Rundfunkbeitrag: Wer kann sich von der GEZ befreien lassen & wie geht das?

Weitere Sparpotenziale zu finden, gehört aufgrund der extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten derzeit für immer mehr Menschen zum Alltag. Lästig und teuer fallen auf dem Kontoauszug die Abbuchungen des Rundfunkbeitrags ins Auge, der oft immer noch allgemeinsprachlich GEZ genannt wird. Monatlich beträgt die Gebühr derzeit 18,36 Euro.

Da sie in der Regel vierteljährlich bezahlt wird, sind immer direkt 55,08 Euro weg, was die finanzielle Situation im betroffenen Monat zusätzlich erschwert. Da stellt sich doch die Frage: Kann ich mich von der GEZ-Gebühr befreien lassen, wenn ich wenig Einkommen habe? Und wie mache ich das?

Wer wird vom Rundfunkbeitrag befreit?

Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag, der grundsätzlich erstmal von jedem Haushalt entrichtet werden muss. Allerdings kann man sich unter bestimmten Umständen von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.

Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können sich zum Beispiel Bezieher von …

  • Bürgergeld oder Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Blindenhilfe
  • Bafög oder Auszubildendengeld, sofern man nicht mehr bei den Eltern wohnt
  • Pflegegeld oder Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge

Zudem kann man sich als volljähriger Bewohner einer stationären Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreien lassen und pflegebedürftigen Personen steht ein Freibetrag zu.

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich von der GEZ befreien lassen & wie geht das?

Befreiung von der Rundfunkgebühr durch Härtefallantrag

Auch wenn Du keine der genannten Sozialleistungen beziehst, kannst Du Dich unter bestimmten Umständen trotzdem vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Grenzen für einen Härtefall werden aber sehr eng gesteckt:

Ein Härtefall wird zum Beispiel anerkannt, wenn jemand keine Sozialleistungen erhält, weil derjenige die Bedarfsgrenze nur knapp überschritten hat. Die Überschreitung darf dabei nicht über dem monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro liegen.

Auch wenn jemand freiwillig auf die oben genannten Sozialleistungen verzichtet, obwohl er Anspruch darauf hätte, kann eine Härtefallantrag stellen. Allerdings müssen dafür ein Bewilligungsbescheid und eine Verzichtserklärung vorliegen.

Zu guter Letzt können auch Studenten, die aktuell kein Bafög bekommen, einen Härtefallantrag stellen. Dies gilt etwa, wenn sie kein Bafög bekommen, weil sie im Zweitstudiums studieren, die Förderungshöchstdauer übertreten, das Studienfach zu oft gewechselt, die Altersgrenze zur BAföG-Förderung überschritten oder den erforderlichen Leistungsnachweis im Studium für eine BAföG-Weiterförderung nicht erbracht haben.

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich von der GEZ befreien lassen & wie geht das?

Besonderheiten bei einer Wohngemeinschaft

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 pro Haushalt fällig und nicht mehr pro Person. Von dieser Regelung profitieren WGs. Denn leben mehrere Menschen gemeinsam in einer Wohngemeinschaft in einer Wohnung, ist der Rundfunkbeitrag nur einmal fällig. Einer der Mitbewohner muss den Rundfunkbeitrag bezahlen und kann die Anteile der anderen Mitbewohner von diesen zurückverlangen, wenn diese sich selbst abgemeldet haben. Aufpassen muss man nur, wenn der Mitbewohner, der bisher den Rundfunkbeitrag bezahlt hat, aus der WG auszieht. Dann muss sich ein anderer Mitbewohner anmelden, um der Zahlungspflicht gerecht zu werden.

Ermäßigte Zahlung bei Menschen mit Behinderung

Menschen mit einer Behinderung müssen nur ein Drittel der normalen Rundfunkgebühr bezahlen, was 6,12 Euro monatlich sind. Dazu muss allerdings ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ vorliegen.

Menschen mit Taubblindheit, Empfänger von Blindenhilfe und Sonderfürsorgeberechtigte können eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Ist eine rückwirkende GEZ-Befreiung möglich?

In manchen Fällen ist es möglich, sich rückwirkend von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Eine rückwirkende Befreiung ist für bis zu drei zurückliegende Jahre möglich, sofern soziale oder medizinische Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung vorlagen.

Wer lediglich vergessen hat, sich beispielsweise als WG-Mitglied abzumelden, obwohl bereits ein anderer Mitbewohner den Rundfunkbeitrag bezahlt hat, hat keinen Anspruch auf eine rückwirkende Erstattung.

Wie wird die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt?

Um Dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, kannst Du ganz einfach das Online-Formular auf der entsprechenden Website ausfüllen und ausdrucken. Du findest es unter „Befreiung und Ermäßigung beantragen“. Den Antrag schickst Du dann – am besten per Einschreiben – zusammen mit den entsprechenden Nachweise an folgende Adresse: ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

Der Befreiungsantrag gilt in der Regel so lange, wie der Bescheid über die Sozialleistungen gültig ist. Danach muss ein neuer Nachweis nachgereicht werden. Ist der Leistungsbescheid unbefristet, gilt die Befreiung allerdings nur für drei Jahre und muss dann verlängert werden.

Trotz allem ist das vergleichsweise wenig Aufwand dafür, um in den meisten Fällen rund 220 Euro im Jahr zu sparen. Es lohnt sich also, sich gleich einmal darum zu kümmern.