Für Reisende beginnt ab dem 15.06.2017 die langersehnte Abschaltung der Kostenfalle „Roaming“. Was bedeutet Roaming? Roaming ist vereinfacht gesagt die Netznutzung unserer innländlichen Anbieter im Ausland. Für diese fallen dem Netzbetreiber Zusatzkosten an, welche er auf die Kunden umlagert. Diese Kosten standen oftmals in keinem Verhältnis und wurden zur regelrechten Kostenfalle.
Die Angst vor Horrorgebühren fällt nun weg: Ab dem 15.06.2017 dürfen die Provider die Zusatzkosten nicht mehr auf Kunden umlagern. Zudem wurden die Gebühren, die ein ausländischer Provider unserem Provider in Rechnung stellen darf strikt geregelt und sind einheitlich:
- Telefonate: maximal 0,032€ pro Minute
- Kurzmitteilungen: 0,01€ für SMS
- Datenverbindungen: stufenweise Senkung von 7,70€ pro GB 2017 bis 2,5€ pro GB ab 2022
Bereits seit 2014 versuchte man eine Einigung zu finden und vor allem den Verbraucher damit zu schützen, nicht selten wurden aus zwei Wochen Italienurlaub plötzlich 200€ oder mehr an Gebühren verlangt. Damals sah das Modell noch anders aus: Man plante ein Kosten-Aus von 90 Tage und die tägliche Nutzung und Umgang mit dem Smartphone sollte nicht über den normalen Verbrauch hinausgehen. Nach der Präsentation des Vorschlags hagelte es natürlich Kritik, denn indirekt blieben die Roaminggebühren. Gerade im Urlaub nutzt man sein Handy deutlich mehr, da man den Kontakt zur Heimat nicht verlieren möchte.
Nun ist aus dem Plan die Realität geworden, die uns Kunden schützt und wesentlich mehr Freude am Urlaub bringt. Gestern, am 1.Februar beschloss man das „End of roaming charges“ und verspricht sich nun Transparenz und Sicherheit für den Endverbraucher.
Was ändert sich konkret ab dem 15.Juni?
Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren für das Auslandstelefonieren innerhalb der EU veranschlagt werden. Das bedeutet im Klartext: Wer in Spanien Urlaub macht und mit dem Smartphone telefoniert, ein Foto schickt, SMS schreibt oder schlicht weg surft zahlt dort nicht mehr als hier. Daten-, Minutenpakete oder Flatrates zählen genauso in Spanien wie in Deutschland. Werden Datenpakete aufgebraucht fallen genau die Gebühren an, die auch in Deutschland anfallen würden. Kurz gesagt: Es gibt Mobilfunktechnisch innerhalb der EU keine Grenzen mehr! Dies gilt auch für eingehende Anrufe, welche ab dem 15.06. ebenfalls kostenlos sind.
Für welche Länder gilt die neue Regelung?
Die Regelung gilt für alle 28 EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Oftmals wird die Schweiz kulanter weise mit dazu gezählt (Vertrag lesen) deshalb werden voraussichtlich auch hier keine Gebühren mehr fällig.
Wie sieht es mit dem Rest der Welt aus?
Hier wird sich nichts ändern – Roaming wird also voerst nicht komplett verschwinden. Details müsst ihr dann in euren Vertragdetails entnehmen. Ärgerlich ist es etwas, denn beliebte Länder wie Türkei, USA und viele Teile von Asien sind davon betroffen und werden auf unbestimmte Zeit mit ihren Roaminggebühren das ein oder andere zusätzliche Loch in die Reisekasse reißen.
Kann ich durch die Neuregelung sparen?
Eher unwahrscheinlich, wir rechnen aber auch nicht mit einer Kostenexplosion der Handytarife. Fakt ist aber auch, dass z.B. in Frankreich und Italien die Handyverträge oft wesentlich bessere Optionen haben, dort ist z.B. ein Datenvolumen von bis zu 50GB für 20€ keine Seltenheit. Der kluge Bürger könnte jetzt meinen, dass man einfach beim nächsten Frankreichaufenthalt sich einen Mobilfunkvertrag gönnt oder ihn eventuell online ordern kann, denn die Gebühren sind ja EU-Weit dieselben. Der ganzen Sache wird aber offiziell einen Riegel davor geschoben und man darf nur dort einen Vertrag abschließen wo man wohnt. Inwieweit das jemand kontrolliert oder bestraft steht auf einem anderen Zettel im schlimmsten Fall wird mit der Abschaltung der SIM-Karte und einer außerordentlichen Kündigung vom Anbieter zu rechnen sein. Eventuelle Vertragsstrafen könnten aber auch im Kleingedruckten geregelt sein, denn bei exzessiver Nutzung drohen dem ausländischen Anbieter hohe Folgekosten, wie oben erwähnt z.B. von 7,70€ pro GB die er an unsere Provider zahlen muss.
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Ergeben dann solche „Vertragsänderungen“ nicht ein Sonderkündigungsrecht ab 15.06.? Macht zwar keinen Sinn, da man besser gestellt würde, aber rein theoretisch könnte man so aus einem Vertrag rauskommen, oder?
Hallo
… also ist das hinfällig? :
„Die „Fair-Use”-Regel sieht vor, dass Nutzer im Ausland zu den Konditionen ihres Vertrags telefonieren, Nachrichten verschicken und surfen können – allerdings nur bis zu 90 Tage pro Jahr. Der Entwurf soll verhindern, dass Verbraucher günstigere Tarife in einem Land buchen, diese dann aber dauerhaft in einem anderen Land nutzen. Außerdem dürfen Provider eine vertragliche Klausel festlegen, nach der Kunden sich spätestens nach 30 Tagen in ihr Heimnetz einbuchen müssen. Prepaid-SIM-Karten müssen zudem eine Weile im jeweiligen Netz verwendet werden, bevor sie auch im Ausland funktionieren. Für Grenzbewohner und -pendler sollen Sonderregelungen gelten – sofern sich das Smartphone einmal am Tag ins Heimnetz einwählt.“ (aus Computer-Bild)
… denn in den Nachbarländern gibt es günstigere Tarife mit mehr Datennutzung.
Geht also den gunstigen Tarif aus dem Ausland in Deutschland nutzen? Wäre super. – da wird sich noch viel bewegen 🙂
Das mit den 90 Tagen war der erste Entwurf. Sollte dies aber schon in deinem Vertrag so stehen, dann gilt das aktuell noch für dich. Aktuell gelten noch die Regeln die in deinem Vertrag stehen. Das ändert sich zum 15.06.