Ihr habt einen unschlagbaren Reisedeal gefunden, der euch alles verspricht und ihr freut euch unheimlich auf den nahenden Trip. Allerdings gibt es vor Ort dann doch noch einige Haken: Der „unvergessliche Meerblick“ vom Zimmer aus ist eigentlich die Betonwand des Hauses daneben, die versprochene Klimaanlage im Hotelrestaurant funktioniert nicht oder die Lage des Hotels „direkt am Wasser“ entspricht nicht der Wahrheit? Die Enttäuschung ist groß, wenn sich der langersehnte Traumurlaub plötzlich als Lüge entpuppt. Was kann man in solchen Fällen tun? Gute Nachrichten: Es gibt verschiedene Reisemängel, die teilweise tatsächlich reklamierbar sind! Wann sind welche Reisemängel allerdings in welcher Höhe reklamierbar und wie kann man Reisemängel letztendlich überhaupt reklamieren? Diese Fragen klären wir in dem folgenden Artikel. Wenn ihr bereits Erfahrungen mit Reisemängeln aller Art gemacht habt, erzählt uns doch von euren Erlebnissen und wie ihr gehandelt habt in den Kommentaren.
Welche Reisemängel kann man reklamieren?
Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, den Erfolg der Reise zu garantieren. Dazu gehören die Erfüllung aller Punkte, die zuvor im Reisekatalog angepriesen und versprochen wurden. Das gilt für Pauschalreisen. Wer sich seine Reise selbst zusammenstellt, darf von den jeweils einzelnen Anbietern wie der Airline oder dem Hotel vor Ort die Erfolgsgarantie einfordern. Dabei gilt jedoch, dass nicht alle Mängel, die vorliegen automatisch reklamierbar sind. Handelt es sich beispielsweise um bloße Unannehmlichkeiten, erfolgt meist keine Erstattung. Die folgenden Tabellen basieren auf der sogenannten Frankfurter Tabelle, die reklamierbare Reisemängel auflistet und zeigt, wie hoch die Schadensersatzansprüche jeweils dafür sind:
Frankfurter Tabelle für reklamierbare Reisemängel | ||
---|---|---|
MINDERUNGEN DER MÄNGEL GRUPPE I |
||
Leistung / Mangel | Minderung (in %) | Anmerkung |
Abweichung von dem gebuchten Objekt | 10 -25 | |
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) | 5 – 15 | |
Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel | 5 – 10 | Bsp.: Hotel statt Bungalow, abweichende Etage |
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen | 20 – 40 | Bsp.: Thermalbad, Massage, usw.; je nach Art der Projektzusage (z.B. „Kururlaub“) |
Abweichende Art der Zimmer | ||
Doppelzimmer statt Einzelzimmer | 20 | |
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer | 25 | |
Dreibettzimmer statt Doppelzimmer | 20 – 25 | Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden |
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer | 20 – 30 | Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden |
Mängel in der Ausstattung der Zimmer | ||
Zu kleine Fläche | 5 – 10 | |
Fehlender Balkon | 5 – 10 | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
Fehlender Meerblick | 5 – 10 | bei Zusage |
Fehlendes (eigenes) Bad/WC | 15 – 25 | bei Buchung |
Fehlendes (eigenes) WC | 15 | |
Fehlendes (eigenes) Dusche | 10 | bei Buchung |
Fehlendes Klimaanlage | 10 – 20 | bei Zusage |
Fehlendes/r Radio / TV | 5 | bei Zusage |
Zu geringes Mobiliar | 5 – 15 | |
Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) | 10 – 50 | |
Ungeziefer | 10 – 50 | |
Ausfall von Versorgungseinrichtungen | ||
Toilette | 15 | |
Bad / Warmwasserboiler | 15 | |
Strom- / Gasausfall | 10 – 20 | |
Wasser | 10 | |
Klimaanlage | 10 – 20 | je nach Jahreszeit |
Fahrstuhl | 5 – 10 | je nach Etage |
Service | ||
Vollkommener Ausfall | 25 | |
Schlechte Reinigung | 10 – 20 | |
Ungenügender Wäschewechsel | 5 – 10 | Bsp.: Bettzeug, Handtücher |
Beeinträchtigungen | ||
Lärm am Tag | 5 – 25 | |
Lärm in der Nacht | 10 – 40 | |
Gerüche | 5 – 15 | |
MINDERUNGEN DER MÄNGEL GRUPPE II |
||
Leistung / Mangel | Minderung (in %) | Anmerkung |
Vollkommener Ausfall | 50 | |
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5 – 10 | bei Zusage |
Inhaltliche Mängel | ||
Eintönige Speisekart | 5 | |
Nicht genügend warme Speisen | 10 | |
Verdorbene (ungenießbare) Speisen | 20 – 30 | |
Service | ||
Selbstbedienung (statt Kellner) | 10 – 15 | |
Lange Wartezeiten | 5 – 15 | |
Essen in Schichten | 10 | |
Verschmutzte Tische | 5 – 10 | |
Verschmutztes Geschirr, Besteck | 10 – 15 | |
MINDERUNGEN DER MÄNGEL GRUPPE III |
||
Leistung / Mangel | Minderung (in %) | Anmerkung |
