in Sicherheit bringen kann. Aber wer zahlt, wenn es ein Unwetter gab? Bei allen Fällen, in denen die Versicherung die durch ein Unwetter verursachten Schäden eines Autos übernehmen soll, muss gewährleistet sein, dass der Schaden unmittelbar während oder nach dem Unwetter entstanden ist und nicht durch Eigenverschulden.
Hagelschäden am Auto
Wer mindestens eine Teilkasko Versicherung hat, der muss sich bei durch starken Hagel entstandenen Schäden keine Sorgen machen, denn die Versicherung zahlt. Natürlich muss nachweisbar sein, dass die Schäden tatsächlich während eines Gewitters entstanden sind und nicht selbst verschuldet wurden. Anschließend zahlt die Versicherung und man kann sich zurücklehnen.
Tipp: Gibt es häufige Unwetter mit starkem Hagel in deinem Gebiet, empfiehlt es sich, eine Teilkasko Versicherung abzuschließen.
Hochwasser – Wasserschaden am Auto
Bei plötzlichem Hochwasser und Überschwemmungen von Tiefgaragen und Straßen ist es wahrscheinlich, dass Autos Wasserschäden erleiden. Wenn diese Unwetter einen unverhofft treffen, zahlt die Teilkasko die entstandenen Schäden. Allerdings sollte man unbedingt aufpassen, wo man sein Auto abstellt. Wenn beispielsweise ein Parkplatz offensichtlich nach einem angekündigten Hochwasser unter Wasser stehen würde und man sein Auto dennoch dort parkt, kann das bereits als Eigenverschulden gelten und die Versicherung zahlt nicht.
Wenn man sein Auto mutwillig durch überschwemmte Straßen lenkt und das Fahrzeug einen Schaden davonträgt, so muss man damit rechnen, dass das als grobe Fahrlässigkeit gilt. Dementsprechend würden die Kosten nicht übernommen werden.
Merke: Kommt das Wasser zum Auto zahlt die Kasko Versicherung. Kommt das Auto zum Wasser geht man leer aus.
Sturmschäden am Auto
Äste, Dachziegel und sonstige herumfliegende Dinge sind nichts seltenes während eines Sturmes. Genauso selten bleiben Autos davon unbetroffen. Feststeht, dass die Teilkasko bereits für alle durch Sturm entstandenen Schäden am Auto aufkommt.
Allerdings gilt dabei, dass eine Windstärke von mindestens 8 geherrscht haben muss, damit die Versicherung einspringt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Stundenkilometern!
Bei einer Vollkasko werden in der Regel auch windbedingte Schäden bei Windstärken von unter 8 übernommen. Solltest du aufgrund eines Sturms einen Unfall verursachen, benötigst du ebenfalls eine Vollkasko, die sich um den Schaden kümmert. Lag ein Baum bereits vor dem Sturm auf der Straße und der Fahrer sieht diesen zu spät, zahlt nur die Vollkasko Versicherung für den Blechschaden. Handelt es sich um einen morschen Baum, der umgestürzt ist, muss im Normalfall die Haftpflichtversicherung des Baum-Eigentümers für den Schaden aufkommen.
Merke: Das Auto sollte bei Sturmwarnungen immer an einem sicheren Ort untergestellt werden. Denn handelt es sich nicht um eine Windstärke von min. 8, zahlt die Versicherung nicht.
In unserem Ratgeber zu Schäden durch einen Herbststurm erfährst du, welche Art von Sturmschäden in allen Bereichen von der Versicherung übernommen werden.
Fazit: Schaden am Auto – Wer zahlt?
Ob Teilkasko oder Vollkasko – mit beiden Versicherungen ist man gegen erstaunlich viele unverschuldete Schäden am Auto versichert. Die teurere Vollkaskoversicherung kümmert sich natürlich um mehr Schäden, als die Teilkasko. Es ist immer die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemandem solche Dinge, die in diesem Beitrag beispielhaft aufgeführt wurden, passieren. Aber es heißt ja nicht umsonst: „Sag niemals nie!“ Wer ein bisschen Geld auf der Seite hat, macht definitiv keinen Fehler, wenn er in Voll- oder Teilkaskoversicherungen investiert.
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