Corona hat vielen Menschen finanziell zugesetzt – sei es durch Firmenpleite, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. In diesen Fällen ist es sinnvoll, nach Sparmöglichkeiten zu suchen – etwa beim Rundfunkbeitrag. Wie ist das eigentlich? Muss man auch dann den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man sehr wenig Geld hat?
Grundsätzliches zum Rundfunkbeitrag
Mit dem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Dabei gilt, dass in der Regel für Hauptwohnungen immer der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss – und zwar auch dann, wenn Du gar keine Empfangsgeräte hast oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt. Alle beitragspflichtigen Bewohner müssen den Rundfunkbeitrag für eine gemeinsame Wohnung unter sich aufteilen. Das bedeutet: Wer in Deutschland lebt und sich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen hat, der muss zumindest einen Anteil am Rundfunkbeitrag für die von ihm bewohnte Wohnung bezahlen. Allerdings können sich Menschen mit Sozialleistungsbezug oder sehr geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreien lassen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Sozialleistungsbezug
Wer Sozialleistungen wie Grundsicherung, Bafög oder Arbeitslosengeld II bekommt, kann sich grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu kannst Du einfach online einen Befreiungsantrag ausfüllen, ihn ausdrucken und an den Rundfunkbeitragsservice schicken. In dem Formular musst Du einfach die Leistungen angeben, die eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht begründen und die entsprechenden Nachweise beifügen. Nicht dazu gehören übrigens Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag ohne Bezug von Sozialleistungen
Auch wenn Du keine Sozialleistungen beziehst, kannst Du Dich unter Umständen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Das gilt, wenn Dein Einkommen weniger als 17,50 € über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt. Denn müsstest Du in diesem Fall die Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 17,50 € bezahlen, würdest Du damit unter den Regelsatz fallen und das würde eine unzumutbare Härte darstellen. Durch den Rundfunkbeitrag sollst Du nicht plötzlich weniger Geld zur Verfügung haben als jemand, der Sozialleistungen bekommt.
Um Dich von der Rundfunkbeitragspflicht auch ohne Sozialleistungsbezug befreien zu lassen, musst Du einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen. Dazu nutzt Du auch einfach den Befreiungsantrag.
Als Grund für den Antrag wählst Du „aufgrund einer Einkommensüberschreitung“ und druckst das Formular aus, um ihn an den Rundfunkbeitragsservice zu schicken. Dem Antrag fügst Du einen Nachweis über Deine Einkommenssituation bei. Hierzu eignet sich beispielsweise ein abschlägiger Bescheid der Sozialbehörde, dass Du keine Sozialleistungen erhältst, weil Dein Einkommen den Regelsatz überschreitet. Die Summe, die Dein Einkommen über dem Regelsatz liegt, muss aus dem Bescheid zu entnehmen sein und darf maximal 17,50 € betragen. Hast Du keinen Bescheid vorliegen und kannst auch keinen bekommen, musst Du den Nachweis anders erbringen. Hierzu schickst Du am besten passende Unterlagen mit, die Dein Einkommen genau offenlegen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du den unterschriebenen Antrag per Einschreiben an den Beitragsservice schicken. Dann hast Du über die Absendung einen Beleg in der Hand.
Was passiert, wenn man mit einem Vollzahler zusammenwohnt?
Leben mehrere Menschen in einer Wohnung unter einem Dach, müssen sie den Rundfunkbeitrag unter sich aufteilen. Lebt ein vom Beitrag Befreiter mit beitragspflichtigen Bewohnern zusammen, fällt der Befreite heraus und die beitragspflichtigen Bewohner der Wohnung müssen den Betrag nur noch unter sich aufteilen, sodass der Anteil der beitragspflichtigen Bewohner steigt.
Fazit
Für manch einen stellt sich die Frage, ob sich der ganze Aufwand mit der Befreiung überhaupt lohnt – vor allem, wenn man sowieso nur einen Anteil an den Gebühren bezahlen muss, weil man mit anderen in einer Wohnung zusammenlebt. Allerdings muss man gerade bei geringem Einkommen natürlich wiederum auf jeden Cent schauen. Wer Sozialleistungen bezieht, nur wenig Einkommen hat, alleine lebt und bei wem das Geld am Ende des Monats sehr knapp ist, sollte von seinem Recht auf Befreiung unbedingt Gebrauch machen – vor allem dann, wenn sowieso ein abschlägiger Bescheid der Sozialbehörde vorliegt, aus dem der Betrag hervorgeht, den Dein Einkommen den Grundsicherungsbetrag überschreitet. Je nach Lebenssituation können dadurch bis zu 210 € pro Jahr gespart werden.
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Ich denke auch nicht, dass es völlig nutzlos ist. Aber die Verhältnismäßigkeit hat sicher leider in den letzten 30 Jahren völlig überholt. Für das Geld, ist es das einfach nicht wert. Und übertrieben viel, nicht nur eine Grundversorgung.
Obwohl Ich es ungern ausspreche, würde er es mittlerweile soweit, dass ich auch hoffe die Wahlen bringen mal eine Änderung.
Wir müssen einfach als Volk nicht Alles mitmachen. So als oh es gar nicht möglich wäre, dass sich auch mal was ändert.
