Versicherungen gibt es einige, sodass es für den modernen Versicherungsnehmer schwer sein kann die passenden Angebote zu finden. Viele Versicherungsmodelle werden im Grunde nicht benötigt, denn die wichtigsten Versicherungen bestehen aus den Haftpflichtversicherungen, den Hausratversicherungen, den Berufsunfähigkeitsversicherungen und den KFZ-Versicherungen. Mitunter kann es wichtig sein, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Als besonders wichtig ist aber auch diese Versicherung nicht einzustufen.
Man spricht in diesem Fall auch von den „unnötigen“ Versicherungen. Von diesen speziellen Versicherungsmodellen gibt es eine ganze Reihe, welche jedoch den meisten Nutzern nicht bekannt sind. Durch die Unwissenheit tappen viele Verbraucher jedes Jahr in die Kostenfalle und bekommen Schäden nicht erstattet, denn die Versicherungsmodelle wurden nur unzureichend betrachtet.
Zu den bekannten „unnötigen“ Versicherungen gehören unter anderem auch die Reisegepäckversicherung und die Glasversicherung. Beide Versicherungsmodelle werden sehr gerne von Nutzern abgeschlossen. Der Hintergrund für viele Verbraucher ist natürlich, dass gerade bei Glasbruch oder bei Reiseproblemen mit dem Gepäck die Versicherung den Schaden übernimmt. Jedoch ist das nicht immer der Fall, wodurch die Versicherungen in manchen Fällen „unwichtig“ werden.
Natürlich sollte genauer darüber nachgedacht werden, wann eine Versicherung als unwichtig erscheint und wann nicht. Denn grundlegend können auch diese beiden Versicherungen eventuell sinnvoll sein, wenn sie mit dem richtigen Grundwissen abgeschlossen werden. Dieses Grundwissen möchten wir gerne vermitteln. Wobei wir speziell auf die Reisegepäckversicherung und die Glasversicherung eingehen werden.
Die Reisegepäckversicherung: alle wichtigen Infos
Eine Reisegepäckversicherung wird von vielen Reisenden abgeschlossen, denn sie möchten gerne bei längeren Reisen das Gepäck in guten Händen wissen. Vor allem wenn wertvolle Gegenstände vorhanden sind, haben Reisende die Gelegenheit die Reisegepäckversicherung mit zu verwenden.
Bevor diese Versicherung jedoch abgeschlossen wird, sollte man sich sehr genau überlegen, ob diese Versicherung benötigt wird oder nicht. Die Informationen zur Versicherung haben wir in diesem Zusammenhang aufgelistet, damit die wichtigsten Infos schnell überblickt werden können.
Was ist eine Reisegepäckversicherung?
Die Reisegepäckversicherung soll den Reisenden gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung seines Reisegepäckstücks versichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Eine Möglichkeit ist, dass die Versicherung nur über den Zeitraum der Reise besteht. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Dauerversicherung. Die Dauerversicherung besteht so lange, bis der Vertrag von dem Anbieter oder dem Nutzer gekündigt wird. Doch diese Variante lohnt sich eigentlich nur wenn diese Versicherung mehrfach im Jahr benötigt wird. Versichert wird immer das Gepäck des Reisenden, der die Versicherung auch abschließt. Mitversichert sind mitreisende Personen, aber nur wenn sie mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft bilden. Zu den Mitversicherten gehören demnach Familienmitglieder oder Hausangestellte. Somit sind auch Lebenspartner und Lebensgemeinschaften inbegriffen. Nicht mitversichert sind also demnach Personen, die man auf der Reise kennenlernt.
Welche Versicherungssumme ist anzuraten?
Die Reisegepäckversicherung kann separat zu anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Die Deckungssumme ist entsprechend wichtig. Diese sollte immer den gleichen Wert einnehmen wie die Versicherung selbst. Beim Abschluss der Versicherung sollten Versicherungsnehmer also daran denken, den Wert des Gepäcks sehr genau zu ermitteln und diesen dann für die Versicherung umzusetzen.
Erworbene Mitbringsel während der Reise spielen bei der Ermittlung keine Rolle, denn die Gepäckversicherung wird immer vor dem Antritt der Reise abgeschlossen. Eine korrekte Versicherungsmenge ist wichtig, denn die Versicherung übernimmt bei einer zu geringen Einschätzung nur Anteile des Schadens. Wird die Deckungssumme beispielsweise nur auf die Hälfte des Wertes geschätzt, kann es sehr schnell dazu kommen, dass die Versicherung nur nur die Hälfte des Schadens übernimmt. Deswegen sollten Versicherungsnehmer lieber genauer über die Summe nachdenken.
