Rentenzuschlag und Rentenerhöhung – was ab Juli 2024 gilt

Im April 2024 wurde das  „Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ beschlossen. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen bringt deutliche Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten mit sich, die ab Juli 2024 im Geldbeutel von Betroffenen zu spüren sein werden. Auch die allgemeine Rentenhöhe wird im nächsten Monat wieder angepasst. Was Rentner finanziell erwarten können, erklärt dieser Artikel.

Neuer Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Genauso wie bei Alternsrenten wurde auch die Gesetzlage bei der Erwerbsminderungsrente immer wieder nachgebessert, wobei die Nachbesserungen aber immer nur für Neurentner galten. Mit einer Neuregelung, dem sogenannten Rentenzuschlag, sollen jetzt auch Rentner profitieren, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen und bisher von den Gesetzesnovellen nicht erfasst wurden.

Für Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 gestartet ist, gibt es 2024 einen pauschalen Zuschlag. Dieser Zuschlag wird individuell aus den persönlichen Rentenpunkten errechnet, die bis zum 30. Juni 2024 gesammelt worden sind. Folgende Erhöhung wird zum 1. Juli 2024 umgesetzt:

  • Hat die Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen, gibt es einen Zuschlag von 7,5 %.
  • Wurde die Erwerbsminderungsrente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gestartet, liegt der Zuschlag bei 4,5 %.

Wer bekommt alles den Rentenzuschlag?

Rentenzuschlag und Rentenerhöhung – was ab Juli 2024 giltDer Zuschlag bekommen Rentner, die am 30. Juni 2024 auf eine der folgenden Renten einen Anspruch haben:

  1. Rente wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat
  2. Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nr. 1 anschließt
  3. Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nr. 1 oder an eine Altersrente nach Nr. 2 anschließt
  4. Hinterbliebenenrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, wobei der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezogen haben darf und am Todestag max. 65 Jahre und 8 Monate alt gewesen ist
  5. Erziehungsrente, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 gestartet ist
  6. Altersrente, die unmittelbar an eine Erziehungsrente nach Nr. 5 anschließt.

Wichtig zu wissen: Wer zusätzlich eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung bekommt, der erhält unter Umständen keinen Zuschlag. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie erfolgen die Berechnung und Auszahlung des Rentenzuschlags?

Rentner, die Anspruch auf den Rentenzuschlag haben, erhalten ihn automatisch, es ist keine Antragstellung erforderlich. Die Berechnung des Zuschlags wird in zwei Phasen ablaufen:

  1. Ab Juli 2024 wird vorerst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden, wobei das Geld getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats überwiesen werden soll.
  2. Ab Dezember 2025 soll der individuell berechnete Zuschlag gezahlt werden, wobei die Auszahlung dann zusammen mit der laufenden Rente erfolgen soll. Es wird keine Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag geben.

Jährliche Rentenanpassung im Juli 2024

Immer im Juli werden die Höhen der Renten angepasst. Der Anstieg der Renten hängt immer von der Lohnentwicklung ab. Steigen die Einkommen in Deutschland, dann steigen entsprechend auch die Renten. Ab Juli 2024 bekommen Rentner eine Rentenerhöhung von 4,57 %. Der Rentenwert erhöht sich damit von 37,60 € auf 39,32 € pro Entgeltpunkt. Da die Renten in Ost und West schon im vergangenen Jahr aneinander angepasst wurden, ist dies der einheitliche Anpassungswert für die alten und die neuen Bundesländer. So können sich nicht nur Bezieher von Erwerbminderungsrenten, sondern auch alle anderen Rentner ab Juli über etwas mehr Geld auf dem Konto freuen.