Das Thema sollte auf jeden Fall nicht totgeredet werden, jede Stimme zählt.
Das Ganze ist doch eigentlich eine Steuer bzw. Zwangsabgabe, die früher bei Einführung des TV vielleicht mal zweckmäßig war ( da mussten ja auch nur Nutzer zahlen), aber mittlerweile vollkommen überholt ist.
In Zeiten von Pay per view und Abomodellen gehört das Ganze dringend abgeschafft.
Wird es aber nicht, weil damit in erster Linie ein riesengroßer Verwaltungsapparat finanziert wird.
Man könnte glatt Mitleid bekommen mit all den Aufschreienden hier.
Ich zahle gerne meinen GEZ-Beitrag und ich würde auch pauschal für einen kostenlosen ÖPNV bezahlen. Sinnvolle Grundversorgung kostet nun mal Geld. Wenn man berücksichtigt, wie viele oftmals hochwertige Radio- und Fernsehsender (übrigens in HD-Qualität, die bei den privaten extra kostet) man für die Gebühren bekommt, dann ist das meiner Meinung nach nicht der Rede wert.
Man gibt soviel Geld für irgendeinen Mist aus, aber GEZ-Gebühren, die gehen natürlich gar nicht…
Das was bei diesem Drecksladen abläuft mit Grundversorgung zu betiteln zeugt irgendwie von Ahnungslosigkeit.
Grundversorgung ist etwas vollkommen anderes als 100 Sender wo der selbe scheiß läuft. Grundversorgung ist 1 Sender. Nicht mehr. Keine 8 mrd Lösegeld zzgl 1 mrd werbeeinnahmen.
Mit dem Dingen sollte nach dem Krieg die politische Bildung und Nachrichtenversorgung der Bürger an jeder Giesskanne sichergestellt werden. Seit 30+ Jahren und spätestens mit Ausweitung auf Werbung hat sich dieser Zweck überholt.
Jahr für Jahr orgelt die GEZ weit über 8 Milliarden EUR an „freiwilligen Abgaben“ der Bürger durch (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/196121/umfrage/gez–einnahmen-nach-rundfunkanstalt/) und das mit steigender Tendenz. Natürlich braucht auch jeder einzelne Sender eigene Indendant:innen, die vor Hunger nicht mehr in den Schlaf finden (Stand 2017 ZDF: 369tsd, BR: 388tsd, ARD 395 tsd EUR usw.)
Verantwortet wird die Sause von den Länderchefs, die vor folgender sauschwerer Wahl stehen: Wohin mit den 8+ Milliarden jedes Jahr: Sanierung von Schulen und Kindergärten, sozialer Wohnungsbau, ggf. mal heile Fahrbahnen (jemand mal die A1/A2/A3 gefahren in der letzten Zeit?), die Energiewende, Schuldentilgung? Oder doch lieber nen paar klasse Folgen Rote Rosen, junge Ärzte, Eurovision Song Contest, ne Tüte Amikonserven …. Puh, da wüsste ich auch echt nicht was ich da wählen sollte. A propos Wahlen, da war doch was 😉
Ingenieur, noch was. Das Tolle ist ja, die Rundfunkanstalt als Gläubiger muss seinen Knastaufenthalt bezahlen. Das wird richtig teuer für die Rundfunkanstalt und wir sprechen hier von etwa 150 Euro Knastaufenthalt pro Tag.
Seit Ende Februar sitzt doch jemand im Knast, weil er nicht zahlt. Verhältnismäßigkeit sieht anders aus.
Ingenieur, ja der Fall ist mir bekannt. Ich kenne die Details nicht. Aber wahrscheinlich hat er die Wohnungstüre aufgemacht und sich festnehmen lassen. Vor zivilrechtlichen Haftbefehlen braucht niemand Angst haben, einfach die Türe nicht öffnen. Aber jetzt sitzt er, kann aber maximal nur sechs Monate in Beugehaft belassen werden, danach muss er freigelassen werden wenn er bis dahin die eidesstattliche Versicherung nicht unterschrieben hat. Der wird es aber wahrscheinlich bis zum Ende durchziehen.
Ich habe keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Erkaß der Mafiagebühr. Trotzdem zahle ich schon seit etwa 10 Jahren diese Knebelgebühr nicht mehr. Ich bin doch nicht verrückt und finanziere Sendeanstalten deren Sender ich nicht sehen will. ARD und ZDF könnten sich schließlich auch verschlüßeln. Wer Tipps macht, wie man nicht zahlen muss, der kann sich im Internet informieren.
Peinlich…
Sehr gute Einstellung. In dem Fall hoffe ich aber das du die auch boykottierst. Ich für meinen teil konsumiere und zahle nicht für das, lt Definition von der Plattform, „kostenlose“ Programm.
Ich glaube, du weißt nicht was eine Peinlichkeit ist. Ich will diese Dreckssender nicht anschauen, demzufolge will ich dafür auch nicht bezahlen. Was soll daran peinlich sein?
Guest665, ich benutze das Fernsehgerät nur noch, um DVD’s zu schauen.
wenn man beruflich eine Zweitwohnung unterhält und verheiratet ist, kann man sich für den Zweitwohnsitz befreien lassen.