Bei Fragen zur Deckungssumme sollten sich Versicherungsnehmer lieber an einen geeigneten Ansprechpartner wenden oder aber einen Vergleich nutzen.
Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?
Besonders wichtig für den Abschluss sind die vielen Leistungen, die eine Versicherung in diesem Fall übernimmt. Der Versicherungsschutz gilt für alle in der Versicherung aufgeführten Personen. Beim Abschluss der Versicherung ist das Reisegepäck sowohl während der Hinreise als auch während der Rückreise versichert. Welche Utensilien genau versichert werden, ist immer vom Tarif und dem Anbieter abhängig. Hier kann also durch eine gezielte Frage Klarheit erfolgen. Kommt es während der Reise zu einem Schaden, dann richtet sich der Schadensersatz durch die Versicherung immer nach dem Zeitwert des Gepäcks. Es gibt jedoch auch Anbieter, die den Neuwert entrichten.
Wann tritt die Leistung der Versicherung in Kraft:
- Wenn das Gepäck während einer Straftat abhandenkommt (Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, räuberische Erpressung, Sachbeschädigung vorsätzlich)
- Wenn Elementarereignisse das Gepäck beschädigen (Feuer, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung)
- Eine fehlerhafte Aufbewahrung durch ein Beförderungsunternehmen oder eine Gepäckaufbewahrung erfolgt.
- Während eines Verkehrs- oder Personenunfalls
Abgesehen von diesen Leistungsfällen übernimmt die Versicherung oftmals auch einen Anteil, wenn das Gepäck später am Zielort ankommt als der Reisende. In diesem Fall übernehmen die Versicherungen die Kosten für die Beschaffungen. Diese Kostenübernahme bezieht sich auf den Anteil der nötig ist, damit der Reisende seine Reise fortsetzen kann. Natürlich sind auch Andenken, welche auf der Reise angeschafft wurden, mitversichert.
Wann besteht kein Anspruch auf die Versicherung:
- Wenn der Reisende das Gepäck vergisst oder verliert
- Wenn das Gepäck wegen Unachtsamkeit verloren geht
- Wenn Versicherungsnehmer die Utensilien nicht mit auf die Reise genommen haben
- Nicht mitversichert werden Bargeld, Fahrkarten, Wertpapiere, motorisierte Fahrzeuge inkl. Zubehör sowie Jagdwaffen und Sportwaffen.
Beim Abschluss der Versicherung ist daran zu denken, dass es durchaus Gegenstände gibt, die mit einer Entschädigungsgrenze behaftet sind. Hierzu gehören Schmuck und Unterhaltungselektronik. Zusätzlich unterscheiden die Versicherungen immer zwischen aufgegebenen und mitgeführten Gepäckstücken. Fotoapparate werden beispielsweise nur zu 50 Prozent versichert, aber auch nur wenn sie als mitgeführt gelten. Ein genauer Vergleich der Leistungen zwischen den einzelnen Versicherungen ist besonders zu empfehlen.
Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Die Reisegepäckversicherung ist in vielen Fällen als sinnlose Versicherung bekannt. Grundlegend gibt es jedoch Situationen, in denen die Reisegepäckversicherung sinnvoll ist. Die Versicherung hat das Ziel, den finanziellen Verlust beim Abhandenkommen des Gepäcks zu minimieren oder vollständig zu ersetzen.
Die Reiseversicherung ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn der Reisende über keine andere Versicherung verfügt, die mitunter das Reisegepäck einschließt. So kann beispielsweise die Hausratversicherung oftmals die Kosten übernehmen. Ist die Hausratversicherung nicht vorhanden dann ist es anzuraten eine spezielle Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Bevor die Versicherung nicht in Betracht gezogen wird, sollte jeder Nutzer genau darüber nachdenken, welche Leistungen die Hausratversicherung einschließt. So kann beispielsweise die Leistung der Versicherungen eingeschränkt sein. Sogenannte Standardverträge nehmen mitunter verschiedene Utensilien nicht mit in die Versicherung auf. Zu diesen Gepäckstücken gehören Schmucksachen, Pelze und spezielle Wertsachen. Mit einer Reisegepäckversicherung können diese Differenzen ausgeglichen werden.
Sinnvoll ist es, sich vor der Reise sehr genau über die Leistungen zu informieren und zu überlegen, wann die Versicherung sinnvoll ist.
