Schon gehört? Derzeit gibt es wieder eine große Rückruf-Aktion bei Lidl, Aldi, Rewe und anderen Lebensmittelgeschäften: Diesmal sind 30 Produkte des Gewürzherstellers Raimund Hofmann GmbH betroffen, die Salmonellen enthalten können. Vor allem vor dem Basilikum des Herstellers wird gewarnt, aber auch andere Gewürzmischungen können betroffen sein. Welche das genau sind, kannst Du hier (Pressemitteilung Raimund Hofmann GmbH (produktwarnung.eu)) nachsehen. Alle genannten Produkte kannst Du ohne Kassenbon einfach im Laden zurückgeben und bekommst Dein Geld zurück. Und das gilt nicht nur bei dieser Rückruf-Aktion. Was es mit solchen Rückruf-Aktionen auf sich hat und wie Du Dich am besten verhältst, wenn Du ein betroffenes Produkt gekauft und vielleicht sogar schon verzehrt hast, erfährst Du hier bei uns.
Was bedeutet Rückruf-Aktion?
Lebensmittel werden in Deutschland streng kontrolliert, bevor sie in den Handel gelangen. Allerdings kann es immer mal wieder vorkommen, dass einzelne verunreinigte Produkte dennoch an den Handel ausgeliefert und den Kunden zum Kauf angeboten wurden.
Wird vom zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt nachträglich festgestellt, dass diese Produkte die Gesundheit gefährden können, muss der Hersteller die Produkte wieder aus dem Handel nehmen. Zusätzlich muss die Behörde die Verbraucher mithilfe von Aushängen im Einzelhandel, Meldungen in den Medien und/oder auf der Website lebensmittelwarnung.de des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Lebensmittelwarnung.de – Neueste Warnungen) auf die Rückruf-Aktion hinweisen.
Sind die verunreinigten Produkte im Handel noch nicht verkauft worden, kann der Hersteller sie übrigens auch ohne öffentlichen Hinweis aus dem Handel zurückrufen, was „Rücknahme“ oder „stiller Rückruf“ genannt wird. Davon bekommt man dann meistens gar nichts mit.
Typische Gründe für Produkt-Rückrufe
Es gibt verschiedene Gründe, warum Lebensmittel vom Hersteller zurückgerufen werden. Die häufigsten Gründe listen wir Dir nachfolgend auf:
- Fremdkörper, wie Glassplitter, Metall- oder Plastikteile, können bei der Produktion oder bei der Verpackung in das Lebensmittel gelangt sein.
- Listerien sind Bakterien, die eine Erkrankung mit unspezifischen Symptomen wie Fieber und Durchfall auslösen können, die manchmal erst Wochen nach dem Verzehr auftritt. Dabei erhöht die industrielle Produktion von Lebensmitteln mit ihren vielen Zwischenstufen die Gefahr der Kontamination der Lebensmittel mit Listerien.
- Salmonellen sind Bakterien, die Kopfschmerzen, Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen auslösen können. Vor allem bei älteren oder immungeschwächte Menschen, Säuglingen, Kleinkindern oder Schwangeren kann eine Salmonelleninfektion gefährlich werden. Salmonellen kommen vor allem in Produkten mit Eiern und Geflügelfleisch vor, aber auch in anderen Produkten.
- Schadstoffe gelangen in der Regel durch verunreinigte Zutaten in die betroffenen Lebensmittel. Beispiele sind erhöhte Cadmiumwerte, zu hoher Chromgehalt, zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wie Ethylenoxid usw.
- Falsche oder fehlende Informationen, wie ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein fehlender Hinweis auf Allergene, können ebenfalls zu einem Produkt-Rückruf führen.
Was muss ich tun …
… wenn ich ein zurückgerufenes Produkt gekauft habe?
Wenn Du ein Produkt gekauft hast, das von einer Rückruf-Aktion betroffen ist, kannst Du es einfach zurück in den Laden bringen, wo Du es gekauft hast. Du hast dann Anrecht auf einen einwandfreien Ersatz oder Du bekommst Dein Geld zurück. Einen Kassenbon brauchst Du für die Rückgabe bzw. den Umtausch bei Rückruf-Aktionen im Regelfall nicht.
… wenn ich das betroffene Produkt schon verzehrt habe?
Hast Du das zurückgerufene Produkt bereits verzehrt, ist eine Rückgabe ja nicht mehr möglich. Hier käme eventuell nur Schadensersatz infrage. Schadenersatz würde Dir aber nur zustehen, wenn Dir der Verzehr des Produkts tatsächlich Schaden zugefügt hat, indem Du beispielsweise krank geworden bist. Allerdings ist das nicht immer leicht zu beweisen. Bei einer Lebensmittelvergiftung o. Ä. solltest Du deshalb zum Arzt gehen und Beweise wie die Lebensmittelverpackung oder Reste des Produkts aufbewahren. Deine Chancen auf Schadensersatz sind allerdings schlecht, wenn es einen öffentlichen Rückruf gegeben hat, der kaum zu übersehen gewesen ist.
Extra-Tipp
Hat ein Produkt Mängel, lohnt es sich oft, eine Beschwerde an den Hersteller zu schicken – vor allem, wenn das Produkt von einem Rückruf betroffen ist, aber auch in anderen Fällen. Oft gibt es dann eine kleine Entschädigung, mit der der Hersteller den Kunden besänftigen will. Nach einer Beschwerde über eine krümelige Nussnougatcreme gab es beispielsweise mal ein ganzes Paket mit Süßigkeiten des Herstellers als Entschuldigung, wobei in diesem Fall das betroffene Produkt portofrei zur Überprüfung eingeschickt werden musste. Ob sich so ein Aufwand lohnt, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Denn eine Garantie auf Entschädigung gibt es natürlich nicht.
Hast Du schon Erfahrung mit Produkt-Rückrufen gemacht? Oder hast Du Dich schon mal bei einem Hersteller beschwert und eine Entschädigung erhalten? Wir sind gespannt.
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