Auszahlung der Riester Rente – neues Urteil zur Kostenklausel bei Banksparplänen

Die Riester-Rente ist eine geförderte Altersvorsorge, bei der die eigenen privaten Renteneinzahlungen mit zusätzlichem Geld vom Staat aufgestockt werden. Das Angebot an Riester-Verträgen ist groß, eine ausreichende Transparenz ist aber oft nicht gegeben.

Inzwischen gibt es ein Gerichtsurteil, das einer rechtswidrigen Kostenklausel den Kampf ansagt: Wer einen Riester-Banksparplan hat, muss keine Kosten für einen zusätzlichen Vertrag akzeptieren, in dem die Auszahlung der Riester-Rente extra geregelt wird.

Was ist ein Riester-Banksparplan?

Bei einem Riester-Banksparplan zahlt man monatlich in den Vertrag ein und bekommt dafür eine an einem Referenzzins orientierte Verzinsung. Da die Zinsen niedrig sind, lohnt sich das Modell für viele Banken nicht mehr, sodass diese Vertragsvariante der Riester-Rente kaum noch angeboten wird.

Wer allerdings bereits einen laufenden Riester-Banksparplan hat, der sollte aufpassen. Denn manche Banken erhöhen die Gebühren oder ändern die Zinsen. So beinhalten manche Verträge eine Kostenklausel, die jetzt vom Bundesgerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde.

Auszahlung der Riester Rente – neues Urteil zur Kostenklausel bei Banksparplänen

Worum geht es bei der Kostenklausel?

Eigentlich ist die Riester-Rente dazu gedacht, eine lebenslange Rente zu erhalten. Das gilt auch für sogenannte Riester-Banksparpläne. Diese werden zunächst mit einem Kreditinstitut und nicht mit einem Versicherer vereinbart. Neigt sich die Ansparphase des Vertrags dem Ende entgegen, werden dem Riester-Banksparer von dem Kreditinstitut oft mehrere Vertragsangebote von verschiedenen Versicherern vorgelegt. Der Riester-Banksparer kann dann sehen, wie hoch die Rente ausfallen und welcher Versicherer sie auszahlen wird.

Manche Kreditinstitute stellen für den Abschluss dieser Auszahlungsverträge ihren Kunden intransparente Kosten in Rechnung. Je nachdem, wie viel Geld bereits in den Riester-Vertrag eingezahlt wurde, kann es sich dabei um mehrere hundert Euro an Abschlusskosten handeln.

Was sagt der Bundesgerichtshof zu der Kostenklausel?

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2023 (Az. XI ZR 290/22) dürfen für den Abschluss der Verträge zur Auszahlungsphase keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Solch eine Kostenklausel in Riester-Banksparplänen wurden als rechtswidrig und damit unwirksam erklärt.

Auszahlung der Riester Rente – neues Urteil zur Kostenklausel bei Banksparplänen

Was sollte ich bei einem Riester-Banksparplan beachten?

Wer bereits einen Vertrag mit der genannten Kostenklausel besitzt, kann durch das Urteil rückwirkend einen neuen Vertrag ohne rechtswidrige Kostenklausel anfordern.

Verlangt das Kreditinstitut plötzlich zusätzliche Verwaltungsgebühren für Deinen Riester-Banksparplan, kannst Du der Vertragsänderung widersprechen. Einseitig kündigen kann Dir die Bank den Vertrag in diesem Fall normalerweise nicht.

Will das Kreditinstitut die Zinsen Deines Riester-Banksparplans nachträglich ändern, musst Du erstmal nicht zustimmen. Meistens streben die Verbraucherzentralen in solchen Fällen einen Gerichtsentscheid an, den Du abwarten solltest. Einseitig kündigen, kann die Bank den Vertrag in der Regel nicht.

Hast Du einen Riester-Vertrag? Und bist Du mit den Konditionen zufrieden?