Fahrlässigkeit gefährdet den Schutz
Die Reisegepäckversicherung ist natürlich eine gute Möglichkeit, um sich vor finanziellen Schäden zu versichern. Jedoch gibt es Bedenken vieler Experten, denn die Versicherung übernimmt keine Kosten, wenn der Reisende fahrlässig gehandelt haben sollte. Wird der Koffer beschädigt oder gestohlen, weil er unachtsam behandelt wurde, dann wertet die Versicherung das immer als fahrlässig und zahlt in diesem Fall keine Kosten.
Wird das Gepäck gestohlen, muss der Versicherungsnehmer sofort die Anzeige wegen Diebstahl aufnehmen lassen, damit die Versicherung in diesem Falle zahlt.
Alles Wichtige zur Glasversicherung
Glasschäden können aus ganz unterschiedlichen Gründen passieren. Sind sie jedoch erst einmal da, kommt die Frage der Versicherung auf. Viele Verbraucher versuchen deswegen Schäden über die Glasversicherung abzudecken. Normalerweise ist eine Glasversicherung eine zusätzliche Versicherung, die Schäden an Gläsern versichert. Viele Nutzer schließen diese Versicherung zusätzlich ab. Doch ist das wirklich nötig? Braucht man diese Versicherung wirklich? Diese Frage stellen sich viele Versicherungsnehmer. Grundlegend sind nur wenige Versicherungen notwendig, die Glasversicherung ist in den meisten Fällen nicht nötig, denn die Schäden an Glasbereichen wird auch von anderen Versicherungen übernommen, vorausgesetzt diese Versicherung ist vorhanden.
Wer keine zusätzliche Glasversicherung abschließen will, sollte jedoch darauf achten eine Hausratversicherung zu besitzen. Normalerweise greift bei einer Hausratversicherung der Versicherungsschutz, wenn Glas zu Bruch geht. Jedoch gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nur, wenn der Schaden nicht durch eine versicherte Person entsteht. Um wirklich bei jedem Schaden versichert zu sein, sollte man die Hausratversicherung bei Bedarf mit einer Glasbruchversicherung erweitern.
Die Glasbruchversicherung: Diese Leistungen sind enthalten
Die Glasbruchversicherung kann in den Versicherungsvertrag der Hausratversicherung mit aufgenommen werden. Dies stellt eine reine Zusatzversicherung dar, wenn der normale Schutz der Hausratversicherung nicht ausreicht. Normalerweise greift der Versicherungsschutz der Glasbruchversicherung bei folgenden Produkten:
- Eingesetzte bzw. montierte Scheiben, Spiegel, Platten
- künstlerisch bearbeitete Spiegel, Glasscheiben und -platten
Vorausgesetzt die Glasversicherung wurde auch wirklich abgeschlossen, werden folgende Leistungen übernommen:
- Notverglasung, aber nur wenn Öffnungen vorübergehend geschlossen werden müssen. Das kann unter anderem bei Wohnungseingängen vorkommen.
- Entsorgung von Glasschäden, aber nur wenn sie versichert waren.
- Einsatz von Gerüsten
- Verbesserung oder Erneuerung von Verzierungen, Anstrichen oder auch Folien auf versicherte Glasbereichen.
Die Versicherungen übernehmen in der Regel Schäden an der Mobiliarverglasung und der Gebäudeverglasung.
Zur sogenannten Mobiliarverglasung gehören Scheiben aus Glas und Kunststoff von folgenden Gegenständen.
- Bildern
- Schränken
- Duschkabinen
- Vitrinen
- Schrankspiegeln
- Wandspiegel
- Glasplatten
- Glasscheiben
- Sichtfenstern
- Glaskeramikplatten und Kochflächen
- Aquarien und Terrarien
Auch Schäden an der Gebäudeverglasung werden natürlich übernommen. Dazu gehören Verglasungen von:
- Fenster
- Türen
- Balkonen
- Loggien
- Terrassen
- Wintergärten
- Wetterschutzvorbauten
- Lichtkuppeln
- Glasbausteinen
Die umfassenden Leistungen der Glasbruchversicherung kann je nach Anbieter unterschieden werden. Deswegen sollten Nutzer, die wirklich eine Glasversicherung abschließen wollen, unbedingt darauf achten die Versicherung entsprechend nach dem Leistungsumfang auszuwählen.
Nicht versichert sind unter anderem diese Bereiche:
- Oberflächenbeschädigungen (Kratzer usw.)
