Um die Sicherheit beim Online-Shopping zu erhöhen, gelten seit diesem Monat neue Regeln für Kreditkartenzahlungen im Internet. Dabei wird die EU-Regel zur „starken Kundenauthentifizierung“ in mehreren Stufen eingeführt. Doch was bedeutet das genau?
Was heißt „starke Kundenauthentifizierung“?
Damit es Kriminellen erschwert wird, mit gestohlenen Kreditkartendaten einfach im Internet einzukaufen, wurde von der EU die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ (Strong Customer Authentication = SCA) eingeführt, bei der es sich um eine Zwei-Faktor-Authentifizierung handelt. Das heißt, dass die Kreditkartendaten alleine nicht mehr ausreichen. Stattdessen muss ein zweiter Nachweis erbracht werden, dass Dir die Kreditkarte auch gehört. Der zweite Nachweis kann z. B. ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) sein. Ohne diese starke Kundenauthentifizierung kann bald nicht mehr oder gegebenenfalls nur mit wenigen Ausnahmen mit der Kreditkarte im Internet bezahlt werden.
Wie funktioniert die Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Um das Bezahlen mit Kreditkarte sicherer zu machen, gibt es jetzt das sogenannte 3-D-Secure-Verfahren, wobei jede Bank das System anders umsetzen kann. So heißt das 3D-Secure-Verfahren bei Visa zum Beispiel Verified by Visa und bei Mastercard nennt es sich Mastercard Identiy Check.
Willst Du etwas in einem Online-Shop per Kreditkarte bezahlen, leitet Dich der Shop auf die entsprechende 3D-Secure-Seite weiter, wo Du Dich als Eigentümer der Kreditkarte identifizieren musst. Bei einigen Kreditinstituten bekommst Du dafür eine einmalig einsetzbare Transaktionsnummer (TAN) zur Freigabe der Online-Bezahlung per SMS an Deine hinterlegte Handynummer gesendet. Andere Banken setzen auf eine eigene App, über die Du eine Geheimnummer eingeben oder das Foto eines Strichcodes einlesen musst. Möglich wäre auch der Einsatz von Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.
Kannst Du die Authentifizierung durchführen, bekommt der Online-Shop vom Kreditinstitut eine Bestätigung und die Kreditkartenzahlung kann abgeschlossen werden.
Ab wann ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgeschrieben?
Ursprünglich sollte die Zwei-Faktor-Authentifizierung bereits ab 14. September 2019 gelten, doch aufgrund von Probleme bei der Umsetzung wurde ein Aufschub bis Ende 2020 beschlossen. Der ist jetzt vorbei, also ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung jetzt Pflicht. Allerdings erfolgt die Einführung in mehreren Stufen:
- Ab 15. Januar gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei allen Einkäufen ab 250 Euro
- Ab 15. Februar ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung dann ab 150 Euro notwendig.
- Ab 15. März gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Zahlungen.
Ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei jedem Einkauf nötig?
Grundsätzlich bleibt es die Entscheidung Deines Kreditinstituts, ob jedes Mal eine zweite Authentifizierung gebraucht wird. So kann die Bank auf eine Identifikation verzichten, wenn Du öfter im selben Shop einkaufst oder wenn der Bestellwert beispielsweise unter 30 € liegt. Denn die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist zwar besonders sicher, aber natürlich auch etwas umständlich. Gerade bei geringen Summen werden es einige Banken ihren Kunden möglichst einfach machen wollen.
Muss ich meine Kreditkarte dafür erst freischalten lassen?
Wenn Du beim Online-Shopping jetzt noch mit Deiner Kreditkarte bezahlen willst, musst Du Dich zuerst beim 3-D-Secure-Verfahren registrieren. In der Regel geht das ganz einfach via Online-Banking. Bei neuen Kreditkarten ist eine eigenhändige Registrierung oft nicht mehr nötig, da das bereits von der Bank erledigt wurde. Frage am besten bei Deinem Kreditinstitut nach, wie Du am besten vorgehst, wenn Du Deine vorhandene Kreditkarte weiterhin zum Bezahlen im Internet nutzen willst.
Hast Du Deine Kreditkarte bereits für das 3-D-Secure-Verfahren registrieren lassen? Oder setzt Du lieber auf andere Zahlungsarten?
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Ich hab die ics world Card Visa, hier gibt es die Funktion mit der m tan aufs Handy schon lange bei höheren Beträgen. Ob sich das jetzt 3d-Secure-verfahren schimpft weiß ich nicht, ich hoffe mal das sie dieses Verfahren weiter nutzen und ich nicht noch irgendwo etwas neu registrieren muss