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10 – 20 | bei Zusage |
Fehlende Sauna | 5 | bei Zusage |
Fehlender Tennisplatz | 5 – 10 | bei Zusage |
Fehlendes Minigolf | 3 – 5 | bei Zusage |
Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule | 5 – 10 | bei Zusage |
Fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5 – 10 | bei Zusage |
Fehlende Kinderbetreuung | 5 – 10 | bei Zusage |
Unmöglichkeit des Badens im Meer | 10 – 20 | je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
Verschmutzter Strand | 10 – 20 | |
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5 – 10 | bei Zusage |
Fehlende Snack- oder Strandbar | 0 – 5 | je nach Ersatzmöglichkeit |
Fehlender FKK-Strand | 10 – 20 | bei Zusage |
Fehlende Vergnügungseinrichtungen | 5 – 15 | Bsp.: Disco, Nightclub, Kino, Animateure; bei Zusage |
Fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0 – 5 | je nach Ausweichmöglichkeit |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20 – 30 | 20 – 30% des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
Fehlendes Hallenbad | ||
bei vorhandenem Swimmingpool | 10 | soweit nach Jahreszeit benutzbar |
bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 | |
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt | ||
bei Hotelverpflegung | 0 – 5 | |
bei Selbstverpflegung | 10 – 20 | |
Fehlende Reiseleitung | ||
bloße Organisation | 0 – 5 | |
bei Besichtigungsreisen | 10 – 20 | |
bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20 – 30 | bei Zusage |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug | ||
im gleichen Hotel | > | anteiliger Reisepreis für halben Tag |
in ein anderes Hotel | > | anteiliger Reisepreis für halben Tag |
MINDERUNGEN DER MÄNGEL GRUPPE IV |
||
Leistung / Mangel | Minderung (in %) | Anmerkung |
Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus | 5 | des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde |
Auswechslung des Transportmittels | > | der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis |
Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel | > | Kosten des Ersatztransportmittels |
Ausstattungsmängel | ||
Niedrige Klasse | 10 – 15 | anteiliger Reisepreis für halben Tag |
Erhebliche Abweichung vom normalen Standard | 5 – 10 | anteiliger Reisepreis für halben Tag |
Service | ||
Verpflegung | 5 | anteiliger Reisepreis für halben Tag |
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung | 5 | Bsp.: Radio, Film, etc. |
Wie kann man Reisemängel richtig reklamieren?
In eurem gebuchten Urlaub liegt ein Reisemangel vor, der in der obigen Tabelle auch genannt wird? Dann könnt ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Prozentsatz am Preis zurückverlangen. Das muss allerdings einigen Voraussetzungen entsprechen, die wir im Folgenden auflisten. Bevor ihr aber direkt über eine Erstattung des Preises nachdenkt, solltet ihr unbedingt nochmal genau in die vorformulierten Klauseln der Reise hineinschauen. Denn wenn es beispielsweise heißt, dass es einen beheizbaren Pool gibt, heißt das nicht zwangsläufig auch, dass dieser wirklich beheizt wird. Sucht nach solchen offenen Formulierungen, die nicht wirklich das versprechen, was ihr erwartet habt. Denn diese können meist nicht reklamiert werden.
Schnelles Handeln bereits vor Ort notwendig
Das A und O beim Reklamieren von Reisemängeln ist das schnelle Handeln direkt vor Ort. Denn als Urlauber muss man dem Reiseveranstalter noch vor Ort die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen, bevor man sein Geld zurückverlangen kann. Wer erst zu Hause meckert, hat kaum Chancen auf eine Rückerstattung. Dazu gehört auch, dass der Veranstalter eine angemessene Frist bekommen soll, in der er den Mangel beheben kann. Wenn man beispielsweise sein Zimmer wechseln möchte, weil es vor Ort Baulärm gibt, sollten dem Veranstalter zwei Tage gegeben werden, in denen er ein neues Zimmer organisieren kann. Hält der Veranstalter diese Frist nicht ein, kann man als Urlauber selbst die Sache in die Hand nehmen und selbstständig nach einem angemessen Ersatz suchen. Diesen Aufwand kann man nachträglich vom Veranstalter zurückfordern. Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der im Reisevertrag vereinbarte Tauchkurs nicht angeboten wird und man sich auf eigene Faust einen anderen Kurs sucht. Die Kosten dafür muss dann der Veranstalter tragen.
Dokumentation der Mängel und Beschwerden
Des Weiteren gilt: Wer eine Rückerstattung der Reisekosten erhalten möchte, muss alle Mängel und getätigten Beschwerden selbst dokumentieren. Der Veranstalter nimmt einem diese Arbeit meist nicht ab. Besonders auf Reiseleiter vor Ort ist oftmals kein Verlass. Wer diese nämlich nur bittet, eine Mängelliste an den eigentlichen Veranstalter weiterzuleiten, kann meist lange auf eine Antwort warten. Grund dafür ist, dass die Mängel damit noch nicht automatisch geltend gemacht worden sind. Wer Reisemängel vorfindet, muss diese auch – beispielsweise mittels eines Musterbriefs – anzeigen und diesen Vorgang anschließend noch nachweisen können. Wer dennoch seine Mängelliste über die Reiseleitung weiterleiten lassen möchte, sollte sicherstellen, dass er im Gegenzug eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters darüber erhält, an welchem Tag eine Beschwerde eingereicht wurde. Auch Beweismaterial wie Fotos oder Videos sollten unbedingt gesammelt und aufgehoben werden, bis sich der Fall geklärt hat.
Zeugen suchen
Bei Beschwerden über Reisemängel ist es genauso wie überall, wo man sich beschwert: Wer seine Behauptung mittels Zeugen untermauern kann, hat mehr Glaubwürdigkeit und damit auch immer bessere Karten. Daher macht es auch im Urlaub Sinn, bereits den Gang zur Reiseleitung mit einem oder mehreren Zeugen zu vollziehen. Das können beispielsweise Mitreisende aus der eigenen Reisegruppe, der Ehemann oder andere Hotelgäste sein. Natürlich ist ein unabhängiger Zeuge immer besser als jemand, der einem nahe steht – besonders vor Gericht.
Beispiele prüfen
Unser letzter Tipp zum Thema Reisemängel ist das Recherchieren nach anderen passenden Beispielen und Fällen. Denn Menschen, die im Urlaub nicht das erhalten, wovor sie bezahlt haben, gibt es zuhauf. Gerade nach der Ferienzeit beschäftigen sich unheimlich viele Menschen und Gerichte mit dem Thema Reisemängel. Wer sich über aktuelle Fälle und Rechtsprechungen informiert, hat bessere Chancen, seinen eigenen Fall besser einzuordnen. Kennt man genaue Umstände und Rechtsprechungen von anderen Fällen, kann man besser einschätzen, ob man überhaupt Anspruch auf eine Minderung des Preises hat und wie hoch diese vermutlich ausfallen könnte.
Wie kann man Reisemängel anzeigen?
Es liegen ein oder mehrere Reisemängel vor, ihr habt euch bereits vor Ort beschwert und dem Veranstalter eine Frist gesetzt, in der er die Mängel beseitigen sollte, was nicht erfolgt ist? Dann solltet ihr eine schriftliche Anzeige der Mängel durchführen. Das kann beispielsweise mittels eines Musterbriefs geschehen.
Ein solcher Musterbrief zum Anzeigen von Reisemängeln sollte folgende Infos enthalten:
- Adresse des Absenders/Urlaubers
- Anschrift des Reiseveranstalters
- Ort, Datum
- Betreff: Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln
- Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
- Urlaubsort
- Name des Hotels
- Buchungsnummer
- Nennung und Beschreibung der Mängel, die von vorab vereinbarten Leistungen vom Reisevertrag bzw. der Katalogbeschreibung abweichen
- Erwartete Höhe der Minderung des Reisepreises in Prozent und in Euro
- Nennung der Kontodaten
- Fristsetzung
- Anlage mit Beweismaterial
- Unterschrift
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Bitte als PDF runterladen oder ausdrucken ist auf alle Fälle in der heutigen Zeit wo alle nur unser bestes wollen immer schön zur Hand zu haben ???
Vielen Dank! Sehr hilfreich!
Gerne, das freut uns!