- undichte Randverdichtungen Hohlgläser, zum Beispiel Lampen oder Vasen
- Photovoltaikanlagen
- optische Gläser
Abgesehen davon werden auch zahlreiche Glasschäden nicht übernommen, wenn sie durch bestimmte Gefahren ausgelöst wurden:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Sturm
- Elementarereignisse
- innere Unruhen
- Kernenergie
Die Arten der Glasversicherung
Die Glasbruchversicherung gibt es in unterschiedlichen Arten, welche Kunden frei nach Bedarf wählen können. Man kann die Versicherung als eigenständiges Modell wählen oder in Rahmen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung nutzen. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden in der Wohnung und die Gebäudeversicherung entsprechend am Gebäude. Ist die Versicherung in den Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen inbegriffen dann kann es sich teilweise um eine Pauschalversicherung handeln.
Es ist als Versicherungsnehmer entsprechend wichtig die Arten der Versicherung miteinander zu vergleichen, um die preislichen Unterschiede genauer aufzeigen zu können.
Für wen ist eine Glasversicherung geeignet?
Grundlegend steht bei jeder Versicherung die Frage im Raum, ob es wirklich sinnvoll erscheint ein solches Versicherungsmodell mit aufzunehmen. Am Ende kommt es immer darauf an, wie hoch das Risiko besteht diese Versicherung wirklich einmal zu benötigen. Familien, die beispielsweise sehr viele Glaselemente in der Wohnung besitzen, können mitunter von der Versicherung profitieren. Es gibt jedoch auch verschiedene Vermieter, die eine solche Versicherung von ihren Mietern verlangen.
Versicherungsnehmer, die nur wenige Glasbereiche in der Wohnung oder am Haus haben, sollten die Kosten für die Versicherung einsparen und auf die Versicherung verzichten.
Lassen sich Alternativen finden?
Wer die Versicherung in Anspruch nehmen will, kann das durchaus tun, sollte aber nach Alternativen Ausschau halten. Denn die Alternativen sind durchaus möglich, deswegen ist es ratsam die Versicherungen, welche eine Glasbruchversicherung anbieten, zu betrachten. Hier gibt es nicht nur im Versicherungsumfang Unterschiede, sondern auch bei den Kosten und den Versicherungsbedigungen. Folgende Versicherungen übernehmen in der Regel einen Glasschaden:
Private Haftpflichtversicherungen
Die private Haftpflichtversicherung ist eine gute Möglichkeit, um die Glasbruchversicherung zu umgehen. Denn die Haftpflichtversicherung zahlt unter anderem Glasschäden, die zu Hause oder direkt in der Wohnung passieren.
In diesem Fall lohnt sich eine zusätzliche Glasversicherung nicht. Warum sollten Nutzer auf eine Glasbruchversichrung verzichten und lieber die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen? Der Grund lässt sich am besten an einem Beispiel aufzeigen. Geht man einmal davon aus, dass Glastüren oder auch Glastische in einer Wohnung vorhanden sind. Diese gehen normalerweise nur durch starke Kraftaufwendungen kaputt, was durchaus selten passiert. Den Glasbereich zu ersetzen, ist war durchaus teuer, jedoch nicht so kostenintensiv, um wegen dieses einen Schadens eine Versicherung mit monatlichen Beiträgen abzuschließen.
Es ist also durchaus sinnvoll vorneweg zu überlegen, wie oft eventuell ein Glasschaden in der eigenen Wohnung entsteht, bevor man die Glasschutzversicherung abschließt. Im Normalfall sind solche Schäden selten, weshalb sich der Abschluss nicht lohnt.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert mit dem Grundtarif bereits einige Glasschäden. Versichert werden vor allem Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstehen. Zu diesen Gefahren gehören mitunter folgende:
- Feuer
- Einbruchsdiebstahl
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
Wenn andere Schadensursachen entstehen, kann immer noch eine Erweiterung der Hausratversicherung erfolgen. Mit der Erweiterung zahlt die Hausratversicherung auch für eigens verursachte Schäden. Solche Schäden sind beispielsweise bei einem Kochfeld vorhanden.
Normalerweise ist bei einer Hausratversicherung nur die Mobiliarverglasung mitversichert. Die Verglasung des Wohnhauses muss von den Bewohnern selber versichert werden. In diesem Fall nutzen viele Hausbesitzer sogenannte Glasbruchversicherungen. Ob diese aber unbedingt erforderlich erscheint, muss jeder Kunde für sich selber entscheiden.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist normalerweise mit der Hausratversicherung gleichzusetzen, wobei die Wohngebäudeversicherung natürlich für Schäden am Wohnhaus aufkommt. Diese werden aber auch wieder nur bei folgenden Gefahren übernommen:
- Sturm und Hagel
- Feuer
- Leitungswasser
Wenn also beispielsweise bei einem Hagelsturm das Fenster zerbricht, dann benötigen Nutzer eine Gebäudeversicherung keine zusätzlichen Versicherungen abzuschließen. Aber auch hier gibt es einige Bedingungen, die man sehr genau beachten muss, denn die meisten Versicherungen übernehmen natürlich nur Schäden, die ab einer bestimmten Windstärke oder unter bestimmten Voraussetzungen entstehen.
Ist bereits eine Gebäudeversicherung vorhanden, die auch den Gasschutz integriert hat, dann ist es durchaus ausreichend. Es muss in diesem Fall keine weitere Versicherung abgeschlossen werden.
Bei der Glasbruchversicherung gibt es also durchaus Alternativen, die man nutzen kann, um die Versicherung entsprechend zu gestalten. Es ist nicht immer nötig, eine separate Versicherung zu nutzen
Brauche ich eine zusätzliche Glasversicherung?
Es gibt Risiken und Schäden, die bereits über eine normale Haftpflicht-, Hausrat-, und die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Sinnvoll erscheint es deswegen, diese Versicherungen sehr genau zu betrachten. Ob die Glasbruchversicherung als eigenständiges Versicherungsmodell sinnvoll ist, lässt sich mitunter nicht sagen. Eine gute Entscheidung können Nutzer treffen, wenn die finanziellen Risiken bei einem Glasbruch überschaut werden. Ist es sinnvoller wegen stetigen Schäden die Versicherung abzuschließen oder reicht es aus, wenn die Schäden einfach ohne Versicherung bezahlt werden?
Sind besonders teure Gegenstände vorhanden, dann sollte die Versicherung durchaus in Betracht gezogen werden. Sind normale Standardmöbel vorhanden, dann reicht es aus sich mit den normalen Versicherungen zu befassen.
Fazit zur Reisegepäckversicherung und zur Glasbruchversicherung
Beide Versicherungsmodelle können durchaus einzeln abgeschlossen werden, wobei aber immer daran zu denken ist, dass die meisten Versicherungen die Schäden für Gepäckverlust oder Glasbruch unter normalen Umständen übernehmen. Es ist aber daran zu denken, dass Versicherungen je nach Versicherungsmodell verschiedene Bedingungen an die Schadensregulierung setzen. Deswegen ist ein genauer Vergleich zu empfehlen.
Ob sich die Reisegepäckversicherung lohnt, hängt immer davon ab, ob das Gepäck einen sehr hohen Wert hat. Die Versicherungen übernehmen dabei keine Kosten wenn das Gepäck aus Fahrlässigkeit gestohlen wurde.
Bei der Glasbruchversicherung ist es ähnlich gehalten. Auch hier lohnt sich die Zusatzversicherung nur, wenn hohe Kosten bei der Neubeschaffung anfallen. Ein Vergleich der Versicherungen ist also unbedingt notwendig. Sollten beide Versicherungen gewünscht werden, dann ist die Kostenbetrachtung vorzunehmen, denn auch hier gibt es enorme Unterschiede.
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Zudem als Aquarianer unerlässlich.
ist aber marginal. meine aktuelle liegt inkl. übergroßer Scheiben und Unwetter Einschluss bei ca 45 Euro. Wie hoch der Aufschlag ist müsste ich prüfen und das mal ohne Wintergarten kalkulieren. denke aber nicht das der höre als 15euro ist. Und 45 Euro im Jahr ist echt ein gutes Preis Leistungsverhältnis für eine Versicherung wo ein Schaden schnell hoch ausfallen kann
beste Versicherung die es gibt. kostet nicht viel zwischen 35 und 50 Euro im Jahr für sehr gute Bedingungen. ne kaputte Scheibe kostet schnell 400 bis 500 Euro. ein Schaden in 10 bis 15 Jahren und man hat die Kosten der Versicherung locker raus. meiner Ansicht nach für jeden Hauseigentümer sinnvoll wenn die Konditionen stimmen. (Einschluss Unwetter. Ich hatte 2 glasschäden am Wintergarten. somit quasi für 30 Jahre die Beträge schon raus.
Bei Wintergärten mußt du aber auch einen Aufschlag